Bauantrag in Erfurt — für eine der am besten erhaltenen mittelalterlichen Altstädte Deutschlands genehmigungsfähig geplant

Bauanträge in Erfurt laufen über eine einzige städtische Stelle: den Bürgerservice Bauverwaltung der Landeshauptstadt, der als untere Bauaufsichtsbehörde die Thüringer Bauordnung (ThürBO) einheitlich für alle 53 Ortsteile vollzieht und je nach Vorhaben zwischen vollständigem, vereinfachtem, freigestelltem und verfahrensfreiem Verfahren unterscheidet. Erfurts Besonderheit liegt weniger im Verfahren als im Baugrund: Die Stadt gilt neben Breslau als eine der wenigen deutschen Großstädte, die im Zweiten Weltkrieg von einer flächendeckenden Bombardierung weitgehend verschont blieb. Rund um den Domberg mit seinen markanten Zwillingskirchen steht deshalb bis heute eine der dichtesten mittelalterlichen Bausubstanzen Deutschlands, seit 1992 zusätzlich durch eine eigene Ortsgestaltungssatzung geschützt. Wer hier baut, saniert oder erweitert, braucht neben der Baugenehmigung häufig auch die Zustimmung der Denkmalschutzbehörde.

Welches Verfahren gilt für Ihren Bauantrag in Erfurt?

Auch in Erfurt markiert § 62 Abs. 1 ThürBO den Ausgangspunkt: Errichtung, Änderung und Nutzungsänderung von Anlagen sowie ihre Beseitigung bedürfen grundsätzlich der Baugenehmigung, soweit die §§ 63, 64, 83 Abs. 2 und 84 Abs. 1 ThürBO keine Ausnahme vorsehen. Welches der vier Verfahren greift, hängt von Gebäudeklasse und Nutzung ab – in der Altstadt zusätzlich davon, ob das Vorhaben ein Einzeldenkmal oder das Ensemble berührt:

  • Nach § 63 ThürBO verfahrensfrei bleiben kleinere Vorhaben wie Gartenhäuser oder Einfriedungen – ohne Anzeige und ohne Genehmigung, aber nicht ohne die Pflicht, materielles Baurecht und im Ensemblebereich auch die Ortsgestaltungssatzung einzuhalten.
  • Für Wohngebäude der Gebäudeklassen 1 bis 3 in einem Bebauungsplangebiet kann die Genehmigungsfreistellung nach § 64 ThürBO an die Stelle des förmlichen Verfahrens treten, wenn Erschließung und Bebauungsplankonformität feststehen.
  • Der überwiegende Teil der Erfurter Bauanträge durchläuft als Regelfall das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren nach § 65 ThürBO – über vollständige Unterlagen muss die Behörde binnen drei, in begründeten Fällen bis zu fünf Monaten entscheiden, sonst greift die Genehmigungsfiktion.
  • Sonderbauten im Sinne des § 2 Abs. 4 ThürBO – etwa große Versammlungsstätten oder publikumsintensive Ausstellungsbauten wie im egapark – benötigen das vollständige Baugenehmigungsverfahren nach § 66 ThürBO mit Prüfung über alle Fachbereiche hinweg.
Deutschlands am besten erhaltener mittelalterlicher Stadtkern als eigenes Baurecht-Terrain

Kaum eine deutsche Großstadt kam im Zweiten Weltkrieg so glimpflich davon wie Erfurt: 27 Luftangriffe zerstörten 530 Gebäude und beschädigten rund 2.550 weitere, doch die flächendeckende Bombardierung, die Dresden, Köln oder Hamburg traf, blieb aus. Das mittelalterliche Stadtbild rund um den Domberg mit der rund 100 Meter langen Kathedrale Dom St. Marien und der fünfschiffigen gotischen Severikirche – beide über die sogenannten Domstufen mit ihren 70 Stufen aus dem 15. Jahrhundert erreichbar – blieb dadurch in einer Dichte erhalten, die sonst nur wenige deutsche Städte vorweisen können. Der Stadtrat reagierte 1992 mit einer eigenen Ortsgestaltungssatzung, die seither Fassaden, Dachformen und Werbeanlagen in der Altstadt regelt, flankiert von einer förmlichen städtebaulichen Sanierungssatzung für Teile des Gebiets. Wer hier baut, braucht neben der bauordnungsrechtlichen Prüfung durch den Bürgerservice Bauverwaltung häufig auch die denkmalschutzrechtliche Erlaubnis nach § 13 ThürDSchG – und dieses Zusammenspiel reicht über die Altstadt hinaus: Auch der egapark auf dem Cyriaksberg gilt seit 1992 als Kulturdenkmal von nationaler Bedeutung, sodass selbst der 2021 eröffnete Ausstellungsneubau Danakil eng mit der Denkmalpflege abgestimmt werden musste.

Die vier Verfahrensarten im Detail

Rechtlich gilt die ThürBO landesweit einheitlich – in Erfurt entscheidet neben der Verfahrensart häufig zusätzlich die Lage über den tatsächlichen Prüfaufwand:

Verfahrensfreie Bauvorhaben (§ 63 ThürBO)

Kleinere Vorhaben wie Gartenhäuser, Terrassenüberdachungen oder Einfriedungen dürfen ohne Anzeige oder Genehmigung entstehen. Abstandsflächen und ein geltender Bebauungsplan gelten trotzdem, und im Ensemblebereich der Altstadt prüft die Stadt auch bei verfahrensfreien Vorhaben, ob die Ortsgestaltungssatzung eingehalten wird.

Genehmigungsfreistellung (§ 64 ThürBO)

Für Wohngebäude der Gebäudeklassen 1 bis 3 mit Garage und Nebenanlagen genügt im Bebauungsplangebiet die vollständige Bauvorlage beim Bürgerservice Bauverwaltung, sofern keine Befreiung nötig und die Erschließung gesichert ist. Widerspricht die Behörde nicht innerhalb der Frist, darf ohne Bescheid begonnen werden.

Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren (§ 65 ThürBO)

Vom Dachgeschossausbau in der Altstadt bis zum Wohnungsbau in einem der neueren Ortsteile läuft hier der überwiegende Teil der Erfurter Bauanträge. Geprüft werden vor allem planungsrechtliche Zulässigkeit, Abstandsflächen und Stellplätze; im Ensemblebereich kommt die Abstimmung mit der Denkmalschutzbehörde hinzu.

Baugenehmigungsverfahren für Sonderbauten (§ 66 ThürBO)

Die in § 2 Abs. 4 ThürBO benannten Sonderbauten – etwa große Versammlungsstätten, Verkaufsstätten oder publikumsintensive Ausstellungsbauten – durchlaufen immer das vollständige Verfahren mit eigenem Brandschutzkonzept, wie es auch für den Neubau des Danakil-Gebäudes im egapark galt.

Welche Bauvorlagen Ihr Bauantrag in Erfurt braucht

Neben den bundesweit üblichen Bauvorlagen verlangt der Bürgerservice Bauverwaltung je nach Lage des Grundstücks zusätzliche denkmal- und sanierungsrechtliche Nachweise. Typischerweise gehören dazu:

  • Lageplan

    Aktueller Katasterauszug mit Flurstück und geplantem Vorhaben, Grundlage für die planungsrechtliche Prüfung.

  • Bauzeichnungen und Baubeschreibung

    Grundrisse, Schnitte und Ansichten sowie eine textliche Beschreibung von Nutzung und Konstruktion – Detailtiefe und Maßstab richten sich nach dem gewählten Verfahren.

  • Denkmalschutzrechtliche Erlaubnis nach § 13 ThürDSchG

    Betrifft das Vorhaben ein Einzeldenkmal oder liegt es im Ensemblebereich der Altstadt, holt die Bauaufsicht zusätzlich die Erlaubnis der unteren Denkmalschutzbehörde ein.

  • Nachweis zur Ortsgestaltungssatzung

    Fassadenmaterial, Dachform und Werbeanlagen in der Altstadt müssen der seit 1992 geltenden Ortsgestaltungssatzung entsprechen – ein Punkt für die frühe Entwurfsplanung.

  • Standsicherheits- und Brandschutznachweis

    Bei Sonderbauten im vollständigen Verfahren immer mit eigenem Brandschutzkonzept gefordert, bei kleineren Vorhaben je nach Gebäudeklasse häufig reduziert.

Bauanträge in Erfurt – Beispiele aus der Praxis

Dachgeschossausbau in einem Altstadt-Bürgerhaus

Solche Vorhaben bleiben meist in den Gebäudeklassen 1 bis 3 und laufen im vereinfachten Verfahren, benötigen im Ensemblebereich der Altstadt aber zusätzlich die Abstimmung mit der Ortsgestaltungssatzung und häufig eine denkmalschutzrechtliche Erlaubnis.

Neubau des Wüsten- und Regenwaldhauses Danakil im egapark

Der 83 Meter lange Ausstellungsbau entstand auf der Fläche der früheren Zentralgaststätte als Leuchtturmprojekt der Bundesgartenschau 2021 und durchlief wegen seiner Größe und des erwarteten Publikumsverkehrs das vollständige Verfahren für Sonderbauten – zusätzlich abgestimmt mit der Denkmalpflege, da der egapark seit 1992 als Kulturdenkmal gilt.

Sanierung eines Brückenhauses der Krämerbrücke

Bauliche Eingriffe an einem der noch 32 erhaltenen Häuser der Krämerbrücke – Eigentum der Stadt bis auf vier private Häuser – brauchen neben der Bauaufsicht immer die Erlaubnis der Denkmalschutzbehörde und laufen meist in enger Abstimmung mit der Stiftung Krämerbrücke.

Erweiterungsbau an einem historischen Warenhaus am Anger

Für die Einkaufsgalerie Anger 1, deren Jugendstil-Altbau 1906 bis 1908 als Kaufhaus entstand, ließ die Karstadt Warenhaus AG 1999/2000 einen modernen Anbau mit Parkhaus errichten – ein Beispiel dafür, wie Neubauten neben denkmalgeschützter Bausubstanz genehmigt werden.

So läuft Ihr Bauantrag in Erfurt ab

Den rechtlichen Rahmen gibt die ThürBO landesweit einheitlich vor. In Erfurt kommt hinzu, dass eine zentrale Behörde für alle Ortsteile zuständig ist und bei Lage im Ensemblebereich oder an einem Einzeldenkmal der Denkmalschutz von Anfang an mitgedacht werden muss.

  1. Gebäudeklasse und Verfahrensart klären

    Das Vorhaben wird zunächst einer der fünf Gebäudeklassen zugeordnet, danach folgt die Wahl des passenden Verfahrens – ein Dachgeschossausbau nimmt einen anderen Weg als ein publikumsintensiver Ausstellungsbau.

  2. Lage prüfen: Ensemblebereich, Einzeldenkmal oder Sanierungsgebiet

    Schon vor der Einreichung klärt sich, ob das Grundstück in der Altstadt, im Andreasviertel oder nahe einem Einzeldenkmal liegt – davon hängt ab, ob zusätzlich die Denkmalschutzbehörde oder eine sanierungsrechtliche Genehmigung ins Spiel kommen.

  3. Bauvorlagen beim Bürgerservice Bauverwaltung einreichen

    Lageplan, Bauzeichnungen, Baubeschreibung und die je nach Lage zusätzlich nötigen Nachweise gehen an die zentrale Stelle in der Warsbergstraße – digital ist die Einreichung über das Landesportal ThAVEL bereits möglich.

  4. Vollständigkeits- und Fachprüfung

    Zunächst prüft die Behörde formal, ob alle Unterlagen vorliegen, danach fachlich die planungsrechtliche Zulässigkeit und die bauordnungsrechtlichen Anforderungen; bei Bedarf ist die untere Denkmalschutzbehörde eingebunden.

  5. Genehmigung, Fiktion oder Baubeginn

    Unter den gesetzlichen Voraussetzungen greift im vereinfachten Verfahren nach Ablauf der Frist eine Genehmigungsfiktion, sonst folgt der förmliche Bescheid. Bis Ende 2026 soll die Bearbeitung bei den unteren Bauaufsichtsbehörden in Thüringen vollständig digital laufen.

Was den Preis für einen Bauantrag in Erfurt beeinflusst

Wie aufwendig ein Bauantrag in Erfurt wird, lässt sich ohne Blick auf das konkrete Grundstück nicht seriös beziffern. Diese Faktoren bestimmen den Aufwand:

  • Gebäudeklasse und gewähltes Verfahren

    Ein verfahrensfreies Vorhaben oder eine Genehmigungsfreistellung bedeuten spürbar weniger Aufwand als das vollständige Verfahren für einen Sonderbau.

  • Lage im Ensemblebereich oder an einem Einzeldenkmal

    Liegt das Grundstück in der Altstadt, im Andreasviertel oder nahe einem Einzeldenkmal, kommt die denkmalschutzrechtliche Erlaubnis als zusätzlicher Prüfschritt hinzu.

  • Umfang der weiteren Nachweise

    Standsicherheit, Brandschutz oder eine sanierungsrechtliche Genehmigung in einem förmlichen Sanierungsgebiet erhöhen den Aufwand zusätzlich zu den Kernunterlagen.

  • Gewünschte Bearbeitungsgeschwindigkeit

    Eine beschleunigte Vorbereitung der Unterlagen verkürzt die eigene Vorlaufzeit, ändert aber nichts an den gesetzlichen Prüffristen des Bürgerservice Bauverwaltung.

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