Abgeschlossenheitsbescheinigung in Saarbrücken — ausgestellt vom Bauaufsichtsamt der Landeshauptstadt
Für die Abgeschlossenheitsbescheinigung ist in Saarbrücken dieselbe Stelle zuständig wie für den Bauantrag: das Bauaufsichtsamt der Landeshauptstadt als eigene untere Bauaufsichtsbehörde nach § 58 Abs. 2 LBO, nicht der Regionalverband. In einigen anderen Bundesländern können neben der Behörde auch öffentlich bestellte Sachverständige die Bescheinigung ausstellen; für das Saarland lässt sich anhand der verfügbaren Rechtsquellen keine vergleichbare, eigenständig geregelte Alternative feststellen – Anfragen laufen deshalb regelmäßig über das städtische Amt. Wer eine Eigentumswohnung in Saarbrücken begründen will, sollte diese Zuständigkeit von Anfang an einplanen, statt sie mit der Praxis eines anderen Bundeslands zu verwechseln.
- Was das Bauaufsichtsamt bei der Abgeschlossenheitsbescheinigung prüft
- Die zwei Ausgangslagen im Detail
- Welche Unterlagen für Ihre Saarbrücker Abgeschlossenheitsbescheinigung nötig sind
- Abgeschlossenheitsbescheinigungen in Saarbrücken – Beispiele aus der Praxis
- So läuft Ihre Abgeschlossenheitsbescheinigung in Saarbrücken ab
- Was den Aufwand einer Abgeschlossenheitsbescheinigung in Saarbrücken beeinflusst
Was das Bauaufsichtsamt bei der Abgeschlossenheitsbescheinigung prüft
Die Prüfung ist bundesweit auf dieselben Kriterien beschränkt – nur die zuständige Stelle unterscheidet sich zwischen den Bundesländern:
- Geprüft wird ausschließlich die bauliche Abgeschlossenheit der Einheiten nach dem Wohnungseigentumsgesetz, nicht die baurechtliche Zulässigkeit der Nutzung.
- Grundlage ist der eingereichte Aufteilungsplan – die Behörde bewertet die Zeichnung, keine eigene Vor-Ort-Begehung ist die Regel.
- Für Neubauten ergibt sich die Grundlage meist direkt aus der Genehmigungsplanung, für Bestandsgebäude aus einem eigens erstellten Aufteilungsplan.
In manchen Bundesländern lässt sich die Abgeschlossenheitsbescheinigung wahlweise auch von einem öffentlich bestellten oder anerkannten Sachverständigen ausstellen. Für das Saarland findet sich in den verfügbaren amtlichen und einschlägigen Quellen keine entsprechende eigenständige Regelung – durchgängig wird die Bescheinigung dort als Aufgabe der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde beschrieben. Für Saarbrücken heißt das in der Praxis: Der Antrag geht an das Bauaufsichtsamt der Landeshauptstadt, nicht an eine private Sachverständigenstelle. Wer aus einem anderen Bundesland mit abweichender Praxis zuzieht, sollte diesen Unterschied bei der Zeitplanung berücksichtigen.
Die zwei Ausgangslagen im Detail
Ob der Aufteilungsplan bereits vorliegt oder erst entstehen muss, entscheidet über den Aufwand vor der eigentlichen Antragstellung:
Neubau mit vorhandener Genehmigungsplanung
Liegt bereits eine genehmigte Bauplanung vor, lässt sich der Aufteilungsplan meist direkt daraus ableiten – das Bauaufsichtsamt prüft dann gegen bereits bekannte Unterlagen.
Bestandsgebäude ohne aktuellen Aufteilungsplan
Fehlt eine verwertbare Zeichnung, muss sie erst erstellt werden – aus der Bauakte, ergänzt um eine Vor-Ort-Vermessung, wo die Akte den heutigen Zustand nicht mehr abbildet.
Welche Unterlagen für Ihre Saarbrücker Abgeschlossenheitsbescheinigung nötig sind
Kern des Antrags ist immer derselbe:
- Bemaßter Aufteilungsplan
Mit durchgehender Nummerierung der Einheiten und eindeutiger Abgrenzung von Sonder- und Gemeinschaftseigentum.
- Eigentumsnachweis
Ein aktueller Nachweis über das Eigentum am Grundstück beziehungsweise Gebäude.
- Formloser Antrag beim Bauaufsichtsamt
Zu richten an das Bauaufsichtsamt der Landeshauptstadt Saarbrücken – nicht an den Regionalverband.
Abgeschlossenheitsbescheinigungen in Saarbrücken – Beispiele aus der Praxis
Umwandlung eines Mehrfamilienhauses mit acht Einheiten
Anders als in Städten mit eigener Umwandlungsverordnung genügt in Saarbrücken die Abgeschlossenheitsbescheinigung des Bauaufsichtsamts, ohne dass zusätzlich eine Umwandlungsgenehmigung nach § 250 BauGB erforderlich wäre.
Neubauprojekt mit direkt verwertbarer Genehmigungsplanung
Die Bauunterlagen aus dem digitalen Genehmigungsverfahren dienen unmittelbar als Aufteilungsplan – die Bescheinigung lässt sich ohne zusätzliche Vermessung beantragen.
Erhaltenes Altbaugebäude mit lückenhafter Bauakte
Reicht die vorhandene Akte nicht bis zum heutigen Zustand zurück, wird der Aufteilungsplan zunächst per Vor-Ort-Vermessung neu erstellt, bevor das Bauaufsichtsamt die Bescheinigung ausstellt.
Nachträgliche Änderung der Raumaufteilung nach Erteilung
Wird nach erteilter Bescheinigung eine Wand versetzt oder eine Einheit anders geschnitten, deckt die ursprüngliche Bescheinigung diesen neuen Zustand nicht mehr ab – Aufteilungsplan und Bescheinigung müssen dann erneuert werden.
So läuft Ihre Abgeschlossenheitsbescheinigung in Saarbrücken ab
Der rechtliche Rahmen ist bundesweit derselbe. In Saarbrücken kommt es darauf an, mit dem richtigen Amt zu starten:
- Zuständigkeit bestätigen
Maßgeblich ist die Lage des Grundstücks im Stadtgebiet von Saarbrücken – zuständig ist dann das Bauaufsichtsamt der Landeshauptstadt, nicht der Regionalverband.
- Aufteilungsplan vorbereiten
Aus vorhandener Genehmigungsplanung, Bauakte oder Vor-Ort-Vermessung – bemaßt und durchgehend nummeriert.
- Antrag beim Bauaufsichtsamt stellen
Formlos, mit Aufteilungsplan und Eigentumsnachweis.
- Prüfung der baulichen Abgeschlossenheit
Das Amt bewertet den Aufteilungsplan; Nachfragen betreffen in der Regel Unklarheiten bei der Abgrenzung einzelner Einheiten.
- Bescheinigung erhalten und an Notar übergeben
Mit erteilter Bescheinigung ist die technische Voraussetzung für die notarielle Teilungserklärung erfüllt.
Was den Aufwand einer Abgeschlossenheitsbescheinigung in Saarbrücken beeinflusst
Weil es in Saarbrücken keine Wahl zwischen Behörde und Sachverständigem gibt, hängt der Aufwand vor allem an der Qualität des Aufteilungsplans:
- Vollständigkeit des Aufteilungsplans
Fehlende Maßangaben oder unklare Nummerierung führen zu Rückfragen, die den Vorgang verlängern.
- Zustand vorhandener Bestandsunterlagen
Ein direkt verwertbarer Aufteilungsplan aus einer Neubau-Genehmigungsplanung spart gegenüber einer vollständigen Neuerstellung erheblich Zeit.
- Baualter und Aktenlage des Gebäudes
Bei älteren Gebäuden mit lückenhafter Bauakte kommt häufiger eine Vor-Ort-Vermessung hinzu, bevor der Aufteilungsplan überhaupt fertig ist.
- Zahl der abzugrenzenden Einheiten
Mehr Einheiten bedeuten mehr Abgrenzungsaufwand zwischen Sonder- und Gemeinschaftseigentum.
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