Aufmaß & Vermessung in Erfurt — was das Luftbild im Kataster nicht zeigt
Thüringen führt seine Gebäude im Liegenschaftskataster anders nach als die meisten Länder: Seit der Gesetzesänderung vom 30. Juli 2012 besteht hier keine Pflicht mehr, ein Gebäude einmessen zu lassen. An ihre Stelle ist die Luftbildauswertung getreten, die das Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation im Zweijahresrhythmus von Amts wegen vornimmt und die Eigentümer nichts kostet. Für Erfurter Grundstücke heißt das: In der Karte steht meist etwas – nur eben ein aus der Vogelperspektive abgegriffener Umriss. Wo im Altstadtkern Fachwerkgeschosse vorkragen und Nachbargiebel dicht aneinanderstoßen, sagt er über das Gebäude noch weniger aus als anderswo: kein Innenmaß, keine Raumaufteilung, keine Höhe, keine Wandstärke. Wer eine maßhaltige Grundlage für Umbau, Verkauf, Finanzierung oder Antragsunterlagen braucht, muss das Gebäude von innen aufnehmen lassen.
Wann ein Aufmaß in Erfurt gebraucht wird
Kein Gesetz verlangt ein Bauaufmaß. Gebraucht wird es dort, wo eine Geometrie oder eine Fläche zu belegen ist und die vorhandenen Papiere das nicht leisten. In Erfurt sind das vor allem diese Anlässe:
- Es gibt keine Bestandszeichnungen, oder die vorhandenen bilden einen Stand ab, den Sanierung, Dachausbau oder Wohnungszusammenlegung längst überholt haben.
- Ein Bauantrag steht an: Bauzeichnungen sind nach § 8 ThürBauVorlVO im Maßstab 1:100 vorzulegen, mit Grundrissen aller Geschosse samt beabsichtigter Nutzung der Räume sowie Schnitten und Ansichten – ein maßhaltiger Bestand ist dafür Voraussetzung.
- Eine Bank oder ein Sachverständiger verlangt eine Flächenangabe, deren Rechenweg sich nachvollziehen lässt; ohne belastbare Maße fehlt dafür die Datengrundlage.
- Wohnungseigentum soll begründet oder verändert werden – der Aufteilungsplan nach § 7 Abs. 4 WEG muss erkennen lassen, welcher Raum zu welcher Einheit gehört.
- Die im Vertrag genannte Fläche steht infrage. Liegt die wirkliche Wohnfläche mehr als zehn Prozent darunter, ist das ein Mangel der Mietsache nach § 536 Abs. 1 Satz 1 BGB (BGH, Urteil vom 24. März 2004 – VIII ZR 295/03).
Die meisten Länder verpflichten Eigentümer, ein neu errichtetes Gebäude auf eigene Kosten in das Liegenschaftskataster aufnehmen zu lassen. Thüringen gehört nicht dazu: Mit dem Änderungsgesetz vom 30. Juli 2012 wurde die örtliche Gebäudeeinmessungspflicht aufgehoben, und eine gesetzliche Verpflichtung, eine kostenpflichtige Gebäudeeinmessung zu beantragen, besteht für Gebäudeeigentümer seither nicht. Nachgewiesen werden Gebäude stattdessen über Luftbildauswertungen, die das Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation von Amts wegen alle zwei Jahre auf Grundlage aktueller Befliegungen durchführt – für die Eigentümer kostenfrei. Wer den Umriss genauer und mit Bezug zu einer Flurstücksgrenze braucht, etwa bei einem grenznahen Anbau, kann eine Gebäudeeinmessung freiwillig und kostenpflichtig beauftragen; Liegenschaftsvermessungen für private Auftraggeber führen im Freistaat ausschließlich die dort zugelassenen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure aus, deren Berufsrecht das Thüringer Gesetz über die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure vom 22. März 2005 regelt. Diese hoheitlich geprägte Arbeit gehört nicht zum Leistungsumfang von Planprofi24 – und sie beantwortet eine andere Frage. Selbst ein tadellos eingemessenes Gebäude liefert im Kataster keinen Zentimeter Innenmaß: Raumaufteilung, Geschosshöhen, Wandstärken und Wohnfläche sind dort nicht verzeichnet. Aus einer Luftbildauswertung entsteht zudem ein Dachumriss und nicht die Außenkante der Wand – im Altstadtkern mit seinen vorkragenden Obergeschossen ein spürbarer Unterschied.
Die Aufmaßverfahren im Detail
Was am Objekt sinnvoll ist, ergibt sich aus der Bausubstanz und aus dem Zweck der späteren Unterlagen. In der Bauforschung haben sich dafür vier Genauigkeitsstufen eingebürgert – sie beschreiben zugleich Aufwand, Maßstab und Toleranz:
Schematische Aufnahme (Stufe I)
Eine vollständige, aber vereinfachte Darstellung im Maßstab 1:100 mit Toleranzen von etwa zehn bis zwanzig Zentimetern. Sie hält Grundrissgliederung, Höhenentwicklung und äußere Erscheinung fest – für Flächennachweise oder Planungsgrundlagen reicht sie nicht.
Annähernd wirklichkeitsgetreues Handaufmaß (Stufe II)
Der Regelfall in Wohnungen und im Serienbestand: ebenfalls 1:100, innen mit rund zwei bis fünf, außen mit fünf bis zehn Zentimetern Toleranz. Gemessen wird raumweise mit dem Laserdistanzmessgerät, gesichert über Diagonalen. Diese Stufe trägt einfache Sanierungsplanungen und die Wohnflächenermittlung.
Verformungsgerechtes Aufmaß (Stufen III und IV)
Für Fachwerk und verzogene Substanz. Höhere Messgenauigkeit und dichtere Punktaufnahme bilden Schiefwinkligkeiten, krumme Bauteile und Tragwerksverformungen zeichnerisch ab, statt sie zu begradigen – Stufe III im Maßstab 1:50 mit etwa zweieinhalb Zentimetern Toleranz innen, Stufe IV zusätzlich mit Details bis 1:25 und darunter, bei rund einem Zentimeter.
Abgleich vorhandener Zeichnungen mit Kontrollmaßen
Aus einer Bauzeichnung darf die Grundfläche nur abgeleitet werden, solange die Ausführung ihr entspricht; sonst ordnet § 3 Abs. 4 WoFlV eine neue Ermittlung an. Vorhandene Pläne werden deshalb am Objekt gegen Kontrollmaße gehalten, bevor daraus gerechnet wird.
Diese Unterlagen entstehen aus dem Aufmaß
Der Messvorgang für sich genommen nützt niemandem. Verwertbar wird er erst durch das, was daraus gezeichnet und gerechnet wird – begleitet von Skizze, Fotos und Punktwolke, an denen sich jeder Wert einer Stelle im Gebäude zuordnen lässt:
- Bemaßte Grundrisse jedes Geschosses
Vom Keller bis zum Dachraum, mit durchgehenden Maßketten statt bloßer Maßstabsangabe. Bei verzogener Substanz wird die tatsächliche Wandflucht gezeichnet, damit niemand später mit einem stillschweigend begradigten Grundriss weiterplant.
- Schnitte und Ansichten
Im Grundriss unsichtbar bleibt alles Vertikale: Geschosshöhen, Fußbodenaufbauten, der Verlauf der Dachschräge und bei Fachwerk die Lage der Balkenlagen. Genau das liefert der Schnitt.
- Wohnflächenberechnung nach Wohnflächenverordnung
Ausgewiesen wird jeder Raum einzeln, mit Maß und Anrechnungsfaktor. Bezugsgröße ist das lichte Maß am fertig ausgebauten Raum (§ 3 Abs. 1 WoFlV) – nicht das Rohbaumaß einer Genehmigungszeichnung.
- Flächen und Kubatur nach DIN 277
Für Kostenermittlung, Bewertung und Bauvorlagen. Die Norm beschreibt das Bauwerk und kennt den Begriff der Wohnfläche nicht; ihre Werte stehen neben der Wohnflächenberechnung, nicht an deren Stelle.
- Bauvorlagentaugliche Bestandszeichnungen
Für ein Antragsverfahren werden die Zeichnungen im geforderten Maßstab und mit den verlangten Eintragungen ausgearbeitet. Nicht daraus hervor geht der Auszug aus der Liegenschaftskarte, der nach § 7 ThürBauVorlVO das Baugrundstück und die Nachbargrundstücke im Umkreis von mindestens fünfzig Metern zeigt.
Aufmaße in Erfurt – Beispiele aus der Praxis
Fachwerkhaus im mittelalterlichen Stadtkern
Ständerwände stehen nicht lotrecht, Deckenbalken sind durchgebogen, kein Geschoss deckt sich mit dem darunterliegenden. Ein begradigter Grundriss wäre hier eine Fälschung mit sauberen Linien. Aufgenommen wird deshalb verformungsgerecht, mit dichterer Punktaufnahme und einem gemeinsamen Bezug über alle Ebenen, damit die Geschosse zueinander passen.
Wohnung im Plattenbaubestand vor dem Einzelverkauf
Der Zuschnitt wirkt eindeutig, die Unterlagen sind es nicht: Vorhandene Zeichnungen stammen aus der Planung, nicht von der Baustelle, und sind meist in Rohbaumaßen bemaßt. Aufgenommen wird im ausgebauten Zustand; erst daraus entstehen die Zahlen, die für Kaufvertrag und Finanzierung tragen.
Recherche im Bauaktenarchiv vor dem Aufmaßtermin
Einsicht in die Bauakte gibt es auf Antrag und gegen schriftlichen Nachweis der Berechtigung – Grundbuchauszug, Kaufvertrag, Erbschein oder Grundsteuerbescheid; für Dritte kommt eine Einverständniserklärung des Eigentümers hinzu. Was dort liegt, ist der Genehmigungsstand, nicht der Ist-Zustand: als Anhaltspunkt wertvoll, als Nachweis in aller Regel nicht ausreichend.
Anbau an ein Wohnhaus in einem Erfurter Ortsteil
Die geänderte Grundfläche wandert in Thüringen ohne Zutun des Eigentümers ins Kataster, sobald die nächste Luftbildauswertung greift. Soll der neue Umriss früher oder mit Bezug zur Grundstücksgrenze feststehen, ist dafür ein Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur zuständig. Das Bauaufmaß liefert parallel Innenmaße, Zeichnungen und die veränderte Wohnfläche – beides wird gebraucht, jeweils für Verschiedenes.
So läuft Ihr Aufmaß in Erfurt ab
Der Ablauf folgt überall demselben Muster. Verkürzt oder verlängert wird er durch zwei Dinge: wie viel brauchbares Material vorab zusammenkommt und wie viel am Termin tatsächlich offen steht.
- Verwendungszweck und Genauigkeitsstufe festlegen
Ein Flächennachweis für die Bank, eine Umbauplanung im Fachwerk und ein Aufteilungsplan stellen sehr verschiedene Anforderungen. Aus dem Zweck folgt die Stufe, aus der Stufe folgen Messverfahren, Zeitbedarf und Darstellungstiefe.
- Vorhandenes Material zusammentragen
Ältere Zeichnungen, frühere Flächenberechnungen und, falls nötig, ein Antrag auf Akteneinsicht werden gesichtet. Angaben zu Gemarkung, Flur und Flurstück beschleunigen jede Recherche spürbar.
- Termin abstimmen und Zugang sichern
Vorab wird geklärt, welche Räume geöffnet werden: Wohnräume, Nebenräume, Kellerabteile, Dachböden. Bei vermieteten Einheiten und Objekten in Verwalterbetreuung braucht die Ankündigung Vorlauf, sonst bleiben Lücken in der Zeichnung.
- Erfassung am Objekt
Aufgenommen werden Längen, Höhen, Öffnungen, Nischen und Vorsprünge, abgesichert über Diagonalen – die Annahme rechter Winkel trägt im Erfurter Altbau regelmäßig nicht. Skizze und Fotos entstehen parallel, damit sich jeder Wert später einer Stelle im Gebäude zuordnen lässt.
- Auswertung und Übergabe
Aus den Messdaten werden die Zeichnungen konstruiert und die Flächen mit offenem Rechenweg ermittelt. Festgehalten wird auch, in welcher Genauigkeitsstufe gearbeitet wurde – daran lässt sich später ablesen, wie weit die Unterlagen tragen.
Was den Preis für ein Aufmaß in Erfurt beeinflusst
Zwei gleich große Objekte können sich im Aufwand um ein Mehrfaches unterscheiden. Ein Pauschalpreis würde genau das verdecken; diese Punkte bestimmen den Umfang:
- Gewählte Genauigkeitsstufe
Der größte einzelne Hebel. Zwischen einer annähernd wirklichkeitsgetreuen Aufnahme und einer verformungsgerechten Darstellung liegen ein Vielfaches an Messpunkten und ein deutlich größerer Zeichenaufwand.
- Bausubstanz und Geometrie
Ein orthogonaler Grundriss ist zügig aufgenommen. Verzogenes Fachwerk, Zwischenpodeste, Nischen und Gewölbe verlangen mehr Standpunkte, mehr Kontrollmaße und eine Zeichnung, die den Verzug wirklich abbildet.
- Zahl und Zuschnitt der Räume
Jeder weitere Raum bringt eigene Längen, Höhen und Öffnungen mit. Bei mehreren Einheiten kommt der Zeitbedarf für die Abstimmung der Zugänge hinzu.
- Zugänglichkeit am Termin
Verschlossene Kellerabteile, vollgestellte Dachräume oder nur teilweise begehbare Einheiten erzwingen einen zweiten Anlauf. Vollständig vorbereitete Objekte werden in einem Durchgang erledigt.
- Umfang der Auswertung
Bemaßte Grundrisse bilden die Basis. Schnitte, Ansichten, Kubatur, ein weiterverwendbares Bestandsmodell oder antragsreif ausgearbeitete Zeichnungen kommen je nach Verwendungszweck dazu.
Alle Leistungen in Erfurt
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