Energieausweis in Bottrop — von der InnovationCity-Modellstadt bis zum Fachwerkhaus in Kirchhellen

Kaum eine deutsche Stadt hat energetische Gebäudesanierung so umfassend zum Programm gemacht wie Bottrop: 2010 setzte sich die Stadt im Auswahlverfahren des Initiativkreises Ruhr gegen 15 weitere Ruhrgebietsstädte durch und wurde InnovationCity Ruhr | Modellstadt Bottrop. Bis 2020 wurden im rund 15.000 Gebäude umfassenden Pilotgebiet mit etwa 70.000 Einwohnerinnen und Einwohnern nach Angaben der Stadt rund 50 Prozent der CO2-Emissionen eingespart, unter anderem durch die energetische Sanierung von mehr als 3.600 Wohngebäuden. Für den Energieausweis bedeutet dieses Programm eine ungewöhnliche Ausgangslage: Neben zahlreichen bereits umfassend modernisierten Häusern steht weiterhin unsanierter Altbestand, von Nachkriegsbauten in Bottrop-Mitte bis zu den dörflich geprägten Fachwerkhäusern im Ortskern Kirchhellens. Welcher Ausweistyp zulässig ist, hängt deshalb stärker als anderswo vom individuellen Sanierungsstand des jeweiligen Gebäudes ab.

Wann Sie in Bottrop einen Energieausweis brauchen

Die Pflicht selbst regelt bundeseinheitlich das Gebäudeenergiegesetz; welcher Ausweistyp zulässig ist, entscheidet sich am jeweiligen Gebäude:

  • Der Ausweis ist nach § 80 GEG spätestens zur Besichtigung vorzulegen und bei Vertragsabschluss auszuhändigen; § 87 GEG regelt zusätzlich die Pflichtangaben für die Immobilienanzeige.
  • Wohnhäuser mit weniger als fünf Einheiten, deren Bauantrag vor dem 1. November 1977 liegt und die nie auf Wärmeschutzverordnung-1977-Niveau modernisiert wurden, benötigen zwingend einen Bedarfsausweis.
  • Ab fünf Wohneinheiten oder bei einem Bauantrag nach dem 1. November 1977 besteht Wahlfreiheit zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis, sofern belastbare Verbrauchsdaten vorliegen.
  • Für ein neu errichtetes Gebäude ist unabhängig von der Zahl der Wohneinheiten grundsätzlich ein Bedarfsausweis auszustellen.
Zwei sehr unterschiedliche Ausgangslagen im selben Stadtgebiet

<p>Die InnovationCity-Ruhr-Sanierungswelle konzentrierte sich zwischen 2010 und 2020 auf ein rund 15.000 Gebäude umfassendes Pilotgebiet, in dem nach Angaben der Stadt mehr als 3.600 Wohngebäude energetisch modernisiert wurden – mit dem Ziel, die CO2-Emissionen dort um rund 50 Prozent zu senken. Für ein im Rahmen dieses Programms saniertes Haus fällt ein Bedarfsausweis entsprechend günstiger aus als für ein vergleichbares, unsaniertes Gebäude. Diese Sanierungswelle erreichte jedoch nicht jedes Bottroper Gebäude gleichermaßen: Der historische Ortskern Kirchhellens mit seinen Fachwerkhäusern liegt baulich und zeitlich außerhalb dieser Kampagne, ebenso ein Teil des älteren Baubestands in Bottrop-Mitte. Für solche Gebäude gilt die Bedarfsausweispflicht ohne die energetischen Vorteile der InnovationCity-Sanierung, und Modernisierungsempfehlungen fallen entsprechend umfangreicher aus.</p>

Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis für Ihr Bottroper Gebäude

Beide Ausweistypen führen zu einer Effizienzklasse, unterscheiden sich aber grundlegend in der Berechnungsgrundlage:

Bedarfsausweis (§ 81 GEG)

Errechnet den Energiebedarf aus Bauzustand, Dämmung, Fenstern und Anlagentechnik, unabhängig vom individuellen Heizverhalten. Für kleinere, vor 1977 errichtete Häuser praktisch immer Pflicht.

Verbrauchsausweis (§ 82 GEG)

Stützt sich auf die witterungsbereinigten Heizenergiedaten der vergangenen drei Abrechnungsjahre und eignet sich vor allem für größere Gebäude mit lückenloser Abrechnungshistorie.

InnovationCity-sanierte Bestandsgebäude als Sonderfall

Für ein im Zuge der Sanierungswelle modernisiertes Haus liegen häufig bereits Angaben zu Dämmstandard und Anlagentechnik aus der damaligen Maßnahme vor, die den Bedarfsausweis erleichtern können.

Welche Unterlagen Ihr Bottroper Energieausweis braucht

Je nach Ausweistyp werden unterschiedliche Angaben benötigt:

  • Gebäudedaten für den Bedarfsausweis

    Erforderlich sind Baujahr, Wohnfläche, Angaben zu Fassade, Fenstern, Dach und Kellerdecke sowie zur vorhandenen Heiztechnik.

  • Verbrauchsdaten für den Verbrauchsausweis

    Heizkostenabrechnungen oder Ablesewerte der letzten drei vollen Abrechnungsjahre, möglichst ohne größere Leerstandszeiten.

  • Unterlagen aus einer früheren InnovationCity-Sanierung

    Wurde ein Gebäude im Zuge des Programms modernisiert, verkürzen vorhandene Sanierungsunterlagen die Datenerfassung erheblich.

  • Bauakte des Bauaufsichtsamts

    Fehlen Baujahr oder Bauteilangaben, kann die dort geführte Bauakte weiterhelfen; bei älteren Gebäuden zusätzlich das Stadtarchiv Bottrop.

Energieausweise in Bottrop – Beispiele aus der Praxis

Sanierte Doppelhaushälfte in Batenbrock

Nach einer energetischen Modernisierung im Rahmen der InnovationCity-Sanierungswelle liegen Dämmwerte und Anlagentechnik meist gut dokumentiert vor, was die Erstellung des Bedarfsausweises beschleunigt.

Unsaniertes Fachwerkhaus im Ortskern Kirchhellens

Ohne vorherige Modernisierung und mit einem Bauantrag weit vor 1977 greift die Bedarfsausweispflicht ohne Wahlmöglichkeit; die Erfassung der historischen Bausubstanz erfolgt besonders sorgfältig.

Vermietete Altbauwohnung in Bottrop-Mitte außerhalb des Pilotgebiets

Wurde das Gebäude nie umfassend modernisiert, fällt der Bedarfsausweis entsprechend höher aus als bei einem sanierten Vergleichsobjekt.

Vermietung eines Mehrfamilienhauses mit vollständigen Verbrauchsdaten

Bei mindestens fünf Einheiten und lückenloser Abrechnungshistorie besteht Wahlfreiheit; ein Verbrauchsausweis lässt sich dann meist ohne Vor-Ort-Termin erstellen.

So läuft Ihr Energieausweis in Bottrop ab

Der fachliche Ablauf ist bundesweit derselbe. In Bottrop liegt das Gewicht auf der frühen Klärung, ob ein Gebäude bereits im Rahmen der InnovationCity-Sanierungswelle modernisiert wurde oder zum unsanierten Bestand zählt:

  1. Gebäudedaten aufnehmen

    Erfasst werden Baujahr, Zahl der Wohneinheiten, Gebäudetyp und ein möglicher früherer Sanierungsstand.

  2. Ausweistyp festlegen

    Besteht Wahlfreiheit, entscheidet vor allem, ob belastbare Verbrauchsdaten der letzten drei Jahre vorliegen.

  3. Datengrundlage beschaffen

    Für den Bedarfsausweis werden vorhandene Baupläne, gegebenenfalls Sanierungsunterlagen und Angaben zur Anlagentechnik ausgewertet oder vor Ort erfasst.

  4. Berechnung und Modernisierungsempfehlungen

    Aus den Daten wird die Effizienzklasse ermittelt; beim Bedarfsausweis kommen wirtschaftlich sinnvolle Modernisierungsmaßnahmen nach § 84 GEG hinzu.

  5. Ausweis übergeben

    Sie erhalten den fertigen Ausweis mit allen nach § 87 GEG vorgeschriebenen Pflichtangaben.

Was den Aufwand eines Energieausweises in Bottrop beeinflusst

Wie viel Aufwand ein Energieausweis macht, hängt stärker vom individuellen Sanierungsstand des Gebäudes ab als von einer pauschalen Regel:

  • Bedarfs- oder Verbrauchsausweis

    Der Bedarfsausweis verlangt eine vollständige Erfassung von Gebäudehülle und Anlagentechnik und ist dadurch aufwendiger als der auf Abrechnungsdaten basierende Verbrauchsausweis.

  • Vorheriger Sanierungsstand

    Für ein im Zuge der InnovationCity-Welle bereits modernisiertes Gebäude liegen häufig verwertbare Unterlagen vor, was die Erfassung beschleunigt.

  • Verfügbarkeit von Bauplänen und Verbrauchsdaten

    Fehlen sie, kommen eine Anfrage beim Bauaufsichtsamt oder Stadtarchiv beziehungsweise ein Vor-Ort-Termin hinzu.

  • Gebäudegröße und Zahl der Wohneinheiten

    Ein Mehrfamilienhaus mit unterschiedlich sanierten Einheiten verlangt mehr Erfassungsaufwand als eine einzelne, einheitlich sanierte Wohnung.

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