Grundrisse in Oldenburg — bemaßt aus einem außergewöhnlich dichten Altbaubestand

Weil Oldenburgs Altstadt und die angrenzenden Viertel den Zweiten Weltkrieg mit einem Zerstörungsgrad von nur rund 1,4 Prozent nahezu unbeschadet überstanden, steht hier bis heute ein für die Stadtgröße ungewöhnlich dichter Bestand an Gebäuden aus der Zeit vor 1945 – vom Bürgerhaus am Markt bis zur Gartenstadt-Siedlung in Bürgerfelde. Das klingt zunächst günstig für die Plansuche, ist es aber nur bedingt: Auch alte, formal vorhandene Zeichnungen zeigen oft einen längst überholten Zustand, weil Wohnungen im Lauf der Jahrzehnte geteilt, zusammengelegt oder im Dachgeschoss erweitert wurden, ohne dass die Akte entsprechend fortgeschrieben worden wäre. Ob ein vorhandener Plan noch zum tatsächlichen Bestand passt oder ob neu erfasst werden muss, lässt sich erst nach einem Blick in die konkrete Bauakte beurteilen.

Wann Sie in Oldenburg einen neuen Grundriss brauchen

Ein Grundriss ist auch in Oldenburg keine genehmigungspflichtige Leistung für sich, wird aber in mehreren wiederkehrenden Situationen gebraucht:

  • Verkauf und Finanzierung: Bank und Notar verlangen einen aktuellen, bemaßten Plan – eine jahrzehntealte Aktenkopie reicht selten, wenn seither umgebaut wurde.
  • Umgebaute Altbauten in der Altstadt oder in Bürgerfelde: Wurden Räume geteilt, zusammengelegt oder im Dachgeschoss erweitert, bildet der historische Plan den heutigen Zuschnitt oft nicht mehr ab.
  • Teilungserklärung und Aufteilungsplan: Wer eine Immobilie in Wohnungs- und Teileigentum aufteilen will, braucht einen maßstäblichen Plan als Grundlage der Abgeschlossenheitsbescheinigung.
  • Digitale Weiterverwendung: Seit dem 1. Februar 2024 läuft die Bauantragstellung in Oldenburg verpflichtend digital über das Portal oldenburg.meinamt.digital – wer Aufmaß- oder Grundrissunterlagen beibringt, sollte sie von Beginn an in digital verwertbarer Form vorliegen haben.
Ein dichter Altbaubestand ist kein Garant für eine passende Akte

Der niedrige Kriegszerstörungsgrad Oldenburgs bedeutet, dass für auffällig viele Gebäude aus der Zeit vor 1945 überhaupt eine Bauakte existieren kann, während sie in stärker zerstörten Nachbarstädten wie Bremen oder Wilhelmshaven häufiger fehlt. Das ist ein Vorteil bei der Suche, aber keine Garantie für ihre Aktualität: Gerade weil diese Gebäude so lange durchgehend genutzt wurden, sind sie in der Zwischenzeit oft mehrfach verändert worden – eine Wohnung geteilt, zwei Einheiten zusammengelegt, ein Speicher zu Wohnraum ausgebaut –, ohne dass jede dieser Änderungen beim Fachdienst Bauordnung und Denkmalschutz nachgetragen wurde. Wer sich beim Verkauf oder einer Finanzierung allein auf den historischen Plan verlässt, riskiert deshalb, dass der tatsächliche Zuschnitt davon abweicht. Ein Vor-Ort-Aufmaß schafft hier Klarheit über den heutigen, individuellen Bestand.

Woher Ihr Oldenburger Grundriss stammt

Je nach Gebäude und Datenlage kommt einer von drei Wegen infrage:

Aus der laufenden Bauakte des Fachdienstes

Ist eine verwertbare Bauakte vorhanden und deckt sie sich mit dem heutigen Bestand, lässt sich der Grundriss daraus ableiten und bei Bedarf neu bemaßen. Zuständig ist für das gesamte Stadtgebiet der Fachdienst Bauordnung und Denkmalschutz.

Aus dem historischen Bestand des Stadtarchivs

Für ältere oder nicht mehr existierende Bauunterlagen kann zusätzlich ein Blick in den umfangreichen Bestand des Stadtarchivs Oldenburg mit seinen rund 33.000 Karten und Plänen weiterhelfen – ein Weg, den viele Eigentümer nicht kennen, bevor die laufende Bauakte an ihre Grenzen stößt.

Per Aufmaß vor Ort

Weicht die Akte vom tatsächlichen Zustand ab – etwa bei geteilten oder mehrfach umgebauten Altbauwohnungen –, wird direkt vermessen. Bei Neubauten der letzten Jahre liegen die Bauunterlagen meist ohnehin schon digital vor.

Welche Unterlagen für Ihren Oldenburger Grundriss hilfreich sind

Je nachdem, welcher Weg zum Ziel führt, sind unterschiedliche Unterlagen relevant:

  • Bauakte mit Eigentumsnachweis und Vollmacht

    Für die Einsicht beim Fachdienst Bauordnung und Denkmalschutz werden üblicherweise ein aktueller Eigentumsnachweis und, wenn ein Dritter die Anfrage stellt, eine Vollmacht des Eigentümers verlangt.

  • Vorhandene alte Pläne oder Skizzen

    Selbst ein Plan aus der Zeit vor 1945 ist als Ausgangspunkt hilfreich, um die grundsätzliche Raumaufteilung nachzuvollziehen, bevor vor Ort nachgemessen wird.

  • Teilungserklärung und Aufteilungsplan

    Bei Eigentumswohnungen zeigt der bestehende Aufteilungsplan, welche Räume zum Sondereigentum gehören – wichtig, wenn ein neuer Grundriss mit der ursprünglichen Aufteilung abgeglichen werden muss.

  • Angaben zu einer möglichen Erhaltungssatzung

    Liegt das Gebäude in der Gartenstadt-Siedlung am Friedrich-August-Platz oder einem vergleichbar geschützten Bereich, fließt das in Abstimmung mit dem Denkmalschutzteil des Fachdienstes in die Planung ein.

Grundrisse in Oldenburg – Beispiele aus der Praxis

Geteilte Altbauwohnung nahe dem Schlossplatz

Eine ursprünglich großzügige Wohnung aus der Residenzzeit wurde im Lauf der Jahrzehnte in zwei kleinere Einheiten geteilt. Die historische Akte zeigt noch den einheitlichen Ursprungszustand – für jede der beiden Wohnungen braucht es einen eigenen, aktuellen Grundriss.

Nachträglicher Dachgeschossausbau ohne fortgeschriebene Akte

Wurde ein Speicher vor Jahrzehnten zu Wohnraum ausgebaut, ohne dass die Bauakte entsprechend ergänzt wurde, existiert dafür oft kein aktueller Plan. Für Verkauf oder Finanzierung wird der Grundriss dann anhand des heutigen Bestands neu erstellt.

Reihenhaus in der Gartenstadt-Siedlung Bürgerfelde

Für die seit September 2021 durch Erhaltungssatzung geschützte Siedlung am Friedrich-August-Platz braucht ein aktueller Grundriss zusätzlich die Abstimmung mit dem Denkmalschutzteil des Fachdienstes, sobald die geplante Nutzung von der ursprünglichen Aufteilung abweicht.

Teilungserklärung mit veralteten Plänen in einer Eigentümergemeinschaft

Weicht der bestehende Aufteilungsplan vom heutigen Bestand ab, braucht die Abgeschlossenheitsbescheinigung beim Fachdienst einen konsistenten, aktuellen Plan im Maßstab 1:100.

So läuft Ihr Grundriss in Oldenburg ab

Fachlich ist der Ablauf bundesweit derselbe. In Oldenburg liegt das Gewicht auf der frühen Klärung, ob eine vorhandene, möglicherweise sehr alte Bauakte überhaupt noch zum heutigen Bestand passt:

  1. Zweck und Anlass klären

    Ob der Grundriss für Verkauf, Finanzierung oder eine Teilungserklärung gebraucht wird, bestimmt die Anforderungen an Maßstab und Detailtiefe.

  2. Vorhandene Unterlagen prüfen

    Bauakte oder alte Pläne werden auf Vollständigkeit und Übereinstimmung mit dem heutigen Bestand geprüft. Bei Abweichungen – geteilte Wohnungen, ausgebautes Dachgeschoss, veränderte Wände – reicht der alte Plan nicht mehr aus.

  3. Fehlende Grundlagen beschaffen oder aufmessen

    Reichen die vorhandenen Unterlagen nicht aus, wird die Bauakte beim Fachdienst angefragt, bei sehr alten Gebäuden ergänzend im Stadtarchiv recherchiert oder direkt vor Ort aufgemessen.

  4. Grundriss zeichnen und bemaßen

    Aus den erfassten Maßen entsteht der bemaßte Grundriss – auf Wunsch inklusive Möblierung und weiteren Detailgraden für die Vermarktung.

  5. Ergebnis übergeben

    Sie erhalten den fertigen Grundriss als digitale Plandatei, auf Wunsch mit Architektenstempel – bereit für Bank, Notar oder den Fachdienst Bauordnung und Denkmalschutz.

Was den Aufwand eines Grundrisses in Oldenburg beeinflusst

Der Erfassungsaufwand unterscheidet sich zwischen Oldenburger Gebäudetypen deutlich:

  • Zustand der vorhandenen Bauakte

    Eine aktuelle, verwertbare Akte ist der günstigste Fall. Zeigt sie nur einen historischen Ursprungszustand oder fehlt sie ganz, kommen Archivrecherche oder ein Vor-Ort-Termin hinzu.

  • Umbauhistorie des Gebäudes

    Je häufiger eine Altbauwohnung geteilt, zusammengelegt oder erweitert wurde, desto größer die Abweichung zwischen historischem Plan und heutigem Bestand – und desto mehr Sorgfalt verlangt die Vor-Ort-Erfassung.

  • Lage in einem geschützten Bereich

    Bei Gebäuden in der Altstadt oder in einer Erhaltungssatzungssiedlung wie am Friedrich-August-Platz kommt eine zusätzliche Abstimmung mit dem Denkmalschutzteil des Fachdienstes hinzu.

  • Zahl der Ebenen und Einheiten

    Eine einzelne Etagenwohnung ist rasch erfasst. Ein Haus mit mehreren Geschossen und Einheiten verlangt für jede Wohnung einen eigenen Erfassungsdurchgang.

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