Planprofi24 in Falkensee
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Falkensee ist keine gewachsene Kleinstadt, sondern eine geplante Parzellierung, die zur Stadt wurde. Ab 1907 kaufte die Deutsche Ansiedlungsbank große Teile des zum Rittergut Seegefeld gehörenden Grundbesitzes auf und teilte ihn zur Besiedlung auf; im selben Jahr entstand die Gartenstadt Falkenhagen-West. Aus dieser Aufteilung gingen die heutigen Ortslagen Neu-Finkenkrug, Neu-Seegefeld und Waldheim hervor. Am 1. April 1923 wurden die beiden Gemeinden Falkenhagen und Seegefeld zu Falkensee zusammengelegt. Stadtrecht bekam der Ort erst am 7. Oktober 1961 – bis dahin galt er als die größte Landgemeinde Deutschlands.
Diese Herkunft steckt bis heute in den Grundstücken. Falkensee ist zum weit überwiegenden Teil mit Ein- und Zweifamilienhäusern bebaut, die Parzellen sind vergleichsweise groß und tief geschnitten, und das Stadtgebiet ist von Waldbestand und Landschaftsschutzgebieten umschlossen. In den Siedlungslagen stehen hohe Kiefern und Eichen auf den Grundstücken selbst, nicht nur am Rand. Falkenhöh etwa begann als Ferienhaussiedlung und zählt heute zu den gefragten Wohnlagen – ein Muster, das sich in mehreren Ortslagen wiederholt: aus Wochenendhaus wurde Dauerwohnsitz, aus Laube wurde Anbau, aus Anbau wurde Vollgeschoss.
Der zweite prägende Umstand ist das Tempo des Zuzugs. Die Marke von 30.000 Einwohnerinnen und Einwohnern wurde 1999 überschritten, die von 40.000 im Jahr 2006; heute leben rund 45.000 Menschen hier, womit Falkensee die einwohnerstärkste Kommune des Landkreises Havelland ist. Berlin beginnt unmittelbar hinter der östlichen Stadtgrenze. Wo in kurzer Zeit so viel gebaut, angebaut und umgenutzt wird, treffen aktuelle Bauabsichten regelmäßig auf Bestandsunterlagen, die aus einer Zeit stammen, in der hier weder Stadt noch Bauaufsicht am selben Ort saßen.
Zuständige Bauaufsichtsbehörde in Falkensee
Für Bauvorhaben in Falkensee ist nicht die Stadt zuständig, sondern das Bauordnungsamt des Landkreises Havelland als untere Bauaufsichtsbehörde. Die Stadtverwaltung weist darauf ausdrücklich hin: Sie darf Bauantragsformulare weder ausgeben noch entgegennehmen. Falkensee ist zwar große kreisangehörige Stadt und die größte Kommune des Kreises, die bauaufsichtliche Zuständigkeit liegt aber trotzdem beim Kreis. Das ist der wichtigste Unterschied zu vielen Städten vergleichbarer Größe in anderen Bundesländern, wo die Stadtverwaltung selbst genehmigt – und der häufigste Grund dafür, dass ein Falkenseer Vorgang schon vor der ersten Prüfung Zeit verliert.
Das Bauordnungsamt arbeitet an zwei Standorten. Für Vorhaben im östlichen Havelland – dazu gehören neben Falkensee auch Nauen und Dallgow-Döberitz – ist in der Regel die Dienststelle Nauen am Waldemardamm 3 die erste Anlaufstelle; für das westliche Kreisgebiet um Rathenow, Premnitz und Rhinow die Dienststelle Rathenow am Platz der Freiheit 1. Wer in Falkensee baut, hat es also mit einer Behörde zu tun, die rund zwanzig Kilometer entfernt sitzt.
Die Stadt verschwindet damit nicht aus dem Verfahren, sie hat nur eine andere Rolle. Bebauungspläne und Flächennutzungsplanung liegen beim Stadtplanungsamt in der Falkenhagener Straße 43/49, und zu Vorhaben, die nach den §§ 34 und 35 des Baugesetzbuchs beurteilt werden, muss die Gemeinde nach § 36 BauGB ihr Einvernehmen erteilen. Auch der Baumschutz bleibt kommunal. Ein Falkenseer Vorhaben läuft deshalb regelmäßig über zwei Schreibtische in zwei Orten – und die Reihenfolge, in der man sie bedient, entscheidet mit über die Dauer.
Bauordnung und Besonderheiten in Falkensee
Rechtsgrundlage ist die Brandenburgische Bauordnung (BbgBO). Sie sortiert Vorhaben derzeit in vier Kategorien: verfahrensfreie Vorhaben nach § 61, das Bauanzeigeverfahren nach § 62, das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren nach § 63 und das reguläre Baugenehmigungsverfahren nach § 64, das als Auffangweg für alles gilt, was in keine der anderen Kategorien passt. Die beiden mittleren Wege setzen jeweils einen rechtswirksamen Bebauungsplan voraus, dem das Vorhaben entspricht – in Falkensee ist das keine Selbstverständlichkeit, weil viele der gewachsenen Siedlungsbereiche nicht überplant sind und stattdessen nach § 34 BauGB beurteilt werden.
2026 hat das Land dieses Gefüge umgebaut. Das vierte Gesetz zur Änderung der BbgBO wurde am 29. Juni 2026 verkündet und trat zum überwiegenden Teil am Folgetag in Kraft. Neu ist unter anderem § 51a, der Umbauten, Anbauten, Dachgeschossausbauten und Nutzungsänderungen im Bestand erleichtert. Ebenfalls neu ist die Pflicht zur elektronischen Antragstellung nach § 68 Absatz 1 Satz 2; für Behörden, die den elektronischen Zugang noch nicht eröffnet hatten, sah das Gesetz eine bis zum 30. September 2026 befristete Ausnahme in Schriftform vor. Der zweite Teil der Reform folgt zum 1. Januar 2027: Dann ersetzt eine Genehmigungsfreistellung das Bauanzeigeverfahren, das vereinfachte Verfahren wird auf alle Vorhaben außer Sonderbauten ausgedehnt, und das volle Verfahren bleibt den Sonderbauten vorbehalten. Für Falkenseer Eigentümerinnen und Eigentümer heißt das: Vorhaben, die heute noch das große Verfahren durchlaufen, können ab dem Jahreswechsel in einem kürzeren landen – der Umfang der Unterlagen ändert sich dadurch aber nicht.
Die spürbarste örtliche Zusatzregel betrifft nicht das Gebäude, sondern die Bäume darauf. Nach der Baumschutzsatzung der Stadt Falkensee sind Bäume ab einem Stammumfang von 40 Zentimetern, gemessen in einem Meter Höhe, geschützt; gefällt oder stark zurückgeschnitten werden dürfen sie nur mit schriftlicher Genehmigung des Grünflächenamts, das dafür einen Vor-Ort-Termin ansetzt. Zwischen dem 1. März und dem 30. September kommt das bundesrechtliche Fällverbot der Vegetationsperiode hinzu, von dem für Bauvorhaben eine zusätzliche Ausnahme nötig ist. Auf den waldartigen Grundstücken, die für Falkensee typisch sind, entscheidet das mit darüber, wo ein Anbau überhaupt sinnvoll platziert werden kann – und wann gebaut werden darf.
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