Planprofi24 in Bottrop

Bauantrag, Aufmaß, Grundriss, Wohnflächenberechnung, Nutzungsänderung und Energieausweis für Immobilien in Bottrop — digital beauftragt, mit Blick auf die lokalen Zuständigkeiten und Besonderheiten.

Mit rund 118.500 Einwohnerinnen und Einwohnern (Stand 31. Dezember 2024) zählt Bottrop zu den 22 kreisfreien Großstädten Nordrhein-Westfalens – und setzt im Ruhrgebiet bewusst nicht auf einen monumentalen Zechenumbau oder eine XXL-Einkaufsmeile, sondern auf ein Klimaprojekt: 2010 setzte sich die Stadt in einem mehrstufigen Auswahlverfahren des Initiativkreises Ruhr gegen 15 weitere Ruhrgebietsstädte durch und wurde zur InnovationCity Ruhr | Modellstadt Bottrop. Ziel war, die CO2-Emissionen in einem industriell geprägten Pilotgebiet mit rund 70.000 Einwohnerinnen und Einwohnern und etwa 15.000 Gebäuden innerhalb von zehn Jahren zu halbieren – nach Angaben der Stadt wurde dieses Ziel bis 2020 mit rund 50 Prozent Einsparung erreicht, unter anderem durch die energetische Sanierung von mehr als 3.600 Wohngebäuden im Pilotgebiet. Sichtbares Wahrzeichen dieses Wandels ist der Tetraeder, eine begehbare Stahlpyramide auf einer ehemaligen Bergbauhalde an der Beckstraße, unweit der ebenfalls öffentlich zugänglichen Halde Haniel an der Grenze zu Oberhausen. Mit rund 22 Prozent Waldfläche zählt Bottrop außerdem zu den waldreichsten Großstädten des Ruhrgebiets, deutlich vor den Nachbarstädten Gelsenkirchen (9 Prozent) und Gladbeck (10 Prozent). Für Bauantrag, Aufmaß und Wohnflächenberechnung ist diese Doppelrolle als Klimaschutz-Modellstadt und grüne Großstadt relevant, weil viele Bestandsgebäude aus der Sanierungswelle der InnovationCity-Jahre heute erneut umgebaut, erweitert oder energetisch nachgerüstet werden.

Zuständige Bauaufsichtsbehörde in Bottrop

Für Bauanträge, Bauvoranfragen und Nutzungsänderungen in Bottrop ist das Bauaufsichtsamt (Amt 63) zuständig, organisatorisch angesiedelt im Dezernat IV – Bau, Planung, Umwelt – der Stadtverwaltung. Zentrale Anlaufstelle ist das Kundenzentrum Bauen im Verwaltungsgebäude Luise-Hensel-Straße 1, in dem Bauaufsicht, Stadtplanung sowie das Vermessungs- und Katasteramt für Beratungstermine organisatorisch zusammenarbeiten; Termine werden nach vorheriger Vereinbarung vergeben.

Wie überall in Nordrhein-Westfalen ist die digitale Einreichung eines Bauantrags über das Bauportal.NRW im XBau-Format möglich. Im vereinfachten Genehmigungsverfahren nennt die Stadt eine Bearbeitungszeit von sechs Wochen ab vollständigen Unterlagen; die vorgelagerte Prüfung auf Vollständigkeit nimmt nach Angaben der Stadt noch einmal ein bis zwei Wochen in Anspruch.

Bauordnung und Besonderheiten in Bottrop

Für Bauvorhaben in Bottrop gilt derzeit noch die Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW). Am 15. Juli 2026 beschloss der Landtag mit dem BauCode NRW bereits die dritte Novelle der Landesbauordnung seit 2018 – die Neufassung tritt zum 1. September 2026 in Kraft und erleichtert vor allem Umbau, Anbau und Umnutzung bestehender Gebäude sowie die elektronische Antragstellung. Für Bottrop ist das doppelt relevant: Zum einen wurde im Zuge der InnovationCity-Sanierungswelle bereits ein großer Teil des älteren Gebäudebestands energetisch modernisiert, woran jetzt häufig weitere Umbauten anschließen. Zum anderen bringt der historische Ortskern von Kirchhellen einen eigenen, deutlich älteren Baubestand mit.

Kirchhellen im Norden Bottrops war bis 1976 eine eigenständige Gemeinde im Kreis Recklinghausen und hat seinen dörflich geprägten Ortskern mit Fachwerkhäusern rund um den historischen Dorfplatz bis heute bewahrt – ein deutlicher Kontrast zur dichteren, jüngeren Bebauung in Bottrop-Mitte, Batenbrock oder den ehemaligen Bergarbeitersiedlungen im Süden der Stadt. Die Eingemeindung verlief dabei alles andere als geradlinig: Eine erste, zum 1. Januar 1975 durch das nordrhein-westfälische Ruhrgebiet-Gesetz angeordnete Fusion von Bottrop, Gladbeck und Kirchhellen, im Volksmund Glabotki genannt, erklärte der Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen am 6. Dezember 1975 wieder für nichtig. Erst ein neues Gesetz führte Kirchhellen zum 1. Juni 1976 endgültig mit Bottrop zusammen, während Gladbeck stattdessen dem Kreis Recklinghausen zugeordnet wurde. Wer in Kirchhellen saniert, anbaut oder die Nutzung ändert, sollte den historisch gewachsenen Ortskern deshalb gesondert im Blick behalten.

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