Wohnflächenberechnung in Regensburg — vom steilen Biberschwanzdach bis zum modernen Neubau normgerecht gerechnet
Wie viel Wohnfläche ein Regensburger Gebäude tatsächlich hat, lässt sich selten pauschal beantworten. In der Altstadt stehen dicht gedrängte Bürgerhäuser mit massiven Bruchsteinwänden, unregelmäßigen Raumzuschnitten und – der Altstadtschutzsatzung von 2007 geschuldet – überwiegend steilen Dächern mit mindestens 40 Grad Neigung, wie sie für Neu- und Umbauten im Welterbe-Ensemble vorgeschrieben sind. Ein steiles Dach verschiebt dabei die Höhenlinien, an denen sich die Anrechnung von Dachschrägen entscheidet, spürbar zugunsten mehr nutzbarer Fläche gegenüber einem flach geneigten Dach gleicher Grundfläche. In moderneren Stadtteilen dagegen dominieren regelmäßige, zeitgemäß geschnittene Grundrisse mit deutlich einfacherer Geometrie. Wer die Wohnfläche seiner Immobilie vor Verkauf, Finanzierung oder Vermietung klären lässt, profitiert in beiden Fällen von einer raumweisen, nachvollziehbaren Berechnung.
- Welche Berechnungsgrundlage für Ihre Regensburger Immobilie gilt
- Die Berechnungsgrundlagen im Detail
- Welche Unterlagen Ihre Wohnflächenberechnung in Regensburg braucht
- Wohnflächenberechnungen in Regensburg – Beispiele aus der Praxis
- So läuft Ihre Wohnflächenberechnung in Regensburg ab
- Was den Preis einer Wohnflächenberechnung in Regensburg beeinflusst
Welche Berechnungsgrundlage für Ihre Regensburger Immobilie gilt
Die Wahl des Regelwerks ist keine Formsache, sondern bestimmt das Ergebnis. Welcher Maßstab für Ihr Objekt gilt, richtet sich nach Nutzung, Vertragslage und Vertragsdatum:
- Wohnflächenverordnung als Regelfall bei Wohnraum: Nach § 1 Abs. 1 WoFlV gilt sie unmittelbar nur im geförderten Wohnungsbau; im frei finanzierten Bestand zieht der Bundesgerichtshof sie zur Auslegung heran, solange nichts anderes vereinbart ist.
- DIN 277, wenn das Bauwerk im Vordergrund steht – Brutto-Grundfläche, Kostenermittlung, gemischt oder gewerblich genutzte Flächen. Für Wohnraum fällt das Ergebnis systematisch höher aus, weil Höhenzonen unter Dachschrägen dort nicht gekürzt werden.
- Zweite Berechnungsverordnung bei Altverträgen: Für Mietverträge vor dem 1. Januar 2004 zählt der damals geltende Maßstab – entscheidend ist das Vertragsdatum, nicht das Baujahr.
- Abweichende Vereinbarung der Parteien: Miet- und Kaufvertrag dürfen ein anderes Regelwerk bestimmen – dann gilt es vollständig und nicht in Teilen.
Nach § 4 WoFlV entscheidet die lichte Höhe unter einer Dachschräge über die Anrechnung: unter einem Meter gar nicht, zwischen einem und zwei Metern zur Hälfte, darüber voll. Wie viel Grundfläche in welcher Höhenzone liegt, hängt unmittelbar vom Neigungswinkel des Dachs ab. Die Altstadtschutzsatzung schreibt für Neu- und Umbauten im Welterbe-Ensemble seit 2007 eine Mindestneigung von 40 Grad vor – deutlich steiler als viele moderne Dachformen. Ein steileres Dach erreicht die Zwei-Meter-Linie bereits näher an der Außenwand, sodass ein größerer Anteil des Dachraums voll statt nur zur Hälfte angerechnet wird. Wer die Wohnflächenberechnung eines Altstadt-Dachgeschosses mit der eines Neubaus in einem moderneren Stadtteil vergleicht, sollte diesen Effekt der Dachneigung mitdenken, statt allein auf die Grundfläche zu schauen.
Die Berechnungsgrundlagen im Detail
Die Grundlagen unterscheiden sich nicht in Nuancen, sondern im Ansatz – was gemessen wird, wo gemessen wird und was in die Summe eingeht:
Wohnflächenverordnung (WoFlV)
Eine Rechtsverordnung vom 25. November 2003, in Kraft seit dem 1. Januar 2004. Gemessen wird nach lichten Maßen ab Vorderkante der Bekleidung, also am fertigen Raum – bei dicken Bruchsteinwänden in der Altstadt ein spürbarer Unterschied zum Außenmaß.
DIN 277 in der Ausgabe 2021-08
Die Norm trägt den Titel Grundflächen und Rauminhalte im Hochbau und arbeitet mit Brutto-Grundfläche, Netto-Raumfläche und Nutzungsfläche. Den Begriff Wohnfläche kennt sie nicht, Höhenzonen unter Dachschrägen ebenso wenig.
Zweite Berechnungsverordnung im Altbestand
Wurde die Fläche bis zum 31. Dezember 2003 nach den §§ 42 bis 44 der II. BV ermittelt, bleibt es dabei, solange nicht baulich verändert wird.
Welche Unterlagen Ihre Wohnflächenberechnung in Regensburg braucht
Je vollständiger die Ausgangsunterlagen, desto weniger muss am Objekt nachgemessen werden:
- Bemaßte Grundrisse aller Wohnebenen
Brauchbar ist ein Plan mit durchgehenden Maßketten, Raumflächen oder wenigstens verlässlichem Maßstab.
- Höhenlinien und Dachneigung im ausgebauten Dachgeschoss
Unter Schrägen entscheidet die lichte Höhe über die Anrechnung. Eingetragene Ein- und Zwei-Meter-Linien machen die Zonen prüfbar, insbesondere bei den für die Altstadt typischen steilen Biberschwanzdächern.
- Teilungserklärung und Aufteilungsplan
Bei Eigentumswohnungen zeigt der Aufteilungsplan, welche Räume zum Sondereigentum gehören.
- Bauakte des Bauordnungsamts
Fehlen Pläne, führt das Bauaktenarchiv des Bauordnungsamts die Unterlagen, teils bis an den Beginn des 19. Jahrhunderts zurück. Ein digitales Archiv betreibt die Stadt dafür nicht; ältere, extern eingelagerte Akten müssen vorab angefordert werden.
Wohnflächenberechnungen in Regensburg – Beispiele aus der Praxis
Bürgerhaus mit dicken Bruchsteinwänden in der Altstadt
Erfasst wird raumweise nach lichten Maßen; bei den kräftigen Altstadtwänden fällt das Ergebnis spürbar niedriger aus als eine Rechnung über Außenkanten.
Dachgeschoss mit steilem Biberschwanzdach im Welterbe-Ensemble
Die satzungsbedingt steile Dachneigung sorgt dafür, dass die Zwei-Meter-Linie näher an der Traufe verläuft und mehr Fläche voll statt zur Hälfte angerechnet wird als bei einem flacheren Dach gleicher Grundfläche.
Wohnung in Stadtamhof jenseits der Steinernen Brücke
Auch Stadtamhof gehört vollständig zum Welterbe-Ensemble; die Berechnung folgt denselben Regeln wie in der eigentlichen Altstadt, inklusive der satzungsbedingten Dachgeometrie.
Neubauwohnung in einem modernen Stadtteil
Regelmäßige Raumzuschnitte und eine flachere Dachneigung ohne Satzungsbindung machen die Berechnung hier deutlich unkomplizierter als im historischen Kern.
So läuft Ihre Wohnflächenberechnung in Regensburg ab
Fachlich ist der Weg bayernweit derselbe. In Regensburg liegt das Gewicht auf der frühen Klärung, ob ein Objekt innerhalb des Welterbe-Ensembles liegt und wie sich das auf die Dachgeometrie auswirkt:
- Zweck klären und Regelwerk festlegen
Ob die Berechnung für eine Finanzierung, einen Kaufvertrag oder ein Mietverhältnis gebraucht wird, entscheidet über die Grundlage – bei Wohnraum im Regelfall die WoFlV.
- Vorhandene Pläne prüfen
Bestandspläne werden auf Maßketten, Maßstab und Schlüssigkeit geprüft. Weicht der gebaute Zustand von der Zeichnung ab, ist neu zu ermitteln.
- Fehlende Grundlagen beschaffen oder aufmessen
Reicht das Material nicht, wird die Bauakte beim Bauordnungsamt angefragt oder direkt vor Ort aufgemessen.
- Räume erfassen und Anrechnung anwenden
Jeder Raum und jeder Raumteil wird einzeln erfasst; Höhenzonen unter Dachschrägen werden mit ihrem Anteil angesetzt, unter Berücksichtigung der tatsächlichen Dachneigung.
- Ergebnis mit Rechenweg übergeben
Sie erhalten die Fläche je Raum, die angewandten Faktoren und die Summe, auf Wunsch mit Architektenstempel.
Was den Preis einer Wohnflächenberechnung in Regensburg beeinflusst
Ein Pauschalpreis wäre für Regensburger Bestandsobjekte wenig aussagekräftig – zwischen einer Neubauwohnung und einem mehrfach umgebauten Altstadthaus liegt ein Vielfaches an Arbeit:
- Zahl der Räume und Wohneinheiten
Eine einzelne Wohnung ist rasch durchgerechnet. Ein Haus mit mehreren historisch gewachsenen Anbauten verlangt für jede Einheit einen eigenen Rechenweg.
- Zustand der vorhandenen Unterlagen
Aktuelle, bemaßte Pläne sind der günstigste Fall. Fehlen Maßketten oder existiert überhaupt nichts, kommen Bauaktenrecherche oder ein Termin vor Ort hinzu.
- Dachneigung und Höhenzonen
Ein steiles, satzungskonformes Altstadtdach verlangt eine genauere Erfassung der Höhenlinien als ein flach geneigtes Dach in einem moderneren Stadtteil.
- Wanddicke und Bausubstanz
Massive Bruchsteinwände in historischen Gebäuden erfordern eine sorgfältigere Unterscheidung zwischen Außen- und lichtem Innenmaß als modernes Mauerwerk.
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