Planprofi24 in Regensburg
Bauantrag, Aufmaß, Grundriss, Wohnflächenberechnung, Nutzungsänderung und Energieausweis für Immobilien in Regensburg — digital beauftragt, mit Blick auf die lokalen Zuständigkeiten und Besonderheiten.
Die Regensburger Altstadt mit Stadtamhof zählt seit dem 13. Juli 2006 zum UNESCO-Welterbe: Auf rund 183 Hektar sind dort etwa 1.000 Baudenkmäler zu einem der am besten erhaltenen mittelalterlichen Stadtbilder nördlich der Alpen zusammengefügt. Anders als die meisten anderen deutschen Großstädte wurde Regensburg im Zweiten Weltkrieg kaum zerstört – die Luftangriffe galten vor allem den westlich gelegenen Messerschmitt-Werken sowie Bahn- und Hafenanlagen außerhalb der Altstadt, sodass der mittelalterliche Stadtgrundriss samt der um 1146 fertiggestellten Steinernen Brücke bis heute weitgehend original erhalten ist. Mit gut 150.000 Einwohnerinnen und Einwohnern ist Regensburg die viertgrößte Stadt Bayerns. Für Bauantrag, Grundriss und Wohnflächenberechnung bedeutet das vor allem eines: Wer im geschützten Ensemble baut, saniert oder die Nutzung ändert, braucht zusätzlich zur Bayerischen Bauordnung die seit 2007 geltende Altstadtschutzsatzung im Blick.
Zuständige Bauaufsichtsbehörde in Regensburg
Für Bauanträge im gesamten Stadtgebiet ist das Bauordnungsamt der Stadt Regensburg zuständig, organisatorisch Teil des Planungs- und Baureferats. Da Regensburg kreisfrei ist, nimmt die Stadt selbst die Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörde wahr – zu unterscheiden vom benachbarten Landratsamt Regensburg, das ausschließlich für den gleichnamigen, das Stadtgebiet umschließenden Landkreis zuständig ist. Verwaltungsintern ist das Stadtgebiet in sieben Baubezirke gegliedert (Mitte, West, Süd I, Süd II, Süd-Ost, Ost und Nord); Bauanträge lassen sich außerdem digital über das BayernPortal einreichen.
Anders als in Augsburg oder Nürnberg ist die Bauaufsicht in Regensburg organisatorisch von der Denkmalpflege getrennt: Für den Denkmalschutz ist die Untere Denkmalschutzbehörde zuständig, seit Mai 2023 Teil des neu benannten Amts für kulturelles Erbe im Kulturreferat (zuvor Amt für Archiv und Denkmalpflege). Bei Bauvorhaben innerhalb des UNESCO-Welterbe-Ensembles prüfen Bauordnungsamt und Untere Denkmalschutzbehörde deshalb getrennt – wer dort baut, sollte beide Stellen von Anfang an einbinden.
Bauordnung und Besonderheiten in Regensburg
Rechtsgrundlage ist wie in ganz Bayern die Bayerische Bauordnung (BayBO). Sie unterscheidet für die meisten privaten Bauvorhaben drei Verfahrensarten: die Genehmigungsfreistellung nach Art. 58 BayBO für Wohngebäude geringerer Höhe im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans, das vereinfachte Genehmigungsverfahren nach Art. 59 BayBO als Regelverfahren für die übrigen Wohn- und Gewerbebauten sowie das Baugenehmigungsverfahren nach Art. 60 BayBO mit vollem Prüfumfang für Sonderbauten. Welches Verfahren im Einzelfall greift, entscheidet das Bauordnungsamt – innerhalb der Altstadt kommt in allen drei Fällen zusätzlich die Prüfung anhand der örtlichen Bauvorschriften hinzu.
Seit 4. Dezember 2007 gilt die „Satzung über örtliche Bauvorschriften zum Schutze der Altstadt von Regensburg“ (Altstadtschutzsatzung). Sie erfasst das gesamte denkmalgeschützte Ensemble „Altstadt von Regensburg mit Stadtamhof“ – deckungsgleich mit der UNESCO-Welterbestätte – und gilt dort für sämtliche baulichen Anlagen, auch für Gebäude, die selbst kein Einzeldenkmal sind. Geregelt werden unter anderem Außenwände (§ 3), Dächer (§ 4) und Dachaufbauten (§ 5): Veränderte oder neu errichtete Dächer benötigen mindestens 40 Grad Dachneigung und eine Eindeckung mit gebrannten, unglasierten naturroten Biberschwanzziegeln, vorspringende Schornsteine sind grundsätzlich unzulässig. Berührt ein Vorhaben zusätzlich ein Einzeldenkmal oder das geschützte Erscheinungsbild des Ensembles selbst, kommt zur bauordnungsrechtlichen Prüfung noch die denkmalschutzrechtliche Erlaubnis der Unteren Denkmalschutzbehörde hinzu.
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