Bauzeichnung in Mainz — nach der BauuntPrüfVO im Maßstab mindestens 1:50
Rheinland-Pfalz regelt die Anforderungen an Bauzeichnungen nicht in einer eigens so benannten Bauvorlagenverordnung, sondern in der Landesverordnung über Bauunterlagen und die bautechnische Prüfung (BauuntPrüfVO) vom 16. Juni 1987 – zuletzt mehrfach geändert, unter anderem 2024 und 2025. Sie verlangt für Bauzeichnungen mindestens den Maßstab 1:50, feiner als der in vielen anderen Bundesländern übliche Mindestmaßstab 1:100. Wer für ein Mainzer Vorhaben eine Bauzeichnung braucht, benötigt damit ohnehin selten ein einzelnes Blatt: Gefragt ist ein vollständiger, in sich stimmiger Plansatz aus Grundriss, Schnitt und Ansicht, den die Abteilung Bauaufsicht als Ganzes gegeneinander prüft – ein anderer Auftrag als ein einzelner Grundriss für Verkauf oder Exposé, der andere Maßstäbe und Inhalte verlangt.
Was die BauuntPrüfVO für Ihre Bauzeichnung verlangt
Die Landesverordnung legt fest, welche Angaben eine Bauzeichnung enthalten muss, damit sie als vollständige Bauvorlage gilt:
- Maßstab: mindestens 1:50 für Bauzeichnungen, üblicherweise 1:1000 für den Lageplan – ein größerer Maßstab ist zu wählen, wenn er zur Darstellung der erforderlichen Eintragungen notwendig ist.
- Kennzeichnung: numerischer Maßstab und Maßstabsleiste müssen auf jeder Zeichnung angegeben sein, damit sich Maße auch aus einer Kopie oder einem Scan zuverlässig ablesen lassen.
- Bei Änderungen an bestehenden Gebäuden, etwa einem Dachgeschossausbau in der Neustadt, müssen zu beseitigende und neu geplante Bauteile eindeutig unterscheidbar dargestellt werden.
Der in der BauuntPrüfVO vorgeschriebene Mindestmaßstab von 1:50 verlangt gegenüber dem in mehreren anderen Bundesländern üblichen 1:100 eine feinere, detailliertere Darstellung – etwa bei Wandstärken oder Fensteröffnungen. Inhaltlich verlangt die Verordnung in der Südlichen Altstadt nichts grundsätzlich anderes als anderswo in Mainz: Auch dort muss die Bauzeichnung dieselben Angaben zu Maßen und Abstandsflächen enthalten wie überall. Der Unterschied liegt im Maßstab, an dem diese Angaben gemessen werden: Wo die Satzung nach § 88 Abs. 1 Nr. 4 LBauO greift, prüft die Abteilung Bauaufsicht die eingetragenen Abstandsflächen gegen die dort zulässigen, reduzierten Werte statt gegen die allgemeinen Vorgaben der Landesbauordnung.
Ein koordinierter Plansatz statt einzelner Zeichnungen
Ob Neubau oder Bestand entscheidet, wie der Plansatz für Mainz entsteht:
Neubau: vollständiger Plansatz von Grund auf
Für Vorhaben etwa im Zollhafenquartier entstehen Grundriss, Schnitt und Ansicht gemeinsam aus einer Planung und sind von vornherein aufeinander abgestimmt – Maße, Öffnungen und Bauteile stimmen zwischen den Zeichnungen überein.
Bestand und Umbau: Abgleich mit vorhandenen Unterlagen
Bei Änderungen an einem Gebäude in Neustadt oder Südlicher Altstadt müssen die neuen Zeichnungen zu beseitigende und geplante Bauteile eindeutig unterscheiden – das setzt eine verlässliche Bestandsgrundlage voraus, wie sie ein aktuelles Aufmaß liefert.
Was zu einem vollständigen Plansatz in Mainz gehört
Für die Einreichung braucht es mehr als eine einzelne Zeichnung:
- Grundrisse aller Geschosse
Bemaßt im Maßstab mindestens 1:50, mit den nach der BauuntPrüfVO erforderlichen Kennzeichnungen wie numerischem Maßstab, Maßstabsleiste und den wesentlichen Bauprodukten und Bauarten.
- Schnitte und Ansichten
Auf die Grundrisse abgestimmt, im selben Maßstab, mit einheitlicher Darstellung der Bauteile – Abweichungen zwischen den Zeichnungen eines Plansatzes gehören zu den häufigsten Rückfragen der Bauaufsicht.
- Lageplan
Amtlicher Kartenausschnitt mit Darstellung des Vorhabens auf dem Flurstück, mit den nach der Lage jeweils maßgeblichen Abstandsflächen-Werten – in der Südlichen Altstadt zusätzlich mit Bezug zur dortigen Sondersatzung.
Bauzeichnungen in Mainz – Beispiele aus der Praxis
Neubau einer Wohnanlage im Zollhafenquartier
Grundriss, Schnitt und Ansicht entstehen als abgestimmter Satz direkt aus der Planung, durchgängig im Maßstab mindestens 1:50 – ohne Bestandsabgleich, weil noch nichts vorhanden ist.
Dachgeschossausbau in der Neustadt
Die neuen Zeichnungen müssen zu beseitigende und geplante Bauteile eindeutig unterscheiden; Grundlage ist ein aktuelles Aufmaß des betroffenen Geschosses.
Rückwärtiger Anbau an einem Altstadthaus
Der Plansatz enthält dieselben Angaben zu Abstandsflächen wie anderswo in Mainz – geprüft werden sie hier jedoch gegen die reduzierten Werte der Sondersatzung für die Südliche Altstadt statt gegen die allgemeinen Vorgaben der LBauO.
So entsteht Ihr Plansatz für Mainz
Vom Bestand bis zur einreichfertigen Zeichnung durchläuft der Plansatz mehrere aufeinander abgestimmte Schritte.
- Bestand klären
Vorhandene Bauunterlagen oder Aufmaß als Grundlage für Umbauten und Bestandsobjekte in Neustadt oder Südlicher Altstadt – bei Neubauten im Zollhafen entfällt dieser Schritt, weil noch kein Bestand existiert.
- Grundrisse erstellen
Bemaßt im Maßstab mindestens 1:50, mit allen Pflichtangaben der BauuntPrüfVO.
- Schnitte und Ansichten abstimmen
Auf die Grundrisse bezogen, damit Maße und Bauteile durchgängig übereinstimmen.
- Abstandsflächen gegen die maßgebliche Regelung prüfen
Außerhalb der Südlichen Altstadt gegen die allgemeinen Vorgaben der LBauO, innerhalb gegen die reduzierten Werte der dortigen Sondersatzung.
- Plansatz für die Abteilung Bauaufsicht zusammenstellen
Digital aufbereitet für die Einreichung zusammen mit Lageplan und Baubeschreibung.
Was den Aufwand einer Bauzeichnung in Mainz beeinflusst
Ein pauschaler Aufwand lässt sich für einen Plansatz nicht seriös nennen. Diese Faktoren spielen eine Rolle:
- Neubau oder Bestand
Ein abgestimmter Plansatz aus einer laufenden Planung entsteht meist zügiger als die Anpassung an einen unklaren Bestand in Neustadt oder Südlicher Altstadt.
- Zustand der Bestandsunterlagen
Fehlt eine verwertbare Bauakte, kommt ein Aufmaß-Termin hinzu, bevor die Zeichnungen entstehen können.
- Erforderlicher Detailgrad im Maßstab 1:50
Der in Rheinland-Pfalz vorgeschriebene, gegenüber 1:100 feinere Mindestmaßstab verlangt mehr Detailtiefe bei Wandstärken und Öffnungen als in Ländern mit gröberem Mindestmaßstab – bei einem unveränderten Vorhaben bedeutet das schlicht mehr Zeichenaufwand pro Blatt.
- Lage in der Südlichen Altstadt
Grundstücke im Geltungsbereich der Sondersatzung verlangen eine zusätzliche Prüfung der eingetragenen Abstandsflächen gegen die dortigen, abweichenden Werte – ein Abgleich, der außerhalb des Sanierungsgebiets entfällt.
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