Energieausweis in Stuttgart — vom unsanierten Gründerzeithaus bis zum modernisierten Splitlevel-Hanghaus richtig eingestuft
Wie stark sich ein Stuttgarter Energieausweis vom bundesweiten Durchschnitt unterscheidet, hängt weniger vom Bundesland als vom einzelnen Gebäude ab: Baden-Württemberg hat zwar mit dem Klimaschutzgesetz und dem Erneuerbare-Wärme-Gesetz eigene Regelwerke, die beim Austausch einer Heizung zusätzliche Anforderungen stellen – die Pflicht zum Energieausweis selbst bleibt davon jedoch unberührt und richtet sich bundeseinheitlich nach dem GEG. Entscheidend ist stattdessen der Baubestand: In Stuttgart-West und Bad Cannstatt stehen zahlreiche unsanierte Gründerzeithäuser, während andernorts modernisierte Nachkriegsbauten mit lückenlosen Verbrauchsdaten überwiegen. Zusätzlich erschwert die charakteristische Halbhöhenlage mit ihren Splitlevel-Häusern in manchen Fällen die genaue Erfassung der Gebäudehülle für den Bedarfsausweis.
- Wann Sie in Stuttgart einen Energieausweis brauchen
- Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis für Ihr Stuttgarter Gebäude
- Welche Unterlagen Ihr Stuttgarter Energieausweis braucht
- Energieausweise in Stuttgart – Beispiele aus der Praxis
- So läuft Ihr Energieausweis in Stuttgart ab
- Was den Aufwand eines Energieausweises in Stuttgart beeinflusst
Wann Sie in Stuttgart einen Energieausweis brauchen
Die Pflicht selbst folgt bundesweit demselben Gesetz, dem GEG; was sich zwischen Stuttgarter Gebäuden unterscheidet, ist der praktische Aufwand:
- Wer in Stuttgart verkauft, vermietet oder verpachtet, muss den Ausweis nach § 80 GEG spätestens zur Besichtigung zeigen und beim Vertragsabschluss aushändigen; § 87 GEG verlangt zusätzlich Angaben zu Effizienzklasse, Ausweistyp, Baujahr und Hauptenergieträger in der Immobilienanzeige.
- Der Bedarfsausweis ist ohne Alternative vorgeschrieben, wenn ein Wohngebäude unter 5 Einheiten liegt, der Bauantrag vor dem 1. November 1977 datiert und nie eine Modernisierung auf Wärmeschutzverordnung-1977-Niveau stattfand – im unsanierten Gründerzeitbestand kein seltener Fall.
- Ab 5 Wohneinheiten oder bei einem späteren Bauantrag darf frei zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis gewählt werden, meist entscheiden vorhandene Verbrauchsdaten der letzten drei Jahre.
- Neubauten benötigen unabhängig von der Einheitenzahl grundsätzlich einen Bedarfsausweis.
- Der Energieausweis gilt zehn Jahre; wird wegen einer baulichen Änderung vorher ein neuer erstellt, verliert der bisherige seine Gültigkeit entsprechend früher.
Baden-Württemberg gehört zu den Bundesländern mit eigenem Klimaschutzrecht: Das Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg (KSG BW) setzt landesweite Sektorziele, und das Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG) verpflichtet dazu, beim Austausch einer bestehenden Heizung einen Mindestanteil erneuerbarer Energien einzusetzen. Beide Regelwerke sind real und für Stuttgarter Eigentümer relevant, sobald eine Heizung ausgetauscht wird – mit der Pflicht zur Ausstellung eines Energieausweises haben sie jedoch nichts zu tun. Diese richtet sich unverändert nach dem bundeseinheitlichen GEG. Wer in Stuttgart ohnehin eine Modernisierung plant, sollte deshalb beide Themen getrennt betrachten: Die Modernisierungsempfehlung aus dem Bedarfsausweis zeigt, was energetisch sinnvoll wäre, während das EWärmeG festlegt, was beim Heizungstausch rechtlich verpflichtend ist.
Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis für Ihr Stuttgarter Gebäude
Beide Ausweistypen liefern eine Effizienzklasse, unterscheiden sich aber in der Berechnungsmethode:
Bedarfsausweis (§ 81 GEG)
Grundlage ist der rechnerisch ermittelte Energiebedarf aus Bauzustand, Dämmung, Fenstern und Anlagentechnik, unabhängig vom Verhalten der Bewohner. Für unsanierte Gründerzeithäuser in Stuttgart-West und Bad Cannstatt ist er ohnehin Pflicht.
Verbrauchsausweis (§ 82 GEG)
Er stützt sich auf die witterungsbereinigten Heizenergiedaten der vergangenen 36 Monate und ist meist die günstigere Wahl – vorausgesetzt, die Abrechnungsreihe ist lückenlos.
Besonderheit: Splitlevel-Häuser in Halbhöhenlage
Bei Häusern mit mehreren versetzten Ebenen ist die vollständige Erfassung der Gebäudehülle für den Bedarfsausweis anspruchsvoller als bei einem klar geschossweise aufgebauten Gebäude – jede Halbebene muss einzeln in Fläche und Bauteilzustand erfasst werden, bevor sich der Energiebedarf zuverlässig berechnen lässt.
Welche Unterlagen Ihr Stuttgarter Energieausweis braucht
Je nach gewähltem Ausweistyp werden unterschiedliche Angaben benötigt:
- Gebäudedaten für den Bedarfsausweis
Erhoben werden Baujahr, Wohnfläche, Zustand von Fassade, Fenstern, Dach und Kellerdecke sowie die vorhandene Heiz- und Warmwassertechnik – bei Splitlevel-Häusern für jede einzelne Ebene.
- Verbrauchsdaten für den Verbrauchsausweis
Benötigt werden die Heizkostenabrechnungen oder Ablesewerte der letzten drei vollen Abrechnungsjahre, möglichst ohne größere Leerstandszeiten.
- Bauakte des Baurechtsamts
Fehlen Baujahr oder Bauteilangaben, führt das zentrale Baurechtsamt der Landeshauptstadt die entsprechende Bauakte für die gesamte kreisfreie Stadt.
- Angaben zu geplanten Modernisierungen
Ist ohnehin ein Heizungstausch geplant, lohnt sich der Blick auf die Vorgaben des Erneuerbare-Wärme-Gesetzes parallel zu den Empfehlungen aus dem Energieausweis.
Energieausweise in Stuttgart – Beispiele aus der Praxis
Unsanierte Gründerzeitwohnung in Stuttgart-West
Weniger als fünf Wohneinheiten, Bauantrag lange vor 1977, keine grundlegende Modernisierung – der Bedarfsausweis ist hier zwingend. Die Modernisierungsempfehlungen zeigen, welche Maßnahme an Dämmung oder Anlagentechnik den größten Effekt hätte.
Modernisiertes Mehrfamilienhaus mit lückenlosen Verbrauchsdaten
Fassade und Heizung wurden bereits erneuert, die Abrechnungsdaten reichen drei volle Jahre zurück. Ein Verbrauchsausweis lässt sich hier meist ohne Vor-Ort-Termin erstellen.
Splitlevel-Hanghaus mit mehreren versetzten Ebenen
Für den Bedarfsausweis müssen Fläche und Bauteilzustand jeder einzelnen Halbebene separat erfasst werden. Der Erfassungsaufwand liegt dadurch spürbar über dem eines geschossweise aufgebauten Gebäudes.
Altbauwohnung in Bad Cannstatt vor geplanter Heizungssanierung
Neben der Empfehlung aus dem Bedarfsausweis prüfen Eigentümer hier zusätzlich, welche Anforderungen das baden-württembergische Erneuerbare-Wärme-Gesetz beim geplanten Austausch der alten Heizung stellt.
So läuft Ihr Energieausweis in Stuttgart ab
Der fachliche Ablauf ist bundesweit derselbe. In Stuttgart liegt das Gewicht früh darauf, ob belastbare Verbrauchsdaten vorliegen und ob eine Hanglage die Erfassung der Gebäudehülle erschwert:
- Gebäudedaten aufnehmen
Baujahr, Zahl der Wohneinheiten, Gebäudetyp und Hanglage werden erfasst – daraus ergibt sich, ob zwingend ein Bedarfsausweis nötig ist.
- Ausweistyp bestimmen
Besteht Wahlfreiheit, entscheidet vor allem, ob lückenlose Verbrauchsdaten der letzten drei Jahre vorliegen.
- Datengrundlage zusammenstellen
Für den Bedarfsausweis werden vorhandene Baupläne und Anlagendaten ausgewertet oder vor Ort erfasst – bei Splitlevel-Häusern ebenenweise; für den Verbrauchsausweis werden die Abrechnungsdaten gesammelt.
- Effizienzklasse berechnen
Aus den Daten ergibt sich die Effizienzklasse. Beim Bedarfsausweis kommen wirtschaftlich sinnvolle Modernisierungsempfehlungen nach § 84 GEG hinzu.
- Ausweis übergeben
Sie erhalten den fertigen Ausweis mit allen nach § 87 GEG vorgeschriebenen Pflichtangaben – einsatzbereit für Exposé, Besichtigung und Vertragsabschluss.
Was den Aufwand eines Energieausweises in Stuttgart beeinflusst
Wie viel Aufwand ein Energieausweis macht, hängt stärker vom einzelnen Gebäude als von einer pauschalen Regel ab:
- Bedarfs- oder Verbrauchsausweis
Der Bedarfsausweis verlangt eine vollständige Erfassung von Gebäudehülle und Anlagentechnik und ist dadurch aufwendiger als der auf Abrechnungsdaten gestützte Verbrauchsausweis.
- Hanglage und Zahl der Ebenen
Ein Splitlevel-Haus mit mehreren versetzten Halbgeschossen verlangt für den Bedarfsausweis mehr Erfassungsaufwand als ein klar geschossweise aufgebautes Gebäude.
- Sanierungsstand des Gebäudes
Ein unsaniertes Gründerzeithaus in Stuttgart-West verlangt eine gründlichere Erfassung als ein bereits modernisiertes Gebäude mit lückenloser Verbrauchshistorie.
- Umfang der Modernisierungsempfehlungen
Ob eine knappe Standardempfehlung genügt oder eine detaillierte, auf das Gebäude zugeschnittene Maßnahmenliste gewünscht ist, wirkt sich auf den Bearbeitungsaufwand aus.
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