Bauzeichnung in Krefeld — ein koordinierter Plansatz nach der BauPrüfVO NRW
Für eine Bauzeichnung in Krefeld gilt dieselbe Verordnung, die auch darüber entscheidet, ob zusätzlich ein Prüfingenieur mitrechnet: die Verordnung über bautechnische Prüfungen (BauPrüfVO NRW). Wer beim Fachbereich 63 einreicht, braucht dabei so gut wie nie eine einzelne Zeichnung, sondern einen vollständigen, in sich stimmigen Plansatz aus Grundriss, Schnitt und Ansicht — etwas anderes als ein einzelner Grundriss für Verkauf oder Wohnflächenberechnung, der eigenen Anforderungen folgt. In Krefelds drei Denkmalbereichen kommt eine weitere Anforderung hinzu: Für ein Vorhaben in Linn, Am Steinacker oder dem historischen Stadtkern Uerdingen reicht der übliche Plansatz allein nicht aus. Die Bauzeichnungen müssen dort zusätzlich Angaben zu Fassadenmaterial, Fensterteilung und Dacheindeckung enthalten — in Uerdingen zusätzlich abgestimmt auf die 2023 beschlossene Gestaltungs- und Werbeanlagensatzung.
- Was die BauPrüfVO NRW für Ihre Krefelder Bauzeichnung verlangt
- Ein koordinierter Plansatz statt einzelner Zeichnungen
- Was zu einem vollständigen Plansatz in Krefeld gehört
- Bauzeichnungen in Krefeld – Beispiele aus der Praxis
- So entsteht Ihr Plansatz für Krefeld
- Was den Preis für eine Bauzeichnung in Krefeld beeinflusst
Was die BauPrüfVO NRW für Ihre Krefelder Bauzeichnung verlangt
Die BauPrüfVO NRW legt fest, welche Angaben eine Bauzeichnung enthalten muss, damit sie als vollständige Bauvorlage gilt — in den drei Denkmalbereichen kommen weitere Pflichtangaben hinzu:
- Maßstab: grundsätzlich 1:100 für Bauzeichnungen; für die Umgebungsbebauung alternativ ein kleinerer Maßstab oder eine Farbfotografie beziehungsweise Fotomontage.
- Bei Änderungen an bestehenden Gebäuden müssen zu beseitigende und geplante Bauteile eindeutig unterscheidbar dargestellt werden.
- In Linn, Am Steinacker oder dem historischen Stadtkern Uerdingen gehören zusätzlich Angaben zu Fassadenmaterial, Fensterteilung und Dacheindeckung zum Plansatz — Grundlage für die denkmalfachliche Einfügungsprüfung durch den Fachbereich 61.
Außerhalb der drei Denkmalbereiche unterscheidet sich ein Krefelder Plansatz kaum von dem einer anderen nordrhein-westfälischen Stadt: Grundriss, Schnitt und Ansicht im Maßstab 1:100, mit den üblichen Pflichtangaben der BauPrüfVO NRW. Liegt das Vorhaben dagegen in Linn, Am Steinacker oder dem historischen Stadtkern Uerdingen, reicht diese Standardausstattung nicht. Weil die dortigen Denkmalbereichssatzungen nach § 10 DSchG NRW nicht nur das einzelne Gebäude, sondern den gesamten baulichen Zusammenhang aus Straßenraum, Parzellenzuschnitt und Silhouette schützen, verlangt der Fachbereich 63 zusätzlich Angaben zu Fassadenmaterial, Fensterteilung und Dacheindeckung — Angaben, die eine gewöhnliche Bauzeichnung außerhalb dieser Gebiete nicht zwingend enthalten muss. Für den historischen Stadtkern Uerdingen kommt seit 2023 eine weitere Ebene hinzu: Der Rat hat dort zusätzlich zur überarbeiteten Denkmalbereichssatzung eine eigene Gestaltungssatzung für die Bebauung sowie eine Werbeanlagensatzung beschlossen, ergänzt um ein Baugestaltungshandbuch. Ein Plansatz für ein Uerdinger Vorhaben muss deshalb nicht nur der Denkmalbereichssatzung selbst genügen, sondern auch zeigen, wie sich Fassadengestaltung und eine mögliche Werbeanlage in diesen zusätzlichen Rahmen einfügen — eine Abstimmungstiefe, die außerhalb der drei Denkmalbereiche entfällt. Das eigens für Uerdingen erarbeitete Baugestaltungshandbuch liefert dafür konkrete Referenzpunkte, etwa zu Materialwahl und Proportionen, sodass sich die zusätzlichen Angaben im Plansatz nicht auf freie Beschreibung stützen müssen, sondern an einem dokumentierten Maßstab ausgerichtet werden können. Für Linn und Am Steinacker existiert kein vergleichbares Handbuch — dort bleibt es bei den in der jeweiligen Denkmalbereichssatzung selbst formulierten Kriterien, was die Abstimmung dort tendenziell offener, aber auch weniger vorab kalkulierbar macht als im Uerdinger Verfahren.
Ein koordinierter Plansatz statt einzelner Zeichnungen
Ob Neubau, gewöhnlicher Bestand oder Lage in einem Denkmalbereich entscheidet, wie der Plansatz entsteht:
Neubau oder Bestand außerhalb der Denkmalbereiche
Grundriss, Schnitt und Ansicht entstehen als abgestimmter Satz im Maßstab 1:100; bei Umbauten müssen zu beseitigende und geplante Bauteile eindeutig unterscheidbar dargestellt werden.
Vorhaben in Linn, Am Steinacker oder Uerdingen
Zusätzlich zum üblichen Plansatz sind Fassadenmaterial, Fensterteilung und Dacheindeckung darzustellen; im historischen Stadtkern Uerdingen zusätzlich abgestimmt auf die dortige Gestaltungs- und Werbeanlagensatzung.
Was zu einem vollständigen Plansatz in Krefeld gehört
Für die Einreichung beim Fachbereich 63 braucht es mehr als eine einzelne Zeichnung:
- Grundrisse aller Geschosse
Bemaßt im Maßstab 1:100, mit allen nach der BauPrüfVO NRW erforderlichen Angaben.
- Schnitte und Ansichten
Auf die Grundrisse abgestimmt, im selben Maßstab, mit einheitlicher Darstellung der Bauteile — in den drei Denkmalbereichen ergänzt um Fassadenmaterial, Fensterteilung und Dacheindeckung.
- Lageplan
Amtlicher Katasterausschnitt mit Darstellung des Vorhabens auf dem Flurstück.
Bauzeichnungen in Krefeld – Beispiele aus der Praxis
Neubau eines Mehrfamilienhauses in Fischeln
Grundriss, Schnitt und Ansicht entstehen als abgestimmter Satz direkt aus der Planung, durchgängig im geforderten Maßstab von 1:100 — ohne Bezug zu einem Denkmalbereich.
Umbau eines Weberhauses in der Innenstadt
Die neuen Zeichnungen müssen zu beseitigende und geplante Bauteile eindeutig unterscheiden. Weil viele Weberhäuser über Generationen individuell erweitert wurden, ist ein aktuelles Aufmaß meist die verlässlichere Grundlage als eine ältere Bauaktenzeichnung.
Fassadensanierung im historischen Stadtkern Uerdingen
Für ein Vorhaben innerhalb der Denkmalbereichssatzung reicht der gewöhnliche Plansatz nicht — die Zeichnungen müssen Fassadenmaterial und Fensterteilung zeigen und zusätzlich mit der seit 2023 geltenden Gestaltungssatzung abgestimmt sein.
So entsteht Ihr Plansatz für Krefeld
Vom Bestand bis zur einreichfertigen Zeichnung durchläuft der Plansatz mehrere aufeinander abgestimmte Schritte.
- Bestand und Lage klären
Vorhandene Bauakte oder ein aktuelles Aufmaß als Grundlage, dazu die Prüfung, ob das Grundstück in einem der drei Denkmalbereiche liegt.
- Grundrisse erstellen
Bemaßt im Maßstab 1:100, mit allen Pflichtangaben der BauPrüfVO NRW.
- Schnitte und Ansichten abstimmen
Auf die Grundrisse bezogen, damit Maße und Bauteile durchgängig übereinstimmen.
- Zusätzliche Angaben für Denkmalbereiche ergänzen
In Linn, Am Steinacker oder Uerdingen kommen Fassadenmaterial, Fensterteilung und Dacheindeckung hinzu — in Uerdingen zusätzlich abgestimmt auf die dortige Gestaltungssatzung.
- Plansatz für den Fachbereich 63 zusammenstellen
Digital aufbereitet für die Einreichung über das Bauportal.NRW, zusammen mit Lageplan und Baubeschreibung.
Was den Preis für eine Bauzeichnung in Krefeld beeinflusst
Ein pauschaler Preis lässt sich für einen Plansatz nicht seriös nennen. Diese Faktoren bestimmen den Aufwand:
- Neubau oder Bestand
Ein abgestimmter Plansatz aus einer laufenden Planung entsteht meist zügiger als die Anpassung an einen unklaren, historisch gewachsenen Bestand.
- Zustand der Bestandsunterlagen
Fehlt eine verwertbare Bauakte, kommt ein Aufmaß-Termin hinzu, bevor die Zeichnungen entstehen können.
- Lage in einem der drei Denkmalbereiche
Zusätzliche Angaben zu Fassade, Fenstern und Dach sowie — in Uerdingen — die Abstimmung mit der Gestaltungssatzung erhöhen den Zeichenaufwand gegenüber einem Vorhaben ohne Denkmalbezug.
- Umfang des Vorhabens
Zahl der Geschosse und Komplexität der Bauteile bestimmen, wie viele Einzelzeichnungen der Plansatz umfasst.
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