Bauzeichnung in Regensburg — koordinierter Plansatz nach der Bayerischen Bauvorlagenverordnung, im Welterbe-Ensemble mit Blick auf die Altstadtschutzsatzung

Anforderungen an Bauzeichnungen regelt in Bayern seit 2007 die Bauvorlagenverordnung (BauVorlV) – ein stabiles, landesweit einheitliches Regelwerk. Für Vorhaben innerhalb des Regensburger Welterbe-Ensembles reicht diese allgemeine Grundlage allein aber nicht: Wo die seit 2007 geltende Altstadtschutzsatzung eine Mindestdachneigung von 40 Grad und eine Eindeckung mit naturroten Biberschwanzziegeln vorschreibt, muss die Bauzeichnung diese Vorgaben so konkret abbilden, dass sich die Vereinbarkeit unmittelbar aus der Zeichnung ablesen lässt. Gefragt ist deshalb selten ein einzelnes Blatt, sondern ein vollständiger, in sich stimmiger Plansatz aus Grundriss, Schnitt und Ansicht, den das Bauordnungsamt als Ganzes gegeneinander prüft – bei Bedarf gemeinsam mit der organisatorisch getrennten Unteren Denkmalschutzbehörde.

Was die Bauvorlagenverordnung für Ihre Bauzeichnung verlangt

Die Bayerische Bauvorlagenverordnung legt fest, welche Angaben eine Bauzeichnung enthalten muss, damit sie als vollständige Bauvorlage für das Bauordnungsamt gilt:

  • Maßstab: mindestens 1:100 für Bauzeichnungen; der Lageplan darf nicht kleiner als 1:1000 sein. Größer ist zu wählen, wenn es die erforderliche Eintragung verlangt.
  • Kennzeichnung: Zeichen und Farben nach Anlage 1 der Bauvorlagenverordnung sind einheitlich zu verwenden, damit sich Bauteile und Nutzungen zweifelsfrei zuordnen lassen.
  • Bauvorlageberechtigung: Aus der Zeichnung muss hervorgehen, wer sie im Sinne von Art. 61 BayBO als bauvorlageberechtigte Person verantwortet – dazu zählen insbesondere in der Bayerischen Architektenkammer oder der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau eingetragene Personen.
  • Vollständigkeit des Plansatzes: Ein einzelner Grundriss ohne zugehörigen Schnitt und ohne Ansicht genügt dem Bauordnungsamt für die Einreichung nicht.
Wenn die Bauzeichnung auch die Altstadtschutzsatzung erfüllen muss

Innerhalb des Ensembles „Altstadt von Regensburg mit Stadtamhof“ prüft das Bauordnungsamt jede Bauzeichnung zusätzlich anhand der seit dem 4. Dezember 2007 geltenden Altstadtschutzsatzung. Für neue oder veränderte Dächer verlangt sie mindestens 40 Grad Neigung und eine Eindeckung mit gebrannten, unglasierten naturroten Biberschwanzziegeln; vorspringende Schornsteine sind grundsätzlich unzulässig. Damit sich die Vereinbarkeit anhand der Zeichnung beurteilen lässt, muss der Neigungswinkel im Schnitt eindeutig bemaßt und das Eindeckungsmaterial in der Ansicht oder Baubeschreibung konkret benannt sein – eine allgemeine Angabe wie „geneigtes Dach“ reicht dafür nicht. Berührt das Vorhaben zusätzlich ein Einzeldenkmal, wird dieselbe Zeichnung parallel von der organisatorisch getrennten Unteren Denkmalschutzbehörde im Amt für kulturelles Erbe gelesen.

Ein koordinierter Plansatz statt einzelner Zeichnungen

Ob Neubau oder Bestand entscheidet, wie der Plansatz für Regensburg entsteht:

Neubau: vollständiger Plansatz von Grund auf

Grundriss, Schnitt und Ansicht entstehen gemeinsam aus einer Planung und sind von vornherein aufeinander abgestimmt – Maße, Öffnungen und, im Welterbe-Ensemble, die satzungskonforme Dachneigung stimmen zwischen den Zeichnungen überein.

Bestand und Umbau: Abgleich mit dem Bauaktenarchiv

Bei Änderungen an bestehenden Gebäuden braucht es eine verlässliche Bestandsgrundlage – aus dem Bauaktenarchiv des Bauordnungsamts, soweit vorhanden, sonst aus einem aktuellen Aufmaß vor Ort. Erst danach lassen sich neue und zu beseitigende Bauteile eindeutig unterscheiden.

Was zu einem vollständigen Plansatz in Regensburg gehört

Für die Einreichung braucht es mehr als eine einzelne Zeichnung:

  • Grundrisse aller Geschosse

    Bemaßt im Maßstab mindestens 1:100, mit einheitlicher Zeichen- und Farbverwendung nach Anlage 1 der Bauvorlagenverordnung.

  • Schnitte mit bemaßter Dachneigung

    Im Welterbe-Ensemble muss der Schnitt den Neigungswinkel des Dachs eindeutig ausweisen, damit sich die Einhaltung der Mindestneigung von 40 Grad prüfen lässt.

  • Ansichten mit Materialangaben

    Innerhalb der Altstadtschutzsatzung ergänzt um Angaben zu Dacheindeckung und Fassadenmaterial, soweit für die Beurteilung relevant.

  • Lageplan

    Amtlicher Auszug aus dem Liegenschaftskataster, nicht kleiner als im Maßstab 1:1000.

Bauzeichnungen in Regensburg – Beispiele aus der Praxis

Neubau eines Wohnhauses in einem modernen Stadtteil

Grundriss, Schnitt und Ansicht entstehen als abgestimmter Satz direkt aus der Planung, durchgängig im geforderten Maßstab, ohne satzungsbedingte Zusatzangaben.

Dachsanierung an einem Bürgerhaus im Welterbe-Ensemble

Der Schnitt weist die neue Dachneigung von mindestens 40 Grad aus, die Ansicht dokumentiert die vorgesehene Biberschwanzeindeckung – beides Voraussetzung für die Prüfung durch das Bauordnungsamt.

Anbau an ein Bestandsgebäude ohne vollständige Bauakte

Weil das Bauaktenarchiv den heutigen Bestand nicht mehr vollständig abbildet, bildet ein aktuelles Aufmaß des betroffenen Gebäudeteils die Grundlage der neuen Zeichnungen.

Fenstertausch an einer Fassade in Stadtamhof

Auch ein vergleichsweise kleines Vorhaben braucht innerhalb des Welterbe-Ensembles eine vollständige Ansicht mit Materialangabe, damit sich die Vereinbarkeit mit der Altstadtschutzsatzung beurteilen lässt.

So entsteht Ihr Plansatz für Regensburg

Vom Bestand bis zur einreichfertigen Zeichnung durchläuft der Plansatz mehrere aufeinander abgestimmte Schritte:

  1. Bestand und Lage klären

    Vorhandene Bauakte oder Aufmaß als Grundlage, dazu die Prüfung, ob das Grundstück innerhalb des Welterbe-Ensembles liegt.

  2. Grundrisse erstellen

    Bemaßt im Maßstab mindestens 1:100, mit allen Pflichtangaben der Bauvorlagenverordnung.

  3. Schnitte und Ansichten abstimmen

    Im Welterbe-Ensemble mit eindeutig bemaßter Dachneigung und benannten Materialien, damit sich die Vereinbarkeit mit der Altstadtschutzsatzung ablesen lässt.

  4. Zu beseitigende und geplante Bauteile kennzeichnen

    Bei Änderungen an bestehenden Gebäuden zwingend vorgeschrieben.

  5. Plansatz für das Bauordnungsamt zusammenstellen

    Digital aufbereitet für die Einreichung, bei Denkmalbezug abgestimmt mit der Unteren Denkmalschutzbehörde.

Was den Preis für eine Bauzeichnung in Regensburg beeinflusst

Ein pauschaler Preis lässt sich für einen Plansatz nicht seriös nennen. Diese Faktoren bestimmen den Aufwand:

  • Neubau oder Bestand

    Ein abgestimmter Plansatz aus einer laufenden Planung entsteht meist zügiger als die Anpassung an einen unklaren historischen Bestand.

  • Lage im Welterbe-Ensemble

    Innerhalb der Altstadtschutzsatzung kommen zusätzliche Angaben zu Dachneigung und Material hinzu, die außerhalb der Altstadt entfallen.

  • Zustand der Bestandsunterlagen

    Fehlt eine verwertbare Bauakte, kommt ein Aufmaß-Termin hinzu, bevor die Zeichnungen entstehen können.

  • Umfang des Vorhabens

    Zahl der Geschosse und Komplexität der Bauteile bestimmen, wie viele Einzelzeichnungen der Plansatz umfasst.

  • Ob die Untere Denkmalschutzbehörde einzubeziehen ist

    Bei einem Einzeldenkmal kommt eine zusätzliche, getrennt laufende Abstimmung hinzu, die eigene Vorlaufzeit braucht.

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