360°-Luftaufnahmen in Oldenburg — kein Fliegerhorst mehr, aber militärischer Übungsluftraum in der Region
Wer für eine Oldenburger Immobilie Luftaufnahmen plant, stößt bei einer ersten Recherche schnell auf den Fliegerhorst Oldenburg – tatsächlich ist dessen Geschichte als aktiver Militärflugplatz aber seit Langem beendet: Das letzte Geschwader wurde 1993 aufgelöst, der Flugbetrieb 1994 offiziell eingestellt, das Gelände 2006 endgültig aufgegeben und seit 2011 zunächst in zwei Solarparks, seit 2025 zusätzlich in ein neues Wohnquartier umgewandelt, das im März 2025 bundesweit als eines von 18 „Klimaquartieren“ ausgezeichnet wurde. Eine eigene Kontrollzone geht von diesem Gelände heute nicht mehr aus. Unabhängig davon liegt Oldenburg jedoch in einem größeren, zeitweise für militärische Übungen reservierten Luftraumgebiet – ein Umstand, der mit dem ehemaligen Fliegerhorst selbst nichts mehr zu tun hat, für die Flugplanung aber trotzdem relevant bleibt.
Welche Lufträume für Aufnahmen in Oldenburg relevant sind
Anders als in Städten mit einem großen, dauerhaft aktiven Verkehrsflughafen gibt es über Oldenburg selbst keine permanente zivile Kontrollzone. Relevant sind stattdessen zwei andere Punkte:
- Der frühere Fliegerhorst ist vollständig entwidmet und wird zivil nachgenutzt – für Luftaufnahmen begründet das Gelände selbst heute keine gesonderte Einschränkung mehr.
- Oldenburg liegt in der Fläche eines militärischen Übungsluftraums, der nur zeitweise und nach vorheriger Reservierung durch die Bundeswehr für den zivilen Verkehr gesperrt wird – außerhalb aktiver Übungszeiten bestehen dort keine besonderen Einschränkungen.
- Kurzfristige, aus anderen Gründen eingerichtete Restriktionsgebiete – wie die Flugbeschränkung während des Hochwassers Ende 2023 – werden über DIPUL veröffentlicht und sind vor jedem Flugtermin zu prüfen, unabhängig vom militärischen Übungsluftraum.
Der Fliegerhorst Oldenburg beherbergte bis zur Auflösung des letzten Geschwaders 1993 und der offiziellen Einstellung des Flugbetriebs 1994 Kampfjets der Bundeswehr; 2006 wurde das rund 308 Hektar große Gelände endgültig aufgegeben. Seit 2011 entstand dort zunächst der größte Solarpark Niedersachsens auf einem Teil der ehemaligen Start- und Landebahn, ergänzt um einen weiteren Solarpark auf zusätzlich verkauften Flächen; seit 2025 wird das Areal zusätzlich zu einem neuen Wohnquartier für mehrere Tausend Menschen entwickelt. Ein Luftfahrthindernis oder eine eigene Kontrollzone geht von diesem zivil genutzten Gelände heute nicht mehr aus. Unabhängig davon liegt Oldenburg jedoch innerhalb eines größeren, als Temporary Reserved Airspace ausgewiesenen Gebiets, das Teile Niedersachsens zwischen Oldenburg, dem Jadebusen und der niederländischen Grenze umfasst und der Bundeswehr für Übungsflüge wie etwa Abfangjäger-Training zur Verfügung steht. Meldet die Bundeswehr einen Übungstermin an, reserviert die Deutsche Flugsicherung den betroffenen Luftraum für die Dauer der Übung und hält ihn frei von zivilem Verkehr – außerhalb solcher angemeldeten Zeiten bestehen dort keine besonderen Beschränkungen. Für die Planung eines Drohnentermins bedeutet das: Der ehemalige Fliegerhorst selbst ist kein Thema mehr, der regionale Übungsluftraum sollte aber über die aktuellen NOTAM- beziehungsweise DIPUL-Hinweise mitgeprüft werden.
Was für Luftaufnahmen in Oldenburg vorab geklärt wird
Vor dem eigentlichen Flug steht die Prüfung der Rahmenbedingungen:
- Aktuelle DIPUL- und NOTAM-Prüfung
Abgleich der geplanten Flugzeit mit veröffentlichten Restriktionsgebieten – von kurzfristigen Einschränkungen wie im Hochwasserfall 2023/24 bis zu einer möglichen aktiven Reservierung des regionalen Übungsluftraums.
- Lage der Immobilie zu Oldenburg-Hatten
Für Objekte in der Nähe des Sonderlandeplatzes Oldenburg-Hatten wird die dortige Platzrunde des motorisierten Flug-, Ultraleicht- und Segelflugbetriebs berücksichtigt.
- Registrierung und Kompetenznachweis des Piloten
Je nach Unterklasse der offenen Kategorie der EU-Drohnenverordnung sind Betreiberregistrierung und ein passender Kompetenznachweis Voraussetzung für den Flug.
360°-Luftaufnahmen in Oldenburg – Beispiele aus der Praxis
Wohnhaus in einer der jüngeren Stadtteile ohne aktive Reservierung
Ist der regionale Übungsluftraum zum geplanten Zeitpunkt nicht aktiv reserviert, ist der Flug ohne besondere Einzelfreigabe möglich, sofern die allgemeinen Vorgaben der Drohnenverordnung eingehalten werden.
Immobilie auf dem neuen Wohnquartier Fliegerhorst
Auf dem Gelände des früheren Militärflugplatzes selbst gelten heute dieselben allgemeinen Regeln wie im übrigen Stadtgebiet – eine historische Sondereinschränkung besteht dort nicht mehr.
Gewerbeobjekt nahe dem Flugplatz Oldenburg-Hatten
In der Nähe des Sonderlandeplatzes wird der Flugtermin auf den dortigen Schulungs- und Rundflugbetrieb abgestimmt, auch wenn keine eigene, weiträumige Kontrollzone besteht.
Grundstück während eines angemeldeten Bundeswehr-Übungstermins
Fällt der gewünschte Flugtermin in eine von der Deutschen Flugsicherung reservierte Übungszeit des Temporary Reserved Airspace, wird der Termin verschoben oder vorab eine Rückfrage zur tatsächlichen Betroffenheit der Adresse gestellt.
So entstehen Ihre Luftaufnahmen für Oldenburg
Von der Zonenprüfung bis zur fertigen Aufnahme:
- Lage der Immobilie prüfen
Abgleich mit dem ehemaligen Fliegerhorst-Areal, dem Flugplatz Oldenburg-Hatten und den aktuellen DIPUL-Geozonen.
- Reservierungslage des Übungsluftraums klären
Prüfung, ob für den geplanten Termin eine militärische Reservierung des regionalen Temporary Reserved Airspace veröffentlicht ist.
- Flugtermin planen
Unter Berücksichtigung von Wetter, Lichtverhältnissen und einer eventuell gemeldeten Reservierung.
- Aufnahmen erstellen
360°-Perspektiven von Gebäude, Grundstück und Umgebung.
- Für Exposé und Portale aufbereiten
In digitaler Auflösung, passend für Immobilienportale und Vermarktungsunterlagen.
Was den Preis für Luftaufnahmen in Oldenburg beeinflusst
Diese Faktoren spielen eine Rolle:
- Notwendigkeit einer Zonenprüfung
Auch ohne dauerhafte Kontrollzone verlangt die Lage im regionalen Übungsluftraum eine kurze Prüfung vor jedem Termin.
- Nähe zum Flugplatz Oldenburg-Hatten
Für Objekte in dieser Umgebung wird der Termin zusätzlich mit dem dortigen Schulungs- und Rundflugbetrieb abgestimmt.
- Grundstücksgröße und Umgebung
Ein großes Grundstück oder eine komplexe Umgebung erfordert mehr Aufnahmen als ein einzelnes Reihenhaus.
- Wetter- und Lichtabhängigkeit
Wirkt sich auf die Terminplanung und gegebenenfalls nötige Wiederholungstermine aus.
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