Planprofi24 in Göttingen

Bauantrag, Aufmaß, Grundriss, Wohnflächenberechnung, Nutzungsänderung und Energieausweis für Immobilien in Göttingen — digital beauftragt, mit Blick auf die lokalen Zuständigkeiten und Besonderheiten.

Anders als die meisten deutschen Großstädte kam Göttingen im Zweiten Weltkrieg vergleichsweise unbeschadet davon: Acht alliierte Luftangriffe zwischen 1944 und 1945 forderten 107 Todesopfer und zerstörten 59 Wohnhäuser vollständig, insgesamt aber nur rund 2,1 Prozent der Bausubstanz – ein großflächiges Bombardement blieb der Universitätsstadt ohne nennenswerte Rüstungsindustrie weitgehend erspart. Das nahe Paderborn etwa soll zum Vergleich einen Zerstörungsgrad von rund 96 Prozent aufgewiesen haben. Entsprechend dicht ist die historische Bausubstanz bis heute erhalten: Allein das als Baukulturensemble geschützte Innenstadt-Ostviertel umfasst 179 Einzeldenkmale und 819 weitere konstituierende Bestandteile in 90 geschützten Gruppen baulicher Anlagen, hinzu kommen zahlreiche jahrhundertealte Fachwerkhäuser im übrigen Stadtgebiet.

Geprägt wird die Stadt außerdem seit Jahrhunderten von der Georg-August-Universität, die König Georg II. von Großbritannien – zugleich Kurfürst von Hannover – 1734 auf Betreiben seines Ministers Gerlach Adolph von Münchhausen gründen ließ; feierlich eröffnet wurde sie 1737. Als Göttinger Nobelpreiswunder gilt bis heute die für eine Stadt dieser Größe außergewöhnliche Häufung von, je nach Zählweise, rund 40 bis knapp 50 Nobelpreisträgerinnen und Nobelpreisträgern mit Göttingen-Bezug – mindestens 14 von ihnen erhielten die Auszeichnung für Forschung, die sie tatsächlich vor Ort betrieben. Mit dem Deutschen Primatenzentrum und mehreren Max-Planck-Instituten auf dem Nordcampus versteht sich Göttingen bis heute selbstbewusst als Stadt, die Wissen schafft.

Nach den amtlichen Ergebnissen des Zensus 2022 zählt Göttingen 124.548 Einwohnerinnen und Einwohner – rund 5.500 mehr, als die zuvor fortgeschriebene Bevölkerungszahl auswies, niedersachsenweit die stärkste Korrektur durch den Zensus. Weil seither je nach Erhebung und Stichtag unterschiedlich fortgeschrieben wird, kursieren für die Gegenwart Angaben zwischen rund 124.500 und rund 127.300 Einwohnerinnen und Einwohnern. Wer in der dicht bebauten, oft denkmalgeschützten Innenstadt saniert, im von Studierenden und Forschungseinrichtungen geprägten Wohnungsmarkt umbaut oder eine Nutzung ändert, braucht entsprechend häufig ein belastbares Aufmaß, eine aktuelle Wohnflächenberechnung oder einen fachgerecht abgestimmten Bauantrag.

Zuständige Bauaufsichtsbehörde in Göttingen

Rechtlich ist Göttingen ein Sonderfall unter den niedersächsischen Großstädten: Seit der kommunalen Neugliederung von 1964 gehört die Stadt zum gleichnamigen Landkreis Göttingen und ist damit, anders als etwa Hannover, Wolfsburg oder Oldenburg, keine kreisfreie Stadt mehr. Das damalige Göttingen-Gesetz bestimmte jedoch zugleich, dass für die Stadt weiterhin die Vorschriften für kreisfreie Städte gelten, soweit keine Rechtsvorschrift etwas anderes regelt – eine Sonderstellung, die seit 2011 in dem eigens nach ihr benannten § 16 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) fortgeschrieben wird und Göttingen sogar von den sieben niedersächsischen großen selbständigen Städten wie Hildesheim oder Lüneburg unterscheidet, die unter eine allgemeinere, für mehrere Städte geltende Kategorie fallen. In der Praxis bedeutet das eine eigenständige untere Bauaufsichtsbehörde für das gesamte Stadtgebiet, organisatorisch unabhängig von der Kreisverwaltung: zuständig ist der Bereich Bauordnung, Denkmalschutz und Archäologie im Neuen Rathaus, Hiroshimaplatz 1–4, 37083 Göttingen. Innerhalb des Landkreises nehmen neben Göttingen nur noch Duderstadt und Hann. Münden die Bauaufsicht eigenständig für ihr jeweiliges Stadtgebiet wahr, alle übrigen Landkreisgemeinden werden von der Bauaufsicht der Kreisverwaltung betreut.

Landesweit gilt seit dem 1. Januar 2024 die Pflicht zur elektronischen Antragstellung nach § 3a NBauO. Die Bauaufsicht des Landkreises Göttingen nutzt dafür seit demselben Stichtag das digitale Verfahren ITeBAU des Dienstleisters ITEBO, seit dem 16. September 2024 mit Authentifizierung über die BundID anstelle der zuvor genutzten Fax-Vollmacht. Für die eigenständige Bauaufsicht der Stadt Göttingen selbst ist der genaue Name des elektronischen Einreichungswegs öffentlich nicht in vergleichbarem Detail dokumentiert; Antragstellende sollten den aktuellen Stand direkt beim Bereich Bauordnung, Denkmalschutz und Archäologie erfragen und Aufmaß-, Grundriss- und weitere Unterlagen vorsorglich in digital einreichbarer Form vorhalten.

Bauordnung und Besonderheiten in Göttingen

Rechtsgrundlage ist die Niedersächsische Bauordnung (NBauO) in der seit dem 1. Juli 2025 geltenden, novellierten Fassung (Änderungsgesetz vom 25. Juni 2025, Nds. GVBl. 2025 Nr. 52). Zwei der zahlreichen Erleichterungen der Novelle betreffen Bauteile, die im dicht bebauten Göttinger Bestand besonders häufig nachgerüstet werden: Balkonverglasungen und Balkonüberdachungen bis 30 Quadratmeter Grundfläche sowie bestimmte Erneuerungen oder der Ersatz von Balkonen an Gebäuden der Gebäudeklassen 1 bis 3 sind seither verfahrensfrei, ebenso Solarenergieanlagen im Geltungsbereich einer städtebaulichen Satzung, die bereits selbst Regelungen zu deren Zulässigkeit, Standort und Größe enthält. Für die übrigen Wohn- und Nichtsonderbauten bleibt weiterhin überwiegend das vereinfachte Verfahren nach § 63 NBauO der Regelfall.

Göttingens bauliche Eigenheit liegt weniger im Verfahrensrecht als im Baubestand selbst: Weil die Stadt den Zweiten Weltkrieg mit nur rund 2,1 Prozent zerstörter Bausubstanz vergleichsweise unbeschadet überstand, blieb ein für eine deutsche Großstadt ungewöhnlich dichtes historisches Zentrum erhalten. Allein das als Baukulturensemble Innenstadt-Ostteil geschützte Viertel umfasst nach der Denkmalliste 179 Einzeldenkmale und 819 weitere konstituierende Bestandteile in 90 geschützten Gruppen baulicher Anlagen; stadtweit zählt die untere Denkmalschutzbehörde rund 1.500 Denkmale in und um Göttingen, viele davon jahrhundertealte Fachwerkhäuser. Veränderungen an Einzeldenkmalen wie am geschützten Erscheinungsbild der Gruppen sind nach dem Niedersächsischen Denkmalschutzgesetz (NDSchG) genehmigungspflichtig und laufen über denselben Bereich Bauordnung, Denkmalschutz und Archäologie, der auch den Bauantrag bearbeitet.

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