Bauzeichnung in Saarbrücken — vollständiger Plansatz nach der Bauvorlagenverordnung
Für Saarbrücken gilt dieselbe Bauvorlagenverordnung (BauVorlVO) wie für das gesamte Saarland: Bauzeichnungen sind grundsätzlich im Maßstab 1:100 anzufertigen, mit numerischer Maßstabsangabe, grafischer Maßstabsleiste sowie Angaben zu Maßen, wesentlichen Bauprodukten und Bauarten und – bei Fenstern in Aufenthaltsräumen – den Rohbaumaßen der Öffnungen. Wer für Saarbrücken einen Bauantrag vorbereitet, braucht deshalb selten eine einzelne Zeichnung, sondern einen in sich stimmigen Plansatz aus Grundriss, Schnitt und Ansicht, den das Bauaufsichtsamt der Landeshauptstadt als Ganzes prüft. Eine wenig bekannte Erleichterung der Verordnung: Für kleinere Vorhaben an Wohngebäuden der Klasse 1 dürfen Bauzeichnungen auch von Meisterinnen und Meistern bestimmter Bauhandwerke erstellt werden, nicht nur von Architektinnen, Architekten oder Bauingenieuren.
- Was die Bauvorlagenverordnung für Ihre Bauzeichnung verlangt
- Ein koordinierter Plansatz statt einzelner Zeichnungen
- Was zu einem vollständigen Plansatz in Saarbrücken gehört
- Bauzeichnungen in Saarbrücken – Beispiele aus der Praxis
- So entsteht Ihr Plansatz für Saarbrücken
- Was den Preis für eine Bauzeichnung in Saarbrücken beeinflusst
Was die Bauvorlagenverordnung für Ihre Bauzeichnung verlangt
Die BauVorlVO legt für das Saarland fest, welche Angaben eine Bauzeichnung enthalten muss, damit sie als vollständige Bauvorlage gilt:
- Maßstab: grundsätzlich 1:100 für Bauzeichnungen; ein größerer Maßstab ist zu wählen, wenn er zur Darstellung der erforderlichen Eintragungen notwendig ist, ein kleinerer nur, wenn er dafür ausreicht.
- Kennzeichnung: numerischer Maßstab und Maßstabsleiste müssen auf jeder Zeichnung stehen, sofern nicht vorhandene Maßketten die Kalibrierung bereits ermöglichen.
- Bauvorlageberechtigung: Aus der Zeichnung muss hervorgehen, wer sie im Sinne des § 66 LBO verantwortet.
Regelfall ist die Bauvorlageberechtigung von Architektinnen, Architekten sowie Bau- und Bauingenieuren. § 66 LBO sieht daneben eine praxisnahe Ausnahme vor: Für bestimmte bauliche Maßnahmen an Wohngebäuden der Gebäudeklasse 1, die die Brutto-Grundfläche um nicht mehr als 250 Quadratmeter erweitern, sowie für landwirtschaftliche Betriebsgebäude und kleinere gewerblich genutzte Gebäude bis 120 Quadratmeter Brutto-Grundfläche, die keine Sonderbauten sind, dürfen die Bauvorlagen auch von Meisterinnen und Meistern des Maurer-, Beton-, Stahlbeton- oder Zimmererhandwerks erstellt werden.
Ein koordinierter Plansatz statt einzelner Zeichnungen
Ob Neubau oder Bestand entscheidet, wie der Plansatz entsteht:
Neubau: vollständiger Plansatz aus einer Planung
Grundriss, Schnitt und Ansicht entstehen gemeinsam und sind von vornherein aufeinander abgestimmt – Maße, Öffnungen und Bauteile stimmen zwischen den Zeichnungen überein.
Bestand und Umbau: Abgleich mit dem tatsächlichen Zustand
Bei Änderungen an bestehenden Gebäuden müssen die neuen Zeichnungen zum tatsächlichen Bestand passen – das setzt eine verlässliche Grundlage voraus, wie sie ein aktuelles Aufmaß liefert, gerade bei Wiederaufbau- und Altbauten mit nicht immer vollständig dokumentiertem Bestand.
Was zu einem vollständigen Plansatz in Saarbrücken gehört
Für die Einreichung braucht es mehr als eine einzelne Zeichnung:
- Grundrisse aller Geschosse
Bemaßt im Maßstab mindestens 1:100, mit Rohbaumaßen der Fensteröffnungen in Aufenthaltsräumen.
- Schnitte und Ansichten
Auf die Grundrisse abgestimmt, im selben Maßstab, mit einheitlicher Darstellung der Bauteile.
- Lageplan
Amtlicher Kartenausschnitt mit Darstellung des Vorhabens auf dem Flurstück.
Bauzeichnungen in Saarbrücken – Beispiele aus der Praxis
Neubau eines Mehrfamilienhauses
Grundriss, Schnitt und Ansicht entstehen als abgestimmter Satz direkt aus der Planung, durchgängig im geforderten Maßstab.
Dachgeschossausbau in einem erhaltenen Altbau
Grundlage ist ein aktuelles Aufmaß des betroffenen Geschosses, da die vorhandene Bauakte den heutigen Zustand nicht immer vollständig abbildet.
Kleiner Anbau an ein Wohngebäude der Klasse 1
Bleibt die Erweiterung der Brutto-Grundfläche innerhalb der Grenze von 250 Quadratmetern, kann die Bauzeichnung nach § 66 LBO auch von einer Meisterin oder einem Meister des einschlägigen Bauhandwerks erstellt werden.
So entsteht Ihr Plansatz für Saarbrücken
Vom Bestand bis zur einreichfertigen Zeichnung durchläuft der Plansatz mehrere aufeinander abgestimmte Schritte:
- Bestand klären
Vorhandene Bauakte oder Aufmaß als Grundlage für Umbauten und Bestandsobjekte.
- Bauvorlageberechtigung klären
Je nach Vorhabengröße wird geprüft, ob die Zeichnung von einer Architektin, einem Bauingenieur oder – bei kleineren Wohngebäuden – von einer Meisterin des einschlägigen Handwerks erstellt werden darf.
- Grundrisse erstellen
Bemaßt im Maßstab mindestens 1:100, mit allen Pflichtangaben der Bauvorlagenverordnung.
- Schnitte und Ansichten abstimmen
Auf die Grundrisse bezogen, damit Maße und Bauteile durchgängig übereinstimmen.
- Plansatz für das Bauaufsichtsamt zusammenstellen
Digital aufbereitet für die Einreichung zusammen mit Lageplan und Baubeschreibung.
Was den Preis für eine Bauzeichnung in Saarbrücken beeinflusst
Ein pauschaler Preis lässt sich für einen Plansatz nicht seriös nennen. Diese Faktoren bestimmen den Aufwand:
- Neubau oder Bestand
Ein abgestimmter Plansatz aus einer laufenden Planung entsteht meist zügiger als die Anpassung an einen unklaren Bestand.
- Zustand der Bestandsunterlagen
Fehlt eine verwertbare Bauakte, kommt ein Aufmaß-Termin hinzu, bevor die Zeichnungen entstehen können.
- Umfang des Vorhabens
Zahl der Geschosse und Komplexität der Bauteile bestimmen, wie viele Einzelzeichnungen der Plansatz umfasst.
- Erforderliche Bauvorlageberechtigung
Bei größeren oder gewerblichen Vorhaben ist die Zeichnung durch Architektinnen oder Bauingenieure zu erstellen, was sich vom vereinfachten Fall kleinerer Wohngebäude nach § 66 LBO unterscheidet.
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