Bauantrag in Regensburg — vom Bauordnungsamt geprüft, in der Altstadt zusätzlich an der Satzung von 2007 gemessen

Für einen Bauantrag in Regensburg ist das Bauordnungsamt der Stadt zuständig, angesiedelt im Planungs- und Baureferat. Weil Regensburg kreisfrei ist, deckt dieses eine Amt das gesamte, in sieben Baubezirke gegliederte Stadtgebiet ab – für den benachbarten Landkreis entscheidet stattdessen das eigenständige Landratsamt. Rechtsgrundlage ist wie im gesamten Freistaat die Bayerische Bauordnung (BayBO), die zum 1. Januar 2025 grundlegend reformiert und zum 1. August 2025 um weitere Erleichterungen ergänzt wurde. Eine zusätzliche Prüfebene kommt hinzu, sobald ein Grundstück innerhalb des UNESCO-Welterbe-Ensembles „Altstadt von Regensburg mit Stadtamhof“ liegt: Dort greift seit dem 4. Dezember 2007 die Altstadtschutzsatzung mit eigenen, sehr konkreten Vorgaben zu Dächern und Fassaden – unabhängig davon, ob das betroffene Gebäude selbst ein Einzeldenkmal ist. Wer sein Vorhaben von Beginn an richtig einordnet, vermeidet Rückfragen, die sich sonst erst mitten in der Prüfung zeigen.

Welches Verfahren gilt für Ihren Bauantrag in Regensburg?

Art. 55 BayBO stellt den Grundsatz auf: Wer eine bauliche Anlage errichtet, ändert oder ihre Nutzung ändert, braucht dafür grundsätzlich eine Baugenehmigung. Die Art. 57 bis 60 BayBO staffeln die Prüftiefe in vier Verfahren, wobei bayernweit vor allem der Sonderbau-Status den Ausschlag gibt:

  • Verfahrensfreie Vorhaben (Art. 57 BayBO) nach einem festen, abschließenden Katalog, etwa kleinere Nebenanlagen – ohne Genehmigung und ohne Anzeige beim Bauordnungsamt.
  • Genehmigungsfreistellung (Art. 58 BayBO): Liegt das Vorhaben im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans, widerspricht ihm nicht und ist kein Sonderbau, genügt die Einreichung vollständiger Unterlagen ohne förmlichen Bescheid.
  • Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren (Art. 59 BayBO) als bayernweiter Regelweg für praktisch jedes genehmigungspflichtige Vorhaben, das kein Sonderbau ist – unabhängig von der Gebäudeklasse.
  • Baugenehmigungsverfahren (Art. 60 BayBO), sobald ein Sonderbau vorliegt: Das Bauordnungsamt prüft dann sämtliche bauordnungsrechtlichen Anforderungen vollständig, einschließlich Brandschutz und Standsicherheit.
Die zusätzliche Prüfschicht im Welterbe-Ensemble

Innerhalb der Grenzen von „Altstadt von Regensburg mit Stadtamhof“ – rund 183 Hektar mit etwa 1.000 Baudenkmälern – prüft das Bauordnungsamt jedes der vier BayBO-Verfahren zusätzlich anhand der Altstadtschutzsatzung vom 4. Dezember 2007. Sie regelt unter anderem Außenwände, Dächer und Dachaufbauten und gilt für sämtliche baulichen Anlagen im Ensemble, nicht nur für eingetragene Einzeldenkmäler: Veränderte oder neu errichtete Dächer benötigen mindestens 40 Grad Dachneigung und eine Eindeckung mit gebrannten, unglasierten naturroten Biberschwanzziegeln, vorspringende Schornsteine sind grundsätzlich unzulässig. Berührt ein Vorhaben zusätzlich ein Einzeldenkmal oder das geschützte Erscheinungsbild des Ensembles, kommt zur bauordnungsrechtlichen Prüfung durch das Bauordnungsamt noch die denkmalschutzrechtliche Erlaubnis der Unteren Denkmalschutzbehörde im Amt für kulturelles Erbe hinzu – anders als in Städten mit einer einzigen Behörde für beide Aufgaben laufen diese Prüfungen in Regensburg organisatorisch getrennt und sollten deshalb von Anfang an gemeinsam eingeplant werden.

Die vier Verfahrensarten im Detail

Jedes der vier Verfahren ist eigens in der Bayerischen Bauordnung geregelt und unterscheidet sich in Prüfumfang und Bearbeitungsdauer:

Verfahrensfreie Bauvorhaben (Art. 57 BayBO)

Ein abschließender Katalog erlaubt bestimmte Vorhaben ganz ohne Verfahren, etwa kleinere Nebenanlagen. Verfahrensfreiheit befreit nicht von materiellem Baurecht: Innerhalb des Welterbe-Ensembles bleibt die Altstadtschutzsatzung auch für ein sonst verfahrensfreies Vorhaben zu beachten.

Genehmigungsfreistellung (Art. 58 BayBO)

Für Vorhaben mit gesicherter Erschließung im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans, die diesem nicht widersprechen und keinen Sonderbau darstellen, reicht die Einreichung vollständiger Bauvorlagen. Erhebt das Bauordnungsamt innerhalb der Frist keinen Einwand, darf gebaut werden.

Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren (Art. 59 BayBO)

Der bayernweite Regelfall für alles, was kein Sonderbau ist. Geprüft werden vorrangig planungsrechtliche Zulässigkeit und Abstandsflächen; bei Wohngebäuden greift zusätzlich die Genehmigungsfiktion nach Art. 68 Abs. 2 BayBO, wenn das Bauordnungsamt binnen drei Monaten nach der dreiwöchigen Prüffrist nicht entschieden hat.

Baugenehmigungsverfahren (Art. 60 BayBO)

Nur Sonderbauten durchlaufen diesen vollständigen Prüfweg, etwa größere Beherbergungs- und Versammlungsstätten. Bei bestimmten Sonderbauten wacht zusätzlich die Regierung der Oberpfalz als obere Bauaufsichtsbehörde über das Verfahren.

Welche Bauvorlagen Ihr Bauantrag in Regensburg braucht

Art. 64 BayBO verlangt vollständige, aussagekräftige Bauvorlagen, unabhängig davon, welches der vier Verfahren am Ende greift. Zur Grundausstattung eines Bauantrags in Regensburg zählen:

  • Lageplan

    Amtlicher Auszug aus dem Liegenschaftskataster, der Flurstück und geplantes Vorhaben zueinander darstellt – zu beantragen beim zuständigen Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung.

  • Bauzeichnungen

    Grundrisse, Schnitte und Ansichten, aus denen das Vorhaben eindeutig hervorgeht. Innerhalb des Welterbe-Ensembles müssen die Ansichten zusätzlich Dachneigung, Dacheindeckung und die Gestaltung der Außenwände so darstellen, dass sich die Vereinbarkeit mit der Altstadtschutzsatzung beurteilen lässt.

  • Baubeschreibung

    Textliche Erläuterung von Nutzung, Bauweise und Ausführung, ergänzt um Angaben zu gewerblichen und technischen Anlagen, sofern vorhanden.

  • Bautechnische Nachweise

    Standsicherheits- und Brandschutznachweise, deren Umfang von Gebäudeklasse und Sonderbau-Status abhängt.

  • Denkmalschutzrechtliche Angaben, falls einschlägig

    Bei einem Einzeldenkmal oder einem Vorhaben mit Bezug zum geschützten Erscheinungsbild des Ensembles sind zusätzliche Angaben für die Untere Denkmalschutzbehörde beizufügen, die das Bauordnungsamt nicht selbst prüft.

Bauanträge in Regensburg – Beispiele aus der Praxis

Anbau an ein Einfamilienhaus außerhalb der Altstadt

Ein Anbau in einem der modernen Stadtteile fällt meist unter Gebäudeklasse 1 oder 2 und läuft im vereinfachten Verfahren – ohne zusätzliche Prüfung durch die Altstadtschutzsatzung, die nur innerhalb des Welterbe-Ensembles gilt.

Dachsanierung an einem Bürgerhaus in der Altstadt

Die neue Eindeckung muss mindestens 40 Grad Neigung und naturrote Biberschwanzziegel vorweisen. Handelt es sich zusätzlich um ein Einzeldenkmal, kommt die denkmalschutzrechtliche Erlaubnis der Unteren Denkmalschutzbehörde hinzu, unabhängig vom bauordnungsrechtlichen Verfahren.

Mehrfamilienhaus-Neubau in einem neueren Stadtteil

Durch die 2025 erweiterte Gebäudeklasse 4 bleiben mehr Mehrfamilienhäuser im vereinfachten statt im vollständigen Verfahren, solange kein Sonderbau vorliegt.

Umbau eines Ladenlokals in Stadtamhof

Auch Stadtamhof gehört vollständig zum Welterbe-Ensemble. Fassadenänderungen am Erdgeschoss werden deshalb gleichzeitig gegen die Altstadtschutzsatzung und, bei Denkmalbezug, gegen das Denkmalrecht geprüft.

So läuft Ihr Bauantrag in Regensburg ab

Der gesetzliche Rahmen der BayBO gilt bayernweit gleich – in Regensburg prägen die Zuständigkeit des einen Bauordnungsamts für alle sieben Baubezirke und die zusätzliche Prüfung im Welterbe-Ensemble den konkreten Ablauf:

  1. Sonderbau-Status und Lage klären

    Zuerst wird geprüft, ob eines der Merkmale aus Art. 2 Abs. 4 BayBO einen Sonderbau begründet und ob das Grundstück innerhalb des Welterbe-Ensembles liegt.

  2. Bauvorlagen für das Bauordnungsamt zusammenstellen

    Lageplan, Bauzeichnungen, Baubeschreibung und weitere Nachweise werden aufbereitet und wahlweise über das BayernPortal digital eingereicht.

  3. Vollständigkeitsprüfung innerhalb von drei Wochen

    Nach Art. 65 BayBO prüft das Bauordnungsamt binnen drei Wochen, ob der Antrag vollständig ist, und fordert bei Lücken gezielt nach.

  4. Fachliche Prüfung, bei Bedarf mit Denkmalschutzbeteiligung

    Im Welterbe-Ensemble stimmt sich das Bauordnungsamt bei Denkmalbezug mit der Unteren Denkmalschutzbehörde ab, statt beide Prüfungen isoliert voneinander laufen zu lassen.

  5. Genehmigung, Fiktion oder Baubeginn

    Bei Wohngebäuden im vereinfachten Verfahren gilt die Genehmigung nach drei Monaten ohne Entscheidung automatisch als erteilt, ansonsten folgt der schriftliche Bescheid.

Was den Preis für einen Bauantrag in Regensburg beeinflusst

Einen pauschalen Preis gibt es für einen Bauantrag nicht – zu unterschiedlich sind die Vorhaben, die beim Bauordnungsamt eingehen. Diese Faktoren bestimmen den tatsächlichen Aufwand:

  • Sonderbau-Status und Verfahrensart

    Ob ein Vorhaben als Sonderbau gilt, entscheidet über verfahrensfreie Leichtigkeit oder vollständige Prüfung im Baugenehmigungsverfahren.

  • Lage innerhalb oder außerhalb des Welterbe-Ensembles

    Innerhalb der Altstadt kommt die zusätzliche Prüfung nach der Altstadtschutzsatzung hinzu, die außerhalb des Ensembles entfällt.

  • Umfang der Bauvorlagen

    Je nach Vorhaben fallen neben Lageplan und Bauzeichnungen weitere Nachweise an, etwa zur Standsicherheit oder zu Fassadenmaterialien im Ensemble.

  • Ob eine denkmalschutzrechtliche Erlaubnis zusätzlich nötig wird

    Bei Einzeldenkmälern oder Vorhaben mit Bezug zum geschützten Erscheinungsbild läuft ein eigener Vorgang bei der Unteren Denkmalschutzbehörde mit.

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