Planprofi24 in Saarbrücken

Bauantrag, Aufmaß, Grundriss, Wohnflächenberechnung, Nutzungsänderung und Energieausweis für Immobilien in Saarbrücken — digital beauftragt, mit Blick auf die lokalen Zuständigkeiten und Besonderheiten.

Saarbrücken ist die einzige deutsche Landeshauptstadt, die zwischen 1947 und 1956 Sitz eines eigenständigen, wirtschaftlich an Frankreich angeschlossenen Teilstaats mit eigener Verfassung, eigener Regierung und dem Saar-Franken als Währung war. Erst eine Volksabstimmung am 23. Oktober 1955, bei der 67,7 Prozent der Saarländerinnen und Saarländer das vorgeschlagene europäische Saarstatut ablehnten, und der anschließende Saarvertrag vom 27. Oktober 1956 führten zum politischen Beitritt des Saarlandes zur Bundesrepublik am 1. Januar 1957 – die wirtschaftliche Integration mit Zollunion und D-Mark-Einführung ließ bis zum 6. Juli 1959 auf sich warten. Im Stadtbild sichtbar geblieben ist vor allem die barocke Prägung durch den fürstlichen Hofbaumeister Friedrich Joachim Stengel, während die unmittelbare Nähe zur französischen Grenze bis heute Alltag und Immobilienmarkt der rund 183.000-Einwohner-Stadt mitbestimmt. Wer in Saarbrücken baut, saniert oder eine Wohnung neu vermisst, trifft zudem auf eine Verwaltungsstruktur, die sich von den meisten anderen deutschen Großstädten unterscheidet.

Zuständige Bauaufsichtsbehörde in Saarbrücken

Anders als der Name vermuten lässt, ist der Regionalverband Saarbrücken für Bauanträge innerhalb der Landeshauptstadt selbst nicht zuständig. Der Regionalverband ist ein zum 1. Januar 2008 aus dem 1974 gegründeten Stadtverband Saarbrücken hervorgegangener Kommunalverband besonderer Art, der für zehn Städte und Gemeinden – darunter Saarbrücken – im Wesentlichen die Aufgaben eines Landkreises wahrnimmt, unter anderem als untere Bauaufsichtsbehörde nach § 58 Abs. 1 der Landesbauordnung (LBO).

Für die Landeshauptstadt selbst gilt jedoch eine Ausnahme: Nach § 58 Abs. 2 LBO überträgt die oberste Bauaufsichtsbehörde einer Gemeinde mit mehr als 30.000 Einwohnerinnen und Einwohnern auf Antrag durch Rechtsverordnung die Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörde – wovon neben Saarbrücken auch die ebenfalls dem Regionalverband angehörende Stadt Völklingen Gebrauch macht. Bauanträge für das Saarbrücker Stadtgebiet gehen deshalb an das Bauaufsichtsamt der Landeshauptstadt Saarbrücken, während die untere Bauaufsicht des Regionalverbands selbst nur für die acht übrigen Mitgliedskommunen Friedrichsthal, Großrosseln, Heusweiler, Kleinblittersdorf, Püttlingen, Quierschied, Riegelsberg und Sulzbach zuständig ist.

Bauordnung und Besonderheiten in Saarbrücken

Rechtsgrundlage ist die Landesbauordnung Saarland (LBO), die zum 26. April 2025 grundlegend reformiert wurde, um Bauverfahren zu vereinfachen und zu beschleunigen. Saarbrücken-spezifisch ist vor allem der Umgang mit denkmalgeschützter Bausubstanz mitten in der Innenstadt.

Das Saarbrücker Schloss, das Hofbaumeister Friedrich Joachim Stengel ab 1738 als barocke Dreiflügelanlage errichtete, brannte im Dezember 1793 vermutlich durch Fahrlässigkeit größtenteils nieder und wurde geplündert; 1809 ließ Napoleon die Ruine versteigern, bevor sie ab etwa 1810 in vereinfachter Form als Wohnhaus für acht Saarbrücker Bürgerfamilien wiederaufgebaut wurde. Nach jahrelanger Debatte und einem Architekturwettbewerb entstand zwischen 1982 und 1989 innerhalb der historischen, als Kulturdenkmal nach dem Saarländischen Denkmalschutzgesetz geschützten Umfassungsmauern der bis heute die Stadtsilhouette prägende Mittelbau aus Glas und Stahl des Architekten Gottfried Böhm. Bauvorhaben an oder in unmittelbarer Nähe solcher Kulturdenkmäler bedürfen in Saarbrücken deshalb zusätzlich zur Baugenehmigung der Abstimmung mit der Denkmalschutzbehörde.

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