Planprofi24 in Nürnberg
Bauantrag, Aufmaß, Grundriss, Wohnflächenberechnung, Nutzungsänderung und Energieausweis für Immobilien in Nürnberg — digital beauftragt, mit Blick auf die lokalen Zuständigkeiten und Besonderheiten.
Nürnberg ist mit über 500.000 Einwohnern die zweitgrößte Stadt Bayerns – und baulich geprägt wie kaum eine andere deutsche Großstadt: Die Altstadt wurde 1945 zu rund 90 Prozent zerstört und in den folgenden Jahrzehnten unter strengen gestalterischen Vorgaben wiederaufgebaut, während die Stadt gleichzeitig einen spürbar angespannten Wohnungsmarkt und hohen Sanierungsbedarf im Nachkriegsbestand hat. Für Bauanträge, Nutzungsänderungen und Wohnflächenberechnungen bedeutet das: Viele Gebäude haben keine verlässlichen Bestandspläne mehr, und Bauvorhaben in der Altstadt treffen fast immer zusätzlich auf denkmalschutzrechtliche Auflagen.
Zuständige Bauaufsichtsbehörde in Nürnberg
Nürnberg ist eine kreisfreie Stadt und hat – anders als Berlin oder Hamburg – keine auf Stadtbezirke aufgeteilte Bauaufsicht. Zuständig für das gesamte Stadtgebiet ist die Bauordnungsbehörde der Stadt Nürnberg, organisatorisch angesiedelt im Planungs- und Baureferat. Sie bearbeitet Bauanträge, Bauvoranfragen und Nutzungsänderungen unabhängig davon, in welchem der Nürnberger Stadtteile das Vorhaben liegt.
Eine Besonderheit Nürnbergs: Die Bauordnungsbehörde ist zugleich als Untere Denkmalschutzbehörde organisiert. Bauantrag und denkmalschutzrechtliche Erlaubnis laufen bei einem Vorhaben an einem der rund 3.000 Einzeldenkmäler oder in einem der 35 Ensemblebereiche der Stadt damit über dieselbe Stelle – wer in der Altstadt saniert, umbaut oder die Nutzung ändert, muss also nicht zwei getrennte Ämter koordinieren.
Bauordnung und Besonderheiten in Nürnberg
Nach den Luftangriffen des Zweiten Weltkriegs, die die historische Altstadt fast vollständig zerstörten, wurde Nürnberg nach eigenen städtebaulichen Grundsätzen wiederaufgebaut: Der historische Stadtgrundriss und die Dominanz der erhaltenen Großbauten blieben leitend, einzelne Gebäude wurden durch qualitätvolle Neubauten ersetzt, und die Altstadt sollte als geschlossene Einheit erkennbar bleiben. Das Ergebnis ist ein Baubestand, der zu großen Teilen selbst erst nach 1945 entstanden ist – und trotzdem, oder gerade deshalb, heute nahezu flächendeckend unter Ensemble- oder Einzeldenkmalschutz steht.
Rechtlich gilt für Bauvorhaben in ganz Nürnberg die Bayerische Bauordnung (BayBO). In Teilen der Altstadt – etwa im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet Altstadt-Süd (ausgewiesen seit 1998, erweitert 2017) – kommen zusätzlich die besonderen Vorschriften des Sanierungsrechts nach dem Baugesetzbuch hinzu, die bauliche Maßnahmen und teils auch Nutzungsänderungen zusätzlich genehmigungspflichtig machen. Wer hier plant, sollte das frühzeitig mit der Bauordnungsbehörde und, bei denkmalgeschützten Objekten, nach Art. 6 BayDSchG mit dem Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege abstimmen.
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