Bauzeichnung in Erfurt — der vollständige Plansatz nach der Thüringer Bauvorlagenverordnung

Wer für Erfurt eine Bauzeichnung braucht, benötigt fast nie ein einzelnes Blatt: Verlangt ist ein vollständiger, in sich stimmiger Plansatz aus Grundriss, Schnitt und Ansicht, den der Bürgerservice Bauverwaltung als Ganzes gegeneinander prüft, nicht Zeichnung für Zeichnung isoliert. Die inhaltlichen Anforderungen regelt die Thüringer Bauvorlagenverordnung (ThürBauVorlVO) – mit einem Lageplan-Maßstab, der von dem mancher anderer Bundesländer abweicht. Für Vorhaben in der denkmalgeschützten Altstadt kommt die Prüfung nach Denkmalschutzrecht separat hinzu, ohne dass die Bauvorlagenverordnung selbst dafür einen eigenen Plansatz vorschreibt.

Was die Thüringer Bauvorlagenverordnung für Ihre Bauzeichnung verlangt

Die ThürBauVorlVO legt fest, welche Angaben eine Bauzeichnung enthalten muss, damit sie als vollständige Bauvorlage gilt:

  • Maßstab: 1:100 für Bauzeichnungen nach § 8 ThürBauVorlVO, mindestens 1:500 für den Lageplan nach § 7 – jeweils größer, wenn die Darstellung es erfordert, kleiner nur, wenn er dafür noch ausreicht.
  • Kennzeichnung: die wesentlichen Bauprodukte und Bauarten müssen ebenso erkennbar sein wie – bei Änderungen am Bestand – die zu beseitigenden Bauteile, üblicherweise durch unterschiedliche Linienarten oder Farben.
  • Zeichen und Farben: Bauzeichnungen folgen den Vorgaben der Anlage zur Verordnung, der Lageplan zusätzlich sinngemäß der bundesweiten Planzeichenverordnung von 1990, damit die Darstellung länderübergreifend lesbar bleibt.
Kein eigener Plansatz für die Altstadt – aber ein paralleles Verfahren

Anders als man vermuten könnte, sieht die Thüringer Bauvorlagenverordnung für Gebäude in der denkmalgeschützten Altstadt keine eigenen, zusätzlichen Anforderungen an Maßstab oder Inhalt der Bauzeichnungen vor – bei der Recherche zu dieser Seite fand sich dafür keine Grundlage. Die eigentliche Zusatzanforderung liegt an anderer Stelle: Für Gebäude im Ensemblebereich oder an einem Einzeldenkmal braucht es neben dem bauordnungsrechtlichen Plansatz zusätzlich die denkmalschutzrechtliche Erlaubnis nach § 13 ThürDSchG, die die untere Denkmalschutzbehörde eigenständig prüft. Der Plansatz selbst folgt derselben ThürBauVorlVO wie überall im Stadtgebiet; er muss lediglich zusätzlich als Grundlage für dieses zweite, parallele Verfahren taugen – etwa indem er Fassadenansichten so detailliert zeigt, dass sich die Vereinbarkeit mit der seit 1992 geltenden Ortsgestaltungssatzung beurteilen lässt.

Ein koordinierter Plansatz statt einzelner Zeichnungen

Ob Neubau oder Bestand entscheidet, wie der Plansatz für Erfurt entsteht:

Neubau: vollständiger Plansatz von Grund auf

Grundriss, Schnitt und Ansicht entstehen gemeinsam aus einer Planung und sind von vornherein aufeinander abgestimmt – der Regelfall in den jüngeren Ortsteilen, wo selten auf vorhandene Bestandsdaten Rücksicht genommen werden muss.

Bestand und Umbau: Abgleich mit vorhandener Bausubstanz

Bei Änderungen an bestehenden Gebäuden müssen die neuen Zeichnungen zu beseitigende und geplante Bauteile eindeutig unterscheiden – bei historischer Bausubstanz ohne verwertbare Bauakte setzt das ein eigenes Aufmaß voraus, bevor der Plansatz überhaupt entstehen kann.

Was zu einem vollständigen Plansatz für Erfurt gehört

Für die Einreichung braucht es mehr als eine einzelne Zeichnung:

  • Grundrisse aller Geschosse

    Bemaßt im Maßstab 1:100, mit Kennzeichnung der wesentlichen Bauprodukte und Bauarten sowie – bei Wohnräumen – den Rohbaumaßen der Fensteröffnungen.

  • Schnitte und Ansichten

    Auf die Grundrisse abgestimmt, im selben Maßstab, mit einheitlicher Darstellung der Bauteile – bei Altstadtgebäuden zusätzlich Grundlage für die Prüfung nach der Ortsgestaltungssatzung, etwa bei Dachneigung und Fassadengliederung.

  • Lageplan im Maßstab mindestens 1:500

    Amtlicher Kartenausschnitt mit Darstellung des Vorhabens auf dem Flurstück und den angrenzenden Nachbargrundstücken, nach Zeichen und Farben der Anlage zur ThürBauVorlVO.

Bauzeichnungen in Erfurt – Beispiele aus der Praxis

Neubau eines Mehrfamilienhauses in einem jüngeren Ortsteil

Grundriss, Schnitt und Ansicht entstehen als abgestimmter Satz direkt aus der Planung, durchgängig im Maßstab 1:100.

Umbau eines Altstadthauses im Ensemblebereich

Die neuen Zeichnungen müssen zu beseitigende und geplante Bauteile eindeutig unterscheiden; parallel zur Einreichung beim Bürgerservice Bauverwaltung prüft die untere Denkmalschutzbehörde dieselben Fassadenansichten nach § 13 ThürDSchG.

Erweiterung eines Plattenbaus im Erfurter Norden

Auch für eine Erweiterung an einem standardisierten Typenbau braucht es einen vollständigen, in sich stimmigen Plansatz – keine isolierte Einzelzeichnung, selbst wenn sich der Gebäudetyp über viele Aufgänge wiederholt.

So entsteht Ihr Plansatz für Erfurt

Vom Bestand bis zur einreichfertigen Zeichnung durchläuft der Plansatz mehrere aufeinander abgestimmte Schritte, die am Ende ein in sich stimmiges Ganzes ergeben müssen.

  1. Bestand klären

    Vorhandene Bauakte oder Aufmaß als Grundlage für Umbauten und Bestandsobjekte, bei historischer Bausubstanz häufig ergänzt um eine eigene Vor-Ort-Erfassung.

  2. Grundrisse erstellen

    Bemaßt im Maßstab 1:100, mit allen Pflichtangaben der ThürBauVorlVO.

  3. Schnitte und Ansichten abstimmen

    Auf die Grundrisse bezogen, damit Maße und Bauteile über alle Zeichnungen hinweg durchgängig übereinstimmen und keine Widersprüche entstehen.

  4. Zu beseitigende und geplante Bauteile kennzeichnen

    Bei Änderungen an bestehenden Gebäuden zwingend vorgeschrieben, damit Bestand und Neuplanung in derselben Zeichnung eindeutig auseinanderzuhalten sind.

  5. Plansatz für den Bürgerservice Bauverwaltung zusammenstellen

    Digital aufbereitet für die Einreichung zusammen mit Lageplan und Baubeschreibung, bei Bedarf abgestimmt mit der unteren Denkmalschutzbehörde.

Was den Preis für eine Bauzeichnung in Erfurt beeinflusst

Ein pauschaler Preis lässt sich für einen Plansatz nicht seriös nennen. Diese Faktoren bestimmen den Aufwand:

  • Neubau oder Bestand

    Ein abgestimmter Plansatz aus einer laufenden Planung entsteht meist zügiger als die Anpassung an einen unklaren, historisch gewachsenen Bestand.

  • Zustand der Bestandsunterlagen

    Fehlt eine verwertbare Bauakte, kommt ein Aufmaß-Termin hinzu, bevor die Zeichnungen entstehen können – gerade bei historischer Bausubstanz ohne durchgehende Aktenlage keine Seltenheit.

  • Lage im Ensemblebereich

    Muss der Plansatz zusätzlich als Grundlage für die denkmalschutzrechtliche Prüfung taugen, steigt der Detaillierungsaufwand bei Fassadenansichten und Materialangaben.

  • Umfang des Vorhabens

    Zahl der Geschosse und Komplexität der Bauteile bestimmen, wie viele Einzelzeichnungen der Plansatz umfasst.

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