Planprofi24 in Mainz
Bauantrag, Aufmaß, Grundriss, Wohnflächenberechnung, Nutzungsänderung und Energieausweis für Immobilien in Mainz — digital beauftragt, mit Blick auf die lokalen Zuständigkeiten und Besonderheiten.
Mainz ist als Landeshauptstadt von Rheinland-Pfalz und Sitz von Landesregierung, Universität und Medienhäusern ein gefragter, aber räumlich eng begrenzter Wohnungsmarkt mit rund 214.000 Einwohnern und Eigentumswohnungspreisen um 4.200 Euro je Quadratmeter. Besonders geprägt ist die Mainzer Altstadt, die seit über 40 Jahren förmliches Sanierungsgebiet ist und wegen ihrer engen historischen Parzellen sogar von den regulären Maßvorgaben der Landesbauordnung abweichen darf. Wer in Mainz baut, saniert oder eine Wohnung neu vermisst, trifft damit auf eine Stadt, in der Bestandsschutz und Nachverdichtung besonders eng beieinanderliegen.
Zuständige Bauaufsichtsbehörde in Mainz
Zuständig für Bauanträge in Mainz ist die Abteilung Bauaufsicht im Bauamt der Landeshauptstadt Mainz, die als untere Bauaufsichtsbehörde amtiert – Mainz ist kreisfrei und braucht deshalb keine zusätzliche Kreisebene. Die Registratur des Bauamts befindet sich auf der Zitadelle; dieselbe Abteilung ist außerdem für den Vollzug der Zweckentfremdungsverbotssatzung und für Schornsteinfegerangelegenheiten zuständig.
Bauvoranfragen und Bauanträge lassen sich in Mainz digital über das landesweite Online-Portal für Baugenehmigungen in Rheinland-Pfalz einreichen, das den Verfahrensstand für alle Beteiligten jederzeit einsehbar macht.
Bauordnung und Besonderheiten in Mainz
Grundlage ist die Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO). Eine Besonderheit, die es in dieser Form nur in Mainz gibt, betrifft die Südliche Altstadt: Die Stadt hat sie zusammen mit der Rotekopfgasse und einem weiteren Teilgebiet vor über 40 Jahren förmlich als Sanierungsgebiet festgelegt und begleitet die Erneuerung seither kontinuierlich.
Auf Grundlage von § 88 Abs. 1 Nr. 4 LBauO hat Mainz für die Südliche Altstadt Teil A eine eigene Satzung erlassen, die dort ausdrücklich geringere Abstandsflächen und Maße zulässt, als die Landesbauordnung sonst vorschreibt – ein bewusster Kompromiss, um die engen historischen Parzellen und die gewachsene Bebauung des Viertels zu erhalten, statt sie an moderne Regelmaße anzupassen. Wer in der Südlichen Altstadt baut oder saniert, sollte diese Sondersatzung frühzeitig mit einplanen.
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