Planprofi24 in Oldenburg (Oldb)

Bauantrag, Aufmaß, Grundriss, Wohnflächenberechnung, Nutzungsänderung und Energieausweis für Immobilien in Oldenburg (Oldb) — digital beauftragt, mit Blick auf die lokalen Zuständigkeiten und Besonderheiten.

Bis zur Abdankung des letzten Großherzogs Friedrich August im Zuge der Novemberrevolution am 11. November 1918 war Oldenburg fast zwei Jahrhunderte lang Residenzstadt – zunächst des Herzogtums, ab 1815 des Großherzogtums Oldenburg. Das Residenzschloss am Schlossplatz, seit den 1920er-Jahren Sitz des Landesmuseums für Kunst und Kulturgeschichte, prägt bis heute das Zentrum der kreisfreien Stadt. Von den Luftangriffen des Zweiten Weltkriegs blieb die Oldenburger Altstadt anders als viele niedersächsische Nachbarstädte weitgehend verschont: Der Zerstörungsgrad lag bei rund 1,4 Prozent, während Bremen zu 66, Wilhelmshaven zu 60 und Emden zu 74 Prozent zerstört wurden. Entsprechend dicht ist die historische Bausubstanz rund um Schlossplatz, Markt und Lange Straße bis heute erhalten – wer hier saniert, umbaut oder eine Nutzung ändert, hat es überdurchschnittlich oft mit denkmalgeschützter oder zumindest stadtbildprägender Bebauung zu tun und braucht entsprechend häufig eine belastbare Wohnflächenberechnung, ein aktuelles Aufmaß oder einen fachgerecht abgestimmten Bauantrag.

Zuständige Bauaufsichtsbehörde in Oldenburg

Zuständige untere Bauaufsichtsbehörde für das gesamte Stadtgebiet ist der Fachdienst Bauordnung und Denkmalschutz der Stadt Oldenburg, erreichbar über das Kundenzentrum Bau im Technischen Rathaus, Industriestraße 1a, 26121 Oldenburg. Der Fachdienst entscheidet über Bauanträge, Bauvoranfragen, Baumitteilungen sowie Ausnahmen und Befreiungen und fungiert zugleich als untere Denkmalschutzbehörde – Bau- und Denkmalprüfung liegen in Oldenburg damit organisatorisch in einer Hand. Als kreisfreie Stadt ist Oldenburg außerdem strikt vom gleichnamigen, eigenständigen Landkreis Oldenburg zu unterscheiden: Dessen Kreisverwaltung mit eigenem Bauordnungsamt sitzt im rund 30 Kilometer entfernten Wildeshausen und ist für die Landkreis-Gemeinden im Umland zuständig, nicht aber für Grundstücke innerhalb der Stadtgrenzen.

Seit dem 1. Februar 2024 nimmt die Stadt sämtliche Anträge auf Grundlage der Niedersächsischen Bauordnung nur noch elektronisch entgegen, eingereicht über das städtische Portal oldenburg.meinamt.digital; das zugehörige Vorgangssystem ist seit Jahresbeginn 2024 im Einsatz. Papierunterlagen werden seither ohne Prüfung zurückgeschickt – eine Ausnahme lässt sich nur in begründeten Einzelfällen vorab mit dem Kundenzentrum Bau klären.

Bauordnung und Besonderheiten in Oldenburg

Rechtsgrundlage für Bauvorhaben ist die Niedersächsische Bauordnung (NBauO) in der seit 1. Juli 2025 geltenden Fassung, die den Katalog verfahrensfreier Vorhaben ausgeweitet und Änderungen im Bestand erleichtert hat. Für die meisten Wohnbauvorhaben in Oldenburg bleibt das vereinfachte Verfahren nach § 63 NBauO der Regelfall, während Sonderbauten wie größere Gewerbe- oder Versammlungsstätten weiterhin das Vollverfahren durchlaufen.

Weil die Altstadt den Krieg fast unbeschadet überstand, verzeichnet Oldenburg bis heute einen für seine Größe auffällig dichten historischen Baubestand: Stadtweit sind rund 1.800 Gebäude einzeln oder als Gruppe nach dem Niedersächsischen Denkmalschutzgesetz als Baudenkmal erfasst, mit einem sichtbaren Schwerpunkt rund um Schlossplatz, Markt und Lange Straße. Über die Altstadt hinaus schützt die Stadt seit einem Ratsbeschluss vom Februar 2019 gezielt auch einzelne historisch bedeutsame Siedlungen jüngeren Datums per Erhaltungssatzung, mit dem Ziel, künftig rund zwei Siedlungen pro Jahr unter Schutz zu stellen. Ein Beispiel ist die 1922 von einer gemeinnützigen Wohnungsbaugesellschaft errichtete Gartenstadt-Siedlung rund um den Friedrich-August-Platz in Bürgerfelde, deren Satzung seit September 2021 gilt: Wer dort saniert oder anbaut, braucht zusätzlich zur Baugenehmigung eine gesonderte Genehmigung nach dem Bauplanungsrecht.

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