360°-Luftaufnahmen in Bottrop — Drohnenflüge nahe dem eigenen Verkehrslandeplatz Schwarze Heide

Anders als seine Nachbarstädte im mittleren Ruhrgebiet ist Bottrop nicht nur Nachbar eines Flugplatzes, sondern über seinen Stadtteil Kirchhellen selbst Mitbetreiber eines eigenen: Der Verkehrslandeplatz Dinslaken/Schwarze Heide (ICAO-Code EDLD) liegt in der Kirchheller Heide und wird nach eigenen Angaben gemeinsam von der Stadt Bottrop, der Gemeinde Hünxe, den Städten Dinslaken und Voerde sowie dem Kreis Wesel betrieben; Teile des Platzgeländes liegen auf Bottroper Stadtgebiet. Für Luftaufnahmen im nördlichen Bottrop, insbesondere in und um Kirchhellen, ist deshalb weniger die Frage entscheidend, wie nah eine fremde Kontrollzone heranreicht, sondern der bundesweit geltende Mindestabstand zu Start- und Landebahnen eines Flugplatzes.

Welche Regeln für Luftaufnahmen in Bottrop relevant sind

Zwei Ebenen bestimmen, ob und wie ein Flug in Bottrop möglich ist:

  • In der Nähe des Verkehrslandeplatzes Schwarze Heide gilt der bundesweite Mindestabstand zu Start- und Landebahnen nach § 21h LuftVO – unabhängig von der genauen Flugbetriebsregelung des Platzes selbst.
  • Außerhalb dieses Bereichs gelten die allgemeinen Vorgaben der EU-Drohnenverordnung, insbesondere zu Registrierung des Betreibers und Kompetenznachweis des Piloten je nach Unterklasse.
  • Der überwiegende Teil des übrigen Bottroper Stadtgebiets liegt außerhalb der unmittelbaren Nähe zum Flugplatzgelände und unterliegt keiner gesonderten Einzelfreigabe.
Ein Flugplatz auf eigenem Stadtgebiet, kein eigener Verkehrsflughafen

<p>Bottrops Lage lässt sich weder mit einer Stadt ohne jede Einschränkung noch mit einer Stadt unter einer einzelnen, alles überspannenden Kontrollzone eines großen Verkehrsflughafens vergleichen. Die Stadt selbst betreibt keinen eigenen Verkehrsflughafen, ist aber einer von fünf Trägern des Verkehrslandeplatzes Dinslaken/Schwarze Heide gemeinsam mit der Gemeinde Hünxe, den Städten Dinslaken und Voerde sowie dem Kreis Wesel. Der Flugplatz liegt in der Kirchheller Heide, und Teile seines Geländes befinden sich nach eigenen Angaben auf Bottroper Stadtgebiet. Für Luftaufnahmen in diesem Bereich gilt deshalb unabhängig von einer möglichen formellen Kontrollzone der bundesweite Mindestabstand zu Start- und Landebahnen nach § 21h LuftVO. Wie genau sich dieser Abstand an einer konkreten Adresse in Kirchhellen auswirkt, lässt sich nicht pauschal beantworten, sondern nur durch den Abgleich mit den amtlichen Geozonen-Daten von DFS und dipul.de.</p>

Drei Ausgangslagen für Ihre Bottroper Luftaufnahme

Je nachdem, wo die Immobilie liegt, unterscheidet sich der Weg zur Aufnahme:

Objekt fern des Flugplatzgeländes

Der überwiegende Teil Bottrops liegt außerhalb der unmittelbaren Nähe zum Verkehrslandeplatz Schwarze Heide. Dort tragen allein die allgemeinen Vorgaben der EU-Drohnenverordnung, ohne dass eine gesonderte Einzelfreigabe nötig wird.

Objekt in Kirchhellen nahe dem Flugplatzgelände

Berührt der bundesweite Mindestabstand zu Start- und Landebahnen die konkrete Adresse, wird die Lage vor dem Termin anhand der amtlichen Geozonen-Daten geprüft.

Objekt an der Stadtgrenze zu Hünxe oder Dinslaken

Da Teile des Flugplatzgeländes selbst auf mehrere Kommunen verteilt sind, wird die Zonenlage hier besonders sorgfältig geprüft, statt sie allein aus der Entfernung abzuleiten.

Was für Luftaufnahmen in Bottrop vorab geklärt wird

Vor dem eigentlichen Flug steht die Prüfung der Rahmenbedingungen:

  • Adressgenauer Zonenabgleich

    Die geplante Aufnahmeadresse wird gegen die amtlichen Geozonen-Daten rund um den Verkehrslandeplatz Schwarze Heide gehalten – auf Basis der laufend aktualisierten digitalen Daten, nicht einer groben Karte.

  • Freigabe oder Abstimmung mit dem Flugplatzbetrieb, sofern nötig

    Zeigt der Abgleich, dass der Mindestabstand zu Start- und Landebahnen die Adresse betrifft, wird rechtzeitig vor dem Termin geklärt, wie sich der Flug sicher durchführen lässt.

  • Registrierung und Kompetenznachweis des Piloten

    Unabhängig von der Zonenlage sind Betreiberregistrierung und ein zur Unterklasse der offenen Kategorie passender Kompetenznachweis für jeden Flug Pflicht.

360°-Luftaufnahmen in Bottrop – Beispiele aus der Praxis

Wohnhaus in Bottrop-Mitte fern des Flugplatzgeländes

Der Flug ist ohne besondere Einzelfreigabe möglich, sobald Registrierung und Kompetenznachweis des Piloten vorliegen.

Hofstelle in der Kirchheller Heide nahe dem Verkehrslandeplatz Schwarze Heide

Vor dem Termin wird anhand der aktuellen Geozonen-Daten geprüft, ob der Mindestabstand zu Start- und Landebahnen an dieser konkreten Adresse greift.

Fachwerkhaus im Ortskern Kirchhellens mit größerem Abstand zum Flugplatz

Eine Prüfung der Zonenlage erfolgt trotz der größeren Distanz vor jedem Termin, statt die Unbedenklichkeit einfach zu unterstellen.

Gewerbeimmobilie in Eigen mit deutlichem Abstand zum Flugplatzgelände

Ohne Nähe zu Start- oder Landebahnen genügen die allgemeinen Vorgaben der EU-Drohnenverordnung.

So entstehen Ihre Luftaufnahmen für Bottrop

Von der Zonenprüfung bis zur fertigen Aufnahme:

  1. Standort gegen die Geozonen-Daten abgleichen

    Die Adresse wird mit den aktuellen Daten rund um den Verkehrslandeplatz Schwarze Heide verglichen.

  2. Erforderliche Abstimmung vornehmen

    Betrifft der Mindestabstand die Adresse, wird die passende Lösung im Vorlauf zum Termin geklärt.

  3. Registrierung und Kompetenznachweis prüfen

    Unabhängig von der Zonenlage müssen Betreiber und Pilot die allgemeinen Voraussetzungen erfüllen.

  4. Flug durchführen

    Wetter, Lichtverhältnisse und eine eventuell nötige Abstimmung bestimmen den Termin, an dem die 360°-Perspektiven von Gebäude, Grundstück und Umgebung entstehen.

  5. Material für die Vermarktung aufbereiten

    Die Aufnahmen werden in digitaler Auflösung passend für Immobilienportale und weitere Vermarktungsunterlagen bereitgestellt.

Was den Preis für Luftaufnahmen in Bottrop beeinflusst

Diese Faktoren spielen eine Rolle:

  • Nähe zum Verkehrslandeplatz Schwarze Heide

    Liegt die Adresse im Bereich des bundesweiten Mindestabstands zu Start- und Landebahnen, bedeutet das zusätzlichen Vorlauf für Prüfung und Abstimmung.

  • Betriebszeiten des Flugplatzes

    In der Nähe des Verkehrslandeplatzes hängt der mögliche Flugtermin zusätzlich davon ab, wann dort selbst geflogen wird.

  • Größe und Beschaffenheit des Grundstücks

    Ein weitläufiges oder unübersichtliches Grundstück braucht mehr Einzelaufnahmen als ein einfaches Reihenhaus.

  • Wetter- und Lichtverhältnisse

    Beeinflussen die Terminplanung und machen unter Umständen einen zweiten Anflug nötig.

Alle Leistungen in Bottrop

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