Wohnflächenberechnung in Stuttgart — Hanggeschoss, Souterrain und Staffelgeschoss richtig eingeordnet

Kaum eine deutsche Großstadt drängt die Wohnfläche so oft in Sonderfälle wie Stuttgart. Zwischen dem Neckartal bei rund 207 Metern und den umgebenden Höhenrücken liegen mehr als 300 Höhenmeter, und in diesem Relief wurde seit jeher quer zur Falllinie gebaut: Häuser stecken mit einem Geschoss im Berg und stehen mit dem nächsten frei über dem Tal, Eingänge liegen auf zwei Niveaus, und was zur Straße hin Keller heißt, öffnet sich zum Garten als vollwertiger Aufenthaltsraum. Dazu kommen ausgebaute Dachgeschosse der Gründerzeitquartiere, zurückgesetzte Staffelgeschosse jüngerer Wohnhäuser und Grundstücke über alten Weinbergterrassen. Die Fläche einer Stuttgarter Wohnung ergibt sich deshalb selten aus einer Zahl im Exposé, sondern aus einer Kette von Einzelentscheidungen: Welcher Raum gehört zur Wohnung, welche lichte Höhe hat er wo, und nach welchem Regelwerk wird gerechnet.

Welche Berechnungsgrundlage für Ihre Stuttgarter Immobilie gilt

Vor dem ersten Maß steht die Frage nach dem Maßstab. Sie verschiebt das Ergebnis stärker als jede Ungenauigkeit beim Messen und richtet sich danach, wozu die Zahl gebraucht wird:

  • Wohnraum: Angeordnet ist die Wohnflächenverordnung nach § 1 Abs. 1 WoFlV für Berechnungen nach dem Wohnraumförderungsgesetz. Außerhalb der Förderung gilt sie nicht kraft Gesetzes, wird aber zugrunde gelegt, wenn die Parteien nichts Abweichendes bestimmt haben.
  • Bauwerk: Für Planung, Kostenkennwerte, Bewertung und gewerbliche Einheiten passt die DIN 277. Weil sie keine Höhenzonen kennt, liegen ihre Werte gerade bei Dach- und Hanggeschossen deutlich über der Wohnfläche.
  • Altverträge: Bei Mietverträgen von vor dem 1. Januar 2004 bleibt der Maßstab der §§ 42 bis 44 der Zweiten Berechnungsverordnung maßgeblich. Es zählt der Zeitpunkt des Vertragsschlusses, nicht das Baujahr (BGH, Beschluss vom 17. Oktober 2023 – VIII ZR 61/23).
  • Eigene Abrede: Miet- und Kaufvertrag dürfen ein anderes Regelwerk festlegen, müssen es dann aber geschlossen anwenden – ein Zusammensetzen aus zwei Systemen hält keiner Prüfung stand (BGH, Urteil vom 17. April 2019 – VIII ZR 33/18).
Hanggeschoss, Souterrain und die Frage, ob ein Raum Aufenthaltsraum ist

Im Stuttgarter Relief entsteht ein Raumtyp, der über zweistellige Quadratmeterbeträge entscheidet: der Raum, der bergseitig im Erdreich steckt und talseitig ein bodentiefes Fenster hat. Ausgeschlossen sind nach § 2 Abs. 3 Nr. 1 WoFlV die Zubehörräume – Kellerräume, Abstellräume, Waschküchen, Bodenräume, Heizungsräume, Garagen. Diese Aufzählung knüpft an die Zweckbestimmung an, nicht an die Lage im Gebäude. Ein zum Hobbyraum ausgebauter Keller bleibt deshalb Zubehör, auch verputzt und beheizt; umgekehrt verliert ein genehmigter Aufenthaltsraum seinen Wohnflächencharakter nicht dadurch, dass der Schnitt sein Geschoss als Untergeschoss beschriftet. Wo die Schwelle liegt, beantwortet § 34 LBO: verlangt sind in der Regel 2,30 Meter lichte Höhe – in Dachräumen 2,20 Meter über mindestens der Hälfte der Grundfläche, wobei Raumteile bis 1,50 Meter außer Betracht bleiben – sowie notwendige Fenster, deren Rohbaumaß mindestens ein Zehntel der Grundfläche erreicht. Für Räume unterhalb der Geländeoberfläche kommt eine Bedingung hinzu, die auf die Hanglage zielt: Vor den notwendigen Fenstern darf das Gelände höchstens mit 45 Grad ansteigen. Am Anfang einer Stuttgarter Berechnung steht deshalb keine Messung, sondern eine Zuordnung.

Die Berechnungsgrundlagen im Einzelnen

Vier Grundlagen kommen in Stuttgart regelmäßig vor. Sie sind nicht unterschiedlich sorgfältig, sondern auf verschiedene Gegenstände gerichtet:

Wohnflächenverordnung (WoFlV)

In Kraft seit dem 1. Januar 2004. Ihr Aufbau ist eine Abfolge von drei Fragen: § 2 klärt die Zugehörigkeit, § 3 die Ermittlung der Grundflächen, § 4 die Anrechnung. Nach § 3 Abs. 1 WoFlV gilt das lichte Maß ab Vorderkante der Bekleidung – gemessen wird am fertigen, nicht am rohen Bauteil.

DIN 277 in der Ausgabe 2021-08

Unter dem Titel Grundflächen und Rauminhalte im Hochbau gliedert die Norm in Brutto-Grundfläche, Netto-Raumfläche sowie Nutzungs-, Technik- und Verkehrsfläche und bezieht die Konstruktion mit ein. Eine Staffelung nach lichter Höhe sieht sie nicht vor, den Begriff Wohnfläche führt sie nicht.

Zweite Berechnungsverordnung im Altbestand

Bis Ende 2003 im preisgebundenen Wohnungsbau maßgeblich; eine damals nach ihren §§ 42 bis 44 aufgestellte Berechnung behält Bestand, solange baulich nichts verändert wird. Balkone und Loggien durften unter ihr bis zur Hälfte angesetzt werden (BGH, Urteil vom 22. April 2009 – VIII ZR 86/08) – ein häufiger Grund für Abweichungen.

Vertraglich bestimmter Maßstab

Vereinbaren die Parteien ein anderes Regelwerk oder eine örtliche Übung, wird danach gerechnet. Die Abrede trägt dann für sämtliche Bauteile – nicht nur für jene, bei denen sie günstig ausfällt.

Welche Unterlagen Ihre Stuttgarter Wohnflächenberechnung braucht

Was an Papieren vorliegt, entscheidet darüber, wie viel am Objekt nachgeholt werden muss. Bei Stuttgarter Bestandsimmobilien helfen vor allem diese Unterlagen:

  • Bemaßte Grundrisse aller Ebenen samt Halbgeschossen

    Verwertbar ist ein Plan mit durchgehenden Maßketten. Bei versetzten Eingangsniveaus muss zusätzlich erkennbar sein, welche Ebene zu welcher Einheit gehört – an einem Hanghaus keine Selbstverständlichkeit.

  • Schnitt in der Falllinie des Hangs

    Er zeigt den Geländeverlauf am Gebäude, die Höhenlage der Fußböden und die lichten Höhen. Ohne ihn lässt sich weder die Anrechnung unter der Dachschräge noch die Aufenthaltsraumfrage im Hanggeschoss belegen.

  • Nachweis der genehmigten Nutzung im Untergeschoss

    Baugenehmigung, gestempelter Grundriss oder die Raumbeschriftung im Plan zeigen, ob ein Raum als Aufenthaltsraum geführt wird. Bei nachträglich ausgebauten Räumen fehlt das häufig – dann ist die Zuordnung zu klären, bevor gerechnet wird.

  • Angaben zu Balkon, Loggia, Dachterrasse und Gartenterrasse

    Für den Ansatz nach § 4 Nr. 4 WoFlV zählt, wie die Fläche gefasst und geschützt ist. Am Hang kommt hinzu, ob sie nach § 2 Abs. 2 WoFlV ausschließlich zu dieser Wohnung gehört oder Teil einer gemeinschaftlich nutzbaren Gartenanlage ist.

  • Teilungserklärung, Aufteilungsplan und Bauakte

    Der Aufteilungsplan legt fest, was Sondereigentum ist; in Hanghäusern mit Einliegerwohnung verläuft diese Grenze oft quer durch ein Geschoss. Fehlen Zeichnungen, führt der Weg über die Bauakteneinsicht beim Baurechtsamt – gegen Ausweis und Eigentumsnachweis, in der Regel binnen zwei bis fünf Werktagen und gebührenpflichtig.

Wohnflächenberechnungen in Stuttgart – Beispiele aus der Praxis

Hanghaus mit Einliegerwohnung in Stuttgart-Süd

Zur Straße hin ein Geschoss, zum Garten hin drei: Das unterste ist zur Hälfte in den Hang geschoben. Zwei seiner Räume erfüllen die Anforderungen an Aufenthaltsräume und gehen in die Wohnfläche ein, der fensterlose Vorratsraum dahinter bleibt Zubehör. Die Fläche folgt der Ausbildung der Räume, nicht der Geschossnummer im Plankopf.

Dachgeschossausbau in einem Gründerzeithaus in Stuttgart-West

Der Stadtbezirk zählt mit annähernd 12.700 Einwohnern je Quadratkilometer zu den am dichtesten bewohnten Deutschlands; zusätzlicher Wohnraum entsteht dort fast nur noch unter dem Dach. Jeder Raumteil ab 2 Metern lichter Höhe zählt voll, zwischen 1 und 2 Metern zur Hälfte, darunter gar nicht (§ 4 Nr. 1 und Nr. 2 WoFlV). Eine Gaube hebt einen Streifen in die volle Zone, ein knapper Kniestock nimmt Fläche weg.

Staffelgeschoss mit umlaufender Dachterrasse in Degerloch

Das zurückgesetzte oberste Geschoss bringt zwei Themen mit: eine große, ausschließlich zu dieser Wohnung gehörende Dachterrasse, die nach § 4 Nr. 4 WoFlV in der Regel mit einem Viertel angesetzt wird, sowie Rücksprünge hinter Attika und Brüstung, die im Grundriss leicht als Wohnfläche mitlaufen, obwohl sie keine sind.

Wohnhaus über Weinbergterrassen in Uhlbach

In 16 der 23 Stuttgarter Stadtbezirke wird noch Wein angebaut; die alten Trockenmauerterrassen prägen ganze Wohnlagen im Neckartal. Eine terrassierte Gartenfläche ist trotz ihres Namens keine Terrasse im Sinne des § 4 Nr. 4 WoFlV, solange sie nicht als abgegrenzter, der Wohnung zugeordneter Freisitz ausgebildet ist. Diese Abgrenzung wird schriftlich begründet, weil sie im Verkaufsfall hinterfragt wird.

So läuft Ihre Wohnflächenberechnung in Stuttgart ab

Der fachliche Weg ist bundesweit derselbe. In Stuttgart verschiebt sich das Gewicht nach vorn: Bevor gemessen wird, muss feststehen, welche Räume überhaupt in die Rechnung gehören.

  1. Verwendungszweck bestimmen

    Kaufvertrag, Finanzierung, Teilungserklärung und Mietverhältnis führen zu unterschiedlichen Grundlagen. Reiner Wohnraum wird nach der Wohnflächenverordnung gerechnet; kommen gewerbliche Einheiten hinzu, tritt die DIN 277 daneben.

  2. Räume zuordnen und Nutzungsstatus klären

    Für jeden Raum wird festgehalten, ob er zur Wohnung gehört und ob er Aufenthalts- oder Zubehörraum ist. In Hanghäusern betrifft das vor allem die unteren Geschosse, bei Wohnungseigentum zusätzlich alles, was im Aufteilungsplan gemeinschaftlich bleibt.

  3. Vorhandene Pläne prüfen oder neu aufmessen

    Zeichnungen werden auf Maßketten, Maßstab und Schlüssigkeit geprüft. Weicht die Ausführung ab, verlangt § 3 Abs. 4 WoFlV eine erneute Ermittlung am Bauwerk oder anhand einer berichtigten Bauzeichnung.

  4. Höhenzonen und Nebenflächen einzeln bewerten

    Jeder Raumteil wird für sich betrachtet: lichte Höhe je Zone, Nischen und Vormauerungen nach § 3 WoFlV, Balkone und Terrassen mit ihrem Anteil, ein unbeheizbarer Wintergarten nach § 4 Nr. 3 WoFlV zur Hälfte.

  5. Ergebnis mit offenem Rechenweg übergeben

    Sie erhalten die Fläche je Raum, den angesetzten Faktor und die Summe, auf Wunsch mit Architektenstempel – der Anknüpfungspunkt, wenn später Mietspiegeleinordnung, Betriebskostenumlage oder Kaufpreis geprüft werden.

Was den Preis einer Wohnflächenberechnung in Stuttgart beeinflusst

Der Aufwand bemisst sich nicht an der Größe, sondern an der Zahl der Stellen, die einzeln beurteilt werden müssen:

  • Zahl der Ebenen und Halbgeschosse

    Eine Geschosswohnung wird in einem Durchgang aufgestellt. Ein Hanghaus mit versetzten Niveaus verlangt für jede Ebene eine eigene Zuordnung und eine eigene Zwischensumme.

  • Anteil an Hang- und Untergeschossräumen

    Jeder Raum unterhalb der Geländeoberfläche braucht eine begründete Entscheidung über seinen Status. Das kostet mehr Zeit als das Messen, ist aber der Punkt, an dem die Berechnung später geprüft wird.

  • Flächen unter Dachschrägen

    Gleichbleibende Raumhöhen sind zügig gerechnet. Ein ausgebautes Gründerzeitdach mit Gauben und niedrigem Kniestock erfordert für jeden Raumteil eine eigene Zonenabgrenzung.

  • Alter und Zustand der vorhandenen Pläne

    Ein aktueller, bemaßter Satz Zeichnungen ist der günstigste Ausgangspunkt. Fehlen Maßketten oder liegen zwischen Plan und heutigem Zustand mehrere Umbauten, kommen Akteneinsicht oder ein Objekttermin hinzu.

  • Zahl der Freiflächen mit eigenem Ansatz

    Balkone, Loggien, Dachterrassen und Freisitze am Hang werden je einzeln bewertet, mit Faktor versehen und begründet – bei Stuttgarter Objekten selten auf eine einzige Fläche beschränkt.

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