Aufmaß & Vermessung in Regensburg — Bauaufmaß zwischen Bruchsteinmauer und Kreuzgewölbekeller

Rund 1.000 Baudenkmäler stehen im Regensburger Welterbe-Ensemble auf engstem Raum – viele davon Bürgerhäuser, die im Kern aus dem Mittelalter stammen und seither wiederholt umgebaut wurden, ohne dass durchgängig aktuelle Pläne entstanden sind. Weil der Zweite Weltkrieg diesen dichten Stadtgrundriss weitgehend verschont hat, ist die Substanz oft ungewöhnlich alt: Bruchsteinmauern unterschiedlicher Stärke, gewölbte Kellerräume und nachträglich eingezogene Zwischendecken lassen sich selten zuverlässig aus einer Bauakte ablesen. Ein Bauaufmaß erfasst deshalb den tatsächlichen Bestand und übersetzt ihn in bemaßte Grundrisse, Schnitte, Ansichten und eine nachvollziehbare Flächenberechnung. In moderneren Stadtteilen ist die Ausgangslage einfacher, doch auch dort lohnt sich ein aktuelles Aufmaß immer dann, wenn vorhandene Pläne fehlen oder nicht mehr zum gebauten Zustand passen.

Wann ein Aufmaß in Regensburg erforderlich wird

Ein Bauaufmaß ist an keine Vorschrift geknüpft; niemand ist verpflichtet, eines beauftragen zu lassen. Nötig wird es dort, wo eine Fläche oder Geometrie nachgewiesen werden muss und die vorhandenen Unterlagen das nicht hergeben:

  • Bestandspläne fehlen ganz, oder die vorhandenen zeigen einen Stand, den spätere Umbauten längst überholt haben – im Altstadtbestand mit seiner jahrhundertelangen Baugeschichte häufiger als anderswo.
  • Ein Bauantrag, eine Nutzungsänderung oder ein Umbau steht an und braucht einen maßhaltigen Bestand als Ausgangspunkt der Planung.
  • Eine Bank oder ein Gutachter verlangt eine Flächenangabe mit nachvollziehbarem Rechenweg.
  • Wohnungseigentum wird begründet oder geändert: Der Aufteilungsplan nach § 7 Abs. 4 WEG muss die Einheiten eindeutig abgrenzen.
  • Die Fläche im Miet- oder Kaufvertrag steht infrage – unterschreitet die tatsächliche Fläche die vereinbarte um mehr als zehn Prozent, ist das nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ein Mangel.
Was ein Bauaufmaß von der hoheitlichen Vermessung unterscheidet

Bayern geht bei der Katastervermessung einen eigenen Weg: Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure, die anderswo die Gebäudeeinmessung im Auftrag des Eigentümers erledigen, gibt es hier nicht. Hoheitlich vermessen dürfen ausschließlich die staatlichen Ämter für Digitalisierung, Breitband und Vermessung – für Regensburg das örtliche Amt am Franziskanerplatz. Es führt das Liegenschaftskataster und stellt den amtlichen Lageplan aus, den ein Bauantrag als Auszug aus dem Katasterwerk benötigt. Beide Stellen beschreiben aber nur dasselbe: Lage und äußeren Umriss eines Gebäudes. Innenmaße, Raumaufteilung und Wohnfläche sind dort nirgends verzeichnet – dafür ist das Bauaufmaß da. Getrennt davon führt das Bauordnungsamt der Stadt sein eigenes Bauaktenarchiv mit den Genehmigungsunterlagen bestehender Gebäude, teils bis an den Beginn des 19. Jahrhunderts zurück; ein digitales Archiv betreibt es dafür ausdrücklich nicht, sodass ältere Akten oft erst aus einem externen Lager angefordert werden müssen.

Die Aufmaßverfahren im Detail

Welches Verfahren am Objekt sinnvoll ist, entscheidet vor allem die Geometrie des Gebäudes und der Zweck der späteren Unterlagen:

Handaufmaß mit Laserdistanzmessgerät

Der Regelweg in normalen Wohnungen. Marktübliche Geräte liegen mit ihrer Messgenauigkeit weit unterhalb jeder rechtlich erheblichen Schwelle – kritisch ist selten das Gerät, sondern eine saubere Übertragung der Werte direkt in die Aufmaß-Software.

Erfassung gewölbter und schiefwinkliger Altstadt-Bausubstanz

Kreuzgewölbekeller, unregelmäßig verlaufende Bruchsteinwände und über Jahrhunderte gewachsene Raumfolgen lassen sich mit reinem Raummaß kaum erfassen. Zusätzliche Diagonalen und Kontrollmaße sichern, dass sich der Grundriss beim Zeichnen tatsächlich schließt.

3D-Laserscanning mit Punktwolke

Für stark verformte oder verschachtelte Bausubstanz, wie sie mittelalterliche Bürgerhäuser mitbringen. Die Punktwolke hält Setzungen und Unregelmäßigkeiten fest, statt sie zu begradigen, und trägt zugleich ein Bestandsmodell.

Auswertung vorhandener Pläne mit Stichprobenkontrolle

Die Wohnflächenverordnung lässt in § 3 Abs. 4 die Ermittlung aus einer Bauzeichnung zu – aber nur, solange gebaut wurde wie gezeichnet. Vorhandene Pläne werden deshalb vor Ort stichprobenartig geprüft, bevor aus ihnen gerechnet wird.

Diese Unterlagen entstehen aus dem Aufmaß

Der Messvorgang selbst ist nur der Anfang. Brauchbar wird er durch das, was daraus abgeleitet und dokumentiert wird:

  • Bemaßte Grundrisse aller Geschosse

    Vom Gewölbekeller bis zum Dachgeschoss, mit durchgehenden Maßketten statt einer bloßen Maßstabsangabe.

  • Schnitte und Ansichten

    Sie zeigen, was im Grundriss nicht sichtbar wird: Geschosshöhen, Wandstärken und – im Welterbe-Ensemble besonders relevant – den Verlauf der satzungskonformen, steilen Dachneigung.

  • Wohnflächenberechnung nach Wohnflächenverordnung

    Gemessen wird nach § 3 Abs. 1 WoFlV im lichten Maß ab Vorderkante der Bekleidung, also am fertigen Zustand – bei dicken Bruchsteinwänden ein deutlicher Unterschied zum Außenmaß.

  • Flächen und Kubatur nach DIN 277

    Für Bauvorlagen, Kalkulation und Bewertung. Die Norm beschreibt das Bauwerk, nicht die Wohnung.

  • Aufmaßskizze, Fotos und Punktwolke

    Die Rohdaten bleiben Bestandteil der Dokumentation und machen nachvollziehbar, wo gemessen wurde.

Aufmaße in Regensburg – Beispiele aus der Praxis

Bürgerhaus mit Kreuzgewölbekeller in der Altstadt

Der Keller stammt im Kern aus dem Mittelalter, die Wandstärken variieren von Raum zu Raum. Erfasst werden zusätzliche Diagonalen und Höhenpunkte, damit sich das Gewölbe im Schnitt korrekt darstellen lässt.

Dachgeschossausbau unter satzungskonformer Dachneigung

Bei mindestens 40 Grad Dachneigung verschiebt sich die für die Wohnfläche maßgebliche Zwei-Meter-Linie näher an die Traufe. Die Ein- und Zwei-Meter-Höhenlinien werden im Grundriss eingezeichnet statt nur rechnerisch behauptet.

Reihenhaus in einem modernen Stadtteil ohne Bestandsplan

Ohne die Komplexität historischer Bausubstanz lässt sich das Objekt zügig per Handaufmaß erfassen und in bemaßte Grundrisse überführen.

Aufteilung eines Altstadthauses in Wohnungseigentum

Vor der Begründung von Wohnungseigentum müssen alle Einheiten zeichnerisch und maßlich eindeutig abgegrenzt sein, einschließlich Kellerräumen mit gewölbter Decke.

So läuft Ihr Aufmaß in Regensburg ab

Der Ablauf ist überall gleich aufgebaut. Was ihn in Regensburg verkürzt oder verlängert, ist die Vorarbeit: welche Bestandsunterlagen sich beim Bauordnungsamt finden lassen und wie komplex die historische Bausubstanz vor Ort tatsächlich ist.

  1. Zweck und Erfassungstiefe festlegen

    Ein Nachweis für die Bank, eine Bauvorlage und ein Aufteilungsplan stellen unterschiedliche Anforderungen an Detailtiefe und Darstellung.

  2. Bestandsunterlagen beim Bauordnungsamt anfragen

    Weil viele ältere Akten extern eingelagert sind, wird die Anfrage frühzeitig gestellt; ein Eigentumsnachweis und gegebenenfalls eine Vollmacht sind vorzulegen.

  3. Termin abstimmen und Zugang klären

    Bei historischen Gebäuden entscheidet der Zugang über die Termindauer: Keller, Dachboden und verschlossene Nebenräume müssen offen sein.

  4. Erfassung vor Ort

    Gemessen wird raumweise, mit Diagonalen zur Prüfung der Rechtwinkligkeit, dazu Höhen, Nischen und Öffnungen. Parallel entstehen Fotos und Skizze.

  5. Auswertung und Übergabe

    Aus den Messdaten entstehen die Zeichnungen und die Flächenberechnung mit ausgewiesenem Rechenweg.

Was den Preis für ein Aufmaß in Regensburg beeinflusst

Ein Pauschalpreis wäre im Regensburger Bestand eine Fiktion: Zwei Wohnungen gleicher Größe können sich im Messaufwand deutlich unterscheiden. Diese Punkte bestimmen den Umfang:

  • Zahl und Zuschnitt der Räume

    Jeder zusätzliche Raum bringt Maße, Höhen und Öffnungen mit sich. Verwinkelte Altstadt-Grundrisse brauchen mehr Messzeit als klar geschnittene Zimmer.

  • Komplexität der historischen Bausubstanz

    Gewölbekeller, unregelmäßige Bruchsteinwände und über Jahrhunderte gewachsene Anbauten erhöhen den Erfassungsaufwand deutlich gegenüber einem modernen Neubau.

  • Gewähltes Erfassungsverfahren

    Handaufmaß und Laserscanning unterscheiden sich in Geräteeinsatz, Zeitbedarf und Auswertung. Ein Scan lohnt dort, wo Verformung dokumentiert werden soll.

  • Zustand und Zugänglichkeit der Bauakte

    Eine im Hauptbestand verfügbare Akte beschleunigt die Vorbereitung; liegt sie extern eingelagert, kommt Wartezeit hinzu.

  • Umfang der abgeleiteten Unterlagen

    Nur bemaßte Grundrisse oder zusätzlich Schnitte, Ansichten und Kubatur: Der Auswertungsteil wächst mit dem, was danach damit geschehen soll.

Alle Leistungen in Regensburg

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