Bauantrag in Düsseldorf — für das Amt 63 vollständig vorbereitet und genehmigungsfähig eingereicht

Wer in Düsseldorf einen Bauantrag stellt, hat es mit einer einzigen Behörde zu tun: dem städtischen Bauaufsichtsamt, verwaltungsintern als Amt 63 geführt, das für alle zehn Stadtbezirke gleichermaßen entscheidet und dafür eigene Abteilungen für allgemeine und für besondere Genehmigungsverfahren unterhält. Den bauordnungsrechtlichen Rahmen setzt landesweit die Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW). Was Düsseldorf davon abhebt, zeigt sich an den Rändern dieses Rahmens: Im Medienhafen wachsen laufend neue Hochhäuser, deren Standort die Stadt seit einem Ratsbeschluss von 2022 über einen eigenen Hochhausrahmenplan steuert, während Neubauten am Rheinufer zusätzlich die Überschwemmungsgebiets- und die Deichschutzverordnung im Blick behalten müssen. Wer sein Vorhaben von Beginn an dem richtigen Verfahren zuordnet und die Bauvorlagen auf das Düsseldorfer Amt zuschneidet, erspart sich vermeidbare Nachforderungen und Wartezeit.

Welches Verfahren gilt für Ihren Bauantrag in Düsseldorf?

Ob ein Vorhaben in Düsseldorf überhaupt ein Verfahren durchläuft und welches, bestimmt sich rechtlich nach § 60 Abs. 1 BauO NRW – Ausnahmen von dieser grundsätzlichen Genehmigungspflicht enthalten die §§ 61 bis 63, 78 und 79 BauO NRW. In der Praxis entscheiden vor allem Gebäudeklasse und Nutzung über die passende Stufe, in Düsseldorf bei Hochhäusern zusätzlich die Gebäudehöhe:

  • Ohne jede Anzeige oder Genehmigung entsteht, was § 62 BauO NRW abschließend als verfahrensfrei einstuft – etwa kleinere Nebenanlagen.
  • Für Wohngebäude niedrigerer Gebäudeklassen im Bebauungsplangebiet lässt sich stattdessen die Genehmigungsfreistellung nach § 63 BauO NRW wählen: Die vollständige Bauvorlage bei der Stadt ersetzt den förmlichen Bescheid.
  • Die Mehrheit der Düsseldorfer Bauanträge – vom Einfamilienhaus bis zum mehrgeschossigen Wohnungsbau – läuft im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren nach § 64 BauO NRW, solange kein großer Sonderbau entsteht.
  • Nur die im Gesetz abschließend benannten großen Sonderbauten durchlaufen zwingend das vollständige Baugenehmigungsverfahren nach § 65 BauO NRW – in Düsseldorf vor allem Hochhäuser jenseits von 22 Metern Höhe, wie sie derzeit im Medienhafen entstehen.
Der Hochhausrahmenplan: städtische Standortsteuerung vor dem eigentlichen Verfahren

Das Bauordnungsrecht allein regelt noch nicht, an welchem Standort in Düsseldorf ein Hochhaus städtebaulich überhaupt erwünscht ist. Diese Lücke füllt seit dem Ratsbeschluss vom 10. März 2022 der Hochhausrahmenplan: Er legt für das gesamte Stadtgebiet fest, welche Standorte – etwa im Medienhafen – für Hochhäuser grundsätzlich infrage kommen, und ist damit dem eigentlichen Genehmigungsverfahren vorgelagert, ohne es zu ersetzen. Wer ein Hochhausvorhaben plant, klärt die städtebauliche Eignung des Standorts deshalb am besten frühzeitig mit dem Stadtplanungsamt, bevor das Bauaufsichtsamt das Verfahren nach § 65 BauO NRW eröffnet.

Die vier Verfahrensarten im Detail

Rechtlich beruhen alle vier Wege auf derselben BauO NRW, praktisch unterscheiden sie sich in Prüftiefe, Bearbeitungsdauer – und in Düsseldorf auch in der zuständigen Abteilung des Bauaufsichtsamts:

Verfahrensfreie Bauvorhaben (§ 62 BauO NRW)

Kleinere Nebengebäude, Einfriedungen und weitere in § 62 BauO NRW abschließend aufgezählte Vorhaben dürfen ohne jede Anzeige oder Genehmigung entstehen. Wer sich darauf verlässt, bleibt trotzdem an Abstandsflächen, Standsicherheit und den geltenden Bebauungsplan gebunden – Verstöße kann das Bauaufsichtsamt jederzeit nachträglich beanstanden.

Genehmigungsfreistellung (§ 63 BauO NRW)

Bei Wohngebäuden der Gebäudeklassen 1 bis 3 samt Garagen und Nebenanlagen kann im Bebauungsplangebiet die Genehmigungsfreistellung an die Stelle des förmlichen Verfahrens treten: Die vollständige Bauvorlage geht direkt an die Stadt, ein Bescheid bleibt aus, sofern weder eine bauplanungsrechtliche Befreiung nötig noch die Erschließung ungeklärt ist. Widerspricht das Amt nicht innerhalb der Frist, darf gebaut werden.

Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren (§ 64 BauO NRW)

Diesen Weg nimmt die Mehrheit der Düsseldorfer Bauanträge – vom Einfamilienhaus bis zum mehrgeschossigen Wohnungsbau –, solange kein großer Sonderbau entsteht; zuständig ist in aller Regel die Abteilung Allgemeine Genehmigungsverfahren. Im Mittelpunkt der Prüfung stehen die planungsrechtliche Zulässigkeit sowie zentrale bauordnungsrechtliche Anforderungen wie Abstandsflächen und Stellplatzzahl; unter den gesetzlichen Voraussetzungen tritt eine Genehmigungsfiktion ein.

Baugenehmigungsverfahren für große Sonderbauten (§ 65 BauO NRW)

Große Sonderbauten im gesetzlich abschließend definierten Sinn – dazu zählen in Düsseldorf vor allem Hochhäuser jenseits von 22 Metern, aber auch größere Versammlungsstätten oder Krankenhäuser – kommen um dieses Verfahren nicht herum. Es prüft umfassend, verlangt ein eigenes Brandschutzkonzept und liegt in aller Regel bei der Abteilung Besondere Genehmigungs- und Überwachungsverfahren.

Welche Bauvorlagen Ihr Bauantrag in Düsseldorf braucht

Unabhängig vom gewählten Verfahren müssen die Bauvorlagen vollständig sein und zu den Vorgaben des Düsseldorfer Amts passen. Bei Grundstücken in Rheinnähe kommt ein weiterer Nachweis hinzu:

  • Lageplan

    Amtlicher Auszug aus dem Liegenschaftskataster, der Flurstück und geplantes Vorhaben zueinander in Bezug setzt.

  • Bauzeichnungen

    Grundrisse, Schnitte und Ansichten des Vorhabens in einem Maßstab und einer Detailtiefe, die sich nach dem gewählten Verfahren richten.

  • Baubeschreibung

    Beschreibt Nutzung, Konstruktion und Bauausführung in Textform und ergänzt gegebenenfalls Angaben zu gewerblichen Anlagen.

  • Standsicherheits- und Brandschutznachweis

    Große Sonderbauten im Verfahren nach § 65 BauO NRW verlangen grundsätzlich ein eigenes Brandschutzkonzept samt Standsicherheitsnachweis; bei kleineren Vorhaben fällt dieser Nachweis oft schlanker aus.

  • Wasserrechtliche Stellungnahme bei Rheinnähe

    Liegt das Grundstück im festgesetzten Überschwemmungsgebiet oder innerhalb der Schutzzone der Deichschutzverordnung, holt das Amt vor der Entscheidung zusätzlich eine Stellungnahme der zuständigen Wasserbehörde ein.

Bauanträge in Düsseldorf – Beispiele aus der Praxis

Anbau oder Dachgeschossausbau am Wohnhaus

Anbauten oder ein Dachgeschossausbau bleiben in aller Regel innerhalb der Gebäudeklassen 1 bis 3 und landen entsprechend im vereinfachten Verfahren, unabhängig davon, in welchem der zehn Stadtbezirke das Grundstück liegt.

Mehrfamilienhaus-Neubau im Bebauungsplangebiet

Für einen Mehrfamilienhaus-Neubau, der in Gebäudeklasse 1 bis 3 bleibt und die Festsetzungen eines bestehenden Bebauungsplans vollständig einhält, ist die Genehmigungsfreistellung oft die schnellere Alternative zum förmlichen Verfahren: Statt eines Bescheids reicht die vollständige Bauvorlage bei der Stadt.

Hochhaus im Medienhafen

Neubauten über 22 Metern Höhe durchlaufen zwingend das Verfahren für große Sonderbauten. Vorgelagert klärt der Hochhausrahmenplan, ob der gewählte Standort für ein Hochhaus städtebaulich überhaupt vorgesehen ist – eine Abstimmung, die es in dieser Form nur in Düsseldorf gibt.

Neubau am Rheinufer

Auf Flächen innerhalb des festgesetzten Überschwemmungsgebiets sind neue bauliche Anlagen grundsätzlich untersagt; im bis zu 100 Meter breiten Schutzstreifen der Deichschutzverordnung braucht schon die Errichtung oder wesentliche Änderung einer Anlage eine gesonderte Genehmigung, zusätzlich zum eigentlichen Bauantrag.

So läuft Ihr Bauantrag in Düsseldorf ab

Rechtlich ist der Ablauf landesweit durch die BauO NRW vorgegeben; was in Düsseldorf hinzukommt, sind die interne Aufteilung des Bauaufsichtsamts sowie zusätzliche Prüfschritte für Hochhäuser und Grundstücke am Rhein.

  1. Gebäudeklasse, Verfahrensart und Zuständigkeit klären

    Der erste Schritt ordnet das Vorhaben einer Gebäudeklasse zu und bestimmt damit die passende Verfahrensart; bei Hochhäusern über 22 Metern liegt die Zuständigkeit von Anfang an bei der Abteilung Besondere Genehmigungs- und Überwachungsverfahren statt bei der allgemeinen Abteilung.

  2. Bei Hochhausvorhaben: Standort mit dem Hochhausrahmenplan abgleichen

    Vor der eigentlichen Antragstellung lohnt sich bei größeren Hochhausvorhaben eine frühzeitige Abstimmung mit dem Stadtplanungsamt, ob der gewählte Standort städtebaulich geeignet ist.

  3. Bauvorlagen für das Bauaufsichtsamt zusammenstellen

    Lageplan, Bauzeichnungen, Baubeschreibung und die je nach Vorhaben zusätzlich nötigen Nachweise werden für die zentrale Antragsannahme des Amts aufbereitet und eingereicht.

  4. Vollständigkeits- und Fachprüfung

    Das Amt prüft zunächst formal, ob alle Unterlagen vorliegen, danach inhaltlich die planungsrechtliche Zulässigkeit und die einschlägigen bauordnungsrechtlichen Anforderungen; bei Grundstücken im Überschwemmungsgebiet fließt zusätzlich die Stellungnahme der Wasserbehörde ein.

  5. Genehmigung, Fiktion oder Baubeginn

    Unter den gesetzlichen Voraussetzungen greift im vereinfachten Verfahren eine Genehmigungsfiktion; bei großen Sonderbauten folgt stets der förmliche Bescheid nach umfassender Prüfung durch die zuständige Abteilung.

Was den Preis für einen Bauantrag in Düsseldorf beeinflusst

Ein pauschaler Preis für einen Bauantrag lässt sich ohne Kenntnis des konkreten Vorhabens nicht seriös nennen. In Düsseldorf bestimmen vor allem diese Faktoren, wie aufwendig die Vorbereitung wird:

  • Gebäudeklasse und gewähltes Verfahren

    Am stärksten wirkt sich die Verfahrensart selbst aus: Ein verfahrensfreies Nebengebäude verursacht einen Bruchteil des Prüfaufwands, den ein Hochhaus im Verfahren für große Sonderbauten mit sich bringt.

  • Umfang der Bauvorlagen

    Jeder Nachweis, der über Lageplan, Bauzeichnungen und Baubeschreibung hinausgeht – etwa zur Standsicherheit, zum Brandschutz oder zu Stellplätzen –, verlängert die Vorbereitungszeit zusätzlich.

  • Lage am Rhein oder an einem möglichen Hochhausstandort

    Grundstücke im Überschwemmungsgebiet, in der Deichschutzzone oder an einem vom Hochhausrahmenplan erfassten Standort benötigen zusätzliche Abstimmungen, die von vornherein eingeplant werden sollten.

  • Gewünschte Bearbeitungsgeschwindigkeit

    Wer die Bauvorlagen besonders zügig braucht, kann eine beschleunigte Vorbereitung beauftragen; die gesetzlich vorgegebenen Prüffristen des Amts lassen sich dadurch aber nicht verkürzen, nur die eigene Vorlaufzeit bis zur Einreichung.

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