Nutzungsänderung in Krefeld — wenn Fabrikantenvilla, Handweberei und Seidenfabrik eine neue Aufgabe bekommen

An der Wilhelmshofallee steht das vielleicht anschaulichste Umnutzungsbeispiel der Republik: Die Seidenfabrikanten Hermann Lange und Josef Esters ließen sich dort ab 1927 von Ludwig Mies van der Rohe zwei Backsteinvillen samt zugehörigen Gärten errichten, fertiggestellt bis 1930 — heute dienen beide Häuser als Ausstellungsorte der Kunstmuseen Krefeld, Haus Lange seit 1955, Haus Esters seit 1981. Aus privatem Wohnen wurde damit öffentlicher Publikumsverkehr, und genau diese Verschiebung ist es, die das Bauordnungsrecht interessiert. Der Fachbereich 63 – Bauaufsicht legt an jede Krefelder Umnutzung denselben Maßstab an: Verlangt die künftige Nutzung andere öffentlich-rechtliche Anforderungen als die bisherige? In einer Stadt, deren Textilgeschichte Weberhäuser, Paramentenwebereien, Fabrikantenvillen und ganze Werksgelände hinterlassen hat, fällt die Antwort selten trivial aus.

Wann ist eine Nutzungsänderung in Krefeld genehmigungspflichtig?

Rechtlich steht die Nutzungsänderung in § 60 Abs. 1 BauO NRW gleichrangig neben Errichtung, Änderung und Beseitigung baulicher Anlagen. Ob daraus ein Verfahren folgt, klärt § 62 Abs. 2 BauO NRW über einen Vergleich zwischen bisheriger und künftiger Nutzung. Bei Krefelder Bestandsbauten aus der Textilzeit verschiebt sich dabei fast immer etwas:

  • Bleiben die öffentlich-rechtlichen Anforderungen unverändert, kann die Umnutzung nach § 62 Abs. 2 BauO NRW ohne Verfahren auskommen. Bei denkmalgeschützten Gebäuden bleibt das die Ausnahme, weil dort ohnehin eine denkmalfachliche Bewertung ansteht.
  • Die Genehmigungsfreistellung nach § 63 BauO NRW greift nur, wenn die Umnutzung mit dem Umbau eines Wohngebäudes der Gebäudeklassen 1 bis 3 im Bebauungsplangebiet zusammenfällt — für eine reine Nutzungsänderung selten der passende Rahmen.
  • Verschieben sich Anforderungen an Brandschutz, Rettungswege, Schallschutz oder Stellplätze, führt der Weg über das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren nach § 64 BauO NRW — der häufigste Fall bei umgenutzten Krefelder Fabrik- und Wohnbauten.
  • Wird die neue Nutzung selbst zum großen Sonderbau im Sinne des § 2 Abs. 4 BauO NRW, etwa bei dauerhaftem Ausstellungsbetrieb mit erheblichem Besucherandrang, bleibt nur das vollständige Verfahren nach § 65 BauO NRW.
Haus Lange und Haus Esters: vom Fabrikantenwohnhaus zum Ausstellungsraum

1927 beauftragten die befreundeten Krefelder Seidenindustriellen Hermann Lange und Josef Esters den damals in Berlin arbeitenden Ludwig Mies van der Rohe mit dem Bau ihrer Wohnhäuser an der Wilhelmshofallee. Bis 1930 entstanden zwei Backsteinbauten, deren ineinandergreifende Kuben, große Fensterfronten und Flachdächer bis heute als Lehrstück der klassischen Moderne gelten; Mies entwarf auch die Gärten und führte das strenge rechtwinklige System der Häuser über das Wegenetz in die Landschaft weiter. Baurechtlich interessant wird es aber erst danach: Seit 1955 nutzt Haus Lange, seit 1981 auch Haus Esters die Kunstmuseen Krefeld für Wechselausstellungen zeitgenössischer Kunst — der Museumsverbund, zu dem das Kaiser Wilhelm Museum gehört, wurde 2022 als Museum des Jahres ausgezeichnet. Für die Bauaufsicht bündelt dieser Fall alles, was eine Umnutzung schwierig macht: Aus wenigen Bewohnern wird wechselndes, ortsunkundiges Publikum. Rettungswegbreiten, zulässige Personenzahl, Brandschutz, Barrierefreiheit und Stellplatzbedarf sind neu zu bewerten, während die Substanz unverändert bleiben soll, weil sie den Denkmalwert trägt. In dieser Zange arbeitet jede Krefelder Umnutzung im geschützten Bestand — weshalb die Reihenfolge zählt: erst der Nutzungsvergleich, dann die Denkmalbehörde, dann der Entwurf, der beides zusammenbringt.

Die vier Verfahrensarten bei einer Nutzungsänderung

Zur Wahl stehen dieselben vier Wege wie beim Bauantrag. Zugeordnet werden sie hier aber nicht über die Gebäudeklasse, sondern über das Ergebnis des Vergleichs nach § 62 Abs. 2 BauO NRW:

Verfahrensfrei bei gleichbleibenden Anforderungen (§ 62 Abs. 2 BauO NRW)

Denkbar, wenn in einem Bürogebäude ein Dienstleister durch einen vergleichbaren ersetzt wird und Personenzahl wie Rettungswege unverändert bleiben. In Krefelds denkmalgeschütztem Bestand bleibt dieser Weg schmal.

Genehmigungsfreistellung (§ 63 BauO NRW)

Relevant dort, wo eine Umnutzung als Nebenfolge eines Wohnungsumbaus im beplanten Innenbereich anfällt. Ohne begleitende bauliche Maßnahme trägt die Freistellung eine Umnutzung nur selten.

Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren (§ 64 BauO NRW)

Der Regelweg für Krefeld: Werkstatt wird Atelier, Ladenlokal wird Gastronomie, Kontorhaus wird Wohnhaus. Geprüft werden vor allem planungsrechtliche Zulässigkeit, Stellplätze und die durch die neue Nutzung ausgelösten Anforderungen; bei Denkmalbezug tritt die Beteiligung der unteren Denkmalbehörde hinzu.

Vollständiges Verfahren für große Sonderbauten (§ 65 BauO NRW)

Unumgänglich, sobald die neue Nutzung selbst einen großen Sonderbau begründet — etwa bei dauerhaftem Ausstellungs- oder Veranstaltungsbetrieb mit hohem Besucheraufkommen. Dann werden Brandschutzkonzept, Rettungswege und Standsicherheit vollständig geprüft.

Welche Unterlagen eine Nutzungsänderung in Krefeld braucht

Der Kern jeder Nutzungsänderung ist der Nachweis, was sich gegenüber der bisherigen Nutzung tatsächlich verschiebt. Je nach Gebäude verlangt der Fachbereich 63 zusätzliche Anlagen:

  • Gegenüberstellung alter und neuer Nutzung

    Beschreibt Personenzahl, Betriebszeiten, Publikumsverkehr und Abläufe vorher und nachher — Entscheidungsgrundlage für den Vergleich nach § 62 Abs. 2 BauO NRW.

  • Bestandsaufmaß und Bestandspläne

    Grundrisse, Schnitte und Ansichten des Gebäudes mit eingetragener neuer Nutzung. Bei Weberhäusern, Villen und Fabrikbauten der Textilzeit existieren meist keine verwertbaren Pläne mehr, sodass ein neues Aufmaß am Anfang steht.

  • Brandschutz- und Rettungswegnachweis

    Wird aus wenigen Nutzern wechselndes Publikum, verschieben sich zulässige Personenzahl, Fluchtwegbreiten und die Anforderungen an die zweite Rettungsmöglichkeit — bei historischen Treppenhäusern der anspruchsvollste Punkt.

  • Nachweis zu Stellplätzen und Schallschutz

    Fällt an, wenn die neue Nutzung mehr Stellplätze bindet oder ein anderes Lärmprofil erzeugt, etwa bei Gastronomie in einem zuvor handwerklich genutzten Gebäude.

  • Denkmalfachliche Abstimmung nach § 9 DSchG NRW

    Wer ein Baudenkmal verändert, braucht die Erlaubnis der unteren Denkmalbehörde. Ist ohnehin eine Baugenehmigung erforderlich, schließt diese die Erlaubnis ein, und die Bauaufsicht entscheidet im Benehmen mit der Denkmalbehörde. In den Denkmalbereichen Linn, Am Steinacker und Historischer Stadtkern Uerdingen wirkt zusätzlich die jeweilige Satzung.

Nutzungsänderungen in Krefeld – Beispiele aus der Praxis

Verseidag-Bauten an der Girmesgath werden Büro- und Veranstaltungsort

Für die Vereinigten Seidenwebereien AG entwarf Mies van der Rohe an der Girmesgath 5 das sogenannte HE-Gebäude, errichtet 1930/31 und 1935 — sein letztes in Deutschland realisiertes Projekt vor der Emigration und zugleich sein einziger Industriebau, ein Stahlskelett mit weiß verputzten Außenwänden und durchlaufenden Fensterbändern. HE-Gebäude und alte Färberei stehen seit 1999 unter Denkmalschutz; heute dienen die Flächen als Büros sowie für Ausstellungen und Veranstaltungen.

Paramentenweberei Hubert Gotzes wird Haus der Seidenkultur

Das 1868 im Kronprinzenviertel errichtete „Vierfensterhaus“ an der Luisenstraße 15 beherbergte von 1908 bis 1992 eine Weberei, die aus italienischen und chinesischen Seidengarnen liturgische Gewänder herstellte. Seit 2000 wird es als Museum geführt; in der historischen Webstube stehen acht hölzerne Jacquard-Handwebstühle an ihren ursprünglichen Plätzen. Das Haus ist als Baudenkmal eingetragen, der Bestand der Weberei zusätzlich als bewegliches Denkmal.

Stadtbad Neusser Straße wird Jugendkulturhaus

Das 1890 nach Entwürfen des Stadtbaumeisters Johann Burkart eröffnete und seit 2003 geschlossene Bad gehört der Stadt und steht unter Denkmalschutz. Nach mehreren gescheiterten Konzepten verfolgt die Verwaltung dort ein Jugendkulturhaus — der Sprung von der Badeanstalt zur dauerhaft öffentlich genutzten Kultureinrichtung berührt Rettungswege, Personenzahl und Brandschutz gleichermaßen.

Ladenlokal im Uerdinger Stadtkern wird Gastronomie

Innerhalb der seit 1995 geltenden Denkmalbereichssatzung wirkt eine solche Umnutzung doppelt: bauordnungsrechtlich über Stellplätze, Lüftung und Schallschutz, denkmalrechtlich über Schaufenster, Werbeanlagen und Fassade, für die der Rat 2023 eine eigene Gestaltungs- und Werbeanlagensatzung samt Baugestaltungshandbuch beschlossen hat.

So läuft Ihre Nutzungsänderung in Krefeld ab

Der Prüfmaßstab gilt landesweit gleich. Krefeld-spezifisch ist die Dichte des geschützten Bestands — und dass Bauaufsicht und Denkmalbehörde in zwei verschiedenen Fachbereichen sitzen.

  1. Nutzungen gegenüberstellen

    Am Anfang steht die Frage, welche konkreten Anforderungen sich zwischen heutiger und geplanter Nutzung unterscheiden. Erst daraus ergibt sich, ob ein Verfahren nötig wird und welches greift.

  2. Bestand aufnehmen

    Ohne belastbare Pläne lässt sich die Verschiebung nicht belegen. Bei Gebäuden aus der Textilzeit beginnt die Nutzungsänderung deshalb regelmäßig mit einem Aufmaß von Grundrissen, Geschosshöhen und Treppenanlagen.

  3. Denkmalstatus früh klären

    Ob Eintrag in der Denkmalliste oder Lage in einem der drei Denkmalbereiche: Diese Klärung gehört vor den Entwurf — sie bestimmt, welche Anpassungen für Brandschutz und Rettungswege überhaupt in Betracht kommen.

  4. Unterlagen über das Bauportal.NRW einreichen

    Nutzungsgegenüberstellung, Bestandspläne und die ausgelösten Nachweise gehen digital an den Fachbereich 63 in Fischeln.

  5. Prüfung und Freigabe

    Nach der Vollständigkeitskontrolle folgt die inhaltliche Bewertung; bei Denkmalbezug stellt die Bauaufsicht das Benehmen mit der unteren Denkmalbehörde her. Am Ende steht der Bescheid oder, unter den Voraussetzungen des § 74 BauO NRW, die Genehmigungsfiktion. Zum 1. September 2026 löst der BauCode NRW die BauO NRW ab und erleichtert Umnutzungen im Bestand ausdrücklich.

Was den Preis für eine Nutzungsänderung in Krefeld beeinflusst

Der Aufwand hängt weniger an der Fläche als daran, wie weit alte und neue Nutzung auseinanderliegen. In Krefeld kommen diese Größen hinzu:

  • Abstand zwischen bisheriger und künftiger Nutzung

    Ein Wechsel zwischen zwei ähnlichen Büronutzungen bleibt schlank. Der Schritt von wenigen Nutzern zu wechselndem Publikum zieht dagegen eine Kette weiterer Nachweise nach sich.

  • Fehlende oder veraltete Bestandsunterlagen

    Bei Weberhäusern, Villen und Fabrikgebäuden der Seidenstadt existieren belastbare Pläne meist nicht mehr. Das Aufmaß wird dann zum eigenen Arbeitspaket vor dem Antrag.

  • Denkmalschutz und Lage im Denkmalbereich

    Ein eingetragenes Baudenkmal oder eine Lage in Linn, Am Steinacker beziehungsweise im Uerdinger Stadtkern bringt eine eigenständige denkmalfachliche Abstimmung mit sich, parallel zur bauordnungsrechtlichen Prüfung.

  • Aufwand für Brandschutz und Rettungswege

    Historische Treppenhäuser, geringe Geschosshöhen und schmale Flure verlangen häufig ein individuell erarbeitetes Konzept statt einer Standardlösung.

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