Bemaßte Ansichten in Regensburg — Fassaden dokumentiert nach den konkreten Vorgaben der Altstadtschutzsatzung

Eine Ansicht zeigt die Fassade eines Gebäudes von außen – mit Höhen, Öffnungen und den wesentlichen Bauprodukten. In den meisten deutschen Städten bleibt das eine vergleichsweise allgemeine Anforderung. In Regensburgs Welterbe-Ensemble dagegen macht die seit 2007 geltende Altstadtschutzsatzung daraus eine sehr konkrete Aufgabe: Sie regelt in eigenen Paragraphen Außenwände, Dächer und Dachaufbauten – mit festen Vorgaben wie einer Mindestdachneigung von 40 Grad, einer vorgeschriebenen Eindeckung mit naturroten Biberschwanzziegeln und einem grundsätzlichen Verbot vorspringender Schornsteine. Eine bemaßte Ansicht im Ensemble muss all das so darstellen, dass sich die Einhaltung der Satzung direkt aus der Zeichnung ablesen lässt, unabhängig davon, ob das betroffene Gebäude selbst ein eingetragenes Einzeldenkmal ist.

Was eine Ansicht für Regensburg zeigen muss

Die Bauvorlagenverordnung stellt an Ansichten dieselben formalen Grundanforderungen wie an andere Bauzeichnungen. Im Welterbe-Ensemble kommen konkrete Satzungsvorgaben hinzu:

  • Maßstab: mindestens 1:100, mit numerischer Angabe, Maßstabsleiste und vollständiger Bemaßung von Höhen und Öffnungen auf jeder dargestellten Fassadenseite.
  • Außenwände (§ 3 Altstadtschutzsatzung): Material und Gestaltung der Fassade müssen sich in der Ansicht nachvollziehen lassen, sobald sie für die Beurteilung relevant sind.
  • Dächer (§ 4 Altstadtschutzsatzung): Mindestens 40 Grad Neigung und eine Eindeckung mit gebrannten, unglasierten naturroten Biberschwanzziegeln – beides muss aus der Zeichnung eindeutig hervorgehen.
  • Dachaufbauten (§ 5 Altstadtschutzsatzung): Vorspringende Schornsteine sind grundsätzlich unzulässig; auch Gauben und weitere Aufbauten unterliegen eigenen Vorgaben, die in der Ansicht sichtbar werden müssen.
Drei Paragraphen, eine Zeichnung

Anders als in Städten ohne eine vergleichbar konkrete Gestaltungssatzung lässt sich eine Ansicht im Regensburger Welterbe-Ensemble nicht allein an den allgemeinen Vorgaben der Bauvorlagenverordnung ausrichten. Die Altstadtschutzsatzung verlangt in § 3 Angaben zu Außenwänden, in § 4 zu Dächern und in § 5 zu Dachaufbauten – und all das für ein Ensemble, das deckungsgleich mit der UNESCO-Welterbestätte „Altstadt von Regensburg mit Stadtamhof“ ist und für sämtliche baulichen Anlagen dort gilt, nicht nur für die rund 1.000 eingetragenen Einzeldenkmäler. Wer eine Ansicht plant, ohne diese drei Paragraphen von Anfang an mitzudenken, riskiert eine Zeichnung, die formal vollständig ist, aber inhaltlich an der Satzung vorbeigeht. Berührt das Vorhaben zusätzlich ein Einzeldenkmal, liest dieselbe Ansicht parallel die organisatorisch getrennte Untere Denkmalschutzbehörde im Amt für kulturelles Erbe.

Neubau oder Bestandsfassade – zwei unterschiedliche Ausgangslagen

Ob eine Ansicht komplett neu entsteht oder eine bestehende Fassade dokumentiert, wirkt sich auf die Herangehensweise aus:

Neubau innerhalb des Welterbe-Ensembles

Die Ansichten aller Fassadenseiten entstehen gemeinsam mit Grundriss und Schnitt aus einer Planung, die von Beginn an auf die Vorgaben zu Dachneigung, Eindeckung und Außenwänden ausgelegt ist.

Bestand: Aufmaß der betroffenen Fassade

Bei einem Anbau, Fenstertausch oder einer Dachsanierung braucht es zunächst ein aktuelles Aufmaß der betroffenen Fassadenseite, damit sich zu beseitigende und geplante Bauteile eindeutig unterscheiden lassen.

Was zu einer vollständigen Ansicht in Regensburg gehört

Eine einzelne Fassadenzeichnung reicht selten – gefragt ist ein auf Grundriss und Schnitt abgestimmter Satz:

  • Ansichten aller betroffenen Fassadenseiten

    Bemaßt im Maßstab mindestens 1:100, mit Höhen, Öffnungen und, im Welterbe-Ensemble, Angaben zu Material und Dacheindeckung.

  • Abgestimmter Grundriss und Schnitt

    Damit Maße, Geschosshöhen und die bemaßte Dachneigung zwischen den Zeichnungen des Plansatzes übereinstimmen.

  • Hinweis auf Lage im Welterbe-Ensemble

    Liegt das Gebäude innerhalb der Altstadtschutzsatzung, wird dies bei der Darstellung der Fassade von Anfang an mitberücksichtigt.

Bemaßte Ansichten in Regensburg – Beispiele aus der Praxis

Dachsanierung an einem Bürgerhaus in der Altstadt

Die Ansicht dokumentiert die vorgesehene Eindeckung mit naturroten Biberschwanzziegeln; der zugehörige Schnitt weist die Mindestneigung von 40 Grad eindeutig aus.

Neuer Kamin an einem Wohnhaus in Stadtamhof

Weil vorspringende Schornsteine nach § 5 der Altstadtschutzsatzung grundsätzlich unzulässig sind, zeigt die Ansicht eine Lösung, die den Kamin innerhalb der Dachfläche führt.

Fassadenanstrich an einem Gebäude ohne eigenen Denkmalstatus

Auch ohne Einzeldenkmalstatus gilt die Altstadtschutzsatzung für sämtliche Gebäude im Ensemble – die Ansicht dokumentiert Material und Farbgebung entsprechend.

Balkonanbau an einer Fassade außerhalb der Altstadt

Ohne Satzungsbindung beschränkt sich die Ansicht auf die allgemeinen Anforderungen der Bauvorlagenverordnung, ohne zusätzliche Material- oder Dachvorgaben.

Dachgaube an einem Bürgerhaus nahe der Steinernen Brücke

Die Ansicht zeigt, wie sich die neue Gaube in die satzungskonforme, steile Dachfläche einfügt, ohne die vorgeschriebene Mindestneigung der übrigen Dachflächen zu unterlaufen.

So entsteht Ihre Ansicht für Regensburg

Von der Bestandsaufnahme bis zur einreichfertigen Zeichnung:

  1. Lage zum Welterbe-Ensemble klären

    Zuerst wird geprüft, ob das Grundstück innerhalb der Grenzen der Altstadtschutzsatzung liegt.

  2. Betroffene Fassadenseiten bestimmen

    Welche Seiten sind vom Vorhaben überhaupt sichtbar betroffen und müssen dargestellt werden.

  3. Aufmaß oder Bauakte als Grundlage

    Bestehende Bauakte oder ein aktuelles Aufmaß der betroffenen Fassade als Ausgangspunkt.

  4. Ansicht bemaßt erstellen

    Im Maßstab mindestens 1:100, im Welterbe-Ensemble ergänzt um konkrete Angaben zu Dachneigung, Eindeckung und Außenwänden.

  5. Mit Grundriss und Schnitt abgleichen

    Damit Öffnungen, Höhen und Bauteile zwischen den Zeichnungen des Plansatzes widerspruchsfrei sind, bevor sie an das Bauordnungsamt gehen.

Was den Preis für eine Ansicht in Regensburg beeinflusst

Diese Faktoren bestimmen den Aufwand für eine bemaßte Ansicht:

  • Lage innerhalb oder außerhalb des Welterbe-Ensembles

    Innerhalb der Altstadtschutzsatzung kommen zusätzliche Angaben zu Dachneigung, Eindeckung und Fassadenmaterial hinzu, die außerhalb der Altstadt entfallen.

  • Zahl der betroffenen Fassadenseiten

    Eine einzelne Straßenansicht ist schneller erstellt als mehrere Seiten bei einem freistehenden Gebäude.

  • Neubau oder Bestandsfassade

    Eine Ansicht aus einer laufenden Neubauplanung entsteht meist zügiger als die Dokumentation einer unklaren Bestandsfassade.

  • Zustand vorhandener Bauakten

    Fehlt eine verwertbare Bestandszeichnung, kommt ein Aufmaß-Termin hinzu, bevor die Ansicht entstehen kann.

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