Bauzeichnung in Düsseldorf — nach der BauPrüfVO NRW erstellt, als koordinierter Plansatz fürs Amt 63
Nordrhein-Westfalen regelt die Anforderungen an Bauzeichnungen nicht in einer eigenen Bauvorlagenverordnung, wie sie einige andere Bundesländer kennen, sondern in einem einzigen Regelwerk, das beides zugleich abdeckt: der Verordnung über bautechnische Prüfungen (BauPrüfVO). Sie legt fest, was jede beim Amt 63 eingereichte Bauzeichnung an Maßstab, Kennzeichnung und Inhalt zeigen muss, und regelt zugleich das Prüfverfahren durch staatlich anerkannte Sachverständige. Für die Praxis heißt das: Wer für Düsseldorf eine Bauzeichnung braucht, braucht selten ein einzelnes Blatt, sondern einen vollständigen, aufeinander abgestimmten Plansatz aus Grundriss, Schnitt und Ansicht, den das Amt als Ganzes gegeneinander prüft.
- Was die BauPrüfVO für Ihre Bauzeichnung verlangt
- Ein koordinierter Plansatz statt einzelner Zeichnungen
- Was zu einem vollständigen Plansatz für Düsseldorf gehört
- Bauzeichnungen in Düsseldorf – Beispiele aus der Praxis
- So entsteht Ihr Plansatz für Düsseldorf
- Was den Preis für eine Bauzeichnung in Düsseldorf beeinflusst
Was die BauPrüfVO für Ihre Bauzeichnung verlangt
Die Verordnung über bautechnische Prüfungen legt für Nordrhein-Westfalen fest, welche Angaben eine Bauzeichnung enthalten muss, damit sie als vollständige Bauvorlage gilt:
- Maßstab: grundsätzlich 1:100 für Grundrisse, Schnitte und Ansichten.
- Kennzeichnung: Maßstab und sämtliche Maße müssen auf jeder Zeichnung angegeben sein, ebenso – wo aus Brandschutzgründen gefordert – das Brandverhalten der verwendeten Baustoffe und die Feuerwiderstandsdauer der Bauteile.
- Der Lageplan folgt eigenen Kennzeichnungsvorgaben mit festgelegten Planzeichen, damit er zusammen mit den Bauzeichnungen als einheitliche Bauvorlage gelesen werden kann.
- Aus dem Plansatz muss hervorgehen, wer ihn im Sinne der Bauvorlageberechtigung verantwortet – bei den meisten Vorhaben ein Architekt oder ein anderer bauvorlageberechtigter Entwurfsverfasser.
Anders als etwa Berlin, das seine Anforderungen an Bauzeichnungen 2025 in einer eigens umbenannten Bauvorlagenverordnung neu gefasst hat, regelt Nordrhein-Westfalen Bauvorlagen und bautechnische Prüfung gemeinsam in der BauPrüfVO. Für Düsseldorf bedeutet das: Dieselbe Verordnung, die Maßstab und Inhalt Ihrer Bauzeichnung vorschreibt, legt auch fest, wie ein staatlich anerkannter Sachverständiger die zugehörigen Standsicherheitsnachweise prüft. Beide Anforderungen sollten deshalb von Beginn an zusammen gedacht werden, statt Bauzeichnung und bautechnische Nachweise getrennt zu beauftragen. Wer etwa für ein Hochhaus am Medienhafen sowohl den Plansatz als auch den späteren Standsicherheitsnachweis benötigt, profitiert davon, wenn beide Gewerke von Beginn an auf dieselbe Verordnung und dieselben Kennzeichnungsvorgaben abgestimmt sind, statt Widersprüche erst bei der Einreichung beim Amt 63 aufzulösen.
Ein koordinierter Plansatz statt einzelner Zeichnungen
Ob Neubau oder Bestand entscheidet, wie der Plansatz für das Amt 63 entsteht:
Neubau: vollständiger Plansatz von Grund auf
Grundriss, Schnitt und Ansicht entstehen gemeinsam aus einer Planung und sind von vornherein aufeinander abgestimmt – etwa für ein Neubauprojekt im Medienhafen oder in Grafental.
Bestand und Umbau: Abgleich mit vorhandenen Unterlagen
Bei Änderungen an bestehenden Gebäuden müssen die neuen Zeichnungen zu beseitigende und geplante Bauteile eindeutig unterscheiden – das setzt eine verlässliche Bestandsgrundlage voraus, etwa aus der Bauakte des Amts 63 oder einem aktuellen Aufmaß. Gerade bei mehrfach umgebauten Gründerzeithäusern in Pempelfort oder Flingern weicht der tatsächliche Zustand häufig von der ursprünglichen Bauakte ab, sodass ein Aufmaß vor der Zeichnung notwendig wird, um Widersprüche zwischen Bestand und Planung zu vermeiden.
Was zu einem vollständigen Plansatz für Düsseldorf gehört
Für die Einreichung beim Amt 63 braucht es mehr als eine einzelne Zeichnung:
- Grundrisse aller Geschosse
Bemaßt im Maßstab 1:100, mit allen nach der BauPrüfVO vorgeschriebenen Kennzeichnungen.
- Schnitte und Ansichten
Auf die Grundrisse abgestimmt, im selben Maßstab, mit einheitlicher Darstellung der Bauteile.
- Lageplan
Amtlicher Kartenausschnitt mit Darstellung des Vorhabens auf dem Flurstück, gekennzeichnet nach den Planzeichen der BauPrüfVO.
- Angabe zur Bauvorlageberechtigung
Name und Berechtigung des verantwortlichen Entwurfsverfassers, ohne die das Amt 63 den Plansatz nicht als vollständige Bauvorlage entgegennimmt.
Bauzeichnungen in Düsseldorf – Beispiele aus der Praxis
Neubau eines Wohngebäudes in Grafental
Grundriss, Schnitt und Ansicht entstehen als abgestimmter Satz direkt aus der Planung, durchgängig im Maßstab 1:100.
Dachgeschossausbau im Gründerzeithaus in Flingern
Die neuen Zeichnungen müssen zu beseitigende und geplante Bauteile eindeutig unterscheiden; Grundlage ist ein aktuelles Aufmaß des betroffenen Geschosses.
Bürohochhaus am Kennedydamm
Ein Plansatz für ein großes Sonderbauvorhaben verlangt zusätzlich zu Grundriss, Schnitt und Ansicht die nach der BauPrüfVO vorgeschriebenen Angaben zum Brandverhalten der Baustoffe – Grundlage für das eigene Brandschutzkonzept.
Umbau in der Erhaltungssatzung Bilk-Mitte
Die soziale Erhaltungssatzung selbst stellt keine höheren Anforderungen an Maßstab oder Kennzeichnung der Bauzeichnung. Der Plansatz muss aber dieselben Angaben zu den zu beseitigenden und geplanten Bauteilen enthalten wie jeder andere Umbau – die Erhaltungssatzung wirkt über ein eigenes, paralleles Genehmigungsverfahren, nicht über die BauPrüfVO.
So entsteht Ihr Plansatz für Düsseldorf
Vom Bestand bis zur einreichfertigen Zeichnung durchläuft der Plansatz mehrere aufeinander abgestimmte Schritte.
- Bestand klären
Vorhandene Bauakte des Amts 63 oder Aufmaß als Grundlage für Umbauten und Bestandsobjekte.
- Grundrisse erstellen
Bemaßt im Maßstab 1:100, mit allen Pflichtangaben der BauPrüfVO.
- Schnitte und Ansichten abstimmen
Auf die Grundrisse bezogen, damit Maße und Bauteile durchgängig übereinstimmen.
- Zu beseitigende und geplante Bauteile kennzeichnen
Bei Änderungen an bestehenden Gebäuden zwingend vorgeschrieben.
- Plansatz für das Amt 63 zusammenstellen
Digital aufbereitet für die Einreichung zusammen mit Lageplan und Baubeschreibung.
Was den Preis für eine Bauzeichnung in Düsseldorf beeinflusst
Ein pauschaler Preis lässt sich für einen Plansatz nicht seriös nennen. Diese Faktoren bestimmen den Aufwand:
- Neubau oder Bestand
Ein abgestimmter Plansatz aus einer laufenden Planung entsteht meist zügiger als die Anpassung an einen unklaren Bestand.
- Zustand der Bestandsunterlagen
Fehlt eine verwertbare Bauakte beim Amt 63, kommt ein Aufmaß-Termin hinzu, bevor die Zeichnungen entstehen können.
- Umfang des Vorhabens
Zahl der Geschosse und Komplexität der Bauteile bestimmen, wie viele Einzelzeichnungen der Plansatz umfasst – bei einem großen Sonderbau zusätzlich die brandschutzrelevanten Kennzeichnungen und die Abstimmung mit dem Standsicherheitsnachweis.
- Gewünschte Bearbeitungsgeschwindigkeit
Wirkt sich auf die eigene Vorlaufzeit aus, nicht auf die Prüffristen des Amts 63.
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