Bemaßte Ansichten in Oldenburg — Fassaden zwischen Gartenstadt-Siedlung und verzierter Hundehütte

Kaum eine Bauzeichnung verrät so viel über eine Stadt wie ihre Fassadenansichten – und Oldenburgs Fassaden erzählen eine ungewöhnlich vollständige Geschichte. Weil die Stadt den Zweiten Weltkrieg fast unbeschadet überstand, stehen bis heute rund 1.800 Gebäude als Baudenkmal unter Schutz, von der Residenzzeit-Fassade am Schlossplatz bis zu den schmalen, reich verzierten „Hundehütten“ in der Innenstadt und im Haareneschviertel – Wohnhäuser, deren Straßenfront aufwendig gegliedert ist, während die Seiten und die Rückseite bewusst schlicht blieben. Wer an einer solchen Fassade etwas verändert, braucht für die Ansicht nicht nur Höhen und Öffnungen, sondern häufig auch eine denkmalrechtliche Einschätzung – die in Oldenburg von derselben Stelle kommt, die auch die reine Bauvorlage prüft.

Was eine Ansicht für Oldenburg zeigen muss

Für Ansichten gelten nach der Niedersächsischen Bauvorlagenverordnung dieselben formalen Grundanforderungen wie für jede andere Bauzeichnung, inhaltlich jedoch mit Schwerpunkt auf der äußeren Erscheinung des Gebäudes:

  • Mindestmaßstab 1:100, mit numerischer Maßstabsangabe, Maßstabsleiste und vollständiger Bemaßung von Höhen und Öffnungen auf jeder dargestellten Fassadenseite.
  • Wesentliche Bauprodukte und Bauarten müssen erkennbar sein – bei einer Ansicht heißt das in der Praxis: Fassadenmaterial, Farbgebung und Fensterteilung, sobald sie für die Beurteilung des Vorhabens von Bedeutung sind.
  • Bei Änderungen an einer bestehenden Fassade müssen zu beseitigende und geplante Bauteile eindeutig unterscheidbar dargestellt werden.
  • In der Altstadt, an weiteren denkmalgeschützten Gebäuden und in der Erhaltungssatzungssiedlung am Friedrich-August-Platz prüft der Denkmalschutzteil des Fachdienstes Fassadeneingriffe zusätzlich zur rein bauordnungsrechtlichen Prüfung.
Die Hundehütte: eine Fassade, die für sich selbst spricht

Zwischen 1875 und 1920 entstanden auf den schmalen, tief geschnittenen Grundstücken der Oldenburger Innenstadt und im Haareneschviertel Wohnhäuser, die im Volksmund als „Hundehütten“ bekannt wurden. Kennzeichnend ist eine bewusste Asymmetrie: Verziert und individuell gestaltet wurde nur die Straßenfassade, während Seiten- und Rückwände schlicht blieben – ein Effekt, mit dem sich die Bauherren untereinander in der eng bebauten Reihe voneinander abhoben. In der aufwendigsten Ausprägung, wie sie fast ausschließlich im Dobbenviertel vorkommt, wuchsen diese Fassaden bis zu Seitenflügeln und kleinen Türmen heran, die kaum noch an die ursprüngliche Bauform erinnern. Für eine bemaßte Ansicht bedeutet das: Nicht jede Fassadenseite eines solchen Hauses ist gleich aufwendig zu dokumentieren, aber gerade die Straßenfront verlangt besondere Sorgfalt bei Material-, Farb- und Gliederungsangaben – gegebenenfalls in Abstimmung mit dem Denkmalschutzteil des Fachdienstes, wenn das Gebäude unter Schutz steht.

Drei Ausgangslagen für die Ansicht in Oldenburg

Je nachdem, welchem Gebäudetyp ein Vorhaben begegnet, unterscheidet sich der Weg zur fertigen Zeichnung:

Denkmalgeschützte oder satzungsgebundene Fassade

Für ein Gebäude in der Altstadt oder in der Erhaltungssatzungssiedlung am Friedrich-August-Platz klärt sich zunächst mit dem Denkmalschutzteil des Fachdienstes, welche Vorgaben für Material und Farbe gelten, bevor die endgültige Ansicht entsteht.

Ungeschützter Altbau ohne besondere Auflagen

Für die meisten übrigen Altbauten der Stadt lässt sich eine Fassadenänderung ohne zusätzliche denkmalrechtliche Prüfung in der Ansicht nachweisen – ein aktuelles Aufmaß bleibt aber wichtig, weil ältere Bauakten Umbauten oft nicht lückenlos zeigen.

Neubau: alle Seiten aus einer Planung

Bei einem Neubauvorhaben entstehen die Ansichten aller Fassadenseiten gemeinsam mit Grundriss und Schnitt aus derselben Planung – Maße und Materialangaben passen von vornherein zueinander.

Was zu einer vollständigen Ansicht in Oldenburg gehört

Eine einzelne Fassadenzeichnung reicht dem Fachdienst selten – gefragt ist ein abgestimmter Satz:

  • Ansichten aller betroffenen Fassadenseiten

    Bemaßt im Maßstab mindestens 1:100, mit Höhen, Öffnungen und, wo relevant, Angaben zu Material und Farbe.

  • Abgestimmter Grundriss und Schnitt

    Damit Maße, Geschosshöhen und Öffnungspositionen zwischen den Zeichnungen des Plansatzes übereinstimmen.

  • Einordnung nach Denkmalschutz oder Erhaltungssatzung

    Liegt das Gebäude in der Altstadt, ist es einzeln als Baudenkmal erfasst oder liegt es in der Siedlung am Friedrich-August-Platz, fließt diese Einordnung von Beginn an in Material- und Farbangabe der Ansicht ein.

  • Bestandsfoto oder Aufmaß der vorhandenen Fassade

    Bei Änderungen an einer bestehenden Fassade zeigt ein aktuelles Foto oder Aufmaß, was tatsächlich vorhanden ist – wichtig, weil ältere Bauakten Umbauten oft nicht lückenlos nachführen.

Bemaßte Ansichten in Oldenburg – Beispiele aus der Praxis

Fenstertausch an einer Hundehütte in der Innenstadt

Weil an dieser Straßenfassade die ursprüngliche Fenstergliederung erhalten ist, dokumentiert die Ansicht Rahmenprofil und Sprossenteilung im Bestand, bevor eine neue Ausführung mit dem Denkmalschutzteil des Fachdienstes abgestimmt wird.

Fassadenänderung in der Gartenstadt-Siedlung Bürgerfelde

Für ein Reihenhaus am Friedrich-August-Platz zeigt die Ansicht, wie sich die geplante Veränderung in das seit 2021 durch Erhaltungssatzung geschützte Erscheinungsbild der Siedlung einfügt.

Anbau an eine Villa im Dobbenviertel

Ein neuer Seitenflügel muss sich in Höhe und Gliederung an eine bereits aufwendig verzierte Bestandsfassade anschließen – die Ansicht zeigt beide Bauteile im direkten Vergleich.

Balkonanbau an einem ungeschützten Altbau

Ohne Denkmalschutz oder Erhaltungssatzung genügt für die Genehmigung meist die bauordnungsrechtliche Prüfung; die Ansicht dokumentiert Lage und Größe des neuen Balkons im Verhältnis zur Fassade.

So entsteht Ihre Ansicht für Oldenburg

Von der Einordnung der Fassade bis zur einreichfertigen Zeichnung:

  1. Schutzstatus der Fassade klären

    Baudenkmal, Erhaltungssatzungsgebiet oder ungeschützter Bestand bestimmen, welche Zusatzprüfung neben der reinen Bemaßung ansteht.

  2. Aufmaß oder Bauakte als Grundlage

    Bestehende Bauakte des Fachdienstes oder ein aktuelles Aufmaß der betroffenen Fassadenseite.

  3. Bei Bedarf: Rücksprache mit dem Denkmalschutzteil

    Vor der endgültigen Zeichnung klärt sich, welche Vorgaben für Material und Farbe aus dem Denkmalschutz oder der Erhaltungssatzung folgen.

  4. Ansicht bemaßt erstellen

    Im Maßstab mindestens 1:100, mit allen Pflichtangaben der NBauVorlVO.

  5. Mit Grundriss und Schnitt abgleichen und einreichen

    Digital über oldenburg.meinamt.digital an den Fachdienst Bauordnung und Denkmalschutz, widerspruchsfrei zu den übrigen Zeichnungen des Plansatzes.

Was den Preis für eine Ansicht in Oldenburg beeinflusst

Diese Faktoren bestimmen den Aufwand für eine bemaßte Ansicht in Oldenburg:

  • Denkmalschutz oder Erhaltungssatzung

    Eine Fassade in der Altstadt, an einem einzelnen Baudenkmal oder in der Siedlung am Friedrich-August-Platz verlangt zusätzliche Abstimmung mit dem Denkmalschutzteil des Fachdienstes.

  • Grad der Fassadenverzierung

    Eine aufwendig gegliederte Hundehütten- oder Villenfassade mit Erkern und Zierelementen verlangt mehr Detailtiefe in der Ansicht als eine schlichte Rückfassade.

  • Zustand vorhandener Bauakten

    Fehlt eine verwertbare Bestandszeichnung, etwa weil nachträgliche Veränderungen nie nachgetragen wurden, kommt ein Aufmaß-Termin hinzu.

  • Zahl der betroffenen Fassadenseiten

    Eine einzelne Straßenansicht ist schneller erstellt als mehrere Seiten bei einem freistehenden Gebäude.

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