Aufmaß & Vermessung in Essen — wo das Bauaufmaß endet und die hoheitliche Vermessung beginnt

Das Wort Vermessung meint in Essen zwei Dinge, die wenig miteinander zu tun haben. Das eine ist hoheitlich: Das Amt für Geoinformation, Vermessung und Kataster führt das Liegenschaftskataster der Stadt, in dem Flurstücke, Grenzen und Gebäudeumrisse nachgewiesen sind; dieselben Aufgaben dürfen in Nordrhein-Westfalen auch Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure erledigen. Das andere ist privatrechtlich und beginnt dort, wo der amtliche Nachweis aufhört – an der Außenwand. Raumaufteilung, lichte Höhen, Wandstärken, Wohnfläche: Nichts davon ist im Kataster verzeichnet. Im Essener Bestand fällt diese Lücke besonders auf, weil hier typisierter Werks- und Zechenwohnungsbau über ein Jahrhundert einzeln umgebaut wurde, weil rund um Zollverein Industriebauten neue Nutzungen bekommen und weil der Untergrund lange in Bewegung war. Ein Bauaufmaß hält fest, was heute wirklich vorhanden ist, und übersetzt es in bemaßte Grundrisse, Schnitte, Ansichten und eine belegbare Flächenberechnung.

Wann in Essen ein Bauaufmaß gebraucht wird

Ein Bauaufmaß ist an keine Vorschrift geknüpft – niemand ist verpflichtet, eines zu beauftragen. Nötig wird es, wo Maße oder Flächen belegt werden müssen und die vorhandenen Papiere das nicht leisten. In Essen sind das vor allem diese Anlässe:

  • Es existiert kein Bestandsplan, oder der vorhandene bildet einen Stand ab, den spätere Um- und Ausbauten überholt haben.
  • Ein geschütztes Gebäude soll verändert werden: Für die denkmalrechtliche Abstimmung braucht die Behörde einen dokumentierten Ausgangszustand, aus dem sich der geplante Eingriff ablesen lässt.
  • Eine gewerblich oder industriell genutzte Fläche wird auf Wohnen oder Büro umgestellt und die Planung setzt auf lichten Höhen, Stützenraster und Öffnungen auf.
  • Bank oder Sachverständige verlangen eine Fläche mit offengelegter Herleitung – ohne aufgenommene Maße gibt es nichts herzuleiten.
  • Wohnungseigentum soll begründet werden: Der Aufteilungsplan nach § 7 Abs. 4 WEG muss jede Einheit eindeutig abgrenzen, und die Zeichnung dafür bringt der Antragsteller selbst bei.
Was in Essen hoheitlich vermessen wird – und warum kein Bauaufmaß das ersetzt

Rund um ein Bauvorhaben gibt es in Nordrhein-Westfalen drei Leistungen, die ausschließlich hoheitlich erbracht werden, und keine davon liefert Innenmaße. Erstens die Gebäudeeinmessung: Nach § 16 VermKatG NRW haben Eigentümer und Erbbauberechtigte ein neu errichtetes Gebäude oder eine Änderung des Gebäudegrundrisses auf eigene Kosten einmessen zu lassen – durch die Katasterbehörde oder durch einen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur, der dafür einen Fortführungsriss anfertigt. Die Pflicht trifft die Eigentümerseite von sich aus und wartet nicht auf eine Aufforderung. Zweitens der amtliche Lageplan: Nach § 3 BauPrüfVO NRW muss der Lageplan zum Bauantrag in bestimmten Fällen amtlich gefertigt und mit öffentlichem Glauben beurkundet werden, etwa wenn die Grenzen des Baugrundstücks nicht festgestellt sind oder eine Grenzüberbauung vorliegt. Wie weit das reicht, zeigt ein Urteil des Bundesgerichtshofs vom 7. September 2017 – III ZR 618/16: Wer als Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur einen solchen Lageplan erstellt, handelt in Ausübung eines öffentlichen Amtes im Sinne des § 839 Abs. 1 BGB. Drittens die Absteckung: Nach § 75 BauO NRW müssen Grundrissfläche und Höhenlage der genehmigten baulichen Anlage vor Baubeginn abgesteckt sein. Planprofi24 erbringt diese drei Leistungen nicht – das Bauaufmaß beantwortet die Frage, die dort nirgends gestellt wird: wie das Gebäude innen tatsächlich aussieht.

Die Messverfahren und wann sie passen

Welches Verfahren am Objekt sinnvoll ist, entscheidet die Bauform und der spätere Verwendungszweck – nicht die Ausstattung des Messkoffers:

Raumweises Handaufmaß

Der Regelweg in Wohnungen und Siedlungshäusern. Die Genauigkeit des Laserdistanzmessgeräts ist selten der begrenzende Faktor; kritisch ist der Weg vom Anzeigewert in die Zeichnung. Wer direkt in die Aufmaß-App misst, schließt die häufigste Fehlerquelle.

Durchgehender Maßbezug über Geschosse und Bauteile

Sollen mehrere Ebenen oder ein Haupthaus und sein Anbau in einer Zeichnung zusammenkommen, reicht raumweises Messen nicht. Kontrollstrecken, Diagonalen und durchgehende Außenmaße bringen die Teile zueinander in Lage, damit die Grundrisse übereinanderliegen.

Verformungsgerechte Aufnahme mit 3D-Laserscanner

Für Substanz, die sich gesetzt oder verzogen hat, und für Hallenbauten, in denen kaum eine Wand rechtwinklig steht. Aus den registrierten Einzelscans entsteht eine Punktwolke, aus der Schnitte, Ansichten und Modelle abgeleitet werden – die erreichte Genauigkeit hängt an Standpunktwahl, Zielmarken und Verknüpfung, nicht am Datenblatt.

Höhenbezug und Anschluss an das Gelände

Ein Schnitt ist nur so belastbar wie sein Nullpunkt. Festgelegt wird ein eindeutiger Bezug im Gebäude, auf den alle Geschosshöhen, Podeste und Schwellen bezogen werden. Ein amtlicher Höhenwert für das Grundstück kommt dagegen aus der hoheitlichen Vermessung – gerade in bergbaubeeinflussten Essener Lagen ist diese Unterscheidung keine Formalie.

Was Sie aus dem Aufmaß erhalten

Der Messtermin ist nur der erste Teil. Brauchbar wird ein Aufmaß durch die Zeichnungen und Aufstellungen, die daraus entstehen:

  • Grundrisse mit durchgehender Bemaßung

    Für jede Ebene vom Keller bis zum Spitzboden, mit Einzelmaßen statt bloßer Maßstabsangabe. Wandstärken, Öffnungen, Nischen und Vorsprünge sind ebenso vermaßt wie die Räume selbst – aus derselben Zeichnung lässt sich planen und rechnen.

  • Längs- und Querschnitt mit definiertem Bezug

    Sie halten fest, was der Grundriss nicht zeigen kann: Geschosshöhen, Fußbodenaufbauten, Kniestock und Dachneigung, Podeste und Niveauversprünge. Jeder Höhenwert verweist auf denselben festgelegten Nullpunkt und ist dadurch untereinander vergleichbar.

  • Fassadenansichten

    Bei geschützten Gebäuden ist die Ansicht das Blatt, über das die Abstimmung läuft: Fensterteilungen, Gesimse, Materialwechsel und Öffnungsmaße werden maßhaltig dargestellt.

  • Flächenaufstellung nach Wohnflächenverordnung

    Aus den Maßen wird die Fläche abgeleitet – der Schritt von der Erhebung zur Auswertung. Jede Zeile nennt Raum, Maß, Anrechnungssatz und Teilfläche, darunter steht die Summe. Auf sie greifen Miet- und Kaufvertrag später zurück.

  • Grundflächen und Rauminhalte nach DIN 277

    Für Bauvorlagen, Kostenermittlung und Bewertung. Weil die Norm das Bauwerk beschreibt und nicht die Wohnung, können beide Angaben nebeneinander stehen – bei Umnutzungen wird meist ohnehin nach beiden gefragt.

Aufmaße in Essen – Beispiele aus der Praxis

Vier Situationen, die zeigen, wo die Grenze zwischen Bauaufmaß und amtlicher Vermessung verläuft:

Haus auf der Margarethenhöhe vor der Modernisierung

Weil die Siedlung unter Denkmalschutz steht, ist der Eingriff mit der Denkmalbehörde abzustimmen. Aufgenommen werden deshalb nicht nur Innenmaße, sondern auch Fassadenansichten mit Fensterteilungen und Öffnungsmaßen – der dokumentierte Bestand ist der Maßstab für die geplante Veränderung.

Umnutzung eines Werkbaus im Umfeld von Zollverein

Auf und um das seit 2001 als Welterbe geführte Areal bekommen Bestandsgebäude neue Nutzungen. Für die Planung zählen Stützenraster, lichte Höhen unter Bindern und die Lage der Öffnungen; weil solche Hallen selten rechtwinklig und häufig verzogen sind, wird verformungsgerecht aufgenommen statt idealisiert gezeichnet.

Mehrfamilienhaus in Rüttenscheid vor der Aufteilung

Für die Begründung von Wohnungseigentum müssen alle Einheiten zeichnerisch eindeutig abgegrenzt sein, einschließlich Kellerräumen und Stellplätzen. Das Aufmaß liefert die maßhaltige Zeichnungsgrundlage; gesiegelt wird sie von der Bauaufsicht, die sie prüft, aber nicht erstellt.

Anbau an ein Siedlungshaus im Essener Norden

Hier greifen beide Welten nacheinander ineinander. Für die Planung wird der Bestand aufgemessen; für den Bauantrag kommt der amtliche Lageplan vom Vermessungsbüro oder vom Katasteramt; vor Baubeginn folgt die Absteckung, und nach Fertigstellung ist der veränderte Gebäudegrundriss einmessen zu lassen. Das Bauaufmaß deckt davon den ersten Schritt ab und keinen der übrigen.

So läuft Ihr Aufmaß in Essen ab

Der Ablauf ist überall gleich gebaut. Verkürzen lässt er sich in Essen vor allem durch zwei Vorarbeiten: durch geklärte Zugänge und durch die Frage, ob parallel eine hoheitliche Leistung gebraucht wird.

  1. Zweck bestimmen und Abgrenzung klären

    Zuerst wird festgelegt, wofür die Unterlagen dienen und ob daneben ein amtlicher Lageplan, eine Absteckung oder eine Gebäudeeinmessung ansteht. Diese Leistungen laufen über die Katasterbehörde oder ein öffentlich bestelltes Vermessungsbüro und sollten früh angestoßen werden.

  2. Vorhandene Unterlagen zusammenstellen

    Alte Zeichnungen, Genehmigungen, Nachträge und frühere Flächenaufstellungen werden gesichtet. Fehlt alles, wird die Bauakte bei der Bauaufsicht angefragt; die Angabe von Gemarkung, Flur und Flurstück beschleunigt die Suche, weil viele Archive danach ordnen.

  3. Erfassungstiefe und Termin festlegen

    Aus dem Zweck ergibt sich, ob raumweise von Hand, mit durchgehendem Maßbezug oder verformungsgerecht aufgenommen wird. Für den Termin zählt vor allem, was offen ist: Keller, Spitzboden, Nebengebäude und vermietete Einheiten brauchen Abstimmung mit Vorlauf.

  4. Aufnahme vor Ort

    Gemessen wird Raum für Raum: Längen, Breiten, Kontrolldiagonalen, Höhen an mehreren Punkten, dazu Öffnungen und Nischen. Fotos und Handskizze entstehen parallel, damit sich jedes Maß einer Stelle im Gebäude zuordnen lässt.

  5. Auswertung, Zeichnung, Übergabe

    Aus den Messdaten werden Grundrisse, Schnitte, Ansichten und die Flächenaufstellung erzeugt, jeweils mit offengelegtem Rechenweg. Steht das Objekt unter Denkmalschutz, ist der dokumentierte Bestand zugleich der Bezugspunkt für jede spätere Abstimmung mit der Behörde.

Was den Preis für ein Aufmaß in Essen beeinflusst

Zwei gleich große Objekte können sich im Messaufwand um ein Mehrfaches unterscheiden. Ausschlaggebend sind Bauform, Zugänglichkeit und die gewünschte Tiefe der Auswertung:

  • Kleinteiligkeit des Grundrisses

    Jeder zusätzliche Raum bringt eigene Maße, Höhen und Öffnungen mit. Siedlungshäuser mit Kammern, engen Fluren und Zwischenpodesten kosten mehr Aufnahmezeit als wenige großzügige Zimmer derselben Gesamtfläche.

  • Abweichung vom rechten Winkel

    Verzogene Wände, ungleiche Geschosshöhen und gesetzte Böden verlangen zusätzliche Kontrollmaße an jedem Raum. In Beständen mit Bewegungsgeschichte im Untergrund ist das der Punkt, der einen Termin am deutlichsten verlängert.

  • Gewähltes Erfassungsverfahren

    Handaufnahme bindet vor allem Zeit am Objekt, ein Laserscan zusätzlich Technik und Rechenzeit in der Nachbereitung. Der Scan lohnt dort, wo Verformungen belegt werden sollen oder ein Modell weiterverwendet wird.

  • Zugänglichkeit am Termin

    Verschlossene Kellerabteile, verstellte Dachräume oder eine nur teilweise begehbare Einheit erzwingen eine zweite Anfahrt. Was in einem Durchgang erfasst wird, ist der günstigere Fall.

  • Umfang der abgeleiteten Unterlagen

    Nur Grundrisse oder zusätzlich Schnitte, Ansichten, Rauminhalte und ein Bestandsmodell: Der Büroanteil wächst mit dem, was anschließend damit belegt oder geplant werden soll.

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