Bemaßte Ansichten in Düsseldorf — Fassaden zwischen Gestaltungssatzung und Denkmalschutz

In Düsseldorf hängt die Fassade eines Gebäudes oft an mehr als nur der Statik. Wer in der Karlstadt saniert, an der Luegallee in Oberkassel anbaut oder ein denkmalgeschütztes Haus verändert, braucht für das Bauaufsichtsamt eine Zeichnung, die genau diese äußere Erscheinung trägt – die bemaßte Ansicht. Sie ergänzt den vollständigen Plansatz aus Grundriss und Schnitt um Höhen, Öffnungen und, wo es zählt, um Material und Farbe der Fassade. Gleich vier Bereiche der Stadt verlangen dabei besondere Sorgfalt: die Erhaltungssatzungsgebiete Altstadt und Karlstadt, das Umfeld der Luegallee und Düsseldorfer Straße in Oberkassel sowie ein Teil von Flingern südlich der Grafenberger Allee – und, unabhängig von diesen vier Gebieten, jedes einzelne der mehr als 1.800 Bau- und Bodendenkmäler im gesamten Stadtgebiet.

Was eine Ansicht für Düsseldorf zeigen muss

Formal gilt für eine Ansicht in Düsseldorf dieselbe Grundlage wie für jede andere Bauzeichnung in Nordrhein-Westfalen – inhaltlich liegt der Schwerpunkt auf der äußeren Erscheinung des Gebäudes:

  • Regelmaßstab 1:100, mit vollständiger Bemaßung von Höhen und sämtlichen Öffnungen auf jeder dargestellten Fassadenseite.
  • Wesentliche Bauprodukte und Bauarten müssen erkennbar sein – bei einer Fassade heißt das: Material, Farbe und Fensterteilung, sobald sie für die Beurteilung des Vorhabens relevant sind.
  • Wird das Vorhaben zusammen mit unmittelbar angrenzenden Gebäuden dargestellt, genügt der kleinere Maßstab 1:200; anstelle einer gezeichneten Ansicht akzeptiert die BauPrüfVO NRW hierfür auch ein farbiges Foto oder eine farbige Fotomontage.
  • Bei Änderungen an einer bestehenden Fassade müssen zu beseitigende und geplante Bauteile eindeutig unterscheidbar dargestellt werden, etwa eine neue Fensteröffnung gegenüber dem vorhandenen Mauerwerk.
Gestaltungssatzung Karlstadt und das Institut für Denkmalschutz und Denkmalpflege

Zwei voneinander unabhängige Prüfungen können bei einer Düsseldorfer Fassade zusammenkommen. Die eine betrifft vier räumlich abgegrenzte Gebiete: In Altstadt und Karlstadt sowie rund um die Luegallee und Düsseldorfer Straße in Oberkassel gelten Erhaltungssatzungen zum Schutz der äußeren Stadtgestalt, in einem Teil von Flingern südlich der Grafenberger Allee ebenso; für die Karlstadt kommt darüber hinaus eine eigene Gestaltungssatzung hinzu, die konkrete Vorgaben zu Fassadengestaltung, Material und Proportionen macht. Die andere Prüfung betrifft den einzelnen Bestand: Steht ein Gebäude unter Denkmalschutz, ist für Eingriffe in sein äußeres Erscheinungsbild das Institut für Denkmalschutz und Denkmalpflege zuständig – die Untere Denkmalbehörde der Landeshauptstadt, organisatorisch im selben Haus wie das Bauaufsichtsamt an der Brinckmannstraße untergebracht und mit rund 14 Beschäftigten für zehn Denkmalbereiche sowie mehr als 1.800 Bau- und Bodendenkmäler im gesamten Stadtgebiet zuständig. Genehmigungspflichtig sind dort ausdrücklich auch gestalterische Eingriffe, die sich unmittelbar in der Ansicht niederschlagen: Fassadenanstrich, Fenstertausch und Dacheindeckung ebenso wie größere bauliche Änderungen. Wer ein Baudenkmal in einem der vier Satzungsgebiete verändert, braucht die Fassadendarstellung deshalb mitunter für zwei getrennte Prüfstellen gleichzeitig.

Neubau, Hochhausfassade oder Bestand – drei Ausgangslagen

Wie eine Ansicht entsteht, hängt davon ab, ob sie einen neuen Baukörper zeigt oder eine vorhandene Fassade dokumentiert:

Neubau: alle Fassadenseiten aus einer Planung

Bei einem Neubau, etwa in Belsenpark oder Grafental, entstehen die Ansichten aller Fassadenseiten gemeinsam mit Grundriss und Schnitt aus derselben Planung – Öffnungen, Höhen und Materialangaben sind von vornherein aufeinander abgestimmt.

Hochhaus im Medienhafen: Ansicht als Teil der Standortprüfung

Für ein Hochhaus über 22 Metern zeigt die Ansicht nicht nur die Fassadengestaltung für den späteren Bauantrag, sondern liefert bereits vorab die Grundlage, an der sich die städtebauliche Höhenwirkung im Sinne des Hochhausrahmenplans beurteilen lässt.

Bestand: Aufmaß der betroffenen Fassade

Bei einem Fenstertausch, einer Dachgaube oder einer Fassadendämmung an einem Gründerzeit- oder Wiederaufbaugebäude braucht es zunächst ein aktuelles Aufmaß der betroffenen Seite, damit sich Bestand und geplante Änderung in der Ansicht eindeutig unterscheiden lassen.

Was zu einer vollständigen Ansicht in Düsseldorf gehört

Eine einzelne Fassadenzeichnung reicht dem Amt 63 selten – gefragt ist ein auf Grundriss und Schnitt abgestimmter Satz:

  • Ansichten aller betroffenen Fassadenseiten

    Bemaßt im Maßstab 1:100, mit Höhen, Öffnungen und, wo relevant, Angaben zu Material und Farbe.

  • Ansicht mit Nachbarbebauung im Maßstab 1:200

    Wird das Vorhaben zusammen mit angrenzenden Gebäuden dargestellt, genügt alternativ ein farbiges Foto oder eine farbige Fotomontage.

  • Abgestimmter Grundriss und Schnitt

    Damit Maße, Geschosshöhen und Öffnungspositionen zwischen den Zeichnungen des Plansatzes übereinstimmen.

  • Hinweis auf Satzungsgebiet oder Denkmalschutz

    Liegt das Gebäude in einem der vier Erhaltungssatzungsgebiete oder steht es unter Denkmalschutz, fließt das von Beginn an in die Darstellung der Fassade ein – bei einem Baudenkmal zusätzlich abgestimmt mit dem Institut für Denkmalschutz und Denkmalpflege.

Bemaßte Ansichten in Düsseldorf – Beispiele aus der Praxis

Fassadensanierung an einem Kaufmannshaus in der Karlstadt

Die Ansicht dokumentiert den Bestand und zeigt, wie neue Fenster und Fassadenfarbe zu den Vorgaben der Gestaltungssatzung passen – Grundlage für die Abstimmung mit dem Stadtplanungsamt.

Umbau eines eingetragenen Baudenkmals in Pempelfort

Weil das Gebäude zu den mehr als 1.800 Bau- und Bodendenkmälern der Stadt zählt, geht die geplante Änderung an Fenstern und Dacheindeckung zusätzlich an das Institut für Denkmalschutz und Denkmalpflege.

Hochhausfassade im Medienhafen

Neben Höhen und Öffnungen für den späteren Bauantrag liefert die Ansicht bereits die Darstellung, anhand derer die Vereinbarkeit mit dem Hochhausrahmenplan geprüft wird.

Dachgaube in Flingern südlich der Grafenberger Allee

Weil das Grundstück im dortigen Erhaltungssatzungsgebiet liegt, zeigt die bemaßte Ansicht zusätzlich, wie sich die neue Gaube in die geschützte Dachlandschaft der Straße einfügt.

Fenstertausch an einem Jugendstilhaus an der Luegallee

Auch ohne Änderung der äußeren Maße müssen die neuen Fensteröffnungen in der Ansicht gegenüber dem Bestand eindeutig dargestellt werden – im Erhaltungssatzungsgebiet zusätzlich mit Blick auf die vorhandene Fensterteilung.

So entsteht Ihre Ansicht für Düsseldorf

Von der Bestandsaufnahme bis zur einreichfertigen Zeichnung durchläuft eine Ansicht in Düsseldorf mehrere aufeinander abgestimmte Schritte:

  1. Betroffene Fassadenseiten und besondere Lage klären

    Welche Seiten sind vom Vorhaben sichtbar betroffen, und liegt das Grundstück in einem der vier Erhaltungssatzungsgebiete oder unter Denkmalschutz.

  2. Aufmaß oder Bauakte als Grundlage

    Bestehende Bauakte des Amts 63 oder ein aktuelles Aufmaß der betroffenen Fassade.

  3. Ansicht bemaßt erstellen

    Im Maßstab 1:100, bei Darstellung mit Nachbarbebauung im Maßstab 1:200 oder als farbige Fotomontage.

  4. Mit Grundriss und Schnitt abgleichen

    Damit Öffnungen, Höhen und Bauteile zwischen den Zeichnungen des Plansatzes widerspruchsfrei sind.

  5. Für Amt 63 zusammenstellen, bei Bedarf mit Denkmalabstimmung

    Digital aufbereitet für die Einreichung, bei einem Baudenkmal zusätzlich abgestimmt mit dem Institut für Denkmalschutz und Denkmalpflege.

Was den Preis für eine Ansicht in Düsseldorf beeinflusst

Diese Faktoren bestimmen den Aufwand für eine bemaßte Ansicht:

  • Zahl der betroffenen Fassadenseiten

    Eine einzelne Straßenansicht ist schneller erstellt als mehrere Seiten bei einem freistehenden Gebäude.

  • Neubau oder Bestandsfassade

    Eine Ansicht aus einer laufenden Neubauplanung entsteht meist zügiger als die Dokumentation einer unklaren Bestandsfassade.

  • Lage in einem Erhaltungssatzungsgebiet oder unter Denkmalschutz

    Zusätzliche Angaben zu Material, Farbe oder Fensterteilung sowie eine mögliche Abstimmung mit dem Institut für Denkmalschutz und Denkmalpflege verlängern den Aufwand gegenüber einem Vorhaben ohne diese Besonderheiten.

  • Zustand vorhandener Bauakten

    Fehlt eine verwertbare Bestandszeichnung im Bauaktenarchiv des Amts 63, kommt ein Aufmaß-Termin hinzu, bevor die Ansicht entstehen kann.

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