Bauzeichnung in Essen — koordinierter Plansatz nach der BauPrüfVO NRW
Für Essen wie für ganz Nordrhein-Westfalen regelt die Verordnung über bautechnische Prüfungen (BauPrüfVO NRW), welche Angaben eine Bauzeichnung enthalten muss, damit sie als vollständige Bauvorlage gilt – Maßstab, Kennzeichnung der Maße und, bei Änderungen an bestehenden Gebäuden, die eindeutige Unterscheidung von zu beseitigenden und neuen Bauteilen. Anders als ein einzelner Grundriss für Verkauf oder Wohnflächenberechnung verlangt die Einreichung beim Amt für Stadtplanung und Bauordnung immer einen vollständigen, in sich stimmigen Plansatz aus Grundrissen, Schnitten und Ansichten. In Essen wird diese Bestand-Neu-Unterscheidung besonders anspruchsvoll, wo ein Umbau zugleich zwei Prüfstellen bedient: Für Vorhaben in der denkmalgeschützten Gartenstadt Margarethenhöhe oder auf dem Welterbe-Gelände Zollverein müssen dieselben Zeichnungen sowohl der Bauaufsicht als auch der Denkmalbehörde genügen.
Was die BauPrüfVO NRW für Ihre Bauzeichnung verlangt
Die Verordnung legt fest, welche Angaben eine Bauzeichnung enthalten muss, damit sie als vollständige Bauvorlage gilt:
- Maßstab: grundsätzlich 1:100 für Grundrisse, Schnitte und Ansichten; Konstruktionszeichnungen tragender Einzelteile und ihrer Verbindungen im Maßstab 1:10 oder 1:50; der Lageplan mindestens im Maßstab 1:500, größer, wenn es die Beurteilung des Vorhabens erfordert.
- Kennzeichnung: Maßstab und Maße einschließlich der Rohbaumaße von Öffnungen müssen auf jeder Zeichnung angegeben sein; wo aus Brandschutzgründen gefordert, zusätzlich das Brandverhalten der Baustoffe und die Feuerwiderstandsdauer der Bauteile.
- Bei Änderungen an bestehenden Gebäuden: Zu beseitigende und neue Bauteile sind mit den in der Anlage zur BauPrüfVO NRW festgelegten Zeichen und Farben eindeutig unterscheidbar darzustellen, sofern die Zeichnung nicht ausschließlich geplante Bauteile zeigt.
Für die meisten Essener Bauvorhaben genügt es, wenn der Plansatz den Anforderungen der BauPrüfVO NRW für das Amt für Stadtplanung und Bauordnung entspricht. Auf denkmalgeschütztem Grund wie der Gartenstadt Margarethenhöhe oder dem Welterbe-Gelände Zollverein kommt eine zweite Prüfstelle hinzu: Dieselben Zeichnungen müssen auch der Denkmalbehörde eine nachvollziehbare Bestand-Neu-Unterscheidung liefern, oft mit zusätzlichen Angaben zu Materialien und historischer Bausubstanz, die über die reinen BauPrüfVO-Mindestanforderungen hinausgehen. Wer den Plansatz von vornherein auf beide Prüfstellen auslegt, vermeidet eine doppelte Überarbeitung derselben Zeichnungen.
Ein koordinierter Plansatz statt einzelner Zeichnungen
Ob Neubau oder Bestand entscheidet, wie der Plansatz entsteht:
Neubau: vollständiger Plansatz von Grund auf
Grundriss, Schnitt und Ansicht entstehen gemeinsam aus einer Planung und sind von vornherein aufeinander abgestimmt – etwa für Neubauvorhaben im Krupp-Gürtel, wo die Ausgangsplanung meist ohnehin digital vorliegt.
Bestand und Umbau: Bestand-Neu-Kennzeichnung nach BauPrüfVO NRW
Bei Änderungen an bestehenden Gebäuden müssen die neuen Zeichnungen zu beseitigende und geplante Bauteile eindeutig unterscheiden – das setzt eine verlässliche Bestandsgrundlage voraus, wie sie ein aktuelles Aufmaß liefert, besonders bei Werkssiedlungs- und Gründerzeithäusern ohne durchgehend aktuelle Bauakte.
Was zu einem vollständigen Plansatz in Essen gehört
Für die Einreichung braucht es mehr als eine einzelne Zeichnung:
- Grundrisse aller Geschosse
Bemaßt im Maßstab 1:100, mit Rohbaumaßen der Öffnungen und, wo gefordert, Angaben zum Brandverhalten der Baustoffe.
- Schnitte und Ansichten
Auf die Grundrisse abgestimmt, im selben Maßstab, mit einheitlicher Darstellung der Bauteile.
- Lageplan im Maßstab mindestens 1:500
Amtlicher Katasterauszug mit Darstellung des Vorhabens auf dem Flurstück, größer gewählt, wenn es die Beurteilung erfordert.
Bauzeichnungen in Essen – Beispiele aus der Praxis
Neubau eines Mehrfamilienhauses im Krupp-Gürtel
Grundriss, Schnitt und Ansicht entstehen als abgestimmter Satz direkt aus der digital vorliegenden Planung, durchgängig im geforderten Maßstab.
Dachgeschossausbau in einem Werkssiedlungshaus der Margarethenhöhe
Die neuen Zeichnungen müssen zu beseitigende und geplante Bauteile eindeutig unterscheiden und zugleich für die Denkmalbehörde nachvollziehbar sein. Grundlage ist ein aktuelles Aufmaß des betroffenen Geschosses.
Umnutzung einer früheren Werkshalle auf dem Zollverein-Gelände
Neben dem Plansatz für das Amt für Stadtplanung und Bauordnung braucht die Denkmalbehörde eine eigene, detailliertere Bestandsdokumentation der historischen Konstruktion, bevor die neue Nutzung eingezeichnet werden kann.
So entsteht Ihr Plansatz für Essen
Vom Bestand bis zur einreichfertigen Zeichnung durchläuft der Plansatz mehrere aufeinander abgestimmte Schritte:
- Bestand klären
Vorhandene Bauakte oder Aufmaß als Grundlage für Umbauten und Bestandsobjekte, bei Bedarf ergänzt um eine Anfrage beim Haus der Essener Geschichte.
- Grundrisse erstellen
Bemaßt im Maßstab 1:100, mit allen Pflichtangaben der BauPrüfVO NRW.
- Schnitte und Ansichten abstimmen
Auf die Grundrisse bezogen, damit Maße und Bauteile durchgängig übereinstimmen.
- Zu beseitigende und neue Bauteile kennzeichnen
Bei Änderungen an bestehenden Gebäuden zwingend vorgeschrieben, auf denkmalgeschütztem Grund zusätzlich mit Blick auf die Anforderungen der Denkmalbehörde.
- Plansatz für das Amt für Stadtplanung und Bauordnung zusammenstellen
Digital aufbereitet für die Einreichung über Baugenehmigung-Online, zusammen mit Lageplan und Baubeschreibung.
Was den Preis für eine Bauzeichnung in Essen beeinflusst
Ein pauschaler Preis lässt sich für einen Plansatz nicht seriös nennen. Diese Faktoren bestimmen den Aufwand:
- Neubau oder Bestand
Ein abgestimmter Plansatz aus einer laufenden Planung entsteht meist zügiger als die Anpassung an einen unklaren Bestand.
- Zustand der Bestandsunterlagen
Fehlt eine verwertbare Bauakte, kommt ein Aufmaß-Termin hinzu, bevor die Zeichnungen entstehen können.
- Denkmalschutz in Werkssiedlungen oder auf dem Zollverein-Gelände
Muss derselbe Plansatz zusätzlich der Denkmalbehörde genügen, erhöht sich der Abstimmungsaufwand gegenüber einer reinen Bauaufsichts-Einreichung.
- Umfang des Vorhabens
Zahl der Geschosse und Komplexität der Bauteile bestimmen, wie viele Einzelzeichnungen der Plansatz umfasst.
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