Planprofi24 in München

Bauantrag, Aufmaß, Grundriss, Wohnflächenberechnung, Nutzungsänderung und Energieausweis für Immobilien in München — digital beauftragt, mit Blick auf die lokalen Zuständigkeiten und Besonderheiten.

München ist der teuerste Immobilienmarkt Deutschlands: Eigentumswohnungen kosten im Durchschnitt über 9.000 Euro pro Quadratmeter, Neuvermietungen liegen häufig bei 21 bis 23 Euro pro Quadratmeter. Jeder Quadratmeter Wohnfläche wird deshalb genau geprüft, bevor Kauf, Verkauf, Finanzierung oder Vermietung entschieden werden – zusätzlich verschärft dadurch, dass große Teile der Innenstadtviertel unter sozialer Erhaltungssatzung stehen, was Nutzungsänderungen und größere Umbauten zusätzlich genehmigungspflichtig macht.

Zuständige Bauaufsichtsbehörde in München

Für Bauanträge in München ist die Lokalbaukommission (LBK) zuständig, eine Hauptabteilung des Referats für Stadtplanung und Bauordnung. Sie gilt als größte Baugenehmigungsbehörde Deutschlands und bearbeitet als untere Bauaufsichtsbehörde sämtliche Bauanträge, Bauvoranfragen und Nutzungsänderungen zentral für das gesamte Stadtgebiet – anders als in Berlin oder Hamburg gibt es in München keine auf einzelne Stadtbezirke verteilte Zuständigkeit, obwohl die Stadt selbst in 25 Stadtbezirke gegliedert ist.

Seit Januar 2024 können Bauanträge bei der Lokalbaukommission auch digital eingereicht werden. Als obere Bauaufsichtsbehörde übt die Regierung von Oberbayern die Fachaufsicht über die Lokalbaukommission aus und ist unter anderem für bestimmte Sonderbauten sowie für Widerspruchsverfahren zuständig.

Bauordnung und Besonderheiten in München

Nach Berlin hat keine deutsche Stadt so viele Milieuschutzgebiete wie München: Aktuell bestehen 36 Erhaltungssatzungsgebiete mit rund 204.400 Wohnungen, in denen etwa 340.500 Menschen und damit gut ein Fünftel der Münchner Bevölkerung leben – darunter etablierte Lagen wie Schwabing, Haidhausen und Neuhausen ebenso wie neuere Gebiete wie die Alte Heide oder Teile von Moosach. In diesen sozialen Erhaltungssatzungsgebieten nach § 172 BauGB sind Abriss, bauliche Veränderungen über den ortsüblichen Standard hinaus, Nutzungsänderungen und die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen zusätzlich genehmigungspflichtig.

Grundlage für das Bauordnungsrecht im Übrigen ist die Bayerische Bauordnung (BayBO). Da die Stadt die Liste der Erhaltungssatzungsgebiete regelmäßig erweitert, lohnt sich vor jeder Nutzungsänderung, größeren Modernisierung oder Grundrissänderung eine aktuelle Prüfung, ob das jeweilige Grundstück in einem solchen Gebiet liegt.

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