Bemaßte Ansichten in Stuttgart — Fassaden zwischen Talkessel, Halbhöhenlage und Milieuschutz dokumentiert
Der vollständige Plansatz fürs Stuttgarter Baurechtsamt verlangt nach der LBOVVO neben Grundriss und Schnitt auch die Ansicht – doch während der Plansatz als Ganzes das gesamte Vorhaben abbildet, zoomt die Ansicht auf einen einzelnen Aspekt: die äußere Erscheinung. Fensterproportionen, Höhenlinien, Materialien und Farben treten hier in den Vordergrund, oft mit Folgen weit über die reine Bauvorlage hinaus. In Stuttgarts Halbhöhenlagen kommt eine Besonderheit hinzu, die im flachen Talkessel keine Rolle spielt: Berg- und Talseite desselben Hauses zeigen häufig eine völlig unterschiedliche Zahl sichtbarer Geschosse, weil sich das Gelände zwischen beiden Fassaden um mehrere Meter verschiebt. Wer nur eine Seite bemaßt, obwohl das Vorhaben beide betrifft, liefert dem Baurechtsamt ein unvollständiges Bild.
- Was eine Ansicht für Stuttgart zeigen muss
- Neubau, Bestandsfassade oder Hanghaus mit zwei Gesichtern
- Was zu einer vollständigen Ansicht in Stuttgart gehört
- Bemaßte Ansichten in Stuttgart – Beispiele aus der Praxis
- So entsteht Ihre Ansicht für Stuttgart
- Was den Preis für eine Ansicht in Stuttgart beeinflusst
Was eine Ansicht für Stuttgart zeigen muss
Für Ansichten gelten dieselben Grundanforderungen der LBOVVO wie für den übrigen Plansatz, mit einem inhaltlichen Schwerpunkt auf der äußeren Erscheinung des Gebäudes:
- Maßstab in der Regel 1:100, mit durchgehender Bemaßung von Höhen, Breiten und Öffnungen auf jeder dargestellten Fassadenseite – dasselbe Regelmaß, das auch für Grundriss und Schnitt des Stuttgarter Plansatzes gilt.
- Materialien und Farbgebung müssen erkennbar sein, sobald sie für die Beurteilung des Vorhabens relevant sind – etwa Putzfarbe, Fensterteilung oder das Material einer neuen Verkleidung.
- Bei Änderungen an einer bestehenden Fassade müssen zu beseitigende und neu geplante Bauteile eindeutig unterscheidbar dargestellt werden, etwa ein neuer Fensterausschnitt gegenüber dem bestehenden Mauerwerk.
- An Hanggrundstücken müssen Berg- und Talseite mit ihrer jeweils eigenen Geländelinie und Geschosszahl dargestellt werden – eine einzelne Ansicht reicht hier selten aus, um das Vorhaben vollständig abzubilden.
Nach § 172 BauGB kann in einem Erhaltungssatzungsgebiet auch eine bauliche Maßnahme genehmigungspflichtig werden, die für sich genommen verfahrensfrei wäre – etwa eine energetische Fassadendämmung, ein neuer Balkon oder eine veränderte Fensterteilung, sobald sie den Wohnstandard spürbar anhebt. In den vier Stuttgarter Milieuschutzgebieten prüft das Amt für Stadtplanung und Wohnen solche Vorhaben unabhängig davon, ob beim Baurechtsamt ohnehin ein Bauantrag läuft. Die bemaßte Ansicht liefert dafür die Zeichnung, an der sich diese Prüfung festmacht: Sie zeigt, was sich an der Fassade gegenüber dem heutigen Zustand tatsächlich verändert, und macht damit erkennbar, ob eine Standarderhöhung im Sinne der Satzung vorliegt. Außerhalb der vier Gebiete entfällt diese zusätzliche Prüfung, unabhängig davon, wie stark sich die Fassade optisch verändert.
Neubau, Bestandsfassade oder Hanghaus mit zwei Gesichtern
Wie eine Ansicht entsteht, hängt davon ab, ob sie eine neue Fassade plant, eine bestehende dokumentiert oder ein Grundstück am Hang betrifft:
Neubau: alle Seiten aus einer Planung
Bei einem Neubau entstehen die Ansichten aller Fassadenseiten gemeinsam mit Grundriss und Schnitt aus derselben Planung – Öffnungen, Materialien und Höhenlinien sind von Beginn an zwischen den Zeichnungen abgestimmt, auch dort, wo das Gelände am Baukörper ansteigt.
Bestand: Aufmaß der betroffenen Fassade
Bei einem Anbau, Fenstertausch oder einer neuen Dachgaube braucht es zunächst ein aktuelles Aufmaß der betroffenen Fassadenseite – gerade bei älteren Stuttgarter Gebäuden reicht die Bauakte dafür nicht immer aus, wenn zwischenzeitlich unprotokolliert umgebaut wurde.
Hanghaus: zwei Ansichten mit unterschiedlicher Geschosszahl
An einem Splitlevel- oder Hanghaus in Halbhöhenlage zeigt die Bergansicht oft ein, zwei Geschosse weniger als die Talansicht desselben Gebäudes. Beide Fassaden werden getrennt bemaßt, mit einer eigenen, am Gebäude nachvollziehbaren Geländelinie.
Was zu einer vollständigen Ansicht in Stuttgart gehört
Eine einzelne Fassadenzeichnung reicht selten – gefragt ist ein auf Grundriss und Schnitt abgestimmter Satz:
- Ansichten aller betroffenen Fassadenseiten
Bemaßt im Maßstab in der Regel 1:100, mit Höhen, Öffnungen und – wo relevant – Material- und Farbangaben je Fassadenseite.
- Abgestimmter Grundriss und Schnitt
Damit Maße, Geschosshöhen und Öffnungspositionen zwischen den Zeichnungen des Plansatzes übereinstimmen und das Baurechtsamt sie ohne Rückfrage gegeneinander prüfen kann.
- Geländelinie an Berg- und Talseite
Bei Hanggrundstücken zeigt jede Ansicht den Schnittpunkt der Wand mit der tatsächlichen Geländeoberfläche – Grundlage für die nach § 5 LBO gemessene Wandhöhe, die an Berg- und Talseite spürbar unterschiedlich ausfällt.
- Hinweis auf ein bestehendes Milieuschutzgebiet
Liegt das Gebäude in einem der vier Stuttgarter Erhaltungssatzungsgebiete, wird dies bei der Darstellung der Fassade von vornherein mitgedacht, damit die Ansicht auch der zusätzlichen Prüfung standhält.
Bemaßte Ansichten in Stuttgart – Beispiele aus der Praxis
Balkonanbau im Milieuschutzgebiet Nordbahnhofstraße
Die Ansicht zeigt, wie sich der neue Balkon in die bestehende Fassadengliederung einfügt – Grundlage sowohl für das Baurechtsamt als auch für die zusätzliche Prüfung durch das Amt für Stadtplanung und Wohnen.
Splitlevel-Hanghaus in Halbhöhenlage
Bergseitig zeigt das Haus zwei Geschosse, talseitig vier – beide Ansichten werden getrennt bemaßt, jede mit ihrer eigenen, am tatsächlichen Gelände abgelesenen Höhenlinie.
Dachgaube im Gründerzeitbestand Stuttgart-West
Die von der Straße sichtbare Gaube braucht eine eigene Ansicht mit Höhen- und Breitenangaben, abgestimmt auf den zugehörigen Schnitt durch das ausgebaute Dachgeschoss.
Anbau an ein Wohnhaus in der Halbhöhenlage
Stützmauer und Geländeversprung an der Talseite gehören mit in die Ansicht, weil sie über die tatsächliche Wandhöhe entscheiden – ein reiner Blick auf die Straßenfassade würde diesen Teil des Vorhabens unterschlagen.
Fenstertausch im Altbau in Bad Cannstatt
Neue Fensteröffnungen müssen in der Ansicht mit Rohbaumaßen und im Vergleich zum Bestand eindeutig dargestellt werden, auch wenn sich die äußeren Maße der Fassade nicht ändern.
So entsteht Ihre Ansicht für Stuttgart
Von der Bestandsaufnahme bis zur einreichfertigen Zeichnung durchläuft die Ansicht dieselben Schritte wie der übrige Plansatz – mit besonderem Augenmerk auf Hanglage und Milieuschutz:
- Betroffene Fassadenseiten klären
Welche Seiten sind vom Vorhaben sichtbar betroffen – an einem Hanghaus reicht die Frage in aller Regel über die Straßenfassade hinaus.
- Aufmaß oder Bauakte als Grundlage
Bauakte des Baurechtsamts oder ein aktuelles Aufmaß der betroffenen Fassade, je nachdem, ob und wie verlässlich die vorhandenen Unterlagen den heutigen Bestand abbilden.
- Ansicht bemaßt erstellen
Im Maßstab in der Regel 1:100, mit allen Pflichtangaben der LBOVVO und, bei Hanglage, mit eigener Geländelinie für jede dargestellte Seite.
- Mit Grundriss und Schnitt abgleichen
Damit Öffnungen, Höhen und Bauteile zwischen den Zeichnungen des Plansatzes widerspruchsfrei bleiben und keine Rückfrage des Baurechtsamts auslösen.
- Für das Baurechtsamt zusammenstellen
Digital über das Virtuelle Bauamt aufbereitet, gegebenenfalls mit Blick auf ein bestehendes Milieuschutzgebiet und die dort zuständige zweite Prüfstelle.
Was den Preis für eine Ansicht in Stuttgart beeinflusst
Diese Faktoren bestimmen den Aufwand für eine bemaßte Ansicht in Stuttgart:
- Zahl der betroffenen Fassadenseiten
Eine einzelne Straßenansicht ist schneller erstellt als mehrere Seiten bei einem freistehenden Gebäude oder einem Hanghaus mit sichtbarer Berg- und Talseite.
- Halbhöhenlage und Geländeversprung
Zeigen Berg- und Talseite eine unterschiedliche Geschosszahl, braucht jede Seite eine eigene, am Gelände abgelesene Höhenlinie – das erhöht den Erfassungsaufwand gegenüber einem ebenerdigen Gebäude.
- Neubau oder Bestandsfassade
Eine Ansicht aus einer laufenden Neubauplanung entsteht meist zügiger als die Dokumentation einer Bestandsfassade mit unklarer oder veralteter Aktenlage.
- Detailtiefe bei Material und Farbe
In einem der vier Milieuschutzgebiete oder bei gestalterisch sensiblen Vorhaben braucht es oft zusätzliche Angaben zu Fassadenmaterial und Farbgebung, die andernorts entfallen können.
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