Planprofi24 in Erfurt

Bauantrag, Aufmaß, Grundriss, Wohnflächenberechnung, Nutzungsänderung und Energieausweis für Immobilien in Erfurt — digital beauftragt, mit Blick auf die lokalen Zuständigkeiten und Besonderheiten.

Erfurt ist als Landeshauptstadt Thüringens mit rund 215.000 Einwohnern zugleich Heimat einer der größten und besterhaltenen mittelalterlichen Altstädte Deutschlands: Auf 2,44 Quadratkilometern stehen rund 25 Pfarrkirchen, zahlreiche Fachwerkhäuser und mit der 1325 erbauten Krämerbrücke die längste durchgehend bebaute und bewohnte Brücke nördlich der Alpen. Seit dem 17. September 2023 zählt zudem das Jüdisch-Mittelalterliche Erbe in Erfurt rund um die bis zum Dach erhaltene älteste Synagoge Mitteleuropas zum UNESCO-Welterbe. Wer in diesem dichten historischen Umfeld saniert, umbaut oder die Nutzung ändert, trifft fast überall auf Denkmalschutz.

Zuständige Bauaufsichtsbehörde in Erfurt

Zuständig für Bauanträge, Bauvoranfragen und Genehmigungsfreistellungen in Erfurt ist der Bürgerservice Bauverwaltung der Landeshauptstadt, der als untere Bauaufsichtsbehörde die Vorgaben der Thüringer Bauordnung (ThürBO) für das gesamte Stadtgebiet vollzieht – unabhängig davon, in welchem der 53 Erfurter Ortsteile das Vorhaben liegt. Je nach Vorhaben unterscheidet die Behörde zwischen vollständigem und vereinfachtem Baugenehmigungsverfahren, dem Genehmigungsfreistellungsverfahren und verfahrensfreien Vorhaben, für die keine gesonderte Genehmigung nötig ist.

Weil weite Teile der Innenstadt unter Ensembleschutz stehen, empfiehlt sich vor der eigentlichen Antragstellung häufig eine Bauberatung durch den Bürgerservice, insbesondere wenn ein Grundstück in der Altstadt oder in einem der geschützten Ortsteilkerne der eingemeindeten Dörfer liegt.

Bauordnung und Besonderheiten in Erfurt

Grundlage ist die Thüringer Bauordnung (ThürBO), ergänzt durch das Thüringer Denkmalschutzgesetz (ThürDSchG) für die Erfurter Altstadt, die als Ensemble geschützt ist. Die eigentliche Besonderheit ist seit dem 17. September 2023 UNESCO-Welterbe: das Jüdisch-Mittelalterliche Erbe in Erfurt, bestehend aus der um 1100 erbauten Alten Synagoge – der bis zum Dach erhaltenen ältesten Synagoge Mitteleuropas –, der Mikwe aus dem 13. Jahrhundert und dem um 1200 errichteten, um 1250 erweiterten Steinernen Haus. Damit ist Erfurt die 52. deutsche UNESCO-Welterbestätte.

Besonders ist dabei, dass nicht nur die drei Einzelbauten selbst geschützt sind, sondern auch ihre authentische Umgebung im mittelalterlichen jüdischen Viertel mit Gassenverlauf und angrenzender Wohnbebauung, in der einst jüdische und christliche Familien Tür an Tür lebten. Nach dem ThürDSchG ist deshalb nicht nur für Veränderungen an den geschützten Gebäuden selbst, sondern auch für Bauvorhaben in ihrer unmittelbaren Umgebung eine denkmalschutzrechtliche Erlaubnis der unteren Denkmalschutzbehörde erforderlich.

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