Planprofi24 in Krefeld

Bauantrag, Aufmaß, Grundriss, Wohnflächenberechnung, Nutzungsänderung und Energieausweis für Immobilien in Krefeld — digital beauftragt, mit Blick auf die lokalen Zuständigkeiten und Besonderheiten.

Krefeld ist als Samt- und Seidenstadt durch rund 400 Jahre Textilindustrie geprägt, die der Stadt bis heute Gründerzeitvillen, historische Weberhäuser und mit den Villen Lange und Esters sogar zwei Bauten von Mies van der Rohe hinterlassen hat. Mit rund 225.000 Einwohnern und Eigentumswohnungspreisen um 2.500 Euro je Quadratmeter zählt Krefeld zu den günstigeren Großstädten Nordrhein-Westfalens, was Käufer und Investoren zunehmend anzieht. Im historischen Stadtkern von Uerdingen gilt zusätzlich eine eigene Denkmalbereichssatzung, die den noch erkennbaren mittelalterlichen Stadtgrundriss schützt. Wer hier baut oder saniert, sollte diese Besonderheiten von Anfang an einplanen.

Zuständige Bauaufsichtsbehörde in Krefeld

Zuständig für Bauanträge in Krefeld ist der Fachbereich 63 – Bauaufsicht der Stadtverwaltung, mit Sitz in der Oberschlesienstraße im Stadtteil Fischeln. Als kreisfreie Stadt übernimmt Krefeld die Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörde vollständig selbst, ohne die zusätzliche Ebene eines Landkreises. Das Bauinfo-Büro des Fachbereichs berät dienstags und donnerstags vormittags und ist auch telefonisch sowie per E-Mail erreichbar.

Bauanträge können in Krefeld digital eingereicht werden; wer vorab klären möchte, welche Unterlagen für sein Vorhaben nötig sind, erreicht die zuständigen Sachbearbeiter:innen direkt telefonisch oder per E-Mail.

Bauordnung und Besonderheiten in Krefeld

Rechtlich bildet die Landesbauordnung Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) den Rahmen; ihre zum 1. September 2026 in Kraft tretende Novelle erleichtert unter anderem Umbauten im Bestand. Krefelds baurechtliche Eigenheit liegt jedoch im Ortsrecht: Der historische Stadtkern von Uerdingen, dem früheren Rheinort, erhielt um 1255 durch Konrad von Hochstaden Stadtrechte und wurde um 1275 unter Erzbischof Siegfried von Westerburg nach dem typischen kölnischen Territorialstädte-Grundriss neu angelegt.

Der bis heute ablesbare mittelalterliche Stadtgrundriss samt Straßenverlauf, historischer Bausubstanz und erhaltenen Resten der Stadtbefestigung steht seit einem Ratsbeschluss vom 4. Mai 1995 durch eine eigene Denkmalbereichssatzung Historischer Stadtkern Uerdingen unter Schutz. Wer dort baulich etwas verändern will, braucht diese Prüfung zusätzlich zur BauO NRW – unabhängig davon, ob das einzelne Gebäude selbst als Baudenkmal eingetragen ist.

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Deutschlandweit einheitlich, digital beauftragt — mit Blick auf die Besonderheiten vor Ort in Krefeld.