Bauantrag in Göttingen — eigenständige Bauaufsicht trotz Zugehörigkeit zum gleichnamigen Landkreis

Wer in Göttingen einen Bauantrag stellt, trifft auf eine verwaltungsrechtliche Besonderheit, die sich von den meisten anderen niedersächsischen Mittelstädten unterscheidet. Seit dem sogenannten Göttingen-Gesetz von 1964 gehört die Stadt zum gleichnamigen Landkreis Göttingen und ist damit keine kreisfreie Stadt mehr – gilt aber weiterhin, soweit nichts anderes bestimmt ist, nach den Vorschriften für kreisfreie Städte. Diese seit 2011 in § 16 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes fortgeschriebene Sonderregelung ist auch rechtlich etwas anderes als die niedersächsische Kategorie der großen selbständigen Städte, zu der etwa Hildesheim, Hameln oder Lüneburg zählen: Göttingen fällt nicht in diese Kategorie, kommt im Ergebnis aber trotzdem zu einer eigenen, von der Kreisverwaltung unabhängigen unteren Bauaufsichtsbehörde. Wer das für eine Formalie hält, irrt: Es bedeutet, dass jeder Bauantrag für Grundstücke im Göttinger Stadtgebiet bei einer einzigen städtischen Stelle landet, während für den größten Teil des übrigen Landkreises die Kreisverwaltung zuständig ist.

Welches Verfahren gilt für Ihren Bauantrag in Göttingen?

Die Niedersächsische Bauordnung unterscheidet für die meisten privaten Bauvorhaben mehrere Verfahrensstufen. Welche davon greift, hängt von Art, Lage und Nutzung des Vorhabens ab und wird vom Bereich Bauordnung, Denkmalschutz und Archäologie im Einzelfall festgestellt:

  • Verfahrensfreie Bauvorhaben nach § 60 NBauO – für eine im Gesetz aufgezählte Liste kleinerer Maßnahmen, die seit der Novelle 2025 um weitere Balkon-Erleichterungen und bestimmte Solaranlagen erweitert wurde.
  • Genehmigungsfreistellung für Wohngebäude im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans, sofern kein Sonderbau entsteht und die Erschließung gesichert ist – die Bauherrin kann hier auch das vereinfachte Verfahren wählen, wenn ein förmlicher Bescheid gewünscht ist.
  • Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren nach § 63 NBauO – der Regelweg für die meisten übrigen Wohn- und Gewerbebauten, mit Prüfung vor allem der planungsrechtlichen Zulässigkeit.
  • Baugenehmigungsverfahren mit vollem Prüfumfang nach § 64 NBauO – für Sonderbauten im Sinne des § 2 Abs. 5 NBauO, etwa größere Versammlungs- oder Beherbergungsstätten.
NBauO-Novelle zum 1. Juli 2025

Das Änderungsgesetz vom 25. Juni 2025 (Nds. GVBl. 2025 Nr. 52) hat die Liste der verfahrensfreien Maßnahmen an mehreren Stellen erweitert. Für den dicht bebauten Göttinger Altbaubestand praktisch relevant sind vor allem zwei Punkte: Balkonverglasungen und Balkonüberdachungen bis 30 Quadratmeter Grundfläche sowie bestimmte Erneuerungen oder der Ersatz von Balkonen an Gebäuden der Gebäudeklassen 1 bis 3 sind seither verfahrensfrei möglich, ebenso Solarenergieanlagen im Geltungsbereich einer städtebaulichen Satzung, die deren Zulässigkeit, Standort und Größe bereits selbst regelt. Wichtig für den Göttinger Baubestand: Liegt das betroffene Gebäude im Baukulturensemble Innenstadt-Ostteil oder ist es selbst ein Einzeldenkmal, befreit die bauordnungsrechtliche Verfahrensfreiheit nicht automatisch von der eigenständigen denkmalschutzrechtlichen Prüfung nach dem Niedersächsischen Denkmalschutzgesetz.

Die Verfahrensstufen im Überblick

Alle Stufen sind in der Niedersächsischen Bauordnung geregelt und unterscheiden sich vor allem in Prüftiefe und Bearbeitungsaufwand:

Verfahrensfreiheit und Genehmigungsfreistellung

Für gesetzlich aufgezählte kleinere Maßnahmen sowie für Wohnbauvorhaben im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans reicht häufig die Einreichung vollständiger Bauvorlagen ohne förmlichen Genehmigungsbescheid.

Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren (§ 63 NBauO)

Der Regelweg für die meisten Wohn- und Nichtsonderbauten. Geprüft werden vorrangig die planungsrechtliche Zulässigkeit, Abstandsflächen und die gesicherte Erschließung.

Baugenehmigungsverfahren (§ 64 NBauO)

Zwingend für Sonderbauten – etwa größere Beherbergungs- und Versammlungsstätten oder Gebäude mit erhöhtem Publikumsverkehr, wie sie im Umfeld der Universität und ihrer Institute vorkommen können. Geprüft wird umfassend, einschließlich Brandschutz und Standsicherheit.

Welche Bauvorlagen Ihr Bauantrag in Göttingen braucht

Unabhängig vom Verfahren müssen die eingereichten Bauvorlagen vollständig sein und den Vorgaben der Niedersächsischen Bauvorlagenverordnung entsprechen. Zum Kern eines Bauantrags in Göttingen gehören:

  • Amtlicher Lageplan

    Aktueller Auszug aus dem Liegenschaftskataster mit Darstellung des Flurstücks und des geplanten Vorhabens.

  • Bauzeichnungen

    Grundrisse, Schnitte und Ansichten im vorgeschriebenen Mindestmaßstab, die das Vorhaben eindeutig und widerspruchsfrei darstellen.

  • Baubeschreibung

    Textliche Erläuterung von Nutzung, Konstruktion und Ausführung, ergänzt um Angaben zu gewerblichen Anlagen, sofern vorhanden.

  • Standsicherheits- und Brandschutznachweis

    Je nach Vorhaben gefordert – bei Sonderbauten im vollen Verfahren immer, bei kleineren Vorhaben oft reduziert.

  • Denkmalschutzrechtliche Stellungnahme bei Bedarf

    Bei Vorhaben im Baukulturensemble Innenstadt-Ostteil oder an einem Einzeldenkmal wird zusätzlich frühzeitig geklärt, welche denkmalschutzrechtlichen Angaben der zuständige Fachbereich für Denkmalschutz benötigt.

Bauanträge in Göttingen – Beispiele aus der Praxis

Anbau an ein Einfamilienhaus in einem jüngeren Wohnquartier

Ein Anbau an ein bestehendes Einfamilienhaus außerhalb der historischen Kernstadt fällt in aller Regel unter Gebäudeklasse 1 oder 2 und durchläuft das vereinfachte Verfahren nach § 63 NBauO, ohne dass eine zusätzliche denkmalschutzrechtliche Prüfung anfällt.

Umbau eines Fachwerkhauses im Baukulturensemble

Ein Umbau innerhalb des geschützten Innenstadt-Ostteils oder an einem der zahlreichen Fachwerkhäuser der Stadt braucht neben der Baugenehmigung zusätzlich die denkmalschutzrechtliche Erlaubnis – beide Prüfungen laufen über denselben Bereich Bauordnung, Denkmalschutz und Archäologie, aber als getrennte Fachschritte.

Institutsgebäude im Umfeld der Universität

Neubauten mit erhöhtem Publikumsverkehr, etwa im Umfeld universitärer Einrichtungen, erreichen häufiger die Sonderbau-Schwelle und durchlaufen entsprechend das volle Baugenehmigungsverfahren nach § 64 NBauO.

So läuft Ihr Bauantrag in Göttingen ab

Der rechtliche Rahmen folgt der Niedersächsischen Bauordnung – die konkrete Bearbeitung hängt aber davon ab, ob Ihr Grundstück im Baukulturensemble, an einem Einzeldenkmal oder außerhalb davon liegt.

  1. Gebäudeklasse und Verfahrensart klären

    Am Anfang steht die Einordnung des Vorhabens und die Wahl des passenden Verfahrens nach den §§ 60 bis 64 NBauO.

  2. Lage zum Baukulturensemble prüfen

    Liegt das Grundstück im geschützten Innenstadt-Ostteil oder betrifft es ein Einzeldenkmal, wird die denkmalschutzrechtliche Prüfung von Beginn an mitgeplant statt erst nach der Einreichung entdeckt.

  3. Bauvorlagen zusammenstellen

    Lageplan, Bauzeichnungen, Baubeschreibung und je nach Vorhaben weitere Nachweise werden nach den Vorgaben der Niedersächsischen Bauvorlagenverordnung aufbereitet.

  4. Einreichung und Vollständigkeitsprüfung

    Der Bereich Bauordnung, Denkmalschutz und Archäologie prüft die Unterlagen zunächst formal; fehlt etwas, wird zügig nachgefordert. Da die elektronische Antragstellung seit dem 1. Januar 2024 landesweit vorgeschrieben ist, sollten alle Unterlagen von vornherein in digital einreichbarer Form vorliegen.

  5. Fachliche Prüfung und Genehmigung

    Geprüft wird die planungs- und bauordnungsrechtliche Zulässigkeit, bei Bedarf gemeinsam mit dem Fachbereich für Denkmalschutz. Nach Abschluss erhalten Sie den Genehmigungsbescheid.

Was den Preis für einen Bauantrag in Göttingen beeinflusst

Ein pauschaler Preis lässt sich für einen Bauantrag seriös nicht nennen – zu unterschiedlich sind die Vorhaben, die in Göttingen eingereicht werden. Diese Faktoren bestimmen den Aufwand:

  • Gebäudeklasse und gewähltes Verfahren

    Ein verfahrensfreies Vorhaben verursacht deutlich weniger Aufwand als ein vollständiges Verfahren für einen Sonderbau – die Verfahrensart ist der wichtigste Kostentreiber.

  • Lage im Baukulturensemble oder an einem Einzeldenkmal

    Liegt das Grundstück im geschützten Innenstadt-Ostteil, kommt die Abstimmung mit dem Fachbereich für Denkmalschutz und Archäologie hinzu.

  • Umfang der Bauvorlagen

    Je nach Vorhaben kommen neben Lageplan und Bauzeichnungen weitere Nachweise hinzu, etwa Standsicherheit oder Brandschutz – jeder zusätzliche Nachweis erhöht den Aufwand.

  • Zustand vorhandener Bestandsunterlagen

    Bei den zahlreichen jahrhundertealten Fachwerkhäusern der Stadt fehlen aktuelle Pläne häufiger als bei jüngeren Gebäuden, was ein vorheriges Aufmaß nötig machen kann.

Alle Leistungen in Göttingen

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