Planprofi24 in Essen

Bauantrag, Aufmaß, Grundriss, Wohnflächenberechnung, Nutzungsänderung und Energieausweis für Immobilien in Essen — digital beauftragt, mit Blick auf die lokalen Zuständigkeiten und Besonderheiten.

Essen hat den Wandel vom Zentrum der Montanindustrie zur grünen Dienstleistungs- und Konzernmetropole geschafft – sichtbar auch am Wohnungsbestand: Neben Konzernzentralen wie RWE, E.ON, Evonik oder ThyssenKrupp prägen dichte Gründerzeitviertel wie Rüttenscheid und eine wieder wachsende Bevölkerung einen zunehmend angespannten Wohnungsmarkt. Gleichzeitig wirkt die jahrzehntelange Bergbaugeschichte bis heute im Untergrund nach, was Bauanträge, Aufmaße und Nutzungsänderungen in Essen zu einer besonders sorgfältigen Angelegenheit macht.

Zuständige Bauaufsichtsbehörde in Essen

Für Baugenehmigungen und Nutzungsänderungen in Essen ist das Amt für Stadtplanung und Bauordnung der Stadt Essen als untere Bauaufsichtsbehörde zuständig. Essen gliedert sich zwar politisch in neun Stadtbezirke mit jeweils eigener Bezirksvertretung, doch anders als in Berlin oder Hamburg gibt es in Essen kein eigenständiges Bauamt je Bezirk, sondern ausschließlich das eine städtische Amt für das gesamte Stadtgebiet.

Innerhalb des Amts richtet sich die Zuständigkeit für die Bearbeitung nach dem Stadtteil, in dem das jeweilige Grundstück liegt. An der rechtlichen Zuständigkeit ändert diese interne Aufteilung jedoch nichts: Verantwortlich bleibt in jedem Fall das Amt für Stadtplanung und Bauordnung als einheitliche Bauaufsichtsbehörde der Stadt.

Bauordnung und Besonderheiten in Essen

In der Essener Innenstadt liegt der Boden vielerorts bis zu 16 Meter niedriger als noch vor hundert Jahren, im Stadtteil Katernberg-Beisen erreichen die Bergsenkungen sogar bis zu 24 Meter – Folgen des jahrzehntelangen Steinkohle-Tiefbaus, die das Essener Stadtbild bis heute prägen. Rechtsnachfolgerin der Bergbauunternehmen und zuständig für die Regulierung von Bergschäden ist die RAG Aktiengesellschaft, die seit 2017 ihren Hauptsitz in Essen hat – und zwar auf dem Gelände der ehemaligen Zeche Zollverein.

Zeche und Kokerei Zollverein stehen seit 2001 als UNESCO-Welterbe zusätzlich unter Denkmalschutz, sodass bauliche Maßnahmen auf dem Gelände neben der regulären Baugenehmigung auch eine denkmalschutzrechtliche Erlaubnis benötigen. Für Bauvorhaben in anderen, bergbaulich beanspruchten Essener Stadtteilen empfiehlt sich vorab eine Auskunft zur Bergschadensgefährdung bei der für ganz Nordrhein-Westfalen zuständigen Abteilung Bergbau und Energie NRW der Bezirksregierung Arnsberg.

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