Bemaßte Ansichten in Mainz — von der Fassade am Kurfürstlichen Schloss bis zur Gründerzeitzeile der Neustadt

Eine Bauzeichnung für Mainz besteht immer aus einem koordinierten Plansatz aus Grundriss, Schnitt und Ansicht – die Ansicht selbst rückt dabei etwas in den Mittelpunkt, das Grundriss und Schnitt kaum zeigen können: die äußere Erscheinung eines Gebäudes. Genau das wird in Mainz an zwei sehr unterschiedlichen Fassadenwelten geprüft. Rund um das Kurfürstliche Schloss und den Dom St. Martin gehört die Fassade selbst zum geschützten Straßen- und Platzbild einer Denkmalzone, mit Fensterproportionen und Materialwahl, die über Jahrhunderte gewachsen sind. In der gründerzeitlichen Neustadt dagegen prägen Stuckgesimse, Erker und durchgehende Traufhöhen ein anderes, aber ebenso genau geprüftes Fassadenbild. Eine bemaßte Ansicht muss beide Kontexte in derselben Zeichnung abbilden können – mit Höhen, Öffnungen und, wo relevant, Materialangaben, die sich lückenlos in den übrigen Plansatz einfügen.

Was eine Ansicht für Mainz zeigen muss

Die BauuntPrüfVO stellt an Ansichten dieselben Grundanforderungen wie an andere Bauzeichnungen, mit inhaltlichem Schwerpunkt auf der äußeren Erscheinung des Gebäudes:

  • Maßstab: mindestens 1:50, mit vollständiger Bemaßung von Höhen und Öffnungen auf jeder dargestellten Fassadenseite – feiner als der in vielen anderen Bundesländern übliche Mindestmaßstab 1:100.
  • Wesentliche Bauprodukte und Bauarten müssen erkennbar sein – bei Ansichten heißt das in der Praxis: Fassadenmaterial, Farbgebung und Fensterteilung, sobald sie für die Beurteilung des Vorhabens relevant sind.
  • Bei Eingriffen an denkmalgeschützter Bausubstanz genügt eine reine Maßangabe selten – die Ansicht muss zusätzlich erkennen lassen, wie sich Material und Proportion in den überkommenen Bestand einfügen.
Zwei Fassadenwelten, eine gemeinsame Prüfung

Weite Teile der Mainzer Altstadt rund um Kurfürstliches Schloss und Dom zählen zu den historischen Denkmalzonen der Stadt, deren charakteristisches Straßen- und Platzbild § 5 DSchG als Ensemble schützt – dazu gehört ausdrücklich auch die äußere Erscheinung der einzelnen Gebäude. Eingriffe an einem Einzeldenkmal oder innerhalb einer Denkmalzone brauchen deshalb zusätzlich zur Baugenehmigung die Erlaubnis der unteren Denkmalschutzbehörde nach § 13 DSchG im Benehmen mit der in Mainz ansässigen Generaldirektion Kulturelles Erbe (GDKE) – und diese Prüfung stützt sich maßgeblich auf die eingereichte Ansicht. In der gründerzeitlichen Neustadt liegt der Schwerpunkt anders: Dort geht es seltener um ein einzelnes Baudenkmal, sondern häufiger darum, ob ein Eingriff wie ein neuer Balkon oder ein verändertes Fensterformat die für den Blockrand typische, durchgehende Fassadengliederung mit Traufhöhe, Gesimsen und Erkerachsen stört – eine Frage, die sich ebenfalls nur anhand einer bemaßten, materialgenauen Ansicht beurteilen lässt.

Neubau oder Bestandsfassade – zwei Ausgangslagen

Ob eine Ansicht komplett neu entsteht oder eine bestehende Fassade dokumentiert, wirkt sich in Mainz unmittelbar auf die Vorarbeit aus:

Neubau: alle Seiten aus einer durchgeplanten Fassade

Für Vorhaben im Zollhafenquartier entstehen die Ansichten aller Fassadenseiten gemeinsam mit Grundriss und Schnitt aus einer Planung – Öffnungen, Materialien und Höhen sind von Beginn an aufeinander abgestimmt, eine Bestandsaufnahme entfällt.

Bestand: Aufmaß der betroffenen Fassade

Bei einem Eingriff in eine bestehende Fassade in Neustadt oder Altstadt braucht es zunächst ein aktuelles Aufmaß der betroffenen Seite, damit sich zu beseitigende und geplante Bauteile eindeutig unterscheiden lassen – bei den unregelmäßig gewachsenen Parzellen der Südlichen Altstadt oft mit größerem Erfassungsaufwand als bei einer regelmäßig gegliederten Neustadt-Fassade.

Was zu einer vollständigen Ansicht in Mainz gehört

Eine einzelne Fassadenzeichnung reicht selten – gefragt ist ein auf Grundriss und Schnitt abgestimmter Satz:

  • Ansichten aller betroffenen Fassadenseiten

    Bemaßt im Maßstab mindestens 1:50, mit Höhen, Öffnungen und, wo relevant, Material- und Farbangaben.

  • Abgestimmter Grundriss und Schnitt

    Damit Maße, Geschosshöhen und Öffnungspositionen zwischen den Zeichnungen des Plansatzes widerspruchsfrei bleiben.

  • Hinweis auf Denkmalzone oder Einzeldenkmal

    Liegt das Gebäude in einer der historischen Denkmalzonen der Altstadt, wird dies bei der Darstellung der Fassade von vornherein mitgedacht – als Grundlage für die Erlaubnis nach § 13 DSchG.

Bemaßte Ansichten in Mainz – Beispiele aus der Praxis

Fenstererneuerung an einem Altstadthaus nahe dem Kurfürstlichen Schloss

Die Ansicht zeigt die neuen Fensteröffnungen im Vergleich zum historischen Bestand mit Rohbaumaßen, Sprossenteilung und Material – Grundlage für die denkmalschutzrechtliche Erlaubnis nach § 13 DSchG.

Balkonanbau an einer Gründerzeitfassade in der Neustadt

Die Ansicht zeigt, wie sich der neue Balkon in die durchgehende Gliederung aus Gesimsen und Fensterachsen der Blockrandfassade einfügt – auch ohne Denkmalschutz eine Frage, die die Bauaufsicht anhand der Zeichnung prüft.

Neubauriegel im Zollhafenquartier

Für einen Neubau am Wasser entstehen alle Fassadenseiten gemeinsam mit Grundriss und Schnitt aus derselben Planung, durchgängig im Maßstab mindestens 1:50.

Dachgaube an einem Neustadthaus

Die von der Straße sichtbare Gaube braucht eine eigene Ansicht mit Höhen- und Breitenangaben, abgestimmt auf den zugehörigen Schnitt durch das Dachgeschoss.

So entsteht Ihre Ansicht für Mainz

Von der Bestandsaufnahme bis zur einreichfertigen Zeichnung, mit Blick auf Denkmalzone oder Gründerzeitfassade:

  1. Betroffene Fassadenseiten klären

    Welche Seiten sind vom Vorhaben überhaupt sichtbar betroffen – bei dicht bebauten Parzellen der Altstadt oft nur eine einzelne, straßenseitige Fassade.

  2. Lage prüfen: Denkmalzone oder reguläre Bebauung

    Schon vor der Zeichnung klärt sich, ob eine Erlaubnis nach § 13 DSchG hinzukommt und welche Detailtiefe zu Material und Farbe dafür nötig ist.

  3. Aufmaß oder Bauakte als Grundlage

    Bestehende Bauakte oder ein aktuelles Aufmaß der betroffenen Fassade als Ausgangspunkt für die bemaßte Zeichnung.

  4. Ansicht bemaßt erstellen und abgleichen

    Im Maßstab mindestens 1:50, mit allen Pflichtangaben der BauuntPrüfVO und in Übereinstimmung mit Grundriss und Schnitt.

  5. Für die Abteilung Bauaufsicht zusammenstellen

    Digital aufbereitet für die Einreichung, bei Bedarf mit gesonderten Unterlagen für die Denkmalschutzbehörde.

Was den Aufwand einer Ansicht in Mainz beeinflusst

Ein pauschaler Aufwand lässt sich für eine Ansicht nicht seriös nennen. Diese Faktoren spielen eine Rolle:

  • Zahl der betroffenen Fassadenseiten

    Eine einzelne Straßenansicht ist schneller erstellt als mehrere Seiten bei einem freistehenden Gebäude im Zollhafen.

  • Lage in einer Denkmalzone

    Gebäude rund um Kurfürstliches Schloss, Dom oder in der Südlichen Altstadt verlangen zusätzliche Angaben zu Material und Farbe für die Prüfung nach § 13 DSchG.

  • Neubau oder Bestandsfassade

    Eine Ansicht aus einer laufenden Neubauplanung entsteht meist zügiger als die Dokumentation einer unklaren Bestandsfassade.

  • Zustand vorhandener Bauakten

    Fehlt eine verwertbare Bestandszeichnung, kommt ein Aufmaß-Termin hinzu, bevor die Ansicht entstehen kann.

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