Abgeschlossenheitsbescheinigung in Krefeld — vom Fachbereich 63 oder von einem staatlich anerkannten Sachverständigen

Für die Abgeschlossenheitsbescheinigung gibt es in Krefeld eine zentrale Adresse: den Fachbereich 63 – Bauaufsicht an der Oberschlesienstraße im Stadtteil Fischeln, dieselbe Behörde, die auch über Bauantrag und Nutzungsänderung entscheidet. Als kreisfreie Stadt nimmt Krefeld diese Aufgabe vollständig selbst wahr, ohne eine zusätzliche Kreisebene dazwischen. Wer diesen Weg nicht abwarten möchte, hat in Nordrhein-Westfalen eine Alternative: Ein staatlich anerkannter Sachverständiger nach der Landesbauordnung darf die Bescheinigung ebenfalls ausstellen. Wichtig für Krefeld mit seinen drei Denkmalbereichen ist dabei eine Klarstellung, die im Alltag oft übersehen wird: Weder der Fachbereich 63 noch ein Sachverständiger prüft für diese Bescheinigung irgendetwas anderes als die bauliche Abgeschlossenheit selbst — die untere Denkmalbehörde im Fachbereich 61 kommt hier nicht ins Spiel, unabhängig davon, ob die Einheit in Linn, Am Steinacker oder im historischen Stadtkern Uerdingen liegt.

Was für Ihre Krefelder Abgeschlossenheitsbescheinigung geprüft wird

Die Prüfung ist bundesweit auf dieselben Kriterien beschränkt — in Krefeld kommt lediglich die Wahl zwischen zwei möglichen Ausstellern hinzu:

  • Maßgeblich ist ausschließlich die bauliche Abgeschlossenheit jeder Einheit im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes — die baurechtliche oder denkmalfachliche Zulässigkeit der Nutzung spielt für diese Bescheinigung keine Rolle.
  • Bewertet wird der eingereichte Aufteilungsplan als Zeichnung, sowohl beim Fachbereich 63 als auch bei einem Sachverständigen; eine zusätzliche Begehung vor Ort gehört nicht zum Regelfall.
  • Für einen Neubau liefert meist die vorhandene Genehmigungsplanung die Grundlage, für ein Bestandsgebäude braucht es dafür einen eigens erstellten Aufteilungsplan.
Die Arbeitsteilung zwischen Fachbereich 63 und Fachbereich 61 — und wo sie bei dieser Bescheinigung endet

Beim Krefelder Bauantrag gilt eine feste Arbeitsteilung: Der Fachbereich 63 – Bauaufsicht entscheidet über das Vorhaben nach der BauO NRW, während die untere Denkmalbehörde im Fachbereich 61 – Stadt- und Verkehrsplanung ihr Benehmen zu Fragen der Einfügung in Linn, Am Steinacker oder den historischen Stadtkern Uerdingen erklärt. Für die Abgeschlossenheitsbescheinigung greift diese Arbeitsteilung nicht. Die Bescheinigung beantwortet ausschließlich eine WEG-rechtliche Frage — ob jede Einheit baulich vollständig von den anderen getrennt ist und einen eigenen abschließbaren Zugang hat —, keine Frage der städtebaulichen oder gestalterischen Einfügung, an der die Denkmalbehörde interessiert wäre. Ob eine Wohnung im Uerdinger Stadtkern liegt oder außerhalb jedes Denkmalbereichs, prüft der Fachbereich 63 oder der beauftragte Sachverständige deshalb nach genau demselben Maßstab: dem eingereichten Aufteilungsplan. Anders liegt der Fall nur, wenn die Aufteilung selbst mit einer baulichen Maßnahme einhergeht, etwa einem zusätzlichen Eingang für eine neu geschaffene Einheit — dann wird die Erlaubnis nach § 9 DSchG NRW über den gewöhnlichen Bauantrag mit Beteiligung des Fachbereichs 61 fällig, aber als eigenständiges, parallel laufendes Verfahren neben der Abgeschlossenheitsbescheinigung, nicht als deren Voraussetzung.

Zwei Wege zur Bescheinigung

In Krefeld führen zwei unterschiedliche Wege zum selben rechtlichen Ergebnis:

Antrag beim Fachbereich 63

Der klassische Weg: Der formlose Antrag geht an dieselbe Behörde, die auch Bauantrag und Nutzungsänderung bearbeitet — Wartezeiten hängen von der allgemeinen Auslastung des Fachbereichs ab.

Bescheinigung durch einen staatlich anerkannten Sachverständigen

Alternativ stellt ein nach der SV-VO NRW anerkannter Sachverständiger die Bescheinigung aus, organisatorisch unabhängig vom Fachbereich 63 und mit rechtlich gleichwertigem Ergebnis.

Welche Unterlagen für Ihre Krefelder Abgeschlossenheitsbescheinigung nötig sind

Kern des Antrags bleibt unabhängig vom gewählten Weg derselbe:

  • Bemaßter Aufteilungsplan

    Mit durchgehender Nummerierung der Einheiten und eindeutiger Abgrenzung von Sonder- und Gemeinschaftseigentum — diese Zeichnung allein bildet die Prüfgrundlage, in jedem Stadtteil gleichermaßen.

  • Eigentumsnachweis

    Ein aktueller Nachweis über das Eigentum am Grundstück beziehungsweise Gebäude, sowohl für den Fachbereich 63 als auch für einen beauftragten Sachverständigen.

  • Formloser Antrag beim gewählten Aussteller

    Zu richten an den Fachbereich 63 an der Oberschlesienstraße in Fischeln oder direkt an den beauftragten staatlich anerkannten Sachverständigen.

Abgeschlossenheitsbescheinigungen in Krefeld – Beispiele aus der Praxis

Umwandlung einer Fabrikantenvilla im Stadtwald

Für eine in drei Einheiten aufgeteilte Villa außerhalb jedes Denkmalbereichs genügt die Bescheinigung des Fachbereichs 63 — der Aufteilungsplan entsteht aus einer Kombination von Bauakte und punktueller Nachmessung.

Weberhaus im Denkmalbereich Uerdingen ohne baulichen Eingriff

Ein Weberhaus im historischen Stadtkern wird rein rechtlich in zwei Einheiten aufgeteilt, ohne dass sich an Fassade oder Zugängen etwas ändert. Die Abgeschlossenheitsbescheinigung läuft normal über den Fachbereich 63 — die untere Denkmalbehörde ist an diesem Schritt nicht beteiligt.

Zeitkritischer Verkauf über einen Sachverständigen

Steht ein Notartermin bereits fest und ist der Fachbereich 63 ausgelastet, beauftragt die Eigentümerin einen staatlich anerkannten Sachverständigen, um die Bescheinigung unabhängig von der städtischen Bearbeitungszeit zu erhalten.

So läuft Ihre Abgeschlossenheitsbescheinigung in Krefeld ab

Der rechtliche Rahmen ist bundesweit derselbe. In Krefeld kommt es vor allem auf die Wahl des passenden Ausstellers an:

  1. Aufteilungsplan vorbereiten

    Aus vorhandener Genehmigungsplanung, Bauakte oder Vor-Ort-Vermessung — bemaßt und durchgehend nummeriert.

  2. Aussteller wählen

    Fachbereich 63 oder ein staatlich anerkannter Sachverständiger — abhängig von gewünschter Bearbeitungsgeschwindigkeit und Auslastung.

  3. Antrag stellen

    Formlos, mit Aufteilungsplan und Eigentumsnachweis, beim gewählten Aussteller.

  4. Prüfung der baulichen Abgeschlossenheit

    Geprüft wird ausschließlich, ob der Plan zeigt, dass jede Einheit baulich in sich abgeschlossen ist — unabhängig von einer möglichen Denkmalbereichslage.

  5. Bescheinigung erhalten und an Notar übergeben

    Mit erteilter Bescheinigung ist die technische Voraussetzung für die notarielle Teilungserklärung erfüllt.

Was den Aufwand einer Abgeschlossenheitsbescheinigung in Krefeld beeinflusst

Die Wahl zwischen Fachbereich 63 und Sachverständigem wirkt sich in Krefeld stärker auf den Aufwand aus als in Bundesländern ohne diese Option:

  • Gewählter Weg

    Der Fachbereich 63 und ein staatlich anerkannter Sachverständiger unterscheiden sich in Bearbeitungszeit und Ablauf, führen aber zum selben rechtlichen Ergebnis.

  • Vollständigkeit des Aufteilungsplans

    Fehlende Maßangaben oder unklare Nummerierung führen zu Rückfragen, die den Vorgang unabhängig vom gewählten Weg verlängern.

  • Auslastung des Fachbereichs 63 oder Verfügbarkeit eines Sachverständigen

    Beide Wege unterliegen eigenen zeitlichen Schwankungen — eine realistische Einschätzung gibt die jeweils angefragte Stelle selbst.

  • Zustand vorhandener Unterlagen

    Ein direkt verwertbarer Aufteilungsplan aus einer Neubau-Genehmigungsplanung spart gegenüber einer vollständigen Neuerstellung erheblich Zeit.

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