Bemaßte Ansichten in München — Fassaden zwischen Ensembleschutz und Erhaltungssatzung dokumentiert

Eine bemaßte Ansicht zeigt ausschließlich das, was von einem Gebäude nach außen sichtbar ist: Fassadenmaterial, Fensterproportionen, Trauf- und Firstlinien, jede Öffnung mit eigenem Maß. In München ist das selten eine reine Formsache – die Stadt zählt 86 Ensemblebereiche und 6.911 Baudenkmäler, in denen genau diese äußere Erscheinung unter besonderem Schutz nach dem Bayerischen Denkmalschutzgesetz steht, während in den 36 sozialen Erhaltungssatzungsgebieten zusätzlich geprüft wird, ob eine sichtbare bauliche Veränderung über den ortsüblichen Standard hinausgeht. Beide Schutzinstrumente verlangen im Kern dieselbe Zeichnung, aber aus unterschiedlichem Grund – wer sie verwechselt, liefert der zuständigen Stelle die falschen Angaben.

Was eine Ansicht für München zeigen muss

Die Bayerische Bauvorlagenverordnung stellt an eine Ansicht dieselben formalen Grundanforderungen wie an jede andere Bauzeichnung des Plansatzes, mit inhaltlichem Schwerpunkt auf der äußeren Erscheinung:

  • Maßstab: mindestens 1:100, mit numerischer Angabe, Maßstabsleiste und vollständiger Bemaßung von Höhen, Breiten und Öffnungen auf jeder dargestellten Fassadenseite.
  • Zeichen und Farben nach Anlage 1 der Bauvorlagenverordnung sind einheitlich zu verwenden, damit sich Fassadenmaterial und Bauteile ohne Rückfrage zuordnen lassen.
  • Bei Änderungen an einer bestehenden Fassade müssen zu beseitigende und geplante Bauteile eindeutig unterscheidbar dargestellt werden – etwa ein neuer Fensterausschnitt gegenüber dem bestehenden Mauerwerk.
Ensembleschutz statt Milieuschutz: wenn die Fassade selbst der Schutzgegenstand ist

München unterhält zwei Schutzinstrumente, die häufig verwechselt werden, obwohl sie ganz unterschiedliche Fragen stellen. In den 86 Ensemblebereichen und bei den 6.911 Baudenkmälern nach dem Bayerischen Denkmalschutzgesetz ist die äußere Erscheinung des Gebäudes selbst der geschützte Gegenstand – die Denkmalpflege prüft Material, Farbgebung, Fensterteilung und Proportion anhand genau der Angaben, die eine bemaßte Ansicht liefert. In den 36 sozialen Erhaltungssatzungsgebieten nach § 172 BauGB dagegen schützt die Stadt nicht die Bausubstanz, sondern die soziale Zusammensetzung des Viertels; geprüft wird hier, ob eine sichtbare Veränderung wie ein Balkonanbau über den ortsüblichen Standard hinausgeht. Für die Ansicht als Zeichnung macht das praktisch wenig Unterschied – verlangt wird in beiden Fällen dieselbe bemaßte Darstellung mit Material- und Farbangabe. Für die Einordnung des Vorhabens ist die Unterscheidung dagegen entscheidend: Ein Gebäude in einem reinen Erhaltungssatzungsgebiet ohne Einzeldenkmalschutz hat bei der Wahl von Material und Farbe meist mehr Spielraum als ein eingetragenes Baudenkmal.

Drei Ausgangslagen für Ihre Ansicht in München

Ob und mit wem die Ansicht zusätzlich abgestimmt werden muss, hängt vom Schutzstatus des Gebäudes ab:

Neubau ohne besonderen Schutzstatus

Grundriss, Schnitt und Ansicht entstehen gemeinsam aus einer Planung. Öffnungen, Materialien und Höhen sind von vornherein zwischen den Zeichnungen abgestimmt, bevor der Plansatz digital bei der Lokalbaukommission eingereicht wird.

Bestandsfassade außerhalb von Ensemble und Erhaltungssatzung

Bei einem Anbau, Fenstertausch oder einer Dachgaube braucht es zunächst ein aktuelles Aufmaß der betroffenen Fassadenseite, damit sich zu beseitigende und geplante Bauteile in der Ansicht eindeutig unterscheiden lassen.

Fassade an einem Baudenkmal oder im Ensemblebereich

Hier reicht die bemaßte Darstellung allein nicht: Vor der endgültigen Fassung wird zusätzlich mit der Denkmalpflege abgestimmt, welche Bauteile im Original erhalten bleiben und wo Material oder Farbe von den Vorgaben abweichen dürfen.

Was zu einer vollständigen Ansicht in München gehört

Eine einzelne Fassadenzeichnung reicht selten aus – gefragt ist ein auf Grundriss und Schnitt abgestimmter, in sich stimmiger Satz:

  • Ansichten aller betroffenen Fassadenseiten

    Bemaßt im Maßstab mindestens 1:100, mit Höhen, Öffnungen und – wo relevant – Material- und Farbangaben nach Anlage 1 der Bauvorlagenverordnung.

  • Abgestimmter Grundriss und Schnitt

    Damit Maße, Geschosshöhen und Öffnungspositionen zwischen den Zeichnungen des Plansatzes übereinstimmen, bevor die Lokalbaukommission sie gemeinsam prüft.

  • Nachweis des Schutzstatus

    Ob das Gebäude in einem der 86 Ensemblebereiche liegt, als eines der 6.911 Baudenkmäler eingetragen ist oder in einem der 36 Erhaltungssatzungsgebiete – diese Einordnung bestimmt, welche zusätzliche Stelle die Ansicht mitprüft.

Bemaßte Ansichten in München – Beispiele aus der Praxis

Balkonanbau an einer Altbaufassade in Schwabing

In einem der 36 Erhaltungssatzungsgebiete zeigt die Ansicht, wie sich der neue Balkon in die bestehende Fassadengliederung einfügt – Grundlage für die Prüfung durch die zuständige Stelle.

Fenstertausch an einem eingetragenen Baudenkmal in der Maxvorstadt

Weil hier die äußere Erscheinung selbst geschützt ist, dokumentiert die Ansicht zusätzlich zu Rohbaumaßen und Vergleich mit dem Bestand die geplante Sprossenteilung, abgestimmt mit der Denkmalpflege.

Dachgaube im Zuge eines Dachgeschossausbaus in einem Ensemblebereich in Bogenhausen

Die von der Straße sichtbare Gaube braucht eine eigene Ansicht mit Höhen- und Breitenangaben, abgestimmt sowohl auf den zugehörigen Schnitt als auch auf die Vorgaben der Denkmalpflege für das Ensemble.

Fassade eines Neubaus in einem Nachverdichtungsgebiet ohne besonderen Schutzstatus

Ohne Ensemble- oder Erhaltungssatzungsbindung genügt die bemaßte Darstellung nach den Grundanforderungen der Bauvorlagenverordnung, ohne zusätzliche denkmalrechtliche Abstimmung.

Wintergarten-Anbau in Haidhausen mit doppeltem Prüfweg

Das Gebäude liegt sowohl in einem Erhaltungssatzungsgebiet als auch in einem Ensemblebereich – die Ansicht muss deshalb beiden Prüfungen gleichzeitig standhalten, obwohl sie unterschiedliche Fragen stellen.

So entsteht Ihre Ansicht für München

Von der Bestandsaufnahme bis zur einreichfertigen Zeichnung durchläuft die Ansicht mehrere aufeinander abgestimmte Schritte:

  1. Betroffene Fassadenseiten und Schutzstatus klären

    Welche Seiten sind vom Vorhaben sichtbar betroffen, und liegt das Gebäude in einem Ensemblebereich, ist es Baudenkmal oder Teil eines Erhaltungssatzungsgebiets.

  2. Aufmaß oder Zentralregistratur-Akte als Grundlage

    Bestehende Bauakte der Lokalbaukommission oder ein aktuelles Aufmaß der betroffenen Fassade als Ausgangspunkt.

  3. Ansicht bemaßt erstellen

    Im Maßstab mindestens 1:100, mit allen Pflichtangaben der Bauvorlagenverordnung und, wo relevant, Material- und Farbangaben.

  4. Mit Grundriss und Schnitt abgleichen

    Damit Öffnungen, Höhen und Bauteile zwischen den Zeichnungen des Plansatzes widerspruchsfrei sind.

  5. Bei Bedarf mit der Denkmalpflege abstimmen und einreichen

    Digital aufbereitet für die Lokalbaukommission, bei Baudenkmälern und Ensemblebereichen zusätzlich mit der zuständigen Denkmalpflege abgeglichen.

Was den Preis für eine Ansicht in München beeinflusst

Diese Faktoren bestimmen den Aufwand für eine bemaßte Ansicht:

  • Zahl der betroffenen Fassadenseiten

    Eine einzelne Straßenansicht ist schneller erstellt als mehrere Seiten bei einem freistehenden Gebäude.

  • Neubau oder Bestandsfassade

    Eine Ansicht aus einer laufenden Neubauplanung entsteht meist zügiger als die Dokumentation einer unklaren Bestandsfassade.

  • Ensembleschutz oder Baudenkmal

    Liegt das Gebäude in einem der 86 Ensemblebereiche oder ist es eines der 6.911 Baudenkmäler, kommt die Abstimmung mit der Denkmalpflege als zusätzlicher Schritt hinzu.

  • Detailtiefe bei Material und Farbe

    Gestalterisch sensible Lagen verlangen oft zusätzliche Angaben zu Fassadenmaterial und Farbgebung, die eine einfache Bestandsfassade nicht braucht.

  • Zustand der Zentralregistratur-Akte

    Fehlt eine verwertbare Bestandszeichnung, kommt ein Aufmaß-Termin hinzu, bevor die Ansicht entstehen kann.

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