Planprofi24 in Düsseldorf
Bauantrag, Aufmaß, Grundriss, Wohnflächenberechnung, Nutzungsänderung und Energieausweis für Immobilien in Düsseldorf — digital beauftragt, mit Blick auf die lokalen Zuständigkeiten und Besonderheiten.
Düsseldorf ist als Landeshauptstadt und internationaler Wirtschaftsstandort geprägt von hoher Fluktuation: Mit rund 600 japanischen Unternehmen und der größten japanischen Community Deutschlands ziehen laufend Fach- und Führungskräfte in die Stadt, während Mieten in gefragten Vierteln wie Oberkassel, Pempelfort oder Flingern spürbar steigen – im zweiten Halbjahr 2025 im Schnitt um rund 6,7 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Verkauf, Vermietung und Umnutzung von Bestandswohnungen verlangen deshalb regelmäßig aktuelle, banktaugliche Unterlagen – von der Wohnflächenberechnung bis zum bemaßten Grundriss.
Zuständige Bauaufsichtsbehörde in Düsseldorf
Für Bauanträge, Bauvoranfragen und sonstige baurechtliche Anliegen in Düsseldorf ist eine zentrale Stelle zuständig: das städtische Bauaufsichtsamt der Landeshauptstadt Düsseldorf. Alle Anträge – ob Bauantrag, Bauvoranfrage oder Bauanzeige – laufen über die zentrale Antragsannahme des Amts, unabhängig davon, in welchem der zehn Stadtbezirke das Grundstück liegt.
Für die alltägliche Praxis – vom Bauantrag über die Bauvoranfrage bis zur Nutzungsänderung – bleibt das städtische Bauaufsichtsamt in fast allen Fällen der richtige Ansprechpartner. Nur bei Sonderfällen und Widerspruchsverfahren übernimmt die Bezirksregierung Düsseldorf als obere Bauaufsichtsbehörde für den gleichnamigen Regierungsbezirk die Fachaufsicht.
Bauordnung und Besonderheiten in Düsseldorf
Seit dem 13. Mai 2025 gilt in Düsseldorf zum ersten Mal überhaupt eine soziale Erhaltungssatzung: Der Stadtrat beschloss sie am 26. Februar 2025 für das Gebiet Bilk-Mitte, um die Verdrängung angestammter Bewohner durch Luxusmodernisierung oder die Umwandlung in Eigentumswohnungen zu bremsen. Daneben bestehen in Düsseldorf bereits länger reine Erhaltungssatzungen zum Schutz der Stadtgestalt, etwa in Altstadt und Karlstadt, im Bereich Luegallee/Düsseldorfer Straße in Oberkassel sowie in Teilen von Flingern südlich der Grafenberger Allee – für die Karlstadt gilt zusätzlich eine eigene Gestaltungssatzung für die äußere Gestaltung von Gebäuden.
Wer eine Immobilie in einem dieser Gebiete kauft, saniert oder umnutzen möchte, klärt das am besten vorab beim Bauaufsichtsamt beziehungsweise Stadtplanungsamt – die Anforderungen unterscheiden sich je nachdem, ob die neue soziale Erhaltungssatzung oder eine der älteren gestalterischen Erhaltungssatzungen greift. Den bauordnungsrechtlichen Rahmen dafür setzt landesweit die Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW).
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