Bauzeichnung in Göttingen — ein stimmiger Plansatz für Fachwerkbestand und Institutsneubau gleichermaßen

Was der Göttinger Bereich Bauordnung, Denkmalschutz und Archäologie zur Prüfung braucht, ist nie eine einzelne Zeichnung, sondern ein zusammenhängender Plansatz: Grundriss, Schnitt und Ansicht müssen dieselben Maße und Bauteile zeigen, ohne dass sich Widersprüche ergeben. Grundlage dafür ist die Niedersächsische Verordnung über Bauvorlagen sowie baurechtliche Anträge, Anzeigen und Mitteilungen, kurz NBauVorlVO, in Kraft seit dem 23. November 2021. Wie viel Vorarbeit für einen solchen Plansatz nötig ist, hängt stark vom Gebäude ab: Bei einem Neubau im Umfeld der Universität liegen die Maße meist schon aus der laufenden Planung vor, bei einem jahrhundertealten Fachwerkhaus in der Innenstadt braucht es dafür fast immer zuerst ein eigenes Aufmaß. Wer diesen Unterschied unterschätzt und versucht, eine alte Handskizze direkt in einen prüffähigen Plansatz zu übersetzen, produziert meist genau die Widersprüche zwischen den Einzelzeichnungen, die eine zügige Prüfung am ehesten verhindern.

Pflichtangaben nach der Niedersächsischen Bauvorlagenverordnung

Damit eine Zeichnung überhaupt als vollständige Bauvorlage zählt, müssen bestimmte Mindestangaben enthalten sein:

  • Ein Maßstab von mindestens 1:100, größer, sobald eine geforderte Eintragung sonst nicht sauber lesbar wäre.
  • Eine grafische Maßstabsleiste, die auf jeder Zeichnung an derselben Stelle nahe dem Schriftfeld angeordnet ist.
  • Erkennbarkeit der Person, die die Zeichnung fachlich verantwortet.
  • Übereinstimmende Darstellung von Fensteröffnungen, Wandstärken und Geschosshöhen in Grundriss, Schnitt und Ansicht.
Eine junge, landesweit einheitliche Verordnung trifft auf sehr alte Bausubstanz

Die aktuelle Fassung der NBauVorlVO wurde erst am 23. November 2021 verkündet und gilt seither unverändert für ganz Niedersachsen – unabhängig davon, ob ein Vorhaben in einem modernen Neubaugebiet oder in einem der zahlreichen Fachwerkhäuser des Baukulturensembles Innenstadt-Ostteil liegt. Der eigentliche Unterschied zwischen beiden Fällen liegt nicht im Regelwerk, sondern im Vorlauf: Ein historisches Gebäude mit über Generationen veränderter Substanz braucht praktisch immer erst ein aktuelles Aufmaß, bevor sich Grundriss, Schnitt und Ansicht überhaupt widerspruchsfrei zeichnen lassen. Betrifft das Vorhaben zusätzlich ein Einzeldenkmal, kommt eine Abstimmung mit dem Denkmalschutz-Teil des zuständigen Bereichs hinzu, bevor der Plansatz endgültig eingereicht wird. Wird diese Abstimmung übersprungen, weil der Plansatz formal bereits vollständig erscheint, holt das Bauaufsichtsamt sie in der Regel während der Prüfung nach – mit entsprechendem Zeitverlust gegenüber einer von Anfang an mitgedachten Klärung.

Wie der Plansatz je nach Gebäude entsteht

Neubau und historischer Bestand verlangen unterschiedliche Vorarbeit, auch wenn am Ende dieselben formalen Regeln gelten:

Neubau mit durchgehender Planung

Grundriss, Schnitt und Ansicht entstehen parallel und stimmen von Beginn an in allen Maßen überein.

Fachwerkhaus oder Altbau mit Umbaubedarf

Erst ein verlässliches Aufmaß schafft die Grundlage, um zu beseitigende und neu geplante Bauteile eindeutig voneinander zu trennen.

Gebäude mit Denkmal- oder Ensemblebezug

Hier wird der Plansatz zusätzlich so aufbereitet, dass sich Fassadenmaterial, Fensterteilung und weitere für die Denkmalpflege relevante Details eindeutig herauslesen lassen, bevor der Denkmalschutz-Teil des zuständigen Bereichs Stellung nimmt.

Was zu einem vollständigen Göttinger Plansatz gehört

Für die Einreichung reicht selten ein einzelnes Blatt:

  • Grundrisse aller Geschosse

    Bemaßt im Mindestmaßstab, jedes Geschoss einzeln.

  • Passende Schnitte und Ansichten

    Im gleichen Maßstab, mit übereinstimmenden Bauteilen wie in den Grundrissen.

  • Amtlicher Lageplan

    Ordnet das Vorhaben dem betroffenen Flurstück eindeutig zu.

  • Nachweis der fachlichen Verantwortung

    Ohne erkennbare Bauvorlageberechtigung gilt der Plansatz als unvollständig.

  • Ergänzende Baubeschreibung

    Erläutert Nutzung, Konstruktion und Materialien, soweit dies nicht bereits aus den Zeichnungen hervorgeht.

  • Bestandsfotos bei Umbauten

    Gerade bei historischen Gebäuden erleichtern datierte Fotografien der betroffenen Bauteile die Prüfung, wie sich Bestand und geplante Änderung zueinander verhalten.

Bauzeichnungen in Göttingen – Beispiele aus der Praxis

Institutsneubau im Universitätsumfeld

Der gesamte Plansatz lässt sich unmittelbar aus der laufenden Neubauplanung ableiten.

Dachausbau in einem Fachwerkhaus

Vor der eigentlichen Zeichnung steht ein Aufmaß, damit sich Bestand und geplante Änderung sauber trennen lassen.

Kleiner Anbau in einem jüngeren Wohngebiet

Auch ein überschaubares Vorhaben verlangt den vollständigen, in sich stimmigen Plansatz.

Umnutzung eines Ladens in der Innenstadt

Selbst ohne äußerlich sichtbare Veränderung braucht eine neue Nutzung meist aktualisierte Grundrisse.

Fassadenänderung an einem Einzeldenkmal

Der Plansatz wird hier zusätzlich mit dem Denkmalschutz-Teil des zuständigen Bereichs abgestimmt.

Erweiterung eines Institutsgebäudes um einen Laborflügel

Bestehender und neuer Gebäudeteil werden im selben Plansatz geführt, damit die Anschlüsse an Statik und Erschließung durchgängig nachvollziehbar bleiben.

Wie Ihr Plansatz für Göttingen entsteht

Vom Bestand bis zur vollständigen Bauvorlage:

  1. Ausgangslage sichten

    Vorhandene Unterlagen oder ein Aufmaß bilden die Grundlage bei bestehenden Gebäuden.

  2. Grundrisse zeichnen

    Bemaßt im Mindestmaßstab 1:100 mit allen Pflichtangaben.

  3. Schnitte und Ansichten ergänzen

    Auf dieselben Maße und Bauteile abgestimmt wie die Grundrisse.

  4. Änderungen kenntlich machen

    Bei Umbauten werden Bestand und Neuplanung farblich oder durch unterschiedliche Linienarten unterschieden.

  5. Plansatz final prüfen

    Auf Vollständigkeit und Konsistenz, bevor die Einreichung erfolgt.

Was den Preis für eine Bauzeichnung in Göttingen beeinflusst

Diese Punkte wirken sich auf den Aufwand aus:

  • Neubau oder Bestandsaufnahme

    Eine Planung von Grund auf entsteht schneller als das zeichnerische Aufarbeiten eines unklaren, historischen Bestands.

  • Qualität vorhandener Unterlagen

    Fehlt eine verwertbare Zeichnung, wird zunächst ein Aufmaß-Termin nötig.

  • Umfang des Vorhabens

    Mehr Geschosse und komplexere Bauteile bedeuten einen umfangreicheren Plansatz.

  • Lage im Baukulturensemble

    Hier kann zusätzlich eine Abstimmung mit dem Denkmalschutz-Teil des zuständigen Bereichs nötig werden.

  • Zahl der Gebäudeteile

    Ein Vorhaben mit mehreren zusammenhängenden Bauteilen verlangt entsprechend mehr, untereinander konsistente Einzelzeichnungen.

  • Vorlaufzeit bis zur geplanten Einreichung

    Ein knapper Zeitrahmen vor einem festen Baubeginn wirkt sich auf die Reihenfolge der Arbeitsschritte aus, nicht aber auf die inhaltlichen Mindestanforderungen an den Plansatz.

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