Bauzeichnungen für Falkensee — prüffähig für eine Behörde in Nauen

Bauzeichnungen sind der Teil eines Antrags, an dem sich zuerst zeigt, ob ein Vorhaben zu Ende gedacht ist. Sie bestehen aus Grundrissen, Schnitten und Ansichten im vorgeschriebenen Maßstab, vollständig bemaßt und beschriftet. Ihre eigentliche Anforderung ist aber eine andere: Sie müssen zu allem passen, was sonst im Antrag steht.

Was dabei verlangt wird, regelt in Brandenburg die Bauvorlagenverordnung. Wer die Zeichnungen erstellen darf, ist ebenfalls geregelt — für genehmigungsbedürftige Vorhaben braucht es eine bauvorlageberechtigte entwurfsverfassende Person, in der Regel eine eingetragene Architektin oder einen eingetragenen Bauingenieur.

Für Falkensee kommt hinzu, dass diese Zeichnungen eine Reise antreten. Zuständig ist nicht die Stadt, sondern das Bauordnungsamt des Landkreises Havelland, das das östliche Kreisgebiet von Nauen aus betreut. Rückfragen laufen damit nicht über den kurzen Dienstweg im eigenen Rathaus, sondern über eine Behörde, die das Gebäude nicht kennt und ausschließlich aus den Unterlagen beurteilt. Seit dem 30. Juni 2026 geschieht das zudem grundsätzlich elektronisch.

Wann Bauzeichnungen verlangt werden

Praktisch bei jedem Vorgang, der die Bauaufsicht erreicht:

  • Beim Bauantrag, unabhängig vom gewählten Verfahrensweg.
  • Bei der Bauanzeige und künftig in der Genehmigungsfreistellung.
  • Bei Nutzungsänderungen, um alte und neue Nutzung gegenüberzustellen.
  • Bei Anträgen auf Abgeschlossenheitsbescheinigung als Grundlage des Aufteilungsplans.
  • Bei Bauvoranfragen, soweit die Frage sich nur zeichnerisch fassen lässt.
  • Bei nachträglichen Legalisierungen, wenn der Bestand dokumentiert werden muss.
Der häufigste Rückläufer ist kein Fehler, sondern ein Widerspruch

Wenn eine Bauaufsicht Unterlagen nachfordert, liegt das selten daran, dass ein Entwurf unzulässig wäre. Es liegt fast immer daran, dass die Teile des Antrags einander widersprechen. Die Baubeschreibung nennt eine Geschosshöhe, der Schnitt zeigt eine andere. Die Flächenberechnung geht von einem Anbau aus, den der Grundriss nicht enthält. Die Ansicht zeigt eine Gaube, die im Dachgrundriss fehlt. Für die prüfende Person ist jede dieser Abweichungen ein Punkt, an dem sie nicht weiterarbeiten kann, und die Folge ist eine Nachforderung mit neuer Frist. In Falkensee wiegt das schwerer als in Städten mit eigener Bauaufsicht, weil zwischen Antragstellung und Klärung räumliche Distanz liegt und der Vorgang nicht nebenbei am Schalter geradegezogen wird. Die zweite Falle ist der Bestand. Im hiesigen Altbestand ist über Jahrzehnte angebaut, ausgebaut und umgebaut worden, oft ohne dass die Bauakte fortgeschrieben wurde. Wer die Bestandszeichnung aus einem alten Plan übernimmt und nur das Neue ergänzt, reicht eine Zeichnung ein, die das Gebäude nicht abbildet — und schafft damit ein Problem, das bei der Bauzustandsbesichtigung auffällt, wenn es teuer ist. Deshalb beginnt bei uns jede Bauzeichnung im Bestand mit einem Aufmaß, und deshalb werden Zeichnungen, Beschreibung und Berechnungen vor der Einreichung gegeneinander geprüft. Das kostet vor der Abgabe Zeit und spart sie danach mehrfach.

Welche Zeichnungen zusammengehören

Ein vollständiger Satz besteht aus mehreren Darstellungen, die dieselbe Geometrie aus verschiedenen Richtungen zeigen:

Grundrisse aller betroffenen Geschosse

Mit Maßketten, Wandstärken, Öffnungen, Raumbezeichnungen und Flächen. Auch nicht veränderte Geschosse gehören dazu, wenn sie für die Beurteilung gebraucht werden.

Schnitte an den maßgeblichen Stellen

Durch Treppe und Dachraum, mit lichten Höhen, Deckenaufbauten und dem Anschluss an das Gelände.

Ansichten aller betroffenen Seiten

Mit Trauf- und Firsthöhe, Öffnungen, Dachform und Geländelinie — die Grundlage für die Beurteilung des Einfügens.

Bestandsdarstellung

Bei Umbauten getrennt von der Planung. Üblich ist die Kennzeichnung von abzubrechenden und neuen Bauteilen, damit der Eingriff sofort erkennbar ist.

Woran eine Zeichnung als prüffähig erkannt wird

Sechs Merkmale, die in der Prüfung tatsächlich abgefragt werden:

  • Vorgeschriebener Maßstab

    Bauzeichnungen werden in dem Maßstab erstellt, den die Bauvorlagenverordnung vorsieht; Abweichungen sind zu begründen und werden selten akzeptiert.

  • Durchgängige Bemaßung

    Einzelmaße, die sich zur Gesamtlänge addieren. Widersprüchliche Maßketten sind der erste Punkt, an dem eine Prüfung hängen bleibt.

  • Eindeutige Beschriftung

    Raumbezeichnungen, Nutzungsangaben und Flächen, sodass die Zeichnung ohne Zusatzerklärung gelesen werden kann.

  • Kennzeichnung von Bestand und Neubau

    Abbruch, Bestand und neue Bauteile werden unterschieden. Ohne diese Trennung lässt sich der Umfang des Vorhabens nicht beurteilen.

  • Schriftfeld mit den nötigen Angaben

    Bauherrschaft, Vorhaben, Grundstück, Maßstab, Datum und die entwurfsverfassende Person gehören auf jedes Blatt.

  • Für die digitale Einreichung geeignete Ausleitung

    Dateiformat, Auflösung und Blattaufteilung müssen zur elektronischen Antragstellung passen, die seit Mitte 2026 der Regelfall ist.

Aus der Zeichenpraxis in Falkensee

Anbau an ein Haus ohne verwertbare Pläne

Der größere Teil der Arbeit steckt in der Bestandszeichnung, nicht im Anbau. Erst wenn der Bestand belegt ist, lässt sich die Planung darauf setzen.

Dachausbau mit zwei Gauben

Dachgrundriss, Schnitt und Ansicht müssen dieselben Gauben an derselben Stelle zeigen. Genau hier entstehen die meisten Widersprüche.

Nachträgliche Legalisierung eines Wintergartens

Der Bestand wird aufgemessen und so dargestellt, wie er ist. Ein geschöntes Aufmaß hilft an dieser Stelle niemandem.

Zeichnungssatz für die Aufteilung

Dieselben Grundrisse dienen als Grundlage für den Aufteilungsplan — sofern sie von Anfang an mit dieser Verwendung im Blick gezeichnet wurden.

Wie der Zeichnungssatz entsteht

Fünf Schritte, die aufeinander aufbauen:

  1. Umfang bestimmen

    Aus Vorhaben und Verfahrensweg ergibt sich, welche Geschosse, Schnitte und Ansichten gebraucht werden — und in welchem Maßstab.

  2. Bestand aufnehmen

    Der Ortstermin liefert Maße, Höhen und Wandstärken. Ohne ihn beruht die Bestandszeichnung auf Annahmen.

  3. Bestand zeichnen

    Erst der Ist-Zustand, sauber und ohne Glättung. Er ist die Bezugsgröße für alles, was danach kommt.

  4. Planung einarbeiten

    Neue Bauteile werden ergänzt und gekennzeichnet, Abbrüche dargestellt. Grundriss, Schnitt und Ansicht entstehen parallel, nicht nacheinander.

  5. Gegenprüfen und ausleiten

    Zeichnungen, Baubeschreibung und Berechnungen werden abgeglichen, dann für die elektronische Einreichung beim Landkreis aufbereitet.

Was den Zeichenaufwand bestimmt

Vier Punkte, die den Umfang eines Falkenseer Zeichnungssatzes erklären:

  • Zustand der Bestandsunterlagen

    Brauchbare Pläne verkürzen den Einstieg erheblich. Fehlen sie, entsteht die Bestandszeichnung vollständig neu aus dem Aufmaß.

  • Zahl der Blätter

    Jedes Geschoss, jeder Schnitt und jede Ansicht ist eine eigene Zeichnung, die mit allen anderen in Deckung gebracht werden muss.

  • Komplexität des Vorhabens

    Ein Anbau ist überschaubar. Eine Aufstockung verändert Höhen, Abstandsflächen und Dachform gleichzeitig und wirkt sich auf jedes Blatt aus.

  • Abstimmungsbedarf

    Wo Abweichungen zu begründen oder das Einvernehmen der Stadt einzuholen ist, kommt Abstimmung zur Zeichenarbeit hinzu.

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