Bauzeichnung in München — koordinierter Plansatz nach der bayerischen Bauvorlagenverordnung
Anforderungen an Bauzeichnungen regelt in Bayern seit 2007 die Bauvorlagenverordnung (BauVorlV) – ein deutlich älteres und stabileres Regelwerk als etwa in Berlin, wo eine vergleichbare Verordnung erst 2025 neu benannt wurde. Wer für München eine Bauzeichnung braucht, benötigt aber ebenso selten nur ein einzelnes Blatt: Gefragt ist ein vollständiger, in sich stimmiger Plansatz aus Grundriss, Schnitt und Ansicht, den die Lokalbaukommission seit 2024 überwiegend digital und als Ganzes gegeneinander prüft.
- Was die Bauvorlagenverordnung für Ihre Bauzeichnung verlangt
- Ein koordinierter Plansatz statt einzelner Zeichnungen
- Was zu einem vollständigen Plansatz in München gehört
- Bauzeichnungen in München – Beispiele aus der Praxis
- So entsteht Ihr Plansatz für München
- Was den Preis für eine Bauzeichnung in München beeinflusst
Was die Bauvorlagenverordnung für Ihre Bauzeichnung verlangt
Die Bayerische Bauvorlagenverordnung legt fest, welche Angaben eine Bauzeichnung enthalten muss, damit sie als vollständige Bauvorlage für die Lokalbaukommission gilt:
- Maßstab: mindestens 1:100 für Bauzeichnungen; der Lageplan darf nicht kleiner als 1:1000 sein. Größer ist zu wählen, wenn es die erforderliche Eintragung verlangt, kleiner nur unter engen Voraussetzungen.
- Kennzeichnung: Zeichen und Farben nach Anlage 1 der Bauvorlagenverordnung sind einheitlich zu verwenden, damit sich Bauteile und Nutzungen für die Lokalbaukommission zweifelsfrei zuordnen lassen.
- Bauvorlageberechtigung: Aus der Zeichnung muss hervorgehen, wer sie im Sinne von Art. 61 BayBO als bauvorlageberechtigte Person verantwortet – dazu zählen insbesondere in der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau oder der Bayerischen Architektenkammer eingetragene Personen.
Während Berlin seine Vorschriften für Bauvorlagen erst 2025 in eine neu benannte Bauvorlagenverordnung überführt hat, gilt die bayerische Bauvorlagenverordnung (BauVorlV) in ihrer Grundstruktur bereits seit dem 10. November 2007 nahezu unverändert. Die Verordnung sieht grundsätzlich eine mehrfache Ausfertigung der Bauvorlagen vor; da München als Landeshauptstadt mit der Lokalbaukommission Gemeinde und untere Bauaufsichtsbehörde in einer Institution vereint, reduziert sich diese Zahl gegenüber Kommunen mit getrennter Zuständigkeit. In der Praxis hat sich diese Frage seit der Einführung der digitalen Einreichung 2024 für die meisten Vorhaben ohnehin erledigt: Der Plansatz geht als Datei an die Lokalbaukommission, zusätzliche Papierausfertigungen bleiben die Ausnahme.
Ein koordinierter Plansatz statt einzelner Zeichnungen
Ob Neubau oder Bestand entscheidet, wie der Plansatz für München entsteht:
Neubau: vollständiger Plansatz von Grund auf
Grundriss, Schnitt und Ansicht entstehen gemeinsam aus einer Planung und sind von vornherein aufeinander abgestimmt – Maße, Öffnungen und Bauteile stimmen zwischen den Zeichnungen überein, bevor der Satz digital bei der Lokalbaukommission eingereicht wird. Nachträgliche Korrekturen an nur einer Teilzeichnung entfallen dadurch weitgehend.
Bestand und Umbau: Abgleich mit der Zentralregistratur
Bei Änderungen an bestehenden Gebäuden braucht es eine verlässliche Bestandsgrundlage – aus der Bauakte der Zentralregistratur, soweit sie ausreicht, sonst aus einem aktuellen Aufmaß vor Ort. Erst danach lassen sich neue und zu beseitigende Bauteile in der Zeichnung eindeutig unterscheiden.
Was zu einem vollständigen Plansatz in München gehört
Für die Einreichung braucht es mehr als eine einzelne Zeichnung:
- Grundrisse aller Geschosse
Bemaßt im Maßstab mindestens 1:100, mit einheitlicher Zeichen- und Farbverwendung nach Anlage 1 der Bauvorlagenverordnung.
- Schnitte und Ansichten
Sie greifen Maße und Bauteile der Grundrisse konsequent auf, damit sich die Zeichnungen des Plansatzes gegenseitig nicht widersprechen.
- Lageplan
Amtlicher Auszug aus dem Liegenschaftskataster, nicht kleiner als im Maßstab 1:1000, mit Darstellung des Vorhabens auf dem Flurstück.
Bauzeichnungen in München – Beispiele aus der Praxis
Neubau eines Mehrfamilienhauses in einem Nachverdichtungsgebiet
Grundriss, Schnitt und Ansicht entstehen als abgestimmter Satz direkt aus der Planung, durchgängig im geforderten Maßstab, und gehen digital an die Lokalbaukommission.
Dachgeschossausbau im Altbau in Haidhausen
Weil die Zentralregistratur-Akte den heutigen Bestand nicht mehr vollständig abbildet, bildet ein aktuelles Aufmaß des betroffenen Geschosses die Grundlage der neuen Zeichnungen.
Nachträglicher Wintergarten-Anbau in einem äußeren Stadtbezirk
Selbst ein kleines Bauvorhaben verlangt den vollständigen, aufeinander abgestimmten Plansatz – eine einzelne, isoliert eingereichte Zeichnung genügt der Lokalbaukommission nicht.
Umbau eines ensemblegeschützten Gebäudes in Bogenhausen
Neben den Anforderungen der Bauvorlagenverordnung stimmt der Plansatz hier zusätzlich mit der Denkmalpflege ab, welche Bauteile im Bestand erhalten bleiben – die einheitliche Zeichen- und Farbgebung nach Anlage 1 erleichtert diesen Abgleich zwischen beiden Prüfstellen.
So entsteht Ihr Plansatz für München
Vom Bestand bis zur einreichfertigen Zeichnung durchläuft der Plansatz mehrere aufeinander abgestimmte Schritte.
- Bestand klären
Zentralregistratur-Akte oder Aufmaß als Grundlage für Umbauten und Bestandsobjekte.
- Grundrisse erstellen
Bemaßt im Maßstab mindestens 1:100, mit allen Pflichtangaben der Bauvorlagenverordnung.
- Schnitte und Ansichten abstimmen
Auf die Grundrisse bezogen, damit Maße und Bauteile durchgängig übereinstimmen.
- Zeichen und Farben nach Anlage 1 vereinheitlichen
Damit die Lokalbaukommission Bauteile und Nutzungen ohne Rückfragen zuordnen kann.
- Plansatz digital bei der Lokalbaukommission einreichen
Zusammen mit Lageplan und Baubeschreibung als vollständige, aufeinander abgestimmte Einreichung.
Was den Preis für eine Bauzeichnung in München beeinflusst
Wie aufwendig ein Plansatz für München wird, richtet sich nach mehreren Faktoren gleichzeitig:
- Neubau oder Bestand
Ein abgestimmter Plansatz aus einer laufenden Planung entsteht meist zügiger als die Anpassung an einen unklaren Bestand.
- Zustand der Zentralregistratur-Akte
Fehlt eine verwertbare Akte oder ist sie schwer lesbar, kommt ein Aufmaß-Termin hinzu, bevor die Zeichnungen entstehen können.
- Umfang des Vorhabens
Je mehr Geschosse und je verschachtelter die Bauteile, desto umfangreicher fällt der gesamte Plansatz aus.
- Gewünschte Bearbeitungsgeschwindigkeit
Eine schnellere Erstellung verkürzt allein die eigene Vorlaufzeit; auf die Prüffristen der Lokalbaukommission hat sie keinen Einfluss.
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