Aufmaß & Vermessung in Oldenburg — Bauaufmaß am Objekt, Kataster beim Landesamt

„Vermessen lassen“ meint in Oldenburg fast immer eine von zwei ganz unterschiedlichen Leistungen. Die eine ist hoheitlich: Ein Gebäude wird mit seinem äußeren Umriss in das Liegenschaftskataster übernommen. Zuständig ist dafür nicht die Stadt, sondern das Katasteramt Oldenburg der Regionaldirektion Oldenburg-Cloppenburg des Landesamtes für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN), mit Sitz am Stau. Die andere Leistung ist privatrechtlich: Ein Bauaufmaß nimmt das Gebäude von innen auf und liefert bemaßte Zeichnungen und prüfbare Flächen. Gebraucht wird das in Oldenburg besonders häufig bei den zahlreichen erhaltenen Altbauten – von der Villa im Dobbenviertel bis zur schmal geschnittenen „Hundehütte“ in der Innenstadt –, deren historische Pläne den heutigen Bestand nach Jahrzehnten der Nutzung selten noch vollständig zeigen.

Wann ein Aufmaß in Oldenburg gebraucht wird

Ein Bauaufmaß ist an keine Vorschrift gebunden – niemand muss eines beauftragen. Nötig wird es, wenn eine Fläche oder Geometrie belegt werden soll und die vorhandenen Unterlagen das nicht hergeben. In Oldenburg vor allem in diesen Fällen:

  • Für ein älteres Gebäude existiert keine verwertbare Zeichnung mehr, oder die vorhandene zeigt einen Zustand vor mehreren Umbauten.
  • Ein Bauantrag, eine Nutzungsänderung oder ein Dachgeschossausbau steht an und braucht einen maßhaltigen Bestand als Ausgangspunkt der Planung.
  • Eine Bank oder eine Gutachterin verlangt eine Flächenangabe mit nachvollziehbarem Rechenweg, wie ihn eine bloße Zahl aus dem Exposé nicht liefert.
  • Wohnungseigentum wird begründet oder verändert; die Einheiten müssen dafür zeichnerisch und maßlich eindeutig voneinander abgegrenzt sein.
  • Die im Vertrag genannte Fläche steht infrage – unterschreitet die tatsächliche Fläche die vereinbarte um mehr als zehn Prozent, ist das nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs regelmäßig ein Mangel.
Gebäudeeinmessung durch das LGLN – und was ein Bauaufmaß davon unterscheidet

Niedersachsen kennt eine echte Gebäudeeinmessungspflicht. Nach dem Niedersächsischen Vermessungs- und Katastergesetz (NVermG) haben Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Erbbauberechtigte ein neu errichtetes Gebäude auf eigene Kosten einmessen zu lassen, § 7 Abs. 1 NVermG. Ausgelöst wird diese Pflicht durch die sogenannte Vermessungsreife und nicht erst durch Bezug oder Schlussabnahme – sie kann bereits im Rohbau vorliegen, sobald die Außenwände den Grundriss von außen erkennbar endgültig festlegen. Zuständig für Oldenburg ist das Katasteramt Oldenburg der LGLN-Regionaldirektion Oldenburg-Cloppenburg, eine von zwölf Regionaldirektionen des Landesamtes für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen; von hier aus werden auch die Katasterämter mehrerer Landkreise der Region mitbetreut, darunter das des benachbarten, eigenständigen Landkreises Oldenburg mit Sitz in Wildeshausen. Ausgeführt wird die Einmessung von der Katasterbehörde selbst oder von Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren. Diese hoheitliche Aufgabe erbringt Planprofi24 ausdrücklich nicht – ihr Gegenstand ist zudem ein anderer: der äußere Gebäudeumriss für das Kataster. Innenmaße, Raumaufteilung und Wohnfläche sind dort nirgends verzeichnet; dafür ist das Bauaufmaß da.

Die Aufmaßverfahren im Detail

Welches Verfahren am Objekt sinnvoll ist, ergibt sich aus der Bauart und dem Zweck der späteren Unterlagen:

Raumweises Handaufmaß mit Laserdistanzmesser

Der Regelweg in den meisten Wohnungen. Marktübliche Geräte geben eine Messgenauigkeit von rund ± 1,5 Millimetern an – deutlich unterhalb jeder rechtlich erheblichen Schwelle. Kritisch ist selten das Gerät, sondern die Übertragung: Wer direkt in die Aufmaß-App misst, vermeidet Abschreibfehler.

Durchgehender Lage- und Höhenbezug über mehrere Ebenen

Bei Villen mit Zwischengeschossen oder nachträglich verbundenen Gebäudeteilen reicht raumweises Messen nicht aus. Ein gemeinsamer Bezug bringt die Geschosse so zueinander, dass sie im Plan tatsächlich übereinanderliegen.

3D-Laserscanning mit Punktwolke

Sinnvoll bei verformter oder stark verschachtelter Bausubstanz, etwa in mehrfach erweiterten Altbauten mit angebauten Erkern und Seitenflügeln. Die Punktwolke trägt zugleich ein Bestandsmodell und macht jede spätere Rückfrage nachvollziehbar.

Stichprobenkontrolle vorhandener Bestandspläne

Die Wohnflächenverordnung lässt in § 3 Abs. 4 die Ermittlung aus einer Bauzeichnung zu – aber nur, solange gebaut wurde wie gezeichnet. Vorhandene Pläne werden deshalb vor Ort stichprobenartig geprüft, bevor aus ihnen gerechnet wird.

Diese Unterlagen entstehen aus dem Aufmaß

Das Aufmaß selbst ist nur der Messvorgang. Brauchbar wird es durch das, was daraus abgeleitet und dokumentiert wird:

  • Bemaßte Grundrisse aller Geschosse

    Vom Keller bis zum Dachgeschoss, mit durchgehenden Maßketten statt einer bloßen Maßstabsangabe – bei schmalen, tiefen Altbauten mit klarer Zuordnung jedes Anbaus.

  • Schnitte und Ansichten

    Sie zeigen, was im Grundriss nicht sichtbar wird: Geschosshöhen, Dachneigung und den Verlauf angebauter Erker oder Altane.

  • Wohnflächenberechnung nach Wohnflächenverordnung

    Gemessen wird nach § 3 Abs. 1 WoFlV im lichten Maß ab Vorderkante der Bekleidung, also am fertigen Zustand. Ausgewiesen wird jeder Raum einzeln, mit Maß und Anrechnungsfaktor.

  • Flächen und Kubatur nach DIN 277

    Für Bauvorlagen, Kalkulation und Bewertung. Die Norm beschreibt das Bauwerk, nicht die Wohnung; den Begriff Wohnfläche kennt sie nicht – beide Angaben können deshalb nebeneinander sinnvoll sein.

  • Aufmaßskizze, Fotos und Punktwolke

    Die Rohdaten bleiben Bestandteil der Dokumentation und machen nachvollziehbar, wo gemessen wurde – wichtig, sobald bei einer Rückfrage ein zweiter Termin vermieden werden soll.

Aufmaße in Oldenburg – Beispiele aus der Praxis

Villa im Dobbenviertel mit angebautem Seitenflügel

Der ursprüngliche Grundriss wurde im Lauf der Jahrzehnte um einen Seitenflügel erweitert, ohne dass jede Änderung in der Bauakte auftaucht. Ein Laserscan erfasst Haupthaus und Anbau in einem gemeinsamen Bezug, sodass beide Gebäudeteile später widerspruchsfrei in einer Zeichnung zusammenlaufen.

Schmale Hundehütte in der Innenstadt vor dem Dachgeschossausbau

Bei den für Oldenburg typischen, schmal und tief geschnittenen Wohnhäusern entscheidet die genaue Höhe unter der Dachschräge über die spätere Nutzbarkeit – gemessen wird deshalb am fertigen Fußboden bis zur fertigen Deckenbekleidung, mit eingezeichneten Ein- und Zwei-Meter-Linien.

Neubau vor der Gebäudeeinmessung

Hier fallen zwei Vermessungen nebeneinander an, ohne dass die eine die andere ersetzt: die hoheitliche Gebäudeeinmessung für das Kataster durch das LGLN und, sobald Wohnfläche oder Aufteilung belegt werden sollen, das Bauaufmaß im Inneren.

Aufteilung eines Mehrfamilienhauses nahe der Universität

Vor der Begründung von Wohnungseigentum müssen alle Einheiten zeichnerisch und maßlich eindeutig abgegrenzt sein, einschließlich Kellerräumen und Fahrradstellplätzen. Das Aufmaß liefert die Zeichnungsgrundlage, die der Antragsteller selbst beibringen muss.

So läuft Ihr Aufmaß in Oldenburg ab

Der Ablauf folgt überall demselben Muster. In Oldenburg entscheidet vor allem die Vorarbeit über die Dauer: wie vollständig die vorhandene Bauakte ist und wie viele Anbauten am Termin tatsächlich zugänglich sind.

  1. Zweck und Erfassungstiefe festlegen

    Ein Nachweis für die Bank, eine Bauvorlage und ein Aufteilungsplan stellen unterschiedliche Anforderungen an Detailtiefe und Darstellung.

  2. Bestandsunterlagen anfragen

    Aktenführende Stelle für laufende Bauvorgänge ist der Fachdienst Bauordnung und Denkmalschutz; ein Eigentumsnachweis und, bei Beauftragten, eine Vollmacht beschleunigen die Anfrage.

  3. Termin abstimmen und Zugang klären

    Bei Villen mit mehreren Anbauten entscheidet der Zugang über die Termindauer: Seitenflügel, Keller, Dachboden und verschlossene Nebenräume müssen offen sein.

  4. Erfassung vor Ort

    Gemessen wird raumweise, mit Diagonalen zur Prüfung der Rechtwinkligkeit, dazu Höhen, Nischen und Öffnungen. Parallel entstehen Fotos und Skizze.

  5. Auswertung und Übergabe

    Aus den Messdaten entstehen die Zeichnungen und die Flächenberechnung mit ausgewiesenem Rechenweg, digital weiterverwendbar für Bank, Notar oder den Fachdienst.

Was den Preis für ein Aufmaß in Oldenburg beeinflusst

Zwei Wohnungen gleicher Größe können sich im Messaufwand deutlich unterscheiden. Diese Punkte bestimmen den Umfang:

  • Zahl und Zuschnitt der Räume

    Jeder zusätzliche Raum bringt Maße, Höhen und Öffnungen mit sich. Verwinkelte Grundrisse mit Erkern und Nischen brauchen mehr Messzeit als klar geschnittene Zimmer.

  • Anzahl der Anbauten und Gebäudeteile

    Ein freistehendes, unverändertes Haus ist in einem Zug erfasst. Villen mit Seitenflügel oder nachträglichem Anbau verlangen zusätzlich einen gemeinsamen Maßbezug.

  • Gewähltes Erfassungsverfahren

    Handaufmaß, mehrgeschossiger Bezug und Laserscanning unterscheiden sich in Geräteeinsatz, Zeitbedarf und Auswertung.

  • Zugänglichkeit des Bestands

    Nicht geöffnete Kellerverschläge oder ein nur teilweise begehbarer Dachboden führen zu Nacharbeit. Was am Termin zugänglich ist, wird in einem Durchgang erledigt.

  • Umfang der abgeleiteten Unterlagen

    Nur bemaßte Grundrisse oder zusätzlich Schnitte, Ansichten, Kubatur und ein Bestandsmodell – der Auswertungsteil wächst mit dem, was danach damit geschehen soll.

Alle Leistungen in Oldenburg (Oldb)

Bauantrag, Aufmaß, Grundriss, Wohnflächenberechnung, Nutzungsänderung und Energieausweis — Übersicht für Oldenburg (Oldb) ansehen →

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