Bemaßte Schnittzeichnungen in Bottrop — Geschosshöhen vom Fachwerkdach bis zur Bergarbeitersiedlung

Ob ein Dachraum ausgebaut werden darf und in welcher Form, entscheidet sich nicht im Grundriss und auch nicht in der Fassadenansicht, sondern im Schnitt durch das Gebäude – erst er zeigt Kniestock, Firstpunkt und den tatsächlichen Deckenaufbau. In Bottrop treffen dabei mehrere sehr unterschiedliche Dachlandschaften aufeinander: die traditionell steilen Satteldächer der Fachwerkhäuser im Ortskern Kirchhellens, die schlichteren Dachformen der ehemaligen Bergarbeitersiedlungen und modernere Konstruktionen in jüngeren Wohnvierteln. Genau in dieser Zeichnung zeigt sich, ob ein geplanter Dachausbau in der vorgesehenen Form überhaupt genehmigungsfähig wäre.

Diese Angaben verlangt der Schnitt nach der BauPrüfVO NRW

Für den Schnitt gelten dieselben formalen Grundregeln wie für jede andere Bauzeichnung, inhaltlich rückt jedoch die Vertikale des Gebäudes in den Vordergrund:

  • Mindestens Maßstab 1:100, mit lückenlosen Höhenmaßen für Geschosse, Dachneigung und alle weiteren relevanten Aufbauten.
  • Deckenkonstruktion und Dachaufbau müssen anhand der eingesetzten Bauprodukte und Bauarten erkennbar dargestellt sein.
  • Zwischen vorhandener Bausubstanz und geplanter Änderung – etwa einer neuen Geschossdecke oder einem umgebauten Dachstuhl – muss eindeutig unterschieden werden.
Warum ausgerechnet der Schnitt über den Dachgeschossausbau entscheidet

<p>Ganz gleich, ob im dörflichen Ortskern Kirchhellens oder in einer der ehemaligen Bergarbeitersiedlungen im übrigen Stadtgebiet: Halb ausgebaute oder ungenutzte Dachgeschosse gehören in Bottrop, wie in fast jeder Ruhrgebietsstadt, zum gewohnten Bild. Soll ein solcher Raum zu Wohnzwecken werden, prüft das Bauaufsichtsamt anhand des Schnitts, ob Kniestock und lichte Höhe unter der Dachschräge den planungsrechtlichen Vorgaben genügen – häufig der Punkt, an dem sich die Genehmigungsfähigkeit entscheidet. Bei Fachwerkhäusern in Kirchhellen kommt hinzu, dass die traditionelle Dachkonstruktion mit ihren sichtbaren Balken von einem gewöhnlichen Massivbau abweicht und deshalb im Schnitt eigens dargestellt werden muss. Überall gilt dabei dieselbe Zeichnungsanforderung, um zu klären, ob der ausgebaute Raum als Vollgeschoss zu zählen ist.</p>

Zwei Ausgangslagen für den Schnitt

In Bottrop kommen im Wesentlichen zwei Situationen vor:

Neubauvorhaben

Bei einem neu geplanten Gebäude entsteht der Schnitt zusammen mit Grundriss und Ansicht aus derselben Entwurfsplanung, sodass alle drei Zeichnungen von Beginn an zueinander passen.

Umbau oder Dachgeschossausbau

Hier steht zuerst ein Aufmaß der vorhandenen Geschosshöhen und der Dachkonstruktion an. Erst darauf lässt sich im Schnitt zeigen, was erhalten bleibt und was sich ändert.

Was zusammen mit dem Schnitt eingereicht wird

Ein Schnitt allein sagt wenig aus – erst zusammen mit weiteren Unterlagen ergibt sich ein vollständiges Bild:

  • Der eigentliche Schnitt

    Geführt durch die maßgeblichen Gebäudeteile, mindestens im Maßstab 1:100, vollständig bemaßt.

  • Dazu passender Grundriss und passende Ansicht

    Nur wenn Geschosshöhen sowie First- und Traufmaße zwischen allen drei Zeichnungen zueinander stimmen, wertet das Bauaufsichtsamt den Plansatz als zusammenhängende Einheit.

  • Belastbare Höhenangaben im Dachraum

    Sie entscheiden darüber, welche Bereiche unter der Dachschräge überhaupt als Aufenthaltsraum zählen.

  • Angaben zur Dach- oder Deckenkonstruktion

    Bei Fachwerkhäusern die sichtbare Balkenlage, bei jüngeren Häusern die tatsächliche Deckenbauart.

Schnittzeichnungen aus dem Bottroper Alltag

Ausbau eines Dachraums im Ortskern Kirchhellens

Die im Schnitt dokumentierte Kniestock- und Firsthöhe entscheidet, welche Fläche unter der historischen Sparrenlage tatsächlich als Wohnraum zählt.

Dachgeschossausbau in einer ehemaligen Bergarbeitersiedlung in Bottrop-Mitte

Die vergleichsweise einfache Dachgeometrie dieser Häuser lässt sich in der Regel schneller im Schnitt erfassen als eine historische Fachwerkkonstruktion.

Neue Gaube an einem Haus in Boy

Erst der Schnitt zeigt, wie sich die geplante Gaube in die vorhandene Dachneigung einfügt – geprüft im Zusammenspiel mit der zugehörigen Fassadenansicht.

Aufstockung eines sanierten Hauses in Batenbrock

Zusätzlich stellt der Schnitt dar, wie die aus der InnovationCity-Sanierung stammende Dachdämmung mit der geplanten zusätzlichen Geschossigkeit zusammenwirkt.

Kellerausbau in einem Wohnhaus in Eigen

Der Schnitt dokumentiert die vorhandene Deckenhöhe und den Bodenaufbau, bevor über eine Nutzung des Kellers als zusätzlicher Wohn- oder Arbeitsraum entschieden wird.

Von der Bestandsaufnahme zur fertigen Schnittzeichnung

Fünf Arbeitsschritte führen in Bottrop zum einreichfertigen Schnitt:

  1. Schnittführung bestimmen

    Zunächst wird festgelegt, an welcher Stelle des Gebäudes geschnitten werden muss, um Geschosshöhen und Dachaufbau nachvollziehbar zu machen.

  2. Datengrundlage beschaffen

    Als Basis dient je nach Fall die beim Bauaufsichtsamt geführte Bauakte oder ein frisches Aufmaß.

  3. Konstruktionstyp berücksichtigen

    Bei Fachwerkhäusern wird die sichtbare Holzkonstruktion, bei sanierten Gebäuden die vorhandene Dämmschicht eigens erfasst.

  4. Schnitt zeichnen

    Die Zeichnung entsteht mindestens im Maßstab 1:100 mit sämtlichen Pflichtangaben nach § 4 BauPrüfVO NRW.

  5. Mit Grundriss und Ansicht abstimmen und einreichen

    Etwaige Widersprüche zwischen den Zeichnungen des Plansatzes werden vor der Übergabe an das Bauaufsichtsamt beseitigt.

Preisfaktoren für eine Schnittzeichnung in Bottrop

Vier Punkte bestimmen im Wesentlichen den Aufwand:

  • Zahl der benötigten Schnitte

    Bei unterschiedlich hohen Gebäudeteilen kann mehr als eine Schnittführung nötig werden.

  • Vorliegender Planungsstand

    Aus einer bereits laufenden Neubauplanung entsteht ein Schnitt zügiger als aus einem wenig dokumentierten Altbestand.

  • Dachgeometrie und Konstruktion

    Historische Fachwerkdächer erfordern deutlich mehr Detailarbeit als das einfache Satteldach einer ehemaligen Bergarbeitersiedlung.

  • Vorhandene Bauaktenlage

    Fehlt eine verwertbare Bestandszeichnung, wird ein Aufmaß-Termin nötig; bei älteren Gebäuden kann zusätzlich das Stadtarchiv Bottrop weiterhelfen.

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