Bemaßte Ansichten in Erfurt — Fassaden zwischen Krämerbrücke und Ortsgestaltungssatzung dokumentiert
Wer in Erfurt eine bemaßte Ansicht braucht, bewegt sich häufig in einem Umfeld, das andere Städte so nicht kennen: Die Altstadt rund um Dom, Krämerbrücke und Andreasviertel blieb im Zweiten Weltkrieg weitgehend unzerstört und zeigt bis heute eine überwiegend originale Fassadenlandschaft aus Fachwerk, Sandstein und Putzbauten. Genau diese Substanz macht die Ansicht – neben Grundriss und Schnitt Teil des koordinierten Plansatzes nach der Thüringer Bauvorlagenverordnung (ThürBauVorlVO) – zu einer Zeichnung, an der sich Fassadenmaterial, Fensterproportionen und Trauflinien besonders genau ablesen lassen müssen, bevor der Bürgerservice Bauverwaltung und – im Ensemblebereich – die untere Denkmalschutzbehörde ein Vorhaben beurteilen können.
Was eine Ansicht für Erfurt zeigen muss
Die ThürBauVorlVO stellt an Ansichten dieselben formalen Grundanforderungen wie an andere Bauzeichnungen, mit inhaltlichem Schwerpunkt auf der äußeren Erscheinung:
- Maßstab: 1:100 nach § 8 ThürBauVorlVO, mit numerischer Angabe und vollständiger Bemaßung von Höhen und Öffnungen auf jeder dargestellten Fassadenseite.
- Die wesentlichen Bauprodukte und Bauarten müssen erkennbar sein – bei Ansichten heißt das in der Praxis: Fassadenmaterial, Farbgebung und Fensterteilung, sobald sie für die Beurteilung des Vorhabens relevant sind.
- Bei Änderungen an bestehenden Fassaden müssen zu beseitigende und geplante Bauteile eindeutig unterscheidbar dargestellt werden – etwa ein neuer Schaufensterausschnitt gegenüber dem bestehenden Fachwerkgefüge.
Seit 1992 regelt die Erfurter Ortsgestaltungssatzung für die Altstadt Details, die eine gewöhnliche Bauzeichnung sonst offenlässt: zulässige Fassadenmaterialien und -farben, Proportionen von Fenstern und Türen, Dachneigung und Dachdeckung. Weil die Satzung fassadenbezogen ansetzt, ist die bemaßte Ansicht die Zeichnung, an der sich die Vereinbarkeit eines Vorhabens mit ihr überhaupt erst beurteilen lässt – neben der eigentlichen bauordnungsrechtlichen Prüfung durch den Bürgerservice Bauverwaltung. Bei Gebäuden im Ensemblebereich prüft zusätzlich die untere Denkmalschutzbehörde dieselbe Darstellung nach § 13 ThürDSchG.
Neubau oder Bestandsfassade – zwei unterschiedliche Ausgangslagen
Ob eine Ansicht komplett neu entsteht oder eine bestehende Fassade dokumentiert, wirkt sich auf die Herangehensweise aus:
Neubau: alle Seiten aus der Planung
In den jüngeren Ortsteilen entstehen die Ansichten aller Fassadenseiten gemeinsam mit Grundriss und Schnitt aus einer Planung – Öffnungen, Materialien und Höhen sind von vornherein zwischen den Zeichnungen abgestimmt.
Bestand: Aufmaß der historischen Fassade
Bei einem Fenstertausch, einer neuen Schaufensteröffnung oder einer Gaube an einem Altstadthaus braucht es zunächst ein aktuelles Aufmaß der betroffenen Fassade, da unregelmäßige Fachwerk- oder Bruchsteinkonstruktionen selten den Maßen einer alten Bauakte entsprechen.
Was zu einer vollständigen Ansicht in Erfurt gehört
Eine einzelne Fassadenzeichnung reicht selten – gefragt ist ein auf Grundriss und Schnitt abgestimmter Satz:
- Ansichten aller betroffenen Fassadenseiten
Bemaßt im Maßstab 1:100, mit Höhen, Öffnungen und – wo relevant – Material- und Farbangaben.
- Abgestimmter Grundriss und Schnitt
Damit Maße, Geschosshöhen und Öffnungspositionen zwischen den Zeichnungen des Plansatzes übereinstimmen.
- Hinweis auf Ensemblebereich oder Einzeldenkmal
Liegt das Gebäude in der Altstadt oder unmittelbar an einem geschützten Bauwerk, wird dies bei Detailtiefe und Darstellung der Fassade mitberücksichtigt.
Bemaßte Ansichten in Erfurt – Beispiele aus der Praxis
Fenstertausch an einem Fachwerkhaus im Andreasviertel
Die Ansicht zeigt die neuen Fensteröffnungen mit Rohbaumaßen im Vergleich zum unregelmäßigen historischen Bestand, abgestimmt auf die Vorgaben der Ortsgestaltungssatzung.
Neue Ladenfront an einem Haus der Krämerbrücke
Weil das Gebäude Teil des geschlossenen Brückenensembles ist, muss die Ansicht die Einordnung der neuen Fassade in die gewachsene Gesamtwirkung erkennbar machen – Grundlage für die Prüfung durch die untere Denkmalschutzbehörde.
Dachgaube an einem Gründerzeithaus außerhalb der Altstadt
Ohne Ensemblebindung braucht die von der Straße sichtbare Gaube dennoch eine eigene, bemaßte Ansicht, abgestimmt auf den zugehörigen Schnitt.
So entsteht Ihre Ansicht für Erfurt
Von der Bestandsaufnahme bis zur einreichfertigen Zeichnung:
- Betroffene Fassadenseiten und Lage klären
Welche Seiten sind vom Vorhaben sichtbar betroffen, und liegt das Gebäude im Ensemblebereich der Altstadt oder an einem Einzeldenkmal.
- Aufmaß oder Bauakte als Grundlage
Bestehende Bauakte des Bürgerservice Bauverwaltung oder ein aktuelles Aufmaß der betroffenen Fassade als Ausgangspunkt.
- Ansicht bemaßt erstellen
Im Maßstab 1:100, mit allen Pflichtangaben der ThürBauVorlVO und – bei Bedarf – zusätzlichen Material- und Farbangaben.
- Mit Grundriss und Schnitt abgleichen
Damit Öffnungen, Höhen und Bauteile zwischen den Zeichnungen des Plansatzes widerspruchsfrei sind.
- Für Bürgerservice Bauverwaltung und ggf. Denkmalschutzbehörde zusammenstellen
Digital aufbereitet für die Einreichung, bei Lage im Ensemblebereich abgestimmt mit der unteren Denkmalschutzbehörde.
Was den Preis für eine Ansicht in Erfurt beeinflusst
Diese Faktoren bestimmen den Aufwand für eine bemaßte Ansicht:
- Zahl der betroffenen Fassadenseiten
Eine einzelne Straßenansicht ist schneller erstellt als mehrere Seiten bei einem freistehenden Gebäude.
- Neubau oder historische Bestandsfassade
Eine Ansicht aus einer laufenden Neubauplanung entsteht meist zügiger als die Dokumentation einer unregelmäßigen Altstadtfassade.
- Lage im Ensemblebereich der Altstadt
Ist die Ansicht zusätzlich Grundlage für die Prüfung nach Ortsgestaltungssatzung oder Denkmalschutzrecht, steigt der Detaillierungsaufwand bei Material und Farbe.
- Zustand vorhandener Bauakten
Fehlt eine verwertbare Bestandszeichnung, kommt ein Aufmaß-Termin hinzu, bevor die Ansicht entstehen kann.
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