Bemaßte Ansichten in Saarbrücken — vom Schlossensemble bis zur gewöhnlichen Wohnhausfassade

Am Saarbrücker Schloss lässt sich beobachten, wie zwei völlig unterschiedliche Zeitschichten unter demselben Denkmalschutz stehen können: die historischen Umfassungsmauern auf der einen, der moderne Glas-Stahl-Mittelbau Gottfried Böhms aus den Jahren 1982 bis 1989 auf der anderen Seite. Für die allermeisten bemaßten Ansichten in Saarbrücken geht es freilich um deutlich bodenständigere Anlässe – eine geschützte Wohnhausfassade, ein einfacher Fenstertausch, ein Anbau. Zuständig ist in beiden Fällen dieselbe Stelle: Genau wie bei der Bauaufsicht hat die Landeshauptstadt auch beim Denkmalschutz eine eigene untere Behörde, nämlich die Oberbürgermeisterin oder den Oberbürgermeister selbst, fachlich unterstützt vom städtischen Stadtplanungsamt.

Was eine Ansicht für Saarbrücken zeigen muss

Formal gelten für Ansichten dieselben Grundregeln wie für jede andere Bauzeichnung, inhaltlich rückt die äußere Erscheinung in den Vordergrund:

  • Der Maßstab liegt bei mindestens 1:100; jede Fassadenseite braucht eine vollständige Bemaßung von Höhen und Öffnungen, dazu numerische Maßstabsangabe und Maßstabsleiste.
  • Fassadenmaterial, Farbgebung und Fensterteilung müssen erkennbar sein, sobald sie für die Beurteilung des Vorhabens eine Rolle spielen.
  • Bei geschützten Fassaden ist zusätzlich zu dokumentieren, was erhalten bleibt und was sich verändert.
Denkmalschutz: vom Schlossensemble bis zur Wohnhausfassade

Für Kulturdenkmäler ist nach dem Saarländischen Denkmalschutzgesetz eine untere Denkmalschutzbehörde zuständig. Saarbrücken übt diese Aufgabe – ähnlich wie bei der Bauaufsicht – selbständig aus: Verantwortlich ist die Oberbürgermeisterin oder der Oberbürgermeister, fachlich vorbereitet durch das Stadtplanungsamt mit seiner Abteilung Stadtgestaltung und Denkmalschutz. Beim Schloss bedeutet das, den gewollten Kontrast zwischen historischer Substanz und modernem Mittelbau zu bewahren; bei einer gewöhnlichen geschützten Wohnhausfassade geht es meist darum, ob ein Fenstertausch oder ein neuer Anstrich dem historischen Bild noch entspricht. Beide Male ist die bemaßte Ansicht die Grundlage, auf der diese Entscheidung fällt.

Neubau oder Bestandsfassade – zwei unterschiedliche Ausgangslagen

Ob eine Ansicht ganz neu entsteht oder eine vorhandene Fassade dokumentiert, verändert die Vorgehensweise:

Neubau: alle Seiten aus der Planung

Bei einem Neubau entstehen sämtliche Fassadenansichten zusammen mit Grundriss und Schnitt aus einer einzigen Planung, sodass Öffnungen und Höhen von Beginn an zusammenpassen.

Bestand: Aufmaß der betroffenen Fassade

Bei Anbau, Fenstertausch oder Fassadenänderung an einem bestehenden Gebäude braucht es zunächst ein aktuelles Aufmaß – bei erhaltenen Altbauten häufig die einzige verlässliche Grundlage, weil die Bauakte den heutigen Zustand nicht immer trifft.

Was zu einer vollständigen Ansicht in Saarbrücken gehört

Für sich allein reicht eine Fassadenzeichnung selten – gefragt ist ein Satz, der zu Grundriss und Schnitt passt:

  • Ansichten aller betroffenen Fassadenseiten

    Im Maßstab mindestens 1:100, mit Höhen, Öffnungen sowie Material- und Farbangaben, wo relevant.

  • Passender Grundriss und Schnitt

    Damit Maße, Geschosshöhen und Öffnungspositionen über den ganzen Plansatz hinweg übereinstimmen.

  • Angabe eines bestehenden Denkmalschutzstatus

    Steht das Gebäude unter Schutz, fließt das von Anfang an in die Darstellung der Fassade ein.

Bemaßte Ansichten in Saarbrücken – Beispiele aus der Praxis

Bauliche Veränderung im unmittelbaren Umfeld des Schlosses

Die Ansicht macht sichtbar, wie sich Höhen und Öffnungen des neuen Vorhabens zur denkmalgeschützten Umgebung verhalten – Ausgangspunkt für die Abstimmung mit der Denkmalschutzbehörde.

Fenstertausch an einer geschützten Wohnhausfassade

Auch wenn sich die äußeren Maße nicht ändern, müssen die neuen Fensteröffnungen mit Rohbaumaßen und im Vergleich zum Bestand eindeutig gezeigt werden.

Anbau an ein Wiederaufbaugebäude ohne Denkmalschutz

Ohne denkmalrechtliche Prüfung bleibt die Ansicht auf die bauordnungsrechtliche Darstellung von Höhen, Öffnungen und Material beschränkt.

Aufstockung eines Wiederaufbaugebäudes ohne Denkmalschutz

Auch ohne denkmalrechtliche Prüfung braucht eine Aufstockung eine vollständige Ansicht aller betroffenen Fassadenseiten, damit das Bauaufsichtsamt die neue Gesamthöhe beurteilen kann.

So entsteht Ihre Ansicht für Saarbrücken

Von der Bestandsaufnahme bis zur einreichfertigen Zeichnung:

  1. Betroffene Seiten festlegen

    Welche Fassaden sind vom Vorhaben sichtbar betroffen, und liegt das Gebäude in der Nähe eines Kulturdenkmals?

  2. Grundlage beschaffen

    Bauakte oder ein aktuelles Aufmaß der betroffenen Fassade bilden den Ausgangspunkt.

  3. Ansicht bemaßt zeichnen

    Im Maßstab mindestens 1:100, mit allen Pflichtangaben der Bauvorlagenverordnung.

  4. Mit Grundriss und Schnitt abstimmen

    Öffnungen, Höhen und Bauteile müssen zwischen den Zeichnungen widerspruchsfrei bleiben.

  5. Für Bauaufsicht und gegebenenfalls Denkmalschutz zusammenstellen

    Digital aufbereitet, bei Bedarf ergänzt um Hinweise für die Denkmalschutzbehörde.

Was den Preis für eine Ansicht in Saarbrücken beeinflusst

Diese Punkte bestimmen den Aufwand für eine bemaßte Ansicht:

  • Zahl der betroffenen Seiten

    Eine einzelne Straßenfassade ist rascher erledigt als mehrere Seiten bei einem freistehenden Gebäude.

  • Neubau oder Bestand

    Aus einer laufenden Neubauplanung entsteht die Ansicht meist zügiger als aus einer unklaren Bestandsfassade.

  • Denkmalschutzstatus

    Geschützte Fassaden brauchen häufig zusätzliche Angaben zu Material und Farbe für die Abstimmung mit der Denkmalschutzbehörde.

  • Zustand der Bauakte

    Fehlt eine brauchbare Bestandszeichnung, kommt vorher ein Aufmaß-Termin hinzu.

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